Freitag, 28. Juli 2017

Gerichte wollen vor allem eins: Mit ihrer Überbelastung fertig werden

Um dieses Ziel zu erreichen haben Strafrecht und Zivilrecht unterschiedliche Strategien entwickelt. Während das Strafrecht mit humanen, milden Urteilen einen "strafferen" Verfahrensablauf erreichen will, führten im Zivilrecht Richterrecht und freie Beweiswürdigung zu unmenschlichen, brutalen Entscheidungen. Verurteilungen im Strafrecht werden daher vielmals als "angenehmer" als die mitunter existenzvernichtenden Entscheidungen im Zivilrecht empfunden. So gibt es keine bedingte Entfremdung. Kinder behalten entweder den Kontakt zu ihren Eltern oder verlieren ihn. Ein Kontakt, der für jeden zweiten Samstag von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr festgelegt ist, ist kein Kontakt. Das ist ein Besuch. Und in Österreich spricht das Recht auch von einem Besuchsrecht. Bei strittigen Trennungen hat das Richterrecht das "Kindeswohl" zu einer Generalklausel ausgebaut: Kinder zur Mutter! Und auf Verlangen der Mutter, wird der Vater entfremdet. Es verwunderte mich daher nicht, dass sich die Sprecherin der Familienrichterinnen anlässlich einer Podiumsdiskussion im Juridicum über das KindNamRÄG 2013, bei der der Vater dieses "Meilensteins der Rechtsgeschichte" kein gutes Haar an diesem SPÖVP-"Kompromiss" ließ, sich versprach und vom "Richterwohl" sprach. Auf den Versprecher aufmerksam gemacht bestritt sie ihn zuerst. Allerdings ließ das das Podium nicht zu. Also erklärte sie ihre "Wortwahl": Sie hätte darauf aufmerksam machen wollen, dass das Kindeswohl NICHT dem Richterwohl diene.
Die Zusammenfassung über Richterrecht im Wikipedia ist kurz und gut. Sie spricht v.a. die Gefahren an: "Seine Anerkennung steht heute prinzipiell nicht mehr in Streit, wohl aber sein Umfang und seine Grenzen." Grenzen des Richterrechts müssten dort sein, wo es im Zuge einer freien Beweiswürdigung beginnt, einen virtuellen Sachverhalt erfindet, um die eigene Fehlentscheidung zu erklären.
Die freie Beweiswürdigung ist wesentlich tückischer: Der ständigen Rechtsprechung des VwGH zufolge genügt es, von mehreren Möglichkeiten jene als erwiesen anzunehmen, die gegenüber allen anderen Möglichkeiten eine überragende Wahrscheinlichkeit oder gar die Gewissheit für sich hat und alle anderen Möglichkeiten absolut oder mit Wahrscheinlichkeit ausschließt oder zumindest weniger wahrscheinlich erscheinen lässt.
Die freie Beweiswürdigung wird von einem Menschen ge- oder erfunden. Aufgrund seiner Erfahrung. Aufgrund seiner Denkfähigkeit. Aufgrund seiner Laune. Kein Mensch kann mittels einer freien Beweiswürdigung einen unbekannten und ungewissen Sachverhalt mittels der allgemeinen Verkehrsauffassung und Erfahrung des täglichen Lebens "beweisen". Er kann lediglich seine Meinung aufgrund seiner Erfahrung und seiner momentanen Laune äußern. Das zeigen viele familienrechtliche Entscheidungen auf.
Sind solche Überlegungen Hirnwichserei? Oder haben sie ihre Berechtigung? Wenn sie nur Einzelne interessieren, bleiben sie wahrscheinlich Hirnwichserei, die so schnell wie sie geäußert auch wieder vergessen werden. Dabei hat die Rechtsprechung einen entscheidenden Einfluss auf jede Gesellschaft; vor allem, wenn eine Gesellschaft in einem inneren oder äußeren Umbruch steckt. Dann kann nur die Rechtsprechung ein Chaos verhindern - oder aber auch beschleunigen.
Noch kann unsere Rechtsprechung nicht mit der des Revolutionstribunal oder mit den stalinistischen Schauprozessen verglichen werden. Ihre Richtung halten aber viele für bedenklich. Worte wie "Bollwerk der Willkür" zeigen ein allgemeines Unwohlsein über unsere Rechtsprechung auf.
Es wurden zu viele roten Linien überschritten: Es darf zB nicht ohne Folgen bleiben, wenn einem Angeklagten aus Versehen mit der Ladung zur Hauptverhandlung bereits das fertige Urteil übersandt wird.
Dass es schon längst 5 nach 12 ist, kann nicht abgestritten werden. Unser Rechtssystem ist, wie Brandstetter immer wieder freudestrahlend kundtut, ein Exportschlager. Aber nur das System an sich, nicht seine Anwendung.
Vielleicht nimmt sich die eine oder der andere die Zeit, objektive Quellen über den Zustand unseres Rechtssystem zu lesen:
Richterinnen begehen Straftaten
Richter begehen Amtsmissbrauch
Eines Rechtsstaates unwürdig
Manche Richter wollen unter allen Umständen Fälle "gewinnen" statt "entscheiden"; egal wie: ihre Entscheidung muss halten. 
Seine Meinung zu äußern ist nicht immer leicht

Nicht jede Kritik an der Rechtsprechung ist berechtigt. Aber die Kritik pensionierter Richter gibt zu denken. Es ist bedenklich, dass vor allem pensionierte Richter schwere Kritik an der Rechtsprechung üben.
Ich habe bewusst - und mM aus gutem Grund - die österreichische und die deutsche Rechtsprechung in einen Topf geworfen.

Mittwoch, 19. Juli 2017

Gerichtliche Enteignung - "Natürlich weiß ich, dass das Ihr Geld ist, aber wenn so viel da ist, müssen wir der Mutter auch ein bisserl was geben."

hörte ich klar und deutlich aus dem Mund einer Richterin. Bis jetzt gibt es keine Stellungnahme, ob der Satz gefallen ist oder nicht. Ich vermute allerdings, nach einer solchen werde ich mich wohl verhört haben,
 
sehr geehrter Herr Vizekanzler.
Sehr geehrter Herr Justizminister,
 
in Anlehnung an den Beginn von "A Tale of two Cities" meine ich: "Österreich hat die beste Rechtsprechung, Österreich hat die schlimmste Rechtsprechung, es hat eine Rechtsprechung der Gerechtigkeit, es hat eine Rechtsprechung der Willkür."
Das österreichische Rechtssystem ist zu Recht ein Exportschlager. Es sind immer nur Einzelrichterinnen und Einzelrichter, deren Entscheidungen in Zweifel gezogen werden (müssen). Als Rechtsanwalt mussten Sie sicherlich auch richterliche Entscheidungen zur Kenntnis nehmen, von deren Qualität Sie nicht überzeugt waren.

Heute schreibe ich über Schenken und Beweismonopol und erwähne eine Irreführung durch das Bezirksgericht Fünfhaus mit verheerenden Folgen für mich, auf die gesondert eingegangen werden wird.

Den Klagetsunami eröffnete meine Ex-Schwiegertocher mit einer Einstweiligen Verfügung. Die Anwälte ihres Vaters forderten rund Euro 50.000,-- von mir. Während der Ehe hätte ich ihr und meinem Sohn rund Euro 100.000,-- geschenkt. Ihren Anteil hätte ich mir (noch während der aufrechten Ehe) mit Hilfe ihres Ex-Mannes, meines Sohnes, als Mittäter "zurückgestohlen".

Ich hätte den "Fall" lieber vor einem Strafgericht verhandelt.

Aber auch das Bezirksgericht beendete mit der ersten Tagsatzung den Spuk. Die Richterin protokollierte sachverhaltsbezogen, wodurch die "Schenkung" als ein Fantasieprodukt unhaltbar wurde.

Mit einer einmal getroffenen Entscheidung des Landesgerichts für Strafsachen Wien wäre zwei Jahre später eine Richterin an einem Bezirksgericht mit einer derart "nonchalant" geführten freien Beweiswürdigung wahrscheinlich nicht durchgekommen; aber dazu später.  


Zur Einstweiligen Verfügung:
Die Jungfamilie konnte ohne meine laufenden finanziellen Unterstützung gar nicht überleben. Meine Ex-Schwiegertochter spricht immer nur von überwiesenen Beträge. Tatsächlich flossen die Beträge an meinen Sohn für die laufenden Lebenshaltungskosten - wie üblich - vorwiegend bar. Diese Beträge wurden von meiner Ex-Schwiegertochter auch als Unterstützung beim Bestreiten der laufenden Lebenshaltungskosten erkannt und als solche bezeichnet.
 
Aus dem im Anhang angeschlossenen Protokoll hebe ich hervor:
Aussage der Ex-Schwiegertocher:
"Befragt warum diese Überweisungen erfolgten:
Das hat mein Schwiegervater für den Grund überwiesen, damit mein Mann und ich uns darauf gemeinsam ein Haus bauen wollen."
(Zur eigenwilligen Ausdrucksweise meiner Ex-Schwiegertochter nehme ich in einem der nächsten offenen Briefe Stellung.)
Befragt, ob das somit ein Geschenk an beide Ehepartner gewesen wäre:
Mir hat mein Mann das so gesagt.
Befragt, was da im Einzelnen besprochen wurde:
Ich selbst habe mit dem Schwiegervater nicht gesprochen, sondern mein Mann hat das mit seinem Vater besprochen.
Mein Mann hat mir erzählt, sein Vater habe Geld überwiesen und zu ihm gesagt, er solle sich überlegen, ob er es annehmen würde. Weil mein Mann und ich verheiratet sind, hat er mit mir gesprochen, ob wir das Geld annehmen sollen, und schließlich hat er dann seinem Vater mitgeteilt, dass er das Geld annehmen würde.
...
Befragt von der Richterin, ob ich konkret Kenntnis darüber habe, was zwischen meinem Mann und seinem Vater besprochen worden sei:
Nein, denn ich war bei diesen Gesprächen nicht dabei.
...
Befragt von der Richterin nach dem Grundstück:
Das Grundstück haben wir im März um ca. EUR 40.000,-- erworben.
...
Befragt vom AStV, ob ich davon ausgehen würde, dass mein Mann einen Anspruch auf das auf dem Konto seines Vaters befindliche Geld habe:
Mit Rücksprache seines Vaters vielleicht, ich gehe davon aus, dass sein Vater darüber zu entscheiden hat."

Der AStV ist der Anwalt der Antragstellerin der Einstweiligen Verfügung, meiner Ex-Schwiegertochter. Er versucht immer wieder, der Antragstellerin offensichtlich eingelernte Antworten zu entlocken. Später wurde das Problem, dass meine Ex-Schwiegertochter beim Erfinden eines für sie günstigen Sachverhaltes augenscheinlich Probleme hatte, gelöst, indem nur mehr Anwältinnen für sie sprachen. Zu den letzten Tagsatzungen erschien sie nicht mehr persönlich. So konnte sie auch gefragt werden.

Nach dieser Aussage stahl ich mir mein Geld, über das nur ich zu entscheiden hatte, zurück.

Ich dachte, hiermit wäre das Kapitel "Geldregen vom SchwieVa" endgültig vom Tisch gewesen. Da ich aus mehreren Gründen die Familie meiner Ex-Schwiegertochter für seltsam befand, vergewisserte ich mich aber nach Verstreichen der Verjährungsfrist etwaiger Klagen gegen mich beim zuständigen Bezirksgericht, ob es noch eine mich betreffende Eingabe gebe. Schriftlich bekam ich die - falsche - Auskunft, dass nichts gegen mich vorlege. Darüber möchte ich aber gesondert berichten. In diesem Zusammenhang werde ich über das Beweismonopol meiner Ex-Schwiegertochter, das ihr das Bezirksgericht einräumte, berichten. 

Neben den zahlreichen Gerichtsverfahren wurden aufgrund von Anzeigen zahlreiche behördliche Strafverfahren gegen meinen Sohn und mich geführt. So lief zum Beispiel 2,5 Jahre ein Finanzstrafverfahren am Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern Wien gegen mich, bis es ergebnislos eingestellt wurde. Auch darüber möchte ich gesondert berichten. Schließlich werde ich aller Voraussicht nach noch 2 Jahre dafür Zeit haben. Ich möchte nur vorwegnehmen, dass meine Ex-Schwiegertochter auch dort die Geschichte von der wunderbaren Schenkung zu Protokoll gegeben hat. Nur mit anderen Beträgen; schließlich hatte meine Ex-Schwiegertochter das Beweismonopol.

Österreichische Behörden und Gerichte haben zu prüfen. Das kann für den Einzelnen unangenehm sein. Der Großteil der "Fälle" wird mehr oder weniger korrekt abgewickelt. Einzelfälle können aber aus dem Rahmen fallen. Und als glaublich 2010 innerhalb kurzer Zeit die dritte Richterin den Pflegschaftsakt übernahm, begann der Fall eine Eigendynamik zu entwickeln, die neben der realen Wirklichkeit eine zweite Wirklichkeit der Aktenlage schuf.

Ich schrieb bisher immer nur über Geldangelegenheiten. Das fällt mir leichter als über Ereignisse zu berichten, wegen denen ich mir im Schlaf ganze Zähne ausbiss.  

Protokoll EV:

 

Dienstag, 18. Juli 2017

Justizopfer sind eine diskriminierte, verfolgte Minderheit

Offener Brief

Sehr geehrter Herr Vizekanzler,
Sehr geehrter Herr Justizminister,

dieser Tage jährte sich der Wiener Justizpalast-Brand zum 90. Mal. 90 Jahre sind für eine sachliche Beurteilung der damaligen Ereignisse mitunter noch zu wenig. Einigkeit herrscht mM darüber, dass mit dem Justizpalastbrand 1934 und später 1938 eingeläutet wurden. Auch heute trägt die Justiz eine große Verantwortung. Eine über jeden Zweifel erhabene Rechtsprechung nimmt der Gesellschaft viel Druck. Daher sollte qualifizierte Kritik der Rechtsprechung geprüft und nicht mit der Argument ihrer Unabhängigkeit abgeschmettert werden. Gleichzeitig befindet sich Österreich in einem "Richtungswahlkampf", in dem Gräben vertieft statt zumindest überbrückt werden.

Seit 2008 begann ich immer mehr an der Rechtsstaatlichkeit Österreichs zu zweifeln. Ich beginne daher einen Blog, in dem ich meine Erlebnisse mit der österreichischen Justiz sachlich offenlege.

Ich lasse mich überraschen, wer reagieren wird; und vor allem wie. Und ob es auch eine positive Reaktion geben wird. Kritik an der Rechtsprechung ist eine Kritik an der Grundfeste unserer Demokratie. Daher halte ich gleich zu Beginn fest, dass ich kein Reichsbürger bin. Ich war vielmehr als Beamter Teil der "Obrigkeit". Ich war als Beamter auch öfters im Auftrag von Gerichten tätig. Ich werde daher wie bisher auch weiterhin nicht den Rahmen der legalen Möglichkeiten verlassen. Mit einer Ausnahme vielleicht, die sich meiner Meinung aber in einem gewissen Graubereich befindet:

Mit Schreiben vom 18. April 2017 zu den Aktenzahlen BMJ-99004751/III 1/2017 und BMJ-1008132/0001-I/2017 teilte ich Ihnen mit, dass ich heuer oder nächstes Jahr nicht in den Freitod flüchten werde:
Personen, denen zu leben schwerer als zu sterben fällt, haben nach meinem Verständnis im Wesentlichen eine Pflicht und ein Recht. Ihr vordringlichstes Recht ist, dass ihre Entscheidung ernst genommen wird, und ihre letzte verbleibende Pflicht, durch ihre eigene Befreiung andere nicht zu belasten.

Ob mir mehrheitlich das moralische Recht, meiner durch Justizirrtümer ausweglos gewordenen Situation ein Ende zu setzen, eingeräumt werden wird, wird sich weisen. Ich werde es mir zum gegebenen Zeitpunkt nicht nehmen lassen.

Vorerst werde ich "weitermachen". Beispielsweise bestimmte das BG Fünfhaus, dass mein 40-jähriger Sohn mit Euro 580,-- im Monat auskommen muss. Mit Euro 580,-- soll er nicht nur seine Lebenshaltungskosten sondern auch eine "eigene Wohnung" finanzieren, weil seine Kinder, die zuvor ohne Probleme in der Wohnung spielten und auch lebten, plötzlich Angst bekommen hätten, seine jetzige Wohnung zu betreten. Ohne meine Unterstützung würde er obdachlos und in weiterer Folge vermutlich arbeitslos werden und von Sozialhilfe leben müssen.

Ich halte auch fest, niemanden nötigen zu wollen. Ich verlangte nie, dass sich ein Gericht meiner persönlichen Ansicht anschließen sollte. Ich wollte nur einen fairen Prozess. Und gerade das letzte Verfahren am LG St. Pölten, in dem ich aufgrund der Höhe des Streitwertes anwaltlich vertreten sein musste, bietet ausreichenden Grund, die Fairness der österreichischen Justiz zu hinterfragen.

2012 machte ich mit einigen anderen, die sich auch Gedanken über die gängige Gerichtspraxis machten, meinen ersten öffentlichen Hungerstreik vor dem LG St. Pölten. Gegenstand war eine Verbesserung der Umsetzung der Kinderrechte, insbesondere jener der Kinder strittiger Trennungen, öffentlich zu diskutieren.

Am 12. September 2015 publizierte ich meinen ersten Beitrag im Blog "Ave, iudex, morituri te salutant". Auch dieser Titel sollte nicht voreilig als Anlass einer staatlichen Zwangsmaßnahme wie zum Beispiel einer Haussuchung für eine mögliche Beweissicherung etwaiger strafbarer Umtriebe missdeutet werden.
Gerichtsirrtümer oder gar Gerichtswillkür geschehen gefühlsmäßig immer nur zu anderen Zeiten oder an anderen Orten, am besten zu anderen Zeiten und an anderen Orten. Bei all meinen Versuchen, den Fokus auf mögliche Gerichtsirrtümer im Österreich unserer Zeit zu richten, kam ich immer bestens mit der Exekutive aus. Ein solider Rechtsstaat muss auch pointierte Kritik aushalten. Daher bin ich zuversichtlich, dass auch mein künftiger Blog über die österreichische Rechtsprechung zu keinen staatlichen Zwangsmaßnahmen führen wird.

Jede freie Beweiswürdigung ist mit der jeweiligen Vorstellungskraft des aktenführenden Richters beschränkt. Wenn ein außergewöhnlicher Sachverhalt keine Deckung in einer richterlichen Vorstellungswelt findet, sind Entscheidungen, die auf eine Fehleinschätzung aufbauen, zwangsläufig zu hinterfragen.

Ich hoffe, die Ausführungen des beiliegenden Entwurfs sind ausreichend, meine Beschwerde im Zusammenhang mit meinen bisherigen Vorbringen zu bearbeiten. Für weitere Auskünfte stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
NN


Ich lese die Worte und wundere mich selbst. Ist es denkbar, dass die Rechtsprechung in Österreich einem Menschen den Willen nimmt, weiterzuleben?

Selbsttötung reicht von einer spontanen Verzweiflungstat bis zu einer durchgeplanten Befreiungstat. Medien meiden Berichte über Selbstmorde. Vor allem über Selbstmorde infolge einer als ungerecht empfundenen gerichtlichen Entscheidung. Selbstmord ist in der österreichischen Gesellschaft verpönt. Zwar nicht akzeptiert aber wenigstens verstanden wird Selbstmord nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände:
Zum Beispiel bei einer dystopischen Zukunft für sich selbst oder für seine nahen Angehörigen, beim unverschuldeten Verlust seines gesamtes Lebenswerks oder bei einer nicht endenden, zu Unrecht erfolgenden Verfolgung durch Gerichte.
Weil alle drei Umstände auf mich zutreffen, kam ich zum Schluss, meinen Kampf gegen aufkommende Selbsttötungsgedanken einzustellen.

Ein intensives Gerichtsjahrzehnt, in dem außer für Besprechungen, Eingaben und Verhandlungen keine Zeit für "normale Dinge" blieb, reicht. Die letzte Verhandlung machte klar, dass die Verfolgung immer weitergehen würde. Davon möchte ich beim nächsten Mal schreiben.