Donnerstag, 25. Oktober 2018

Was gesagt werden will/soll/darf - oder heute feiert ein ehemaliger Bundesminster für Justiz Geburtstag

Ein Briefkopf weckte Erinnerungen in mir:
Ein emeritierter Rechtsanwalt und ehemaliger BM für Justiz feiert heute, am 25.10.2018, seinen 86. Geburtstag.
Alles Gute

Zur Rekursbeantwortung:

Eine Ex-Frau beantragt, dass ihrem Ex-Mann keine Verfahrenshilfe bewilligt wird.

Eine derartige Rekursbeantwortung ist rechtlich nicht vorgesehen. Das muss der "Antragstellerin" aus früheren Verfahren - diesbezügliche Anträge sind zurückzuweisen - bekannt sein.

In der seitenlangen Begründung geht es auch gar nicht um den Ex-Mann. Vielmehr wird der Ex-Schwiegervater als gewalttätiger Unmensch dargestellt. Um zu beweisen, dass der nie Ruhe geben würde, werden u.a. alle seine Internetaktivitäten angeführt. Dies setzt umfangreiche Recherchen voraus. Sogar Publikationen unter einem Pseudonym werden angeführt. 
Abgesehen davon werden Vermutungen als Tatsachen dargestellt.
Das ist wegen der laut einer protokollierten Aussage einer Gerichtsgutachterin als eingeschränkt beurteilten Wahrnehmungsfähigkeit der "Antragsgegnerin" besonders bedenklich:

„Über Fragen der Kindesmutter gibt die Sachverständige ergänzt einvernommen an:
Zur Frage, welche Probleme die Kindesmutter durch eine psychotherapeutische Behandlung lösen sollte, gebe ich an:
Bei der Mutter hat sich ein ausgeprägtes Erlebnis- und Ausdrucksintensitätspotential über der Norm gezeigt. Die Mutter nimmt Dinge größer, ausgeprägter wahr, als sie tatsächlich sind und befindet sich im hohen Erregungszustand. Mit einer Therapie könnte sie das alles gelassener sehen. Das ergibt sich aus dem Persönlichkeitsprofil der Mutter, wenn sie daran arbeiten würde, dann würde es ihr und auch den Kindern
wirklich besser gehen. Die Kindesmutter wirft ein, dass sie nur deshalb so reagiert, weil immer wieder Anschuldigungen seitens des Kindesvaters kommen.
Die Sachverständige gibt ergänzend befragt an:
Es ist trotzdem auch wichtig, dass die Kindesmutter an ihrer Persönlichkeit arbeitet und eine Therapie in Anspruch nimmt.
Wenn ich gefragt werde, warum ich von einer eingeschränkten Bindungstoleranz ausgegangen bin, dann gibt die Kindesmutter an: Ich bin von der derzeitigen Situation ausgegangen, ich habe nie angegeben, dass ich nie ein unbegleitetes Besuchsrecht zulassen würde, ich gehe nur von den derzeitigen Umständen aus.
Die Sachverständige ergänzt das Gutachten wie folgt:
Wenn ich gefragt werde, dass in der Zusammenfassung des Gutachtens enthalten ist, dass bei den Besuchskontakten jeweils die Mutter anwesend sein sollte, da dem Vater die alleinige Verantwortung für die Kinder nicht übertragen werden könne und bei der heutigen Ergänzung aber sehr wohl dem Vater die alleinige Verantwortung für die Kinder übertragen werden könne, dann gebe ich an, bei der Befundaufnahme hat der Vater glaube ich erst ein paar Tage im Kindergarten gearbeitet, jetzt ist doch eine gewisse Zeit vergangen. Es gibt da sichtlich keine Probleme, weshalb ihm auch die Verantwortung für seine eigenen Kinder übertragen werden kann.

Wie die Justiz darauf reagieren wird, bleibt abzuwarten. In diesem Fallkomplex hat vor allem das BG Fünfhaus schon öfters geirrt.


1986 wollte ich heiraten. Davor musste meine Ehe, die nur mehr auf dem Papier bestand, auch rechtlich beendet werden. 
Meine Ex-Frau hatte sich 1983 in Griechenland scheiden lassen.
Wenn ich mich richtig erinnere, besagte das damals gültige zwischenstaatliche Abkommen, dass ein Scheidungsurteil eines Vertragsstaates - ohne Übernahme der Entscheidung der Schuldenfrage oder sonstiger Rechtsfolgen - auch im anderen Vertragsstaat gültig sei.
Mir wurden alle Schriftstücke des anderen Vertragsstaates zugestellt. 

