Mittwoch, 29. März 2017

Vater wollte sich das Leben nehmen

Velbert Aktuell "Polizeieinsatz am Jugendamt"

Freitag Großeinsatz beim Jugendamt Velbert.
Vater wurde gewalttätig und wollte sich das Leben nehmen, weil er mit der Entscheidung des Amt nicht einverstanden war.
Vater wurde überwältigt und niemand wurde bei diesen Einsatz verletzt.
(Quelle :WAZ 25.3.2017)

Wenn das Jugendamt zum Einsatz kommt, handelt es sich immer um den Schutz und die Gewährleistung des Kindeswohl.

Doch einige Fragen bleiben in diesen Fall offen:

Konnte der Vater sich in der deutschen Sprache verständigen?
Gibt es bei der Polizei und dem Ordnungsamt ausgebildete Deeskalationsfachkräfte?
Welche Rechte haben Eltern, wenn diese nicht mit der amtlichen Entscheidung übereinstimmen?

Wie sieht die Qualifikation von Pflegefamilien aus?


Und wie die Betreuung der Familien, denen die Kinder genommen wurden?


Denn wenn ein Vater sich im Jugendamt das Leben nehmen will, weil er sein Kind nicht in amtliche Obhut geben will, hört sich das schon eher nach einen "Hilferuf" an .


Denn auch Ämter können Fehler machen.

Auch wenn die meisten sicherlich immer das Kindeswohl im Focus stellen.

Doch leider hört man auch immer wieder von Fälle ,in denen amtlich nicht immer korrekt gearbeitet wird .



Zum Schutze des Kindeswohl.
Zum Schutze der Familie.

Donnerstag, 9. März 2017

Fremdverschulden oder Suizid wird aber ausgeschlossen

Berliner Zeitung:

Sie war eines der bekanntesten deutschen Justizopfer: 889 Tage hatte Monika de Montgazon unschuldig im Gefängnis gesessen. Wie erst jetzt bekanntwurde, ist die Arzthelferin Ende Dezember im Alter von 61 Jahren gestorben. Verwandte hätten sie tot in ihrer Neuköllner Wohnung gefunden, bestätigte ihr Schwager Rudolf Jursic auf Nachfrage. Die Leiche sei obduziert worden, sagte Jursic. Eine genaue Todesursache stehe nicht fest, so Jursic. Fremdverschulden oder Suizid würden aber ausgeschlossen.
Monika de Montgazon stand mehr als vier Jahre unter dem Verdacht, ihren Vater verbrannt zu haben. Sie wurde aufgrund eines Brandgutachtens des Berliner Landeskriminalamtes des Mordes beschuldigt. Nach diesem Gutachten, das später für falsch erklärt wurde, sollte sie im September 2003 im Haus ihres Vaters am Britzer Uhuweg mehrere Liter Spiritus verteilt und angezündet haben. Ihr 76-jähriger krebskranker Vater hatte  im ersten Obergeschoss im Bett gelegen. Monika de Montgazon, damals 47 Jahre alt, hatte ihn gepflegt. Der Vater starb in den Flammen.

Freispruch im zweiten Prozess

Im Januar 2005 wurde Monika de Montgazon nach siebenmonatiger Verhandlung in einem ersten Prozess wegen Mordes mit besonderer Schwere der Schuld zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach Ansicht der Richter hatte die Arzthelferin die Versicherung für das Haus kassieren wollen. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. Die obersten Richter bemängelten, dass in dem Verfahren lediglich den Ergebnissen der Berliner LKA-Mitarbeiter, nicht aber diversen entlastenden Gutachten Glauben geschenkt wurde. In einem zweiten Prozess wurde die Frau freigesprochen. Eine Gutachterin des Bundeskriminalamtes hatte eindeutig Brandstiftung ausgeschlossen. Sie ging eher davon aus, dass der Vater im Bett geraucht habe und Glut auf die Matratze gefallen sei.
Monika de Montgazon kam nach 889 Tagen aus der Haft frei. Sie zog in eine kleine Wohnung in Neukölln. Ihr Schwager Rudolf Jursic hatte die Frau die ganze Zeit während ihrer Haft unterstützt.
Nach dem Freispruch wurden die Untersuchungsmethoden der LKA-Chemiker geprüft. Externe Wissenschaftler wiesen darauf hin, dass die Kollegen längst bekannte internationale Studien ignoriert hätten. Personelle Konsequenzen für die LKA-Brandermittler gab es nicht. Im September 2009 schrieb der damalige Polizeipräsident Dieter Glietsch an Monika de Montgazon: „Die Frage, ob die damals Handelnden den heutigen Wissensstand hätten erreichen können, kann ich Ihnen nicht beantworten. Unabhängig davon bedauere ich zutiefst, dass Sie über Jahre hinweg unter der Last des Verdachts und des Verfahrens zu leiden hatten.“

Viele Klagen

Jahrelang kämpfte Monika de Montgazon mit Hilfe ihres Schwagers vor den Zivilgerichten um Wiedergutmachung. Ihr Fall erregte bundesweit Aufsehen, weil sie so wenig staatliche Unterstützung bekam. Sie erhielt zunächst nur eine Haftentschädigung von elf Euro pro Tag. Erst aufgrund ihres Falles wurde das Entschädigungsgesetz geändert, inzwischen liegt der Tagessatz bei 25 Euro.
In ihrem Beruf konnte sie nicht mehr arbeiten, sie fand nach der Haft keinen Job mehr. Erst nach mehreren Klagen vor Gericht erreichte sie , dass die Berliner Justiz ihr bis zuletzt einen monatlichen Schadensersatz in Höhe ihres letzten Gehaltes als Arzthelferin zahlte.
Bis zum Schluss kämpfte Monika de Montgazon aber um die Übernahme der vollständigen Kosten für die fünf Brandgutachten, mit denen letztendlich ihre Unschuld bewiesen werden konnte. Rund 114 000 Euro hatten sie diese Gutachten gekostet. Lediglich 82.000 Euro bekam sie später zurück. Das Kammergericht hielt die Kosten für die Gutachten für zu hoch.
Nach der Entlassung aus dem Gefängnis habe sie allein gelebt und sich immer mehr zurückgezogen, berichtete ihr Schwager Rudolf Jursic. Sie sei kaum noch aus dem Haus gegangen, habe keine Kontakte mehr gepflegt und zum Schluss auch nicht mehr geöffnet, wenn jemand an ihrer Tür geklingelt habe. Auch zu Ärzten sei sie nicht gegangen, obwohl er es ihr immer wieder geraten habe, sagte Jursic.
Anfang März soll Monika de Montgazon auf einem Kreuzberger Friedhof beigesetzt werden. Im Kreise der Familie.
– Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/25947082 ©2017
Sie war eines der bekanntesten deutschen Justizopfer: 889 Tage hatte Monika de Montgazon unschuldig im Gefängnis gesessen. Wie erst jetzt bekanntwurde, ist die Arzthelferin Ende Dezember im Alter von 61 Jahren gestorben. Verwandte hätten sie tot in ihrer Neuköllner Wohnung gefunden, bestätigte ihr Schwager Rudolf Jursic auf Nachfrage. Die Leiche sei obduziert worden, sagte Jursic. Eine genaue Todesursache stehe nicht fest, so Jursic. Fremdverschulden oder Suizid würden aber ausgeschlossen.
Monika de Montgazon stand mehr als vier Jahre unter dem Verdacht, ihren Vater verbrannt zu haben. Sie wurde aufgrund eines Brandgutachtens des Berliner Landeskriminalamtes des Mordes beschuldigt. Nach diesem Gutachten, das später für falsch erklärt wurde, sollte sie im September 2003 im Haus ihres Vaters am Britzer Uhuweg mehrere Liter Spiritus verteilt und angezündet haben. Ihr 76-jähriger krebskranker Vater hatte  im ersten Obergeschoss im Bett gelegen. Monika de Montgazon, damals 47 Jahre alt, hatte ihn gepflegt. Der Vater starb in den Flammen.

Freispruch im zweiten Prozess

Im Januar 2005 wurde Monika de Montgazon nach siebenmonatiger Verhandlung in einem ersten Prozess wegen Mordes mit besonderer Schwere der Schuld zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach Ansicht der Richter hatte die Arzthelferin die Versicherung für das Haus kassieren wollen. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. Die obersten Richter bemängelten, dass in dem Verfahren lediglich den Ergebnissen der Berliner LKA-Mitarbeiter, nicht aber diversen entlastenden Gutachten Glauben geschenkt wurde. In einem zweiten Prozess wurde die Frau freigesprochen. Eine Gutachterin des Bundeskriminalamtes hatte eindeutig Brandstiftung ausgeschlossen. Sie ging eher davon aus, dass der Vater im Bett geraucht habe und Glut auf die Matratze gefallen sei.
Monika de Montgazon kam nach 889 Tagen aus der Haft frei. Sie zog in eine kleine Wohnung in Neukölln. Ihr Schwager Rudolf Jursic hatte die Frau die ganze Zeit während ihrer Haft unterstützt.
Nach dem Freispruch wurden die Untersuchungsmethoden der LKA-Chemiker geprüft. Externe Wissenschaftler wiesen darauf hin, dass die Kollegen längst bekannte internationale Studien ignoriert hätten. Personelle Konsequenzen für die LKA-Brandermittler gab es nicht. Im September 2009 schrieb der damalige Polizeipräsident Dieter Glietsch an Monika de Montgazon: „Die Frage, ob die damals Handelnden den heutigen Wissensstand hätten erreichen können, kann ich Ihnen nicht beantworten. Unabhängig davon bedauere ich zutiefst, dass Sie über Jahre hinweg unter der Last des Verdachts und des Verfahrens zu leiden hatten.“

Viele Klagen

Jahrelang kämpfte Monika de Montgazon mit Hilfe ihres Schwagers vor den Zivilgerichten um Wiedergutmachung. Ihr Fall erregte bundesweit Aufsehen, weil sie so wenig staatliche Unterstützung bekam. Sie erhielt zunächst nur eine Haftentschädigung von elf Euro pro Tag. Erst aufgrund ihres Falles wurde das Entschädigungsgesetz geändert, inzwischen liegt der Tagessatz bei 25 Euro.
In ihrem Beruf konnte sie nicht mehr arbeiten, sie fand nach der Haft keinen Job mehr. Erst nach mehreren Klagen vor Gericht erreichte sie , dass die Berliner Justiz ihr bis zuletzt einen monatlichen Schadensersatz in Höhe ihres letzten Gehaltes als Arzthelferin zahlte.
Bis zum Schluss kämpfte Monika de Montgazon aber um die Übernahme der vollständigen Kosten für die fünf Brandgutachten, mit denen letztendlich ihre Unschuld bewiesen werden konnte. Rund 114 000 Euro hatten sie diese Gutachten gekostet. Lediglich 82.000 Euro bekam sie später zurück. Das Kammergericht hielt die Kosten für die Gutachten für zu hoch.
Nach der Entlassung aus dem Gefängnis habe sie allein gelebt und sich immer mehr zurückgezogen, berichtete ihr Schwager Rudolf Jursic. Sie sei kaum noch aus dem Haus gegangen, habe keine Kontakte mehr gepflegt und zum Schluss auch nicht mehr geöffnet, wenn jemand an ihrer Tür geklingelt habe. Auch zu Ärzten sei sie nicht gegangen, obwohl er es ihr immer wieder geraten habe, sagte Jursic.
Anfang März soll Monika de Montgazon auf einem Kreuzberger Friedhof beigesetzt werden. Im Kreise der Familie.
– Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/25947082 ©2017
Sie war eines der bekanntesten deutschen Justizopfer: 889 Tage hatte Monika de Montgazon unschuldig im Gefängnis gesessen. Wie erst jetzt bekanntwurde, ist die Arzthelferin Ende Dezember im Alter von 61 Jahren gestorben. Verwandte hätten sie tot in ihrer Neuköllner Wohnung gefunden, bestätigte ihr Schwager Rudolf Jursic auf Nachfrage. Die Leiche sei obduziert worden, sagte Jursic. Eine genaue Todesursache stehe nicht fest, so Jursic. Fremdverschulden oder Suizid würden aber ausgeschlossen. – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/25947082 ©2017

Sie war eines der bekanntesten deutschen Justizopfer: 889 Tage hatte Monika de Montgazon unschuldig im Gefängnis gesessen. Wie erst jetzt bekanntwurde, ist die Arzthelferin Ende Dezember im Alter von 61 Jahren gestorben. Verwandte hätten sie tot in ihrer Neuköllner Wohnung gefunden, bestätigte ihr Schwager Rudolf Jursic auf Nachfrage. Die Leiche sei obduziert worden, sagte Jursic. Eine genaue Todesursache stehe nicht fest, so Jursic. Fremdverschulden oder Suizid würden aber ausgeschlossen.
Monika de Montgazon stand mehr als vier Jahre unter dem Verdacht, ihren Vater verbrannt zu haben. Sie wurde aufgrund eines Brandgutachtens des Berliner Landeskriminalamtes des Mordes beschuldigt. Nach diesem Gutachten, das später für falsch erklärt wurde, sollte sie im September 2003 im Haus ihres Vaters am Britzer Uhuweg mehrere Liter Spiritus verteilt und angezündet haben. Ihr 76-jähriger krebskranker Vater hatte  im ersten Obergeschoss im Bett gelegen. Monika de Montgazon, damals 47 Jahre alt, hatte ihn gepflegt. Der Vater starb in den Flammen.

Freispruch im zweiten Prozess

Im Januar 2005 wurde Monika de Montgazon nach siebenmonatiger Verhandlung in einem ersten Prozess wegen Mordes mit besonderer Schwere der Schuld zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach Ansicht der Richter hatte die Arzthelferin die Versicherung für das Haus kassieren wollen. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. Die obersten Richter bemängelten, dass in dem Verfahren lediglich den Ergebnissen der Berliner LKA-Mitarbeiter, nicht aber diversen entlastenden Gutachten Glauben geschenkt wurde. In einem zweiten Prozess wurde die Frau freigesprochen. Eine Gutachterin des Bundeskriminalamtes hatte eindeutig Brandstiftung ausgeschlossen. Sie ging eher davon aus, dass der Vater im Bett geraucht habe und Glut auf die Matratze gefallen sei.
Monika de Montgazon kam nach 889 Tagen aus der Haft frei. Sie zog in eine kleine Wohnung in Neukölln. Ihr Schwager Rudolf Jursic hatte die Frau die ganze Zeit während ihrer Haft unterstützt.
Nach dem Freispruch wurden die Untersuchungsmethoden der LKA-Chemiker geprüft. Externe Wissenschaftler wiesen darauf hin, dass die Kollegen längst bekannte internationale Studien ignoriert hätten. Personelle Konsequenzen für die LKA-Brandermittler gab es nicht. Im September 2009 schrieb der damalige Polizeipräsident Dieter Glietsch an Monika de Montgazon: „Die Frage, ob die damals Handelnden den heutigen Wissensstand hätten erreichen können, kann ich Ihnen nicht beantworten. Unabhängig davon bedauere ich zutiefst, dass Sie über Jahre hinweg unter der Last des Verdachts und des Verfahrens zu leiden hatten.“

Viele Klagen

Jahrelang kämpfte Monika de Montgazon mit Hilfe ihres Schwagers vor den Zivilgerichten um Wiedergutmachung. Ihr Fall erregte bundesweit Aufsehen, weil sie so wenig staatliche Unterstützung bekam. Sie erhielt zunächst nur eine Haftentschädigung von elf Euro pro Tag. Erst aufgrund ihres Falles wurde das Entschädigungsgesetz geändert, inzwischen liegt der Tagessatz bei 25 Euro.
In ihrem Beruf konnte sie nicht mehr arbeiten, sie fand nach der Haft keinen Job mehr. Erst nach mehreren Klagen vor Gericht erreichte sie , dass die Berliner Justiz ihr bis zuletzt einen monatlichen Schadensersatz in Höhe ihres letzten Gehaltes als Arzthelferin zahlte.
Bis zum Schluss kämpfte Monika de Montgazon aber um die Übernahme der vollständigen Kosten für die fünf Brandgutachten, mit denen letztendlich ihre Unschuld bewiesen werden konnte. Rund 114 000 Euro hatten sie diese Gutachten gekostet. Lediglich 82.000 Euro bekam sie später zurück. Das Kammergericht hielt die Kosten für die Gutachten für zu hoch.
Nach der Entlassung aus dem Gefängnis habe sie allein gelebt und sich immer mehr zurückgezogen, berichtete ihr Schwager Rudolf Jursic. Sie sei kaum noch aus dem Haus gegangen, habe keine Kontakte mehr gepflegt und zum Schluss auch nicht mehr geöffnet, wenn jemand an ihrer Tür geklingelt habe. Auch zu Ärzten sei sie nicht gegangen, obwohl er es ihr immer wieder geraten habe, sagte Jursic.
Anfang März soll Monika de Montgazon auf einem Kreuzberger Friedhof beigesetzt werden. Im Kreise der Familie.
– Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/25947082 ©2017