Sonntag, 20. Dezember 2015

Selbstverbrennung, der keine Aufmerksamkeit gewidmet wird

ORF

Mann zündete sich vor Frauenhaus selbst an

Ein Familiendrama hat sich am Donnerstagabend in Ried im Innkreis ereignet. Ein 52-jähriger Welser hat sich vor dem dortigen Frauenhaus selbst angezündet. Er ist Freitagfrüh seinen schweren Verletzungen erlegen.
Gegen 23.20 Uhr kam es zu der tragischen Tat. In der Familie des Mannes dürfte es Probleme gegeben haben, die Ehegattin lebt derzeit im Frauenhaus in Ried im Innkreis.

Schweren Verbrennungen erlegen

Vor diesem Gebäude zündete sich der 52-Jährige an. Anrainer bemerkten den brennenden Mann und versuchten, die Flammen zu ersticken. Der Welser zog sich lebensgefährliche Verbrennungen zu und wurde ins Linzer Unfallkrankenhaus eingeliefert. Dort erlag er Freitagfrüh seinen schweren Verbrennungen.
Die Freiwillige Feuerwehr Ried im Innkreis sicherte die Unfallstelle großräumig vor Schaulustigen ab.

Link:

Publiziert am 20.12.2013

Samstag, 7. November 2015

Marc Dutroux

Da einige Quellen zwischenzeitlich aus dem Netz genommen wurden, ist Wikipedia als Nachschlagewerk zu empfehlen.

Sätze wie "die entführten Kinder wurden bei einer Razzia gehört (aber nicht gefunden)" verlieren ohne Einbettung in Originalquellen ihre Bedeutung.

2014


Die Ehefrau wurde 2012 entlassen - sie zog zuerst in ein Kloster, Ihre Sachen wurden aber bereits in ein Haus eines Ex-Richters gebracht, zu dem sie 2015 auch zieht.

Ex-Richter

Floreffe (Belgien) – Michelle Martin (55) war nicht nur die Ehefrau, sondern auch die Komplizin von Kindermörder Marc Dutroux. In den 90er-Jahren ließ sie zwei der entführten Mädchen verhungern!
Trotz dieses schrecklichen Verbrechens nimmt ein Ex-Richter die Belgierin nun bei sich auf – weil die Nonnen im Kloster, wo die Verbrecherin zweieinhalb Jahre lebte, sie nicht mehr in ihrer Nähe haben wollen.
„Ich weiß sehr genau, was sie getan hat. Aber ich denke, dass jeder eine Chance verdient“, sagte Christian Panier dem Fernsehsender RTBF.
► Er habe in seinem Haus genügend Platz und wolle Michelle Martin eine Einliegerwohnung auf seinem Bauernhof und die Chance auf Resozialisierung bieten. „Es gibt immer einen Schimmer von Menschlichkeit im Kern eines Menschen, der das Schlimmste gemacht hat“, sagte Panier.
Der pensionierte Richter ist der Ansicht, „dass es die Wiedereingliederung in die Gesellschaft ist, die den Unterschied zwischen einer Justiz der Rache und einer zivilisierten Justiz ausmacht”.
Martin lebte seit August 2012 im Klarissenkloster von Malonne. Ihre dortige Unterbringung war eine der Auflagen für ihre vorzeitige Haftentlassung nach 16 Jahren. Martin war als Beihelferin von Dutroux ursprünglich zu 30 Jahren im Gefängnis verurteilt worden.
Doch nun erbarmte sich Panier ihrer und holt sie in sein Haus in Floreffe. Dorthin hat Martin bereits einige ihrer Habseligkeiten geschafft. Hätte sie keine neue Bleibe gefunden, hätte sie wieder ins Gefängnis gemusst.
Bereits 2003 ließ sich Martin von Dutroux scheiden. Ihr Ex-Mann bekam 2004 Lebenslänglich, weil er sechs Mädchen und junge Frauen entführt, gefoltert und vergewaltigt hatte. Vier von ihnen kamen zu Tode.
Dutroux hatte seinen Keller zum Verließ umgebaut. Als er wegen Autodiebstahls 1995 ins Gefängnis kam, ließ Martin die entführten Mädchen Melissa Russo († 8) und Julie Lejeune († 8) verhungern. Die erschütternde Begründung: Die Kinder seien ihr wie wilde Tiere vorgekommen!

Kindermörder Dutroux

  • 4. Februar 1986: Dutroux und seine Frau Michelle Martin werden wegen verschiedener Vergewaltigungen zum ersten Mal verhaftet.
    26. April 1989: Der Belgier wird zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft wegen Vergewaltigung und Entführung verurteilt, kommt aber bereits im April 1992 wegen guter Führung wieder frei.
    24. Juni 1995: Eine neue Entführungsserie beginnt, der Julie Lejeune (8), Mélissa Russo (8), An Marchal (17) und Eefje Lambrecks (19) zum Opfer fallen.
ZDF (ungelöste Fälle)  

ZDF-Reportage Die Spur der Kinderschänder - Dutroux und die toten Zeugen von 2001

Puls 4 

Michelle Martin

Michelle Martin Wikipedia 

Sachsensumpf:

Zwangsprostitution im Kinderbordell Jasmin - Mandy Kopp

ZGF Mandy Kopp 

Klage gegen Berichterstattung über Kinderbordell Jasmin

ZDF

Alles nur Verschwörungstheorien?



Englands Kindersexskandale sind relativ bekannt geworden. Der als Sachsensumpf bekannt gewordene Skandal gilt vielfach als Verschwörungstheorie.


Dienstag, 20. Oktober 2015

Personalakte zum Verteilen (der halbverdauten Mageninhaltsstoffe auf deren ungewolltem Rückweg)

Personalakte

Personengruppen, die als asozial, egoistisch und rechtsbeugend bis verbrecherisch ihren Unterhalt - meist ohne Gegenleistung - verdienen, werden allgemein als Gesindel verachtend abgelehnt 

Dieser Tage feierte die Gerechtigkeit wieder ihren Sieg

über zweieinhalb Böse. Banker. Beutelschneider. Banditen.

Zweieinhalb, weil der eine nur dabei war, bei der Beutelschneiderei, aber sich selbst keinen Beutel eingesteckt haben soll.

Die zwei anderen Banker aber, diese Banditen, die hat der OGH überführt.

Nach sieben Jahren. So wie Harrer sieben Jahre in Tibet war, verbrachten andere sieben Jahre in einem Gerichtsverfahren. Sieben Jahre Ungewissheit, Hoffnung, Angst . . . ein Taumel der Gefühle. Vor allem, wenn das "Gericht" auch in das Leben der Nachkommen eingreift.

Wie der OGH diese Banditen überführen konnte?

Dafür gibt es Gutachter. Richter richten, Gutachter begutachten. Aber letztendlich richtet das Gutachten.

Und diesmal war ein besonderer Gutachter am Werk. Ein Versierter. Ein Könner. Seine Sporen soll er sich als Gutachter für die Staatsanwaltschaft verdient haben.

Die Staatsanwaltschaft klagt an.
Der Angeklagte verteidigt sich.
Der Gutachter entscheidet.
Der Richter urteilt.