Ich dachte, ich sei geschieden.

1986 wurde ich eines Besseren belehrt.

Ich müsste nachweisen, dass die Scheidung rechtskräftig geworden ist.
Als nicht juristisch Denkender wäre ich nie auf diese Idee gekommen:
Meine Ex-Frau beantragte die Scheidung.
Meine Ex-Frau zog die Scheidung durch.
Ich ließ sie ohne Einwand geschehen.
Jetzt wollte ich sie anerkennen lassen.
Beide wollten die Scheidung.

Warum hätte die Scheidung nicht rechtskräftig werden sollen? 

Also erkundigte ich mich bei der Stelle, der Justiz, die mir die Schriftstücke zugestellt hatte.

Und erhielt die Klarstellung von höchster Stelle, dass ich die eingetretene Rechtskraft nachweisen müsste.


Die Rechtskraft nachzuweisen, bedeutete:
Beauftragung eines inländischen Rechtsanwaltes.
Beglaubigte Übersetzung seines Ansuchens.
Verschicken ins Ausland.
Beglaubigte Übersetzung der Bestätigung der Rechtskraft.
Neuerlicher Antrag, die Scheidung anzuerkennen.

Zeit und Kosten. Und wozu? 

Also jammerte ich im Bekanntenkreis herum. Damals war ich noch aktives FPÖ-Mitglied. 1983 hatte ich noch auf der Liste der FPÖ für den Nationalrat kandidiert. Bekannte hatten mich dazu gebracht. Mit Steger sei alles anders. Ich lernte auch (aber nicht nur) beachtenswerte Menschen kennen. 
Gefährlich wurde mir die Vereinnahmung durch die Partei. Irgendwann stand ich in meiner Freizeit nur mehr mit "Leuten von uns" in Kontakt.
Als Alleinerzieher fehlte mir auch die nötige Zeit. Ich sah vor allem keinen Sinn darin, auf drei Nikolausfeiern, aber nicht auf der einen meines Kindes zu sein. 
Eine Ausrede, der Politik den Rücken zu kehren, findet sich in jeder Partei.
Einige Kontakte blieben mir erhalten, und einer sagte, das mit der Rechtskraft sei keine Sache. Alles, was ich tun müsste, sei einen Brief an den Bundesminister für Justiz zu schreiben. Das würde schon geregelt werden.
 
Ich schreib diesen Brief.

Oft kommt es aber anders als man denkt. Die Scheidung war kein Thema mehr. Ich kümmerte mich nicht mehr weiter darum.

Vor Kurzem hinterlegte ich mein Testament beim Gericht. Ich hatte keinen Urkundenbeweis, dass ich geschieden bin. Zur Vermeidung etwaiger Probleme bei der Abwicklung meines Verlassenschaftsverfahrens besorgte ich mir den fehlenden Urkundenbeweis.



1983 wurde meine Ehe aufgelöst. Drei Jahre später erklärte das Bundesministerium nach Prüfung meines Falles, wie ich meine Ehe beenden lassen hätte können.



1) Will ich das schreiben?

Ja. Gerade heute schwelgen wir in einer virtuellen Welt der Ankündigungen, die uns die Realität vergessen lässt.
Worte sind keine Hülsen für vorgefasste, einzig gültige Wahrheiten. Worte äußern individuelles Wollen, um als kollektive Diskussionsgrundlage zu einem gemeinsamen, für alle annehmbaren Ergebnis zu führen.

Heute beantworten Ministerien Schreiben nur noch mit Textbausteinen.

Und gerade deshalb ist es kaum vorstellbar, dass früher zB im Justizministerium ein "Richter fürs Strafrecht" und ein "Richter fürs Zivilrecht" saßen, und dass es einen einzigen Mediensprecher gab.
Ältere Personen - die das vorige Jahrhundert bewusst erlebten - die heute durchs Justizministerium gehen, bestaunen die Vielzahl der Helferleins. Was machen die alle? Statt einen Medienbeauftragten soll es heute vier geben. Und tortzdem sind immer wieder "Missverständnisse" aufzuklären.

Und da wir Älteren als alte Zauseln bestenfalls milde belächelt werden, wollte ich einmal sagen: "Wisst ihr überhaupt noch, worum es geht?"  

2) Soll ich das schreiben?

Ja. Die Kommunikation zwischen Bürger und Regierung muss wieder offener werden. Niemand verlangt heute, dass der Bundeskanzler, wie zu Kreiskys Zeiten, im öffentlichen Telefonbuch steht. Dafür laufen zu viele "Verrückte" herum.
Aber wichtiger als die Kommunikation zwischen Bürger/in und Regierung muss wieder offener werden ist die Kommunikation zwischen Bürger und Regierung muss wieder offener werden.

Für dieses Öffnen gibt es viele Wege, die, so unterschiedlich sie auch sein mögen, alle eine wesentliche Voraussetzung haben: Der Bürger muss wieder ernst genommen werden. 

3) Darf ich das schreiben?

Ja. Aber nicht mehr. Öffentlich geäußerte Vermutungen, die Auflösung meiner Ehe wäre durch eine unerlaubte Intervention eines FPÖ-Ministers für ein FPÖ-Mietglied zustande gekommen, wären nicht beweisbar und würden, sollte Herr RA. Dr. Harald Ofner, em., Bundesminister A.D., klagen, rechtliche (v.a. teure) Folgen haben.


Was heute fehlt, ist eine gewisses Entspanntsein, das wieder Menschkeit zuließe.


Es gab Zeiten, in denen das Du über die Parteigrenzen hinaus ein ehrliches war (heute ist es nicht einmal mehr innerhalb der Partei ein solches), in denen Handschlagqualität keine Besonderheit war, in denen nicht "quid pro quo" und "do ut des" das Handeln bestimmten.

Heute wurde das unschuldige "eine Hand wäscht die andere" wieder zu einer Hinterfotzigkeit wie in der zivilisierten Antike: Die eine Hand wäscht die andere und beide waschen das Gesicht.

Wer will, kann Gesicht durch andere Körperteile ersetzen.

Wer diesen Beitrag gelesen hat, glaubt vielleicht, meine Geburtstagswünsche wären zynisch gemeint.

Dass Geburtstagswünsche für einen "Gegner", der 86 wurde, ehrlich sein können, versteht die heutige Gesellschaft nicht mehr.

Für mich waren zB Hausdurchsuchungen (die dauern oft länger) erfolgreich, wenn ich einen "Kaffee bekam". Einmal kochte eine Wirtin, Hausdurchsuchungen wurden nach Möglichkeit an Ruhetagen durchgeführt, sogar extra für die Hausdurchsucher ein Mittagessen.
Natürlich freute ich mich, wenn Verwertbares gefunden wurde. Jeder braucht ein Erfolgserlebnis. Aber "jeder" war damals noch "jeder". Heute ist "jeder" nur mehr "ich".






 

Sonntag, 21. Oktober 2018

Gerichtsakte dürfen nicht ohne Schwärzen der Namen veröffentlicht werden



Dabei sind Verhandlungen grundsätzlich öffentlich.

Das Volk darf zwar dabei sein, wenn der Richter spricht, aber es darf nicht erfahren, wie das Gericht entschieden hat!
Und vor allem, WARUM es so entschieden hat.

Sogar geschwärzte Veröffentlichungen stoßen auf Ablehnung, die manchmal mit Drohungen verhindert werden sollen.

Es gibt:
Besachwalterung
Androhung von Zivilrechtsklagen
Androhungen von Strafrechtsverfahren
bis hin zu
Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Unterlagen, v.a. der elektronisch gespeicherten

Schützen kann man sich nicht.
Wehren kann man sich nur eingeschränkt.
Und wenn man nach Jahren "gewonnen" hat, hat man nicht nur alles verloren, sondern Schulden, die man oft bis zum Lebensende abbezahlt.

Es trifft nicht nur Privatpersonen. Auch Beamte geraten mitunter unter Druck.

Können Sie sich vorstellen, am Sonntag mit der Familie beim Frühstück zu sitzen?
Plötzlich wird die Wohnungstür aufgebrochen.
Einen Spezialeinheit stürmt die Wohnung. In Kampfanzügen. Hält jedes Familienmitglied, auch die Kinder, mit Maschinenpistolen im Schach.

Im Hof Ihres Hauses wäre nämlich geschossen worden.
Sie haben nichts gehört.
Auch befragte Nachbarn haben nichts gehört.

Ein anonymer Anrufer hätte aber etwas gehört.

Und sofort denken Sie an eine Person, der Sie als Beamter viel Geld "weggenommen" haben und wahrscheinlich noch mehr Geld "wegnehmen" werden?

Und Sie äußern Ihren Verdacht. Aber Ihrer Vermutung fehlt ein konkreter, strafrechtlich relevanter Anfangsverdacht, damit ihr nachgegangen wird.

Und als die Kinder eingeschlafen sind, überlegen Sie, ob Sie Ihr Versprechen, "die Männer kommen nie mehr wieder", auch einhalten werden können. Oder ob ein Innendienstjob vielleicht doch besser wäre.      

In Krimis ist alles so leicht. Der Einzelkämpfer schnappt sich den Schurken im Alleingang. Seine Vorgesetzten erkennen, dass sie ihm unrecht taten. Irgendein Ungustl kriegt noch eine Ohrfeige. Alles paletti.
In der Realität brauchen sie für jeden Furz eine Unterschrift. Das Beschaffen von Unterschriften, erfordert oft mehr Know-how als die eigentliche Tätigkeit.

Und wenn alle Stricke reißen, wenn Sie stur bleiben, werden Sie mangels Verhandlungsgeschicks abgezogen und von einem Kollegen, der besser verhandelt (leider nicht immer für den Staat), ersetzt.

Alleine, dass Gesetze für manche nur eine Diskussionsgrundlage sind, dass Staatsorgane "Gesetzmäßigkeit verhandeln", klingt irgendwie schräg.

 

Ist es denkbar, dass ein Richter, der vor seinem Namen ein" MMMag. Dr." führt, nicht weiß, dass eine Gegenforderung von einer eingeklagten Forderung abzuziehen ist; wobei er darauf bestand, eine andere Gegenforderung abzuziehen? Noch dazu, wenn das Gericht selbst diese Gegenforderung in eben diesem Verfahren festgesetzt hat und diese rechtskräftig wurde? Oder geht es dem Richter gar nicht darum, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Recht zu sprechen? Geht es ihm nur ums Gewinnen: "Ich habe noch nie einen Fall verloren!" Und ist es denkbar, dass u.a. 2 Bundesminister für Justiz, 1 Sektionschef für Zivilrecht, der Gerichtspräsident des betroffenen Gerichts, der gesamten OGH, das OLG Wien, die Justiz-Ombudsstelle Wien diesen Justizirrtum nicht erkannten; ganz zu schweigen von den Rechtsanwälten? Und warum wird eine Wiederaufnahme des Verfahrens verhindert? Es geht nicht nur um Euro 700,--. Es geht darum, dass ein Richter den Fall schon vor Behandlungsbeginn entschieden hat und dem Beklagten unmissverständlich nahelegte, Euro 15.000,-- zu zahlen, obwohl die Forderung, nur um die von der Klägerin selbst genannten Gegenforderungen vermindert, geringer war. Er schickte den Beklagten mit seiner Anwältin sogar auf den Gang, damit diese unter vier Augen den Willen des Richters durchsetze. Es geht um einen Justizskandal.


Und wie lesen Sie den unterstrichenen Satz?

Dein Vater sollte sich also seine nächsten Schritte gut überlegen und vor allem die Auswirkungen auf das Wohl seiner Enkelkinder berücksichtigen.

Samstag, 20. Oktober 2018

Mosers Justizreform


Die Gesellschaft lässt zu, dass die realen Probleme der Gegenwart mit fiktiven Fehlern der Vergangenheit zu einer virtuellen Welt verschmelzen, die zum Handyzeitalter passt. Wir kommunizieren mit Icons, wir denken in Icons; sofern das Wiedergeben von Worthülsen als Zeichen eines Denkvorgangs gewertet wird. Mit dem Verlust der Realität wird jede Eigenverantwortung obsolet.
Es ist heute unvorstellbar, dass im vorigen Jahrhundert sogar Politik – z.B. in der Aufgabe des Rechnungshofs – Verantwortung zeigte.
Nach dem Krieg wurde der RH abwechselnd von einem roten – einem schwarzen – und einem roten Präsident geführt. Dann begann die Ära der RH-Präsidenten aus dem Dritten Lager. Schwarz-Rot etablierten den politischen Gegner als ihren Kontrolleur!

Es gab politische Usancen, die mit den heutigen „Volksvertretern“ undurchführbar wären.

Die Idee, dass eine (kleine) Oppositionspartei den Buchprüfer der Republik machen soll, war so gut, dass es nach Kandutsch und Broesigke zwei halbherzige Kompromisslösungen brauchte, um sie endgültig zu werfen.

Ich erlebte nur Broesigke live. Alleine seine Auszeichnung, die er als Oppositioneller bekam, sprechen für sich und seine Qualität.

Broesigke war ein Politiker, der heute – in jeder Partei – keine Chance mehr hätte, „etwas zu werden“. Statt Rückgrat muss man und frau heute situationselastische Knochen haben. Er war ein wandelndes Archiv. Sein Gedächtnis war lückenlos. Und er konnte vor allem verknüpfen. Er wusste was geht, was nicht geht, was vielleicht später geht. Er wägte ab. Und nicht nur im Interesse der eigenen Partei oder gar nur der eigenen Person.

Vielleicht sind die damaligen Skrupel auf die 1933/38 bis 1945 gemachten Erfahrungen zurückzuführen; Skrupel, Geld zu verteilen, das (andere) erst verdient müssen.

Gerüchten zur Folge war als sein Nachfolger der damalige Präsident der FLD Wien, N.Ö. und Bgld vorgesehen. Auch dieser war mM verglichen mit den heutigen Spitzenbeamten ein Geistesgigant.
Er, d.h. seine bereits ausgemachte Karriere, soll aber von Haider für das Zustandekommen einer Koalition geopfert worden sein; Fiedler, die personifizierte Integrität, wurde es. Moser war ebenfalls ein idealer Kandidat.

RH-Präsident ist mehr als Akte prüfen lassen.
Wie würden Sie reagieren? Ein fiktives Beispiel: Ein Sparbuch mit einer Einlage von 2 Mio (noch in ATS), die für Kunstförderung vorgesehen ist, verschwindet aus den Aufzeichnungen. Tage später präsentiert ein Staatssekretär ein Sparbuch mit einer frischen Einlage von 1 Mio. Wie das zustande gekommen sei, dass von 2 Mio nur noch eine 1 Mio übrig sei, wisse man nicht. Aber es sei alles in Ordnung. Man hätte damals ein Problem mit einer Bediensteten gehabt. Die sei schon längst gekündigt. Die war Alkoholikerin (hier bitte das Attest) und legte immer falsch ab. Geld kann nicht verschwinden, die Antwort könne vorgelegt werden: Hier in diesem Raum: Irgendwo hier in den zahllosen Schachteln liegt die Antwort, wo, wisse man nicht, aber da man nichts zu verbergen hätte, könne der Prüfer selbst suchen. Nein, helfen könne man leider nicht, der Staat muss sparen, vor allem bei den Personalkosten!
Die Vorstellung, es passiert etwas Ungesetzliches – und die zuständige Behörde würde sofort zu arbeiten beginnen, ist dumm. Es gibt nicht DIE Polizei, die Verbrechen klärt, DIE Finanz, die Steuerhinterziehung klärt – es gibt immer nur Seilschaften, die gegeneinander kämpfen - und ihre eigentliche Arbeit missbrauchen, um die "anderen dumm dastehen zu lassen". Der Widerstand aus den eigenen Reihen ist oft eine höhere Hürde, als der Widerstand der „Übeltäter“. Aber was schwadroniere ich hier. Hier in Österreich, einem Rechtsstaat, sind solche Zustände zum Glück nur fiktiv denkbar, aber real nicht möglich.

Was ich sagen wollte: Moser als gelernter Österreicher wüsste sicher, wie es ginge. Aber so lange die (sichtbare und die namenlose dahinter) Politik bei der Vorstellung, für die Durchführung (denn hier liegt das Problem, bei der Umsetzung; was geschehen muss, wissen alle, strittig ist nur, zu wessen Nachteil) seiner Reformpläne könnte ihm z.B. ein „Heinz Mayer“ (der 2006 kurz als BMfJ im Gespräch war) als Staatssekretär zur Seite gestellt werden, abwechselnd in Panik und in Depression verfällt, wird das Spiel der Sprechpuppen weitergehen.

Broesigkes wird es heute auch noch geben. Aber weil sie ihre Lebensaufgabe nicht im Verhindern von „Sigi Maurer – Skandalen“ sehen, bleiben sie im Schatten der Sprechpuppen verborgen.

Was kümmert uns, dass die da mit dem Cum-Ex oder wie das heißt 30 Mrd oder so "verdient" haben (dagegen nehmen sich die 400 Mio., die Lagarde lässig, äh fahrlässig, veruntreut hat, ja wirklich lächerlich aus).
Die EU will, dass Wien die Türtaferln ändert. Was das kostet. Ah so, die EU will das gar nicht? Der Ludwig will, dass man nicht sofort sieht wer in „seinen“ Gemeindewohnungen wohnt? Is ja eh wurscht! Die sind einfach nur deppert, die mit der EU! 
Deppert vielleicht - reich sicher.

Mit den 30 Cum-Ex-Mrd. könnte jedes Türtaferl in Deutschland aus Gold hergestellt werden. Ah so a Blödsinn, was brauch ma das! Was brauch ma – jetzt hätt ich fast geschrieben: Was brauch ma diese Politik. Davon ist in Zeiten wie diesen aber abzuraten.


Sämtliche Werte einer Gesellschaft auf nazi – nicht nazi zu reduzieren, ist keine Intensivmedizin, das ist Palliativmedizin.


Donnerstag, 18. Oktober 2018

"ordnungsgemäße" Verfahrensführung

Ein Fall des LG St. Pölten wird umfangreicher dokumentiert.

Der Vater der volljährigen Klägerin, der selbst nicht Partei ist, tritt als Zeuge für seine Tochter auf.
Später schickt er dem Richter ein Dossier mit geheimen Inhalt.
Das Dossier der unbeteiligten Person wird nur teilweise verlesen.
Der Anhang, die eigentliche Aussage des Dossiers, bleibt gänzlich geheim.
Es wird nicht vorgelegt.
Was im Dossier steht, das der Richter zur Kenntnis nimmt, bleibt geheim.
Bekanntgegeben wird nur, es betrifft den Beklagten, gegen den der Vater der Klägerin seit Jahren einen Klagetsunami führt.
Interessant ist, dass der Richter nie zu wissen vorgibt, wo das Dossier gerade ist. Er erklärt, das Dossier wäre schon retourniert. Auch schriftlich. Dabei bleibt es im Akt.
Als der Akt einem anderen Gericht vorgelegt wird, hat der Beklagte die Möglichkeit, Akteneinsicht zu nehmen.
Er findet das Dossier nicht.
Er bittet eine Gerichtsbedienstete, Einsicht zu nehmen, ob sie das Dossier im Akt findet.
Nach anfänglichem Sträuben willigt sie ein.
Sie findet das Dossier auch nicht.
Das Dossier ist nicht im Akt.
In der nächsten Verhandlung erklärt der Richter wieder, das Dossier sei schon längst retourniert. Vor 10 Prozessbeobachter des Beklagten, die dieser wegen verschiedener anderer Vorkommnisse ersucht hat, zu kommen.
Entgegen der Erklärung des Richters ist das Dossier wieder im Akt.
Dem Beklagten wird es vor die Nase gehalten. Der Inhalt bleibt weiterhin geheim.

Der selbe Richter holt sich den Beklagten, als dieser beim Gericht die Eingabe einbringt, mit der die Vollmacht der Verfahrenshilfe storniert wird, zu sich ins Büro und verhandelt ca. 20 Minuten lang unter vier Augen über den Fall.

Die Vollmacht wurde mit einem Satz unmissverständlich gekündigt.
Der Richter nimmt telefonischen Kontakt mit der Verfahrenshilfe auf.
Er spricht großzügig eine nicht beantragte Fristerstreckung für eine Eingabe aus.
Der Beklagte erklärt unmissverständlich, es bleibt bei der Kündigung der Verfahrenshilfe.
Der Richter legt eine Note an, dass das mit der Kündigung nicht so ernst gemeint sei und das Missverständnis nur auf die Unkenntnis des Beklagten zurückzuführen sei.


Fortsetzung folgt

Was in diesem Verfahren nicht fehlen durfte, war ein Verfahren, ob der Beklagten entmündigt werden kann/muss, damit in weiterer Folge ein Prozessbevollmächtigter seine Berufung zurückziehen kann.

Was in diesem Verfahren dafür fehlte, ist, von der Forderung der Klägerin alle drei Gegenforderung, die diese selbst angibt, abzuziehen. Der Richter sucht sich eine Gegenforderung aus, die zurückgezogen werden musse.
Die zwei anderen ignorierte er. Eine dieser Gegenforderungen wurde vom Gericht im anhängigen Verfahren festgesetzt. Dass ein Richter eine Gegenforderung übersieht, die im Verfahren vom Gericht selbst festgesetzt und die rechtskräftig wurde, und über die es einen vorgelegten E-Mail-Verkehr gibt, in dem die Klägerin erklärt, die Forderung nicht zu bezahlen, und in dem sie gleichzeitig warnt, die negativen Auswirkung, die ein Einfordern der Schuld auf das Wohl ihrer Kinder, der Enkel des Beklagten, hätte, zu berücksichtigen, ist undenkbar.

"Dein Vater (Anm. der Beklagte) sollte sich also seine nächsten Schritte gut überlegen und vor allem die Auswirkungen auf das Wohl seiner Enkelkinder berücksichtigen."



Samstag, 13. Oktober 2018

Internationale Gerichtshöfe - die Bollwerke der Willkür?

Um diesen Schmarren des EGMR zu erhalten, mussten viele Jahre zwischen Ohnmacht, Hoffnung und Verzweiflung durchlebt und ein Betrag aufgewendet werden, mit dem 5 Mittelklassewagen oder eine 2 Zimmer Wohnung angeschafft hätten werden können.



Statt der textbausteinähnlichen Phrasen hätte das Götz-Zitat genügt; diese Antwort wäre ehrlich gewesen und hätte nicht 5 Jahre gedauert.

Montag, 10. September 2018

Freitod

Auch hier bietet Wikipedia eine gute Einführung in ein Thema, das zu anderen Zeiten kein Thema, sondern natürlicher Teil des selbstbestimmten Lebens war.

Hier werden nur drei "Fälle", die es in die Medien schafften, angeführt:

Sterbehilfe für Kinder: Es ist leicht, Details zu googeln. Sie sollten aber mM nicht ausgeschlachtet werden. Sterbehilfe ist keine "Big Brother"-Belustigung, sondern der menschenwürdige Abschluss eines menschenunwürdigen Lebens.

David Goodall suchte Publicity:

Genau wie Jacqueline Jencquel:

Die Menschheit steht vor anderen Herausforderungen: Der Umgang mit der steigenden Überbevölkerung zeigt in eine andere Richtung.

Samstag, 17. Februar 2018

Susanne Preusker begeht Selbstmord

RTL Online

Familie trauert um Susanne Preusker

Ex-Gefängnis-Psychologin Susanne Preusker hat sich knapp neun Jahre nach ihrem Vergewaltigungs-Martyrium offenbar das Leben genommen, wie ihr Sohn und ihr Ehemann auf ihrer Homepage schreiben. "Voller Achtung und Liebe trauern wir um Susanne Preusker, geliebte Mutter und Ehefrau. Sie hat sich am Dienstag, 13. Februar 2018, entschieden, aus dem Leben zu scheiden. Wir danken ihr für viele glückliche Momente, humorvolle Stunden und all das, was sie ausmachte. David Caffell und Wolfram Preusker", heißt es auf der Website.

Sieben Stunden lang wurde Susanne Preusker festgehalten und vergewaltigt

Susanne Preusker wurde am 7. April 2009 in der JVA Straubing (Bayern) in ihrem eigenen Büro von einem verurteilten Frauenmörder als Geisel genommen und mehrfach vergewaltigt - sieben Stunden lang erlitt die damals 49-Jährige Höllenqualen. Dabei kannte die den Täter gut, sie hatte ihn seit vier Jahren therapiert. Zuvor hatte der Mann bereits einen Justizvollzugsbeamten als Geisel genommen. Der Täter wurde im Mai 2010 zu 13 Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt.​
Nach der schrecklichen Tat gab Preusker ihren Beruf auf und fing an zu Schreiben. Das Erlebte versuchte sie in einem Buch namens 'Sieben Stunden im April' zu verarbeiten. Trotz der Hilfe ihrer Familie und Freunden scheint der Schmerz über das Erlebte ihre Lebensfreude jedoch auch neun Jahre nach der Tat überschattet zu haben. Was sie kurz nach der Tat noch über ihr Leben mit dem Trauma sagte und welche Zukunftspläne sie einst schmiedete, sehen Sie im Video!

Hilfe bei Selbstmord-Gedanken

Wenn Sie Selbstmord-Gedanken haben, wenden Sie sich bitte sofort an die Telefonseelsorge. Unter der kostenlosen Hotline 0800-1110111 oder 0800-1110222 erreichen Sie Menschen, die Ihnen die Auswege aus schwierigen Situationen aufzeigen können.