Mittwoch, 19. Juli 2017

Gerichtliche Enteignung - "Natürlich weiß ich, dass das Ihr Geld ist, aber wenn so viel da ist, müssen wir der Mutter auch ein bisserl was geben."

hörte ich klar und deutlich aus dem Mund einer Richterin. Bis jetzt gibt es keine Stellungnahme, ob der Satz gefallen ist oder nicht. Ich vermute allerdings, nach einer solchen werde ich mich wohl verhört haben,
 
sehr geehrter Herr Vizekanzler.
Sehr geehrter Herr Justizminister,
 
in Anlehnung an den Beginn von "A Tale of two Cities" meine ich: "Österreich hat die beste Rechtsprechung, Österreich hat die schlimmste Rechtsprechung, es hat eine Rechtsprechung der Gerechtigkeit, es hat eine Rechtsprechung der Willkür."
Das österreichische Rechtssystem ist zu Recht ein Exportschlager. Es sind immer nur Einzelrichterinnen und Einzelrichter, deren Entscheidungen in Zweifel gezogen werden (müssen). Als Rechtsanwalt mussten Sie sicherlich auch richterliche Entscheidungen zur Kenntnis nehmen, von deren Qualität Sie nicht überzeugt waren.

Heute schreibe ich über Schenken und Beweismonopol und erwähne eine Irreführung durch das Bezirksgericht Fünfhaus mit verheerenden Folgen für mich, auf die gesondert eingegangen werden wird.

Den Klagetsunami eröffnete meine Ex-Schwiegertocher mit einer Einstweiligen Verfügung. Die Anwälte ihres Vaters forderten rund Euro 50.000,-- von mir. Während der Ehe hätte ich ihr und meinem Sohn rund Euro 100.000,-- geschenkt. Ihren Anteil hätte ich mir (noch während der aufrechten Ehe) mit Hilfe ihres Ex-Mannes, meines Sohnes, als Mittäter "zurückgestohlen".

Ich hätte den "Fall" lieber vor einem Strafgericht verhandelt.

Aber auch das Bezirksgericht beendete mit der ersten Tagsatzung den Spuk. Die Richterin protokollierte sachverhaltsbezogen, wodurch die "Schenkung" als ein Fantasieprodukt unhaltbar wurde.

Mit einer einmal getroffenen Entscheidung des Landesgerichts für Strafsachen Wien wäre zwei Jahre später eine Richterin an einem Bezirksgericht mit einer derart "nonchalant" geführten freien Beweiswürdigung wahrscheinlich nicht durchgekommen; aber dazu später.  


Zur Einstweiligen Verfügung:
Die Jungfamilie konnte ohne meine laufenden finanziellen Unterstützung gar nicht überleben. Meine Ex-Schwiegertochter spricht immer nur von überwiesenen Beträge. Tatsächlich flossen die Beträge an meinen Sohn für die laufenden Lebenshaltungskosten - wie üblich - vorwiegend bar. Diese Beträge wurden von meiner Ex-Schwiegertochter auch als Unterstützung beim Bestreiten der laufenden Lebenshaltungskosten erkannt und als solche bezeichnet.
 
Aus dem im Anhang angeschlossenen Protokoll hebe ich hervor:
Aussage der Ex-Schwiegertocher:
"Befragt warum diese Überweisungen erfolgten:
Das hat mein Schwiegervater für den Grund überwiesen, damit mein Mann und ich uns darauf gemeinsam ein Haus bauen wollen."
(Zur eigenwilligen Ausdrucksweise meiner Ex-Schwiegertochter nehme ich in einem der nächsten offenen Briefe Stellung.)
Befragt, ob das somit ein Geschenk an beide Ehepartner gewesen wäre:
Mir hat mein Mann das so gesagt.
Befragt, was da im Einzelnen besprochen wurde:
Ich selbst habe mit dem Schwiegervater nicht gesprochen, sondern mein Mann hat das mit seinem Vater besprochen.
Mein Mann hat mir erzählt, sein Vater habe Geld überwiesen und zu ihm gesagt, er solle sich überlegen, ob er es annehmen würde. Weil mein Mann und ich verheiratet sind, hat er mit mir gesprochen, ob wir das Geld annehmen sollen, und schließlich hat er dann seinem Vater mitgeteilt, dass er das Geld annehmen würde.
...
Befragt von der Richterin, ob ich konkret Kenntnis darüber habe, was zwischen meinem Mann und seinem Vater besprochen worden sei:
Nein, denn ich war bei diesen Gesprächen nicht dabei.
...
Befragt von der Richterin nach dem Grundstück:
Das Grundstück haben wir im März um ca. EUR 40.000,-- erworben.
...
Befragt vom AStV, ob ich davon ausgehen würde, dass mein Mann einen Anspruch auf das auf dem Konto seines Vaters befindliche Geld habe:
Mit Rücksprache seines Vaters vielleicht, ich gehe davon aus, dass sein Vater darüber zu entscheiden hat."

Der AStV ist der Anwalt der Antragstellerin der Einstweiligen Verfügung, meiner Ex-Schwiegertochter. Er versucht immer wieder, der Antragstellerin offensichtlich eingelernte Antworten zu entlocken. Später wurde das Problem, dass meine Ex-Schwiegertochter beim Erfinden eines für sie günstigen Sachverhaltes augenscheinlich Probleme hatte, gelöst, indem nur mehr Anwältinnen für sie sprachen. Zu den letzten Tagsatzungen erschien sie nicht mehr persönlich. So konnte sie auch gefragt werden.

Nach dieser Aussage stahl ich mir mein Geld, über das nur ich zu entscheiden hatte, zurück.

Ich dachte, hiermit wäre das Kapitel "Geldregen vom SchwieVa" endgültig vom Tisch gewesen. Da ich aus mehreren Gründen die Familie meiner Ex-Schwiegertochter für seltsam befand, vergewisserte ich mich aber nach Verstreichen der Verjährungsfrist etwaiger Klagen gegen mich beim zuständigen Bezirksgericht, ob es noch eine mich betreffende Eingabe gebe. Schriftlich bekam ich die - falsche - Auskunft, dass nichts gegen mich vorlege. Darüber möchte ich aber gesondert berichten. In diesem Zusammenhang werde ich über das Beweismonopol meiner Ex-Schwiegertochter, das ihr das Bezirksgericht einräumte, berichten. 

Neben den zahlreichen Gerichtsverfahren wurden aufgrund von Anzeigen zahlreiche behördliche Strafverfahren gegen meinen Sohn und mich geführt. So lief zum Beispiel 2,5 Jahre ein Finanzstrafverfahren am Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern Wien gegen mich, bis es ergebnislos eingestellt wurde. Auch darüber möchte ich gesondert berichten. Schließlich werde ich aller Voraussicht nach noch 2 Jahre dafür Zeit haben. Ich möchte nur vorwegnehmen, dass meine Ex-Schwiegertochter auch dort die Geschichte von der wunderbaren Schenkung zu Protokoll gegeben hat. Nur mit anderen Beträgen; schließlich hatte meine Ex-Schwiegertochter das Beweismonopol.

Österreichische Behörden und Gerichte haben zu prüfen. Das kann für den Einzelnen unangenehm sein. Der Großteil der "Fälle" wird mehr oder weniger korrekt abgewickelt. Einzelfälle können aber aus dem Rahmen fallen. Und als glaublich 2010 innerhalb kurzer Zeit die dritte Richterin den Pflegschaftsakt übernahm, begann der Fall eine Eigendynamik zu entwickeln, die neben der realen Wirklichkeit eine zweite Wirklichkeit der Aktenlage schuf.

Ich schrieb bisher immer nur über Geldangelegenheiten. Das fällt mir leichter als über Ereignisse zu berichten, wegen denen ich mir im Schlaf ganze Zähne ausbiss.  

Protokoll EV:

 

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