Das klingt wie ein Spiel. Wie beim DKT endet das Spiel, wenn ein Spieler nichts mehr hat. Wenn er seine Freiheit, seinen Ruf, sein gesamtes Geld verloren hat.
Sieben bzw. vier Millionen Euro sind kein Lercherlfurz.

Wer weiß, trotz des versierten Könners, was wirklich vor sich gegangen war? Die Poster! Endlich hat es wieder zwei Schuldige erwischt. So wie gestern beim Tatort. Die Gstopften! Die richten es sich eh viel zu leicht.

Jeder richtet es sich. Manche Gstopfte richten es aber auch für andere. Die haben immer Zeit, Energie und Mittel, Bedürftigen zu helfen. Sicher stellen diese eine Minderheit dar. So wie bei den armen Schlucker richten es sich die Gstopfen mit Vorliebe für sich selbst.

Aber was, wenn einer dieser zweieinhalb Banker, Beutelschneider, Banditen ein Guter war? Wenn er vorbildlicher Familienvater und ein sozial Denkender und Handelnder war? Wenn er selbst ein Opfer war? Wenn er Beschlüsse in Unkenntnis des gesamten Sachverhaltes unterfertigt hat?

Politiker und Politikerinnen, die drei- und vierstellige Millionenbeträge verludern, sind auch immer in Unkenntnis des gesamten Sachverhaltes.

Über all meinen laienhaften Fantastereien vergesse ich ganz:
Damit Gerechtigkeiten walten, muss der Gutachter schalten.

Samstag, 17. Oktober 2015

Rex non moritur – oder: die Verwaltung überlebt ihre Herrschaft


Die Selbstverständlichkeit einer Erbmonarchie ist unserem Bewusstsein fremd geworden. Die Habsburger in der Hofburg und in der Kapuzinergruft wurden zur gewinnbringenden Touristenattraktion.
Das verschwundene 1000-jährige Reich dagegen ist lebendige Geschichte, für die es noch Zeitzeugen gibt. Das 1.000-jährige Reich wird auch nie einer Franzl-Sisi-Romantik weichen. Das werden – zur Freude und Beruhigung aller – die umfassende Aufarbeitung und anhaltende Erinnerung verhindern. Und das ist gut so. Man soll sich seiner Geschichte im engeren und weiteren Sinn stellen und aus ihr lernen. Daher ist mM Vranitzkys Rede aus 1991 wichtig:
„Es gibt eine Mitverantwortung für das Leid, das zwar nicht Österreich als Staat, wohl aber Bürger dieses Landes über andere Menschen und Völker gebracht haben.“
„Wir bekennen uns zu allen Taten unserer Geschichte und zu den Taten aller Teile unseres Volkes, zu den guten wie zu den bösen; und so wie wir die guten für uns in Anspruch nehmen, haben wir uns für die bösen zu entschuldigen - bei den Überlebenden und bei den Nachkommen der Toten.“
Auch wenn eine Herrschaftsform durch eine andere übergangslos verdrängt wird, bleibt die Verwaltung (zumindest in Teilen) bestehen. Die Verwaltung ist zäh. Kein größeres Gemeinwesen kann ohne den Fortbestand einer gewissen Ordnung überleben. Rechnerisch konnte ein Beamter bis 1918 in einer Monarchie, später in einer Republik, dann in einer Diktatur und vielleicht seine letzten Jahre wieder in einer demokratischen Republik dienen (und herrschen?).
Daher war es nach 1945 unabdingbar, genau zu prüfen, welche Teile der Verwaltung des Nazi-Regimes als unreformierbar still gelegt werden müssen, um durch eine demokratische, humane Einrichtung ersetzt zu werden.

Eine wichtige staatliche Institution verweigert bis heute eine angemessene Aufarbeitung. Für sie gibt es nur eine zeitlich begrenzte Aufarbeitung, die mit 1945 (mit dem Ende der Hitler-Diktatur) endet. Zur Erinnerung an die Nazi-Gräueltaten - insbesondere von 1940 bis 1945 - wurde beispielsweise die Gedenkstätte Steinhof eingerichtet. Im Verborgenen bleibt, was mit den Kindern nach dem Sieg über Hitler geschah. Mir fehlen Bilder und Berichte, nach denen sie wie die KZ-Häftlinge befreit worden sind.
Mir fehlen überhaupt Bilder und Berichte, wie die Jugendwohlfahrt entnazifiert worden ist. Wurden alle Anstaltsleiter, die einmal mit Stolz und Treue dem Hakenkreuz die Ehre erwiesen haben, zur Verantwortung gezogen? Oder wenigstens ihres Postens enthoben?

Ich hatte das Glück in einer Familie aufwachsen zu dürfen. Für mich war Jugendwohlfahrt etwas Unbekanntes. Trotzdem hörte ich, dass Eltern schlimmen Kindern mit der „Fürsorge“ drohten. Später hatte ich beruflich (wenn auch nur selten) mit abgängigen Heimkindern zu tun. Aber allein die Antworten auf die Frage, wovon sie während ihrer Flucht aus dem Heim gelebt hätten, können nicht so leicht vergessen werden: „Für an Stich (Anm.; sexuelle Penetration) hab ich ATS 30,-- bekommen.“ Manche KINDER zählten ganze Leistungskataloge auf. Ich dachte mir damals nur: „Was müssen Kinder in Heimen erlebt haben, um aus ihnen in dieses Leben auf der Straße zu flüchten.“

Und hier endet mein Beitrag.
Ich hoffe, dass sich niemand erblödet und etwas von Kommissionen faseln.
Dafür ist das Thema zu ernst.

Donnerstag, 15. Oktober 2015

Lasciate ogni speranza, voi che entrate qui

Tandlers schönen Worte

"Wer Kindern Paläste baut, reißt Kerkermauern nieder"

fügen sich Dantes schöne Worte

"Lasciate ogni speranza, voi che entrate qui"

speziell für Gerichte harmonisch ein.

Lasst alle Hoffnung fahren, die ihr hier eintretet


Montag, 12. Oktober 2015

Wenn gar nix geht. Besachwaltern geht immer

Wenn man mit 61- ohne jemals psychiatrisch auffällig gewesen zu sein - ein Attest vorlegt, dass man wegen einer bestimmten Gerichtsverhandlung, in der über sein weiters Leben entschieden wird, so aufgeregt war, dass man einen Fehler mit der Medikamentation (die eben wegen dieses und ausschließlich wegen dieses Gerichtsverfahrens notwendig geworden war) gemacht hat, kommt lange nichts, aber dann, nach vielen Monaten:

1. Das Bezirksgericht Fünfhaus wird als zuständiges
Pflegschaftsgericht ersucht zu prüfen, ob für den Beklag-
ten ein Sachwalter bestellt werden muss, und das Oberlan-
desgericht Wien vom Ergebnis dieser Prüfung zu verständi-
gen.
2. Das Berufungsverfahren wird bis zum Einlangen der
Mitteilung des Pflegschaftsgerichts unterbrochen.

Ich war noch nie psychiatrisch krank. Trotzdem führte eine Richterin des BG Fünfhaus ihren Pflegschaftsakt derart, dass unter Berufung auf diesen Pflegschaftakt unabhängig von einander mehrere Einrichtungen der Justiz (ich wurde jahrelang vom Vater meiner Ex-Schwiegertochter laufend vollkommen zu Unrecht schwerer Verbrechen beschuldigt) aufgrund meiner angeblichen schweren psychischen Erkrankungen generell meine Strafunmündigkeit feststellten. Ohne Gutachten. Nur aufgrund der Aktenführung des Pflegschaftsakts. Auch diese Aktenführung erfolgte ohne Vorliegen eines einzigen Gutachtens. Offensichtlich nur aufgrund der Meinung der Richterin. Eine Einrichtung der Justiz berief sich sogar auf ein Gutachten laut Pflegschaftsakt, nachdem ich paranoid schizophren wäre. Ich war nie paranoid schizophren und das Gutachten hat es nie gegeben.

Im Laufe des viele Jahre dauernden Pflegschaftsverfahrens konnten die diversen Gutachterinnen nicht mehr die Lügen des BG Fünfhaus aufrechterhalten, dass die Familie des KV psychisch krank wäre. Vielmehr musste eine Gutachterin anläßlich einer Gutachten-Besprechungen sogar wegen vorgelegter Beweise zu Protokoll geben, dass mit der Kindesmutter nicht alles stimme. Dass diese die Wirklichkeit gar nicht wahrnehmen könne. Dass - auch im Interesse des Kindeswohls - sich die Mutter einer Therapie unterziehen müsse. Die Richterin tat zuerst ein halbes Jahr (in dem die Mutter die alleinige Obsorge behielt) nichts. Dann fragte sie die Gutachterin, ob diese das damals in der Verhandlung, das, was sie da zu Protokoll gegeben hätte, überhaupt ernst gemeint hätte. Die Gutachterin bestätige schriftlich, dass es ihr voller Ernst gewesen war und noch immer ist. Und die Richterin - tat weiter nichts, als dem Vater falsche Versprechungen zu machen.
   
Es ist kaum zu glauben: Die Justiz erfindet psychische Erkrankungen, um ihre eigenen Fehler zu decken. Und das heute und in Österreich.

Und das BG Fünfhaus machte viele, schwerwiegende Fehler!

Ich finde, das verdient, veröffentlicht zu werden.

Eine Anzeige ist sinnlos. Der Vorsteher steht voll hinter der Richterin, die eine seiner besten wäre. Und in Österreich wird eine Richterin wegen Befangenheit nicht von einem Fall abgezogen; geschweige denn wegen offensichtlicher Fehler verurteilt.

Ave, Brandstetter, morituri te salutant ist also gar nicht so weit hergeholt.

Was bedeutet das für die Lebensqualität, wenn man als Großvater am Ende seines Lebens in einen Scheidungskrieg hineingezogen wird? Obwohl man sich heraushalten wollte. Aber nach 5 Jahren war der Kindesvater total ruiniert. Er wird wahrscheinlich nie wieder auf die Beine kommen. Zu holen ist nichts mehr bei ihm. Jetzt wird der Großvater geklagt. Da gibt es noch ein Haus und eine Pension.



Ich möchte nicht so enden wie meine Mutter. Die wohnte 150 km von meiner Ex-Schwiegertochter und ihrem Vater entfernt. Trotzdem wurde sie so oft von ihnen heimgesucht und um Geld erpresst, dass sie - mit 89 - nach Oberösterreich flüchtet. Sie ließ ihre vertraute Umgebung, ihre Freundinnen und Bekannten hinter sich. 90-jährige können (und wollen) keinen Kontakt über hunderte Kilometer aufrechterhalten. Sie starb verbittert.

Meiner Ex-Schwiegertochter wurden zum Erreichen dieser Ergebnisse geschätzte Euro 80.000,-- an Verfahrenshilfe bewilligt. Allen Anschein nach wird sie das Geld nie zurückzahlen. Wenn sie ein Verfahren verliert, was keine Ausnahme ist, bleibt sie selbstverständlich alles schuldig.  

Mollath ist kein Einzelfall.

Ich erlebe nun auch schon sieben Jahre eine Gerichtswillkür, die ich nie für möglich gehalten hätte. Und eines ist meiner Meinung nach nachvollziehbar: Je länger meine Ex-Schwiegertocher und ihr Vater mit dem BG Fünfhaus zu tun hatten, desto dreister wurden die Lügen. Ich hätte meine Frau, meinen Sohn, meinen Enkelsohn entführt und hätte eine mir unbekannte Freundin meiner Ex-Schwiegertochter angerufen, nur um ihr zu mitzuteilen, dass ich auch meine Enkeltochter entführen werde. Ich hätte meine Frau in Griechenland geprügelt, dass ich mich drei Tage vor der Polizei verstecken hätte müssen (scheinbar verjähren Körperverletzungen in Griechenland sehr rasch). Ich würde mich verkleiden und meinen Enkelkindern in Parks nachstellen (diese kannten mich gar nicht).

Österreich hat ein vorbildliches Rechtssystem. Aber was nützt das beste Rechtssystem, wenn sämtliche Kontrollen versagen?






Samstag, 10. Oktober 2015

Jede namentliche Kritik an einem Richter ist bei (Gefängnis)Strafe verboten

Das steht zwar so nicht in der Verfassung, ist aber zwischenzeitlich unumstößliche Realverfassung.

Eine Richterin in Österreich zu kritisieren, ihre Urteilskraft oder ihre Integrität in Zweifel zu ziehen, wird als eine Art gefährliche Drohung geahndet.

Dies ist an sich nur in Diktaturen Usus. 

Die Angst vor Strafe steckt mittlerweile so tief in unserem Bewusstsein, dass wir diese Ungeheuerlichkeit - wie die katholische Kirche die Unfehlbarkeit des Papstes - gar nicht hinterfragen.

Hexen mussten brennen, ganz egal, wie viele gegen diesen Wahn ankämpften und ihn bloßstellten. Wer gegen das Hexenbrennen auftrat, konnte leicht selbst als Hexe brennen.

Selbstverständlich haben auch Richter eine Privatsphäre, selbstverständlich haben Parteien und Angeklagte ein Recht auf Datenschutz, aber genauso selbstverständlich muss auch die Rechtssprechung öffentlich bleiben.

Die Öffentlichkeit in der Rechtssprechung wird immer mehr untergraben. Erstens trachten Richter ihre teils objektiv nicht immer unstrittig nachvollziehbaren Entscheidung zu vertuschen, zweitens versucht unser Rechtssystem seine Unzulänglichkeiten zu verbergen, und drittens ist die Öffentlichkeit nur rudimentär an der Rechtssprechung interessiert. Ein Mord, hurra, ein Doppelmord, hurra, ein Serienkiller als geläuterter Häfenpoet, hurra, ein Kinderschänder im Burgtheater als Erzähler, hurra. Aber ein Obsorgeverfahren, fad. Dabei sind Obsorgeverfahren für die Betroffenen ungleich bedeutungsvoller als zB eine Verurteilung als Dieb. Ein Obsorgeverfahren bestimmt den gesamten weiteren Lebensweg. Wie viele wurden durch Gerichte auf ein Abstellgleis gestellt, nur um dem Gesellschaftsfahrplan eigennütziger Politikerinnen zu entsprechen.

Keine anderen Verfahren werden derart schleißig geführt wie Obsorgeverfahren. Bei keinen anderen steht der Ausgang schon ab Beginn so unverrückbar fest. Nur wenig andere Verfahren laufen derart standardisiert ab. An sich könnten wir uns den ganzen Zinnober sparen.

Beweise gelten nichts, Richterinnen führen ihre Protokolle nach Belieben, Obergerichte nicken ab.
Glücklich werden Anwälte und Gutachter, unglücklich Kinder, die mit der Trennung ihrer Eltern ohnehin gerade ihr persönliches Hiroshima erleben.  

Freitag, 9. Oktober 2015

Frage an Radio Eriwan

 kennen alle. Nicht immer waren diese politisch:

Frage an Radio Eriwan: "Ist es wahr, dass man sich auf dem WC Geschlechtskrankheiten zuziehen kann?"
Antwort: "Im Prinzip ja, aber Radio Eriwan empfiehlt, bequemere Örtlichkeiten vorzuziehen."

daher meine Frage an Radio Eriwan: "Ist es wahr, dass eine Richterin psychisch vollkommen Gesunde im Interesse "ihrer Aktenführung" als psychisch krank und gewalttätig bezeichnen darf?"
Antwort: "Im Prizip ja, aber nur wenn ihr Gerichtsvorsteher gleichzeitig Zeugen unter Druck setzt."

Donnerstag, 8. Oktober 2015

Was sagte die Richterin, deren Fähigkeit als Familienrichterin vom Gerichtsvorsteher nicht hoch genug gelobt werden kann,

als sie das Schwarzbuch Jugendwohlfahrt, das ihr zuvor mit einer persönlichen Widmung der Autoren übergeben worden war, in der nächsten Verhandlung zurückgab?

"Mit diesen ja doch sehr eigenwilligen und überzogenen Ansichten möchte ich nichts zu tun haben."

Als ob wir das nicht schon gewusst hätten.

Mittwoch, 30. September 2015

Angie

über Therapie

eine ihrer Leistungen: 2-tägiger Kongress

Friedensmahnwache


Vätervernichtungsjustiz

wikimannia

Hierzu der amerikanische Männerrechtler Warren Farrell:

Zitat:
«In den USA bringen sich nach einer Scheidung zehnmal mehr Männer als Frauen um. [...] Menschen begehenSelbstmord, wenn vier Faktoren zusammentreffen: Man fühlt sich von niemandem geliebt, von niemandem gebraucht, man sieht keine Chance, daran etwas zu ändern, und hat niemanden, mit dem man darüber reden kann. Wenn eine Frau die gemeinsamen Kinder nach der Scheidung auch noch gegen den Mann aufbringt, ist er hochgradig suizidgefährdet.»

Opfer

Stellvertretend für eine mutmaßlich recht hohe Zahl anonymer Opfer werden hier einige Väter, deren Tod von der deutschen Familien­gerichts­barkeit zu verantworten ist, namentlich genannt.

Roland Rehmet

Dr. Roland Rehmet, ein Trennungsvater und Aktivist der Väterrechtsbewegung (Mitbegründer der Blauen Weihnachtsmänner), hat seinem Leben am 29. Januar 2014 ein Ende gesetzt. Die Hamburger Morgenpost nennt als mögliches Motiv den jahrelangen Psychokrieg, den seine Ex-Partnerin um die zehnjährige Tochter Rehmets geführt hatte. Für seine Mitstreiter bei den "Blauen Weihnachtsmännern“, die ebenso wie zahllose andere Väterrechtler der Justiz vorwerfen, bei Sorge­rechts­streitig­keiten einseitig Partei für die Kindesmütter zu ergreifen, steht fest, dass hier die Gründe für den Freitod liegen: "Das willkürliche Gerichts­verfahren zermürbte ihn über die Jahre. Die Perspektivlosigkeit hat ihm den Lebenswillen geraubt", so Detlef Naumann. Der Vorsitzende der Organisation: "Ich hoffe, dass sein Freitod die Richter wachrütteln wird."
Diese Hoffnung dürfte leider vergeblich sein. Furchtbare Juristen haben in Deutschland Tradition und ihre hervorstechendsten Eigenschaften waren schon immer absolute Skrupel­losigkeit bei der Missachtung des Rechts gepaart mit einer überbordenden Selbstgerechtigkeit und absoluter Gefühlskälte. Solche Charaktere besitzen keinerlei Fähigkeit zur Selbstkritik.
Die wäre indessen mehr als angebracht, denn: Aus dem Umfeld der Ex-Partnerin oder sogar von ihr selbst wurde Rehmet in den vergangenen Jahren vier Mal angezeigt, unter anderem wegen Körperverletzung und sexuellen Missbrauchs des Kindes. Alle Ermittlungs­verfahren wurden eingestellt. Die ungeheuerlichen Falschbezichtigungen der Mutter weckten bei den zuständigen Richtern jedoch keine Zweifel an ihrer Erzienungsfähigkeit. Stattdessen wurde Rehmet durch das Gutachten eines korrupten Sachverständigen, der dem Gericht gefällig sein wollte, gänzlich vom Umgang mit seiner Tochter abgeschnitten. Wie wird wohl die weitere Entwicklung der Tochter verlaufen, wenn sie eines Tages realisiert, dass es ihre Mutter war, die den Vater - mit wohlwollender Beihilfe des Justizapparats - in den Tod getrieben hat?

Werner Nordmeyer

Der Vorsitzende des Vereins "Eltern für Kinder im Revier e. V." erhängte sich in der Nacht vom 19. auf den 20. Februar 2014 im Keller seines Wohnhauses. Zuvor war ihm vom AG Mönchengladbach sukzessive der Umgang mit seinem 4-jährigen Sohn beschnitten worden. Eine Mutter, die für eine vernünftige, am Kindeswohl orientierte Lösung völlig unzugänglich war, initiierte seit der Trennung mit erlogenen Anschuldigungen Jahr um Jahr Gerichtsverfahren, um dem Vater jeglichen Umgang mit seinem Kind zu verwehren.
Trotz der Voreingenommenheit von Gericht und Jugendamt konnte Nordmeyer nach zähem Ringen mehrfach Umgangs­kontakte wiederherstellen. Jedoch erreichte die Kindsmutter mit vagem, durch keinerlei verifizierbare Fakten belegtem Vorbringen, sie habe Angst vor dem Vater und ihr Sohn zeige nach den Umgangs­kontakten mit jenem Auffälligkeiten, bei einer ihr wohlgesonnenen Richterin, dass die Umgangs­zeiten immer kürzer wurden. Zuerst wurden die Umgangskontakte in der Woche eingestellt. Dann wurde dem Vater vom Gericht quasi als Aufpasser ein so genannter Umgangspfleger zugewiesen. Auf einmal durfte er seinen Sohn an den Besuchs­wochen­enden nicht mehr freitags am Mittag vom Kindergarten abholen und montags zum Kindergarten bringen, sondern die "Übergaben" erfolgte freitags erst um 16 Uhr und sonntags bereits um 17 Uhr, damit der Umgangspfleger sie beobachten konnte. Zuletzt, drei Jahre nach der Trennung, durfte Nordmeyer, der sich zuvor fast ausschließlich um das Kind gekümmert hatte, seinen Sohn nur noch eine Stunde pro Monat sehen.
Unglaublich, aber wahr: Die Argumentation der zuständigen Richterin erschöpfte sich darin, das vom Vater beantragte Wechselmodell würde "bei der Mutter weitere Ängste schüren, die sie dann [dem Kind gegenüber] offen thematisieren und das Kind damit belasten würde". Und: Der Vater wurde Stück für Stück amputiert, obwohl das Gericht gleichzeitig feststellte, dass insbesondere die Mutter nicht kooperiert.
Die Informationen zu den nachfolgend genannten Opfern wurden der Netzseite "Suizid Vater" des Väternotrufs entnommen.

Arnim Franz

Der 52-Jährige Physiker sprang am 13.11.2008 von der Aussichts­plattform eines Hochhauses am Potsdamer Platz in Berlin aus 95 Meter Höhe in den Tod. In einer E-Mail an den "Väternotruf" hat die Freundin von Arnim Franz über die Hintergründe informiert. Ursächlich für den Freitod waren die Aus­einander­setzungen um seine damals 8-jährige Tochter, welche von ihrer Mutter als Waffe im Trennungskrieg missbraucht wurde. Das Amtsgericht Nauen und das Jugendamt Landkreis Havelland (Falkensee) haben sie gewähren lassen.

Frank Dachtler

Der 32-jährige Vater von zwei Töchtern - sie waren bei seinem Freitod 3 und 4 Jahre alt - hat sich im Juni 2001 in der Nähe von Brest (Frankreich) mit Tabletten das Leben genommen.



Angie, deine Art, dein Wesen, deine Gedichte, deine Sorgfalt, dein Einsatz, deine Ehrlichkeit, deine Offenheit, deine Hilfe, dein Mitfühlen

Shakespeare meint,
- was Menschen Böses tun, das überlebt sie,
das Gute wird mit ihnen oft begraben -
Du strafst Shakespeare Lügen
Du tatest nichts Böses
obwohl dir Böses angetan wurde
Du tatest nur Gutes
und nur Gutes wird dich in unserer Erinnerung behalten


Dir war Wandern immer ein Anliegen. Du versuchtest immer, Geschundene auch hinaus in die Natur zu bringen. Uns trennte mehr als eine Generation, und wenn wir auch gleicher Meinung waren, so waren wir nicht gleicher Kondition. Deshalb bestiegen wir nie gemeinsam einen richtigen Berg, aber:

in memoriam

während im tal dunst
wie nebel über dem styx
auf den wiesen liegt

steig ich durch den buchenwald
den stürmen entgegen

die würze der luft
die frische des morgens
ein tag wie geschaffen für dich

als wir aus dem dunkel der bäume
in die helle des licht wechslen
verebnen die winde

nur ein allzu früh gefallenes blatt
mitten in seinem frühling
steigt immer höher ins blau
als suchte es uns die antwort

die es nicht gibt

Angie 
Geschockt reagierten Augenzeugen, als sich am Samstagnachmittag eine Frau auf offener Straße vor dem McDonald’s im Rivergate am Handelskai (Brigittenau) erschoss, ÖSTERREICH berichtete. Jetzt wurden die schrecklichen Details der Tragödie bekannt.
Susanne M. (41, Name geändert) war keine Unbekannte in Wien. Seit Jahren leitete sie einen Opferschutz-Verein, kümmerte sich um sexuell missbrauchte Frauen, kämpfte für diese bei der Justiz, wollte die Täter vor Gericht sehen. Sie trat auch für Kinderschutzrechte ein, äußerte sich im Fernsehen in Diskussionen zu dem brisanten Thema.
Dieses Engagement aber schien Susanne M. immer stärker aufgerieben zu haben. Selbst ein früheres Opfer sexueller Gewalt verzweifelte sie an der Ohnmacht von Opfern und haderte zunehmend mit der österreichischen Justiz. Sie unterstellte den Strafverfolgern eine zu lasche Vorgehensweise. Laut Bekannten war Susanne M. im 7. Monat schwanger, freute sich auf ihr Kind. Dennoch zog sie am Samstag eine Pistole aus der Tasche, setzte die Waffe an ihrem Bauch an und drückte ab. Sie war auf der Stelle tot.

Sonntag, 20. September 2015

Selbstmorde und Justiz

1) Kirsten Heising
aus Wikipedia:
Kirsten_Heisig


Todesumstände:
Die Umstände des Todes von Kirsten Heisig erregten besonderes öffentliches Interesse. Heisig hielt am Vormittag des 28. Juni 2010 ihren letzten Sitzungstag beim Amtsgericht Tiergarten. Am Morgen des 29. Juni 2010 erschien sie nicht zum Dienst.[18] Am Mittwoch darauf (30. Juni 2010) begann nach einer Vermisstenmeldung die polizeiliche Suche nach ihr. Die Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue und Polizeisprecher erklärten, es gebe keine Anzeichen für eine Entführung oder sonstige Straftat.[19] Heisigs Leiche wurde am Sonnabend, dem 3. Juli, im Tegeler Forst bei Berlin-Heiligensee an einem Baum erhängt aufgefunden.[20][21] Bereits zweieinhalb Stunden nach dem Fund der Leiche gab die Justizsenatorin – „um den Spekulationen ein Ende zu bereiten“ – bekannt, Kirsten Heisig habe „offensichtlich Suizid“ begangen.[22] Dies wurde in den nächsten Tagen durch die Staatsanwaltschaft, weitere amtliche Stellen und die Ergebnisse der Obduktion bestätigt.[23] Näheres über die Todesumstände wurde nicht bekanntgegeben. Die restriktive Informationspolitik der Staatsanwaltschaft wurde in zahlreichen Internet-Foren immer wieder moniert, in den Leitmedien hingegen nur in einer Ausnahme: in der Neuen Zürcher Zeitung, wo es hieß, dass die bisher veröffentlichten „Umstände so fragwürdig sind, dass sich der Verdacht eines vertuschten Mordes nicht aus der Öffentlichkeit entfernen lässt.”[24]
Der Journalist Gerhard Wisnewski erstritt schließlich vor dem letztinstanzlichen Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Aufhebung der strikten Nachrichtensperre[25] der Staatsanwaltschaft zum 15. November 2010. Der Generalstaatsanwalt wurde verpflichtet, „dem Antragsteller Auskunft zu erteilen über die Todesursache und den Todeszeitpunkt von Frau Heisig, den Fundort und die Auffindesituation der Leiche, darüber, welche Fakten eine Fremdverursachung des Todes ausschließen und welche objektiven Anhaltspunkte für ein planvolles Vorgehen von Frau Heisig in Bezug auf ihren eigenen Tod sprechen.“[26][27] Die Berliner Staatsanwaltschaft verfasste daraufhin einen vierseitigen Bericht, den sie am 18. November 2010 nicht nur, wie angewiesen, dem Antragsteller, sondern auch – „aus Gründen der Gleichbehandlung“ – der Presse generell zur Verfügung stellte. Er bestätigt den Suizid und enthält Details zur unmittelbaren Vorgeschichte sowie zur Auffindesituation, jedoch nicht zu den vom OVG-Beschluss unberührten Motiven der Selbsttötung.

2) Hans-Peter Z.
aus Spiegel Online
Hans-Peter Z.

Northeim - Sein Wille, bis zum letzten Atemzug zu hungern, war ungebrochen. . . .Umgesetzt hat er ihn, als er sich Mitte November auf sein Fahrrad setzte und von seiner kleinen Wohnung am Harzburger Platz in Hannover ins niedersächsische Mittelgebirge Solling radelte. Nur mit einem Rucksack, den Kleidern am Leib und einem dunkelblauen Wasserkanister trat der Arbeitslose seine letzte Reise an.
. . .
24 Tage dauerte sein qualvolles Sterben, das er detailliert in einem Tagebuch dokumentierte.
. . .
"Jeder Suizid hat eine Vorgeschichte", erklärt Diplom-Psychologe Georg Fiedler vom Therapiezentrum für Suizidgefährdete des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf. "Fest steht, dass dieser Mann einen großen Sterbewillen gehabt und sich von den anderen Menschen abgewandt haben muss."
. . .
Sie habe seit Jahren keinen Kontakt zu ihrem Vater gehabt, sagte Joana Z. SPIEGEL ONLINE.
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In einem Tagebuch zeichnet Hans-Peter Z. sein langsames Sterben auf, wie seine Organe langsam versagen, seine Haut eintrocknet, der Verstand strauchelt. Am Ende bittet er diejenigen, denen das Büchlein eines Tages in die Hände fallen werde, es seiner Tochter Joana zu übergeben. 
. . .
Die Aufzeichnungen sollen nach Polizeiangaben der Tochter bereits vorliegen. "Dieses Tagebuch ist ein erschütterndes Dokument", sagt Sigrun Teske SPIEGEL ONLINE. Ihr Mann Rudi, ein Jäger, hatte den abgemagerten, keine 50 Kilo schweren Leichnam auf dem Hochsitz entdeckt. "Aber warum wählte er diesen Weg des Suizids?"
Vielleicht erklärt es Hans-Peter Z. in seinen Aufzeichnungen oder zwischen den Zeilen.
. . .
Suizidalität sei mit einer hohen Ambivalenz zwischen dem Wunsch, zu sterben, aber auch zu leben, verbunden, sagt Fiedler. "Die meisten wollen nicht sterben, sondern wissen einfach nicht, wie sie weiterleben können."

3) Dr. Roland Rehmet
aus Blauer-Weihnachtsmann.de
blauer-weihnachtsmann.de

Allerdings holten ihn die vergeblichen Bemühungen seine Tochter zu sehen ein. Das vorwiegend willkürliche geführte Gerichtsverfahren zermürbte ihn über die Jahre, so dass er am Dienstag seinem Leben ein Ende setzte.

aus Hamburger Morgenpost
Hamburger Morgenpost

Roland Rehmet war ursprünglich Mitinhaber einer Chemie-Firma in München und hatte dort eine Frau kennengelernt. 2003 kam die gemeinsame Tochter zur Welt. Wenig später kam es zur Trennung. Es folgte ein erbitterter Streit um das Kind. Als die Mutter (45) nach Hamburg zog, gab Rehmet seinen Job auf und zog hinterher. Doch Arbeit fand der Chemiker hier nicht.
Aus dem Umfeld der Frau oder von ihr selbst wurde Rehmet in den kommenden Jahren vier Mal angezeigt, unter anderem wegen Körperverletzung und sexuellen Missbrauchs des Kindes. Alle Ermittlungsverfahren wurden eingestellt. „Meine Frau trägt ungeheuerliche Lügen vor“, so Rehmet in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft.
Die Mutter wies den Vorwurf gegenüber der MOPO zurück. Nachdem ein psychologisches Gutachten negativ ausgefallen war, durfte Rehmet seine Tochter nicht mehr sehen.
Für die „Blauen Weihnachtsmänner“ steht fest, dass das zum Freitod geführt hat: „Das willkürliche Gerichtsverfahren zermürbte ihn über die Jahre. Die Perspektivlosigkeit hat ihm den Lebenswillen geraubt“, so Detlef Naumann. Der Vorsitzende der Organisation: „Ich hoffe, dass sein Freitod die Richter wachrütteln wird.“


Samstag, 19. September 2015

Gedanken eines Richters




Mein Gott, der red und red und red und hört nicht auf. Und das schon den zweiten Tag. Natürlich ist es hart, wenn man sein ganzes Lebenswerk verliert. Noch dazu völlig unschuldig. Aber trotzdem. Das Leben geht doch weiter. Ein bisschen Rücksicht bitte. Lass ma ihm halt noch etwas Dampf ablassen. Ob der wirklich glaubt, noch raus zu kommen? Viel Ahnung von Gerichten hat er ja nicht. Wenn ich nur eine Ahnung hätte, ob die Pippa unseren letzten Streit vergessen hat. Das muss sie doch verstehen. Jetzt, wo wir uns so lange kennen. Da kann sie doch endlich die Pille nehmen. Feministengeschwätz. Verhütung ist auch Männersache! Das muss aufhören. Wann hört der endlich auf? Soll ich ihn unterbrechen? Das hilft nichts. Ich habe ihn eh gleich am ersten Tag zu Beginn mit der Anwältin auf den Gang geschickt, damit er sich gütlich einigt. Was soll ich noch machen. Manchmal gibt es keine Chance. Kollateralschäden wird es immer geben. Aber das ist halt so bei Verfahrenshilfe. Die konnte ihn auch nicht überreden, aufzugeben. Sie kennt sich halt noch nicht so richtig aus. Der erste Fall ist immer schwer. Die könnte sich nicht einmal selbst davon überzeugen, dass sie Anwältin ist. Langsam bekomm ich schon Kopfschmerzen. Das wissen wir eh: Das Geld ist von ihm, er hat es in Jahrzehnten zusammen gespart, er hat es nie der Schwiegertochter geschenkt. Na und? Was soll ich jetzt noch machen? Die Wiener haben den Fall verbockt. Die hätten nie Verfahrenshilfe für die Klägerin bewilligen dürfen. Der Beklagte ist eh schon ruiniert. Sieben Jahre Streit. Vor mehreren Gerichten, vor mehreren Behörden. Die versteht ihr Geschäft, die Klägerin. Klagt mit Verfahrenshilfe. Rund 80.000,-- hat sie schon verklagt. Dann kommen noch die selbst getragenen Kosten dazu, die Verfahrenshilfe des Beklagten. Blöd, dass der auch eine bekam. Bei Anwaltspflicht ohne Verfahrenshilfe hätte er schon längst das Handtuch werfen müssen. Er hat ja wirklich nichts mehr. So floriert die Justiz. Eine Scheidung - eine Viertel Million Anwaltskosten. Jetzt wird noch das Haus verschleudert. Da wird sich wieder einer freuen. Der gegnerische Anwalt spekuliert eh gern mit Grundstücken. Vielleicht steigert er sich deshalb so rein. Vielleicht wurde ihm aber auch eine steuerfreie Prämie versprochen. Ohne Versprechen läuft eben nichts. Auch keine Karriere. Hört denn das nie auf. Was der alles erzählt. Das interessiert doch niemanden. Wir wissen eh schon, wie es ausgeht. Das wussten wir schon, als der Akt aus Wien kam. Zuerst bekam ihn die Neue. Die konnte sich nicht wehren. Wanderakte sind immer ein Graus. Aber manchmal muss halt auch Unrecht gesprochen werden, damit die Justiz nicht ihr Gesicht verliert. Unser Image ist eh schon im Keller. Und das Wiener Bezirksgericht erst, das den ganzen Schlamassel verbrochen hat. Die haben keinen Fehler ausgelassen. Und dann setzt der Vorsteher noch einen Zeugen telefonisch unter Druck. Dieser Trottel. Der dachte nicht daran, dass der Zeuge kontaktiert werden und das Gespräch mit einem Handy aufgezeichnet werden kann. Heute müssen Richter vorsichtiger sein. Die Leut werden immer frecher. Eigentlich eine Frechheit, stundenlang zu reden. Dämliche Plaudertasche. Wie sagte König Juan Carlos zu Chávez? ¿Por qué no te callas? Ein Richter darf das nicht sagen. Nur denken: Warum hältst du nicht die Klappe! Es ist eh schon aus. Es war schon aus, bevor es begonnen hatte. Der Zug ist abgefahren. Elvis has left the building! Dein Lebenswerk ist weg. Schnall das endlich. Häng dich auf. Aber sei still. Bedank dich bei deinem Sohn, der diesen Trampel geheiratet hat. Fahr nach Indien oder sonst wohin, wo der Pfeffer wächst. Wir können deinen Fall nicht zelebrieren. Die Neue war cleverer, als wir dachten. Die ließ den Fall liegen und wurde schwanger. Warum will die Pippa die Pille nicht? Feministen-Schwachsinn. Ich will nicht überbleiben. Die Arschkarte ziehen. So wie beim Losen um den Fall. Wollte der Poldl wirklich, dass wir den Fall aus einem Hut losen sollten? Zuzutrauen ist es ihm. Der wird immer seltsamer. Erst neulich bekam er beim Heurigen den Moralischen. „Wir verkaufen die Gerechtigkeit.“ Trottel. Zuerst sitzt er auf der Schoß des Landesfürsten und dann will er Gerechtigkeit. Kein Wunder, dass sie lieber mit mir sprechen. Mir könne sie vertrauen. Ohne Vertrauen hätte ich den Fall auch nie übernommen. Der hat das Potential eines todsicheren Bauchflecks. Da muss man schon einen Namen haben. Und ich habe noch nie einen Fall verloren. Ich weiß eh schon, was ich schreibe. Außerdem wird die Verfahrenshilfe froh sein, wenn der Fall vom Tisch ist. Leere Kilometer. Die werden eine schwache Berufung schreiben. Das Obergericht wird abnicken. Und ich komme endlich auf den Schmerlingplatz. Ans OLG. Schade, dass das der alte Herr nicht mehr erleben kann. Der würde sich ärgern: „Richter müssen Parteien in die Augen und sich in den Spiegel schauen können!“ Ja. Wenn sie als Bezirksrichter in Pension gehen wollen! So wie du, Papa. Warum die Pippa nicht die Pille nehmen will? Ich kann jetzt kein Kind gebrauchen. Oberlandesgericht. Ich bin noch jung genug, dass das nicht die letzte Stufe bleiben muss. So ein Kragerl mit einem weißen Kaninpelzchen! Das wäre das Richtige für mich. Auch das will die Pippa nicht. Hermeline unter Schutz zu stellen, OK. Aber Kaninchen werden eh gegessen und da bleibt das Fell eh über. Was sind schon 6 cm! Warum nimmt die Pippa nicht die Pille?! Verhüten ist auch Männersache. Lustig. Friedrich Wilhelm I. verfügte mit seinem seltsamen Humor:
Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennen und sich vor ihnen hüten kann.“
Achtung. Jetzt ist es still. Ob der endlich zu quasseln aufgehört hat? Was soll ich jetzt sagen. Na gut: „Das war jetzt alles sehr interessant und wichtig, was Sie gesagt haben. Wie wollen Sie Ihre Aussage protokolliert haben?“ Gut gemacht. Lass ma seine Anwältin reden. Die traut sich eh nicht zu argumentieren. Die Zeit ist Gott sei Dank auch schon um. Das war wieder einmal ein beschissener Tag. Jetzt geht es Gott sei Dank zum Charity Heurigen. Dort werden wir den Deal noch einmal bekräftigen. Ich halte den bisherigen Gerichtsschwachsinn, und die halten ihr Versprechen. Wie schön das klingt. OLG.

Donnerstag, 17. September 2015

Selbstmord hat viele Umschreibungen


Sich das Leben nehmen ist eine der irrigen. Wer Selbstmord begeht, dem wurde bereits das Leben genommen; durch Krankheit, durch eine wirtschaftliche oder soziale Katastrophe; durch ein Ereignis, das jedem Sinn, weiterzuleben, widerspricht.

Interessant ist, dass die Selbstmordrate in Krisenzeiten sinkt, was üblicherweise auf eine gewisse Saturiertheit der Selbstmörder zurückgeführt wird. Dabei wird außer Acht gelassen, dass diese in guten Zeiten unter ihrer Krise (im unmittelbaren Vergleich mit ihrer Umgebung) doppelt leiden. Der kranke Zwiespalt des Vietnamkriegs und seine Auswirkungen auf das Gemüt heimkehrender Veteranen wurden in vielen Spielfilmen behandelt. Ähnlich ergeht es jenen, die Gerichte und deren Arbeitsweise nur aus US-Krimis kannten und sich plötzlich in einem Zivilgerichtsverfahren als Schwerverbrecher behandelt fühlen. Während Kinder auf Spielplätzen „noch mal, noch mal“ rufen, kam ihr eigenes Leben – mitten im fröhlichen Treiben – zum Stillstand.

Krankheit, Konkurs, Kummer aus Liebe und die meisten anderen Widrigkeiten sind grundsätzlich nicht zu verhindern.

Vermieden könnten – ja müssten – künstlich herbeigeführte Lebenskrisen werden. Ungerechte Gerichtsverfahren sind unter den künstlich geschaffenen Krisen, die Menschen jede Hoffnung auf eine einigermaßen erträgliche Zukunft nehmen, eine der häufigsten Ursache. Gerade Familienrechtsverfahren, in denen ohnmächtig zugeschaut werden muss, wie mit Angehörigen zu deren Schaden willkürlich verfahren wird, lösen seelische Störungen aus, die gerne als posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert werden. Was hier posttraumatisch sein soll, wenn die Ursache der psychischen Erkrankung von Gerichten immer unumkehrbarer einbetoniert wird, bleibt zu hinterfragen. Das Trauma wird künstlich aufrechterhalten. Im Namen der Republik! Egal, wie viele dadurch auch vernichtet werden.

Als Ergebnis vieler Obsorgeverfahren wird ein Elternteil durch die Gerichte wirtschaftlich und psychisch (in weiterer Folge oft auch physisch) ruiniert, während dem anderen Elternteil mit allen Mitteln geholfen wird. Protokolle werden parteiisch verfasst. Wenn ein - insbesondere nur schlecht Deutsch sprechende - Vater sagt, er würde wegen der Trennung von seinem Kind verzweifeln, dann legen Richterinnen ihm gerne andere Begriffe in den Mund. Ich musste schweigend als Vertrauensperson miterleben, wie eine Richterin die „Frage“ immer wieder wiederholt: „Sie sind wütend wegen der Trennung von ihrem Kind!“ Und schon antwortete der Vater nicht mehr, „ich bin verzweifelt,“ sondern, „ja, ich bin wütend.“ Und schon durfte der Vater sein Kind auch weiterhin nicht sehen. Wütende Vater sind gefährlich. Die Mutter musste ja sogar ins Frauenhaus flüchten. Einen Tag nachdem sie selbst aus der ehelichen Wohnung weggewiesen hatte werden müssen, weil sie den Vater mit einem Messer attackiert hatte. Aber im Akt war der Vater gewalttätige. Die Mutter das Opfer. Und, hurra, das gab er ja - nach der x-Nachfrage der Richterin - auch zu Protokoll: „Ich bin wütend, weil ich mein Kind nicht sehen kann.“ Dabei war er gar nicht blind. Er hätte es sehen können; nur er durfte es nicht; wegen der Aktenlage! Wir wissen wer blind ist: Justitia, die personifizierte Gerechtigkeit.
Obsorgeverfahren werden grundsätzlich standardisiert abgehandelt: Kinder zur Mutter, der Vater zahlt. Was diese Rechtsprechung bei Scheidungskinder auslöst, wurde bisher offiziell noch nicht einmal anerkannt. Das Parental Alienation Syndrom, das Wissenschaft und Lehre einstimmig bejahen, wird einfach verleugnet.
Das Revolutionstribunal köpfte Monarchisten, der Volksgerichtshof hängte Volksverräter, die Moskauer Schauprozesse richteten Reaktionäre. Bezirksgerichte richten böse Eltern.

Dieser Vergleich ist nicht überzogen, weil auch heutige Bezirksrichterinnen nicht davor zurückschrecken, böse Eltern ohne ärztliches Gutachten als psychisch kranke Gewalttäter zu diffamieren.

Eine Bezirksrichterin, die schriftlich befragt wurde, ob sie wegen Befangenheit nicht einen Fall abgeben wolle, weil unter Berufung auf den von ihr geführten Pflegschaftsakt sowohl das Landesgericht für Strafsachen Wien als auch die Staatsanwaltschaft Wien unabhängig von einander zwei (von der Seite der Mutter fortwährend angezeigte) Personen derart schwere psychische Erkrankungen – vollkommen zu Unrecht – unterstellten, dass diesen Strafunfähigkeit angedichtet wurde, stritt einfach ihre Aktenführung ab und blieb, vom Gerichtsvorsteher als besonders gute Richterin gelobt, weiter zuständig. Sie hätte nie geschrieben, dass die betreffenden Personen unter einer bestimmten Krankheit litten. Das ist richtig. Aber sie führte schriftlich mehrmals aus, dass sich die (wie eine von ihr selbst gerichtlich bestellte Gutachterin feststellte) falschen Anschuldigung der Kindesmutter mit ihrer eigenen Erfahrung mit den Personen decken würde.

Eine Richterin darf in Österreich Vater und väterlichen Großvater fälschlich als psychisch kranke Gewalttäter bezeichnen. Sie darf auf diese Unrichtigkeit ihr ganzes Verfahren aufbauen. Eine von ihr selbst bestellte Gutachterin widerspricht dieser ihrer Ansicht. Eine andere von ihr bestellte Gutachterin stellt fest, dass beide nur eine Auffälligkeit hätten, nämlich eine ungewöhnlich hohe Aggressionsschwelle und bezeichnet sogar die Mutter als psychisch krank. Die Kinder würde – sofern sich die Mutter keiner Therapie unterziehe – darunter leiden.

Wie reagiert die Richterin? Wie bisher. Der Vater wird belogen. Die Mutter wird geschützt. Die Protokolle fraglich verfasst.
Und die Kinder? Welche Kinder? Ach ja, die Kinder, na denen geht es eh gut. Die müssen gar nicht befragt werden. Die Mutter weiß eh, was gut für die ist. Obwohl ihr von einer gerichtlich bestellten Gutachterin die Möglichkeit, die Realität zu erkennen, abgesprochen wurde.

In Mittelalter flogen die Hexen auf ihren Besen durch den Schornstein hinaus, bis sie der gerechte Arm der Richter ergreifen und ob ihrer Hexerei verbrennen lassen konnte. Heissa. Die Hexe brennt und das Gericht schreitet zur nächsten guten Tat. Zur Rettung der Menschheit im Allgemeinen und zur Rettung einer verirrten Seele im Besonderen.

Heute sind Väter böse, schaden ihren Kindern, bis sie der gerechte Arm der Richterin ergreifen und von ihren Kindern verbannen kann.

Wie können Menschen, die ein Jusstudium schafften, denken, dass Kinder im Interesse des Kindeswohls von einem Elternteil entfremdet werden müssen. In ihrer schwierigsten Zeit, in der ihr bisheriges Leben vernichtet wird?

Die heutigen Familienrechtsverfahren retten nicht mehr das Seelenheil, sondern das Kindeswohl.

Kindeswohl wurde bewusst als vager Rechtsbegriff belassen. Der Vater der letzten Familienrechtsreform, des Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetzes 2013, erklärte öffentlich, dass sich Rot-Schwarz auf nichts Anständiges einigen hätte können. Trotzdem wurde dieser Schwachsinn von den verantwortlichen Ministerinnen Karl und Heinisch-Hosek unisono als Quantensprung im Rechtswesen gefeiert. Beiden traue ich zu, Quantensprünge für einen Teil einer Kür beim Eiskunstlauf zu halten: „Jetzt ein doppelter Lux, und phantastisch, ein dreifacher Quantensprung, gestanden!“ Die wissen wahrscheinlich gar nicht, wie mickrig Quantensprünge eigentlich sind.
Kindeswohl ist so eine Art Joker. Wenn einem Richter (was an sich unmöglich erscheint, weil ein Richter ohne Angabe von Gründen Geschichten erfinden darf, die, sofern sie gut fabuliert sind, auch von Obergerichten gehalten werden) doch einmal in Argumentationsnotstand kommen sollte, dann hilft das Kindeswohl.

Dieser Blog handelt von Gerichtsentscheidungen, von lustigen Schildbürgerstreichen über lebensgestaltende bis hin zu lebensvernichtende Entscheidungen.

Denn auch heute noch fliegen Hexen auf ihren Besen durch den Schornstein hinaus. Auch heute werden gegen jede Vernunft Sachverhalte solange zu Unrecht zurecht gerückt, bis sie der Aktenlage entsprechen. Weil Sozialarbeiter zum Beispiel nur dem Gesetz verpflichtet seien, schließen Gerichte aus, dass diese zum Nachteil eines betreuten Kindes agieren könnten. Auch Exekutivbeamte sind nur dem Gesetz verpflichtet. Trotzdem reicht ein kleiner privater Videomitschnitt ohne Ton, um Exekutivbeamte schon im Vorfeld zu verurteilen. Wer eine Amtshandlung einer Sozialarbeiterin mitfilmt, wird gerichtlich verfolgt. Eine seltