Sich das Leben nehmen ist eine der
irrigen. Wer Selbstmord begeht, dem wurde bereits das Leben genommen;
durch Krankheit, durch eine wirtschaftliche oder soziale Katastrophe;
durch ein Ereignis, das jedem Sinn, weiterzuleben, widerspricht.
Interessant ist, dass die
Selbstmordrate in Krisenzeiten sinkt, was üblicherweise auf eine
gewisse Saturiertheit der Selbstmörder zurückgeführt wird. Dabei
wird außer Acht gelassen, dass diese in guten Zeiten unter ihrer Krise (im unmittelbaren Vergleich mit ihrer Umgebung)
doppelt leiden. Der kranke Zwiespalt des Vietnamkriegs und seine
Auswirkungen auf das Gemüt heimkehrender Veteranen wurden in
vielen Spielfilmen behandelt. Ähnlich ergeht es jenen, die Gerichte
und deren Arbeitsweise nur aus US-Krimis kannten und sich plötzlich
in einem Zivilgerichtsverfahren als Schwerverbrecher behandelt
fühlen. Während Kinder auf Spielplätzen „noch mal, noch mal“
rufen, kam ihr eigenes Leben – mitten im fröhlichen Treiben –
zum Stillstand.
Krankheit, Konkurs, Kummer aus Liebe
und die meisten anderen Widrigkeiten sind grundsätzlich nicht zu
verhindern.
Vermieden könnten – ja müssten –
künstlich herbeigeführte Lebenskrisen werden. Ungerechte
Gerichtsverfahren sind unter den künstlich geschaffenen Krisen, die
Menschen jede Hoffnung auf eine einigermaßen erträgliche Zukunft
nehmen, eine der häufigsten Ursache. Gerade Familienrechtsverfahren,
in denen ohnmächtig zugeschaut werden muss, wie mit Angehörigen zu
deren Schaden willkürlich verfahren wird, lösen seelische Störungen
aus, die gerne als posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert
werden. Was hier posttraumatisch sein soll, wenn die Ursache der
psychischen Erkrankung von Gerichten immer unumkehrbarer einbetoniert
wird, bleibt zu hinterfragen. Das Trauma wird künstlich
aufrechterhalten. Im Namen der Republik! Egal, wie viele dadurch auch
vernichtet werden.
Als Ergebnis vieler Obsorgeverfahren
wird ein Elternteil durch die Gerichte wirtschaftlich und psychisch
(in weiterer Folge oft auch physisch) ruiniert, während dem anderen
Elternteil mit allen Mitteln geholfen wird. Protokolle werden
parteiisch verfasst. Wenn ein - insbesondere nur schlecht Deutsch
sprechende - Vater sagt, er würde wegen der Trennung von seinem Kind
verzweifeln, dann legen Richterinnen ihm gerne andere Begriffe in den
Mund. Ich musste schweigend als Vertrauensperson miterleben, wie eine
Richterin die „Frage“ immer wieder wiederholt: „Sie sind wütend
wegen der Trennung von ihrem Kind!“ Und schon antwortete der Vater
nicht mehr, „ich bin verzweifelt,“ sondern, „ja, ich bin
wütend.“ Und schon durfte der Vater sein Kind auch weiterhin nicht
sehen. Wütende Vater sind gefährlich. Die Mutter musste ja sogar
ins Frauenhaus flüchten. Einen Tag nachdem sie selbst aus der
ehelichen Wohnung weggewiesen hatte werden müssen, weil sie den
Vater mit einem Messer attackiert hatte. Aber im Akt war der Vater
gewalttätige. Die Mutter das Opfer. Und, hurra, das gab er ja - nach
der x-Nachfrage der Richterin - auch zu Protokoll: „Ich bin wütend,
weil ich mein Kind nicht sehen kann.“ Dabei war er gar nicht blind.
Er hätte es sehen können; nur er durfte es nicht; wegen der
Aktenlage! Wir wissen wer blind ist: Justitia, die personifizierte
Gerechtigkeit.
Obsorgeverfahren werden grundsätzlich
standardisiert abgehandelt: Kinder zur Mutter, der Vater zahlt. Was
diese Rechtsprechung bei Scheidungskinder auslöst, wurde bisher
offiziell noch nicht einmal anerkannt. Das Parental Alienation
Syndrom, das Wissenschaft und Lehre einstimmig bejahen, wird einfach
verleugnet.
Das Revolutionstribunal köpfte
Monarchisten, der Volksgerichtshof hängte Volksverräter, die
Moskauer Schauprozesse richteten Reaktionäre. Bezirksgerichte
richten böse Eltern.
Dieser Vergleich ist nicht überzogen,
weil auch heutige Bezirksrichterinnen nicht davor zurückschrecken,
böse Eltern ohne ärztliches Gutachten als psychisch kranke
Gewalttäter zu diffamieren.
Eine Bezirksrichterin, die schriftlich
befragt wurde, ob sie wegen Befangenheit nicht einen Fall abgeben
wolle, weil unter Berufung auf den von ihr geführten Pflegschaftsakt
sowohl das Landesgericht für Strafsachen Wien als auch die
Staatsanwaltschaft Wien unabhängig von einander zwei (von der Seite
der Mutter fortwährend angezeigte) Personen derart schwere
psychische Erkrankungen – vollkommen zu Unrecht – unterstellten,
dass diesen Strafunfähigkeit angedichtet wurde, stritt einfach ihre
Aktenführung ab und blieb, vom Gerichtsvorsteher als besonders gute
Richterin gelobt, weiter zuständig. Sie hätte nie geschrieben, dass
die betreffenden Personen unter einer bestimmten Krankheit litten.
Das ist richtig. Aber sie führte schriftlich mehrmals aus, dass sich
die (wie eine von ihr selbst gerichtlich bestellte Gutachterin
feststellte) falschen Anschuldigung der Kindesmutter mit ihrer
eigenen Erfahrung mit den Personen decken würde.
Eine Richterin darf in Österreich
Vater und väterlichen Großvater fälschlich als psychisch kranke
Gewalttäter bezeichnen. Sie darf auf diese Unrichtigkeit ihr ganzes
Verfahren aufbauen. Eine von ihr selbst bestellte Gutachterin
widerspricht dieser ihrer Ansicht. Eine andere von ihr bestellte
Gutachterin stellt fest, dass beide nur eine Auffälligkeit hätten,
nämlich eine ungewöhnlich hohe Aggressionsschwelle und bezeichnet
sogar die Mutter als psychisch krank. Die Kinder würde – sofern
sich die Mutter keiner Therapie unterziehe – darunter leiden.
Wie reagiert die Richterin? Wie bisher.
Der Vater wird belogen. Die Mutter wird geschützt. Die Protokolle
fraglich verfasst.
Und die Kinder? Welche Kinder? Ach ja,
die Kinder, na denen geht es eh gut. Die müssen gar nicht befragt
werden. Die Mutter weiß eh, was gut für die ist. Obwohl ihr von
einer gerichtlich bestellten Gutachterin die Möglichkeit, die
Realität zu erkennen, abgesprochen wurde.
In Mittelalter flogen die Hexen auf
ihren Besen durch den Schornstein hinaus, bis sie der gerechte Arm
der Richter ergreifen und ob ihrer Hexerei verbrennen lassen konnte. Heissa. Die Hexe brennt und das Gericht schreitet zur nächsten guten Tat. Zur Rettung der Menschheit im Allgemeinen und zur Rettung einer verirrten Seele im Besonderen.
Heute sind Väter böse, schaden ihren
Kindern, bis sie der gerechte Arm der Richterin ergreifen und von
ihren Kindern verbannen kann.
Wie können Menschen, die ein
Jusstudium schafften, denken, dass Kinder im Interesse des
Kindeswohls von einem Elternteil entfremdet werden müssen. In ihrer
schwierigsten Zeit, in der ihr bisheriges Leben vernichtet wird?
Die heutigen Familienrechtsverfahren
retten nicht mehr das Seelenheil, sondern das Kindeswohl.
Kindeswohl wurde bewusst als vager
Rechtsbegriff belassen. Der Vater der letzten Familienrechtsreform,
des Kindschafts- und
Namensrechts-Änderungsgesetzes
2013, erklärte öffentlich, dass sich Rot-Schwarz auf nichts
Anständiges einigen hätte können. Trotzdem wurde dieser
Schwachsinn von den verantwortlichen Ministerinnen Karl und
Heinisch-Hosek unisono als Quantensprung im Rechtswesen gefeiert.
Beiden traue ich zu, Quantensprünge für einen Teil einer Kür beim
Eiskunstlauf zu halten: „Jetzt ein doppelter Lux, und phantastisch,
ein dreifacher Quantensprung, gestanden!“ Die wissen wahrscheinlich
gar nicht, wie mickrig Quantensprünge eigentlich sind.
Kindeswohl ist so eine Art Joker. Wenn
einem Richter (was an sich unmöglich erscheint, weil ein Richter
ohne Angabe von Gründen Geschichten erfinden darf, die, sofern sie
gut fabuliert sind, auch von Obergerichten gehalten werden) doch
einmal in Argumentationsnotstand kommen sollte, dann hilft das
Kindeswohl.
Dieser Blog handelt von
Gerichtsentscheidungen, von lustigen Schildbürgerstreichen über
lebensgestaltende bis hin zu lebensvernichtende Entscheidungen.
Denn auch heute noch fliegen Hexen auf
ihren Besen durch den Schornstein hinaus. Auch heute werden gegen
jede Vernunft Sachverhalte solange zu Unrecht zurecht gerückt, bis
sie der Aktenlage entsprechen. Weil Sozialarbeiter zum Beispiel nur
dem Gesetz verpflichtet seien, schließen Gerichte aus, dass diese
zum Nachteil eines betreuten Kindes agieren könnten. Auch
Exekutivbeamte sind nur dem Gesetz verpflichtet. Trotzdem reicht ein
kleiner privater Videomitschnitt ohne Ton, um Exekutivbeamte schon im
Vorfeld zu verurteilen. Wer eine Amtshandlung einer Sozialarbeiterin
mitfilmt, wird gerichtlich verfolgt. Eine seltsame Diskrepanz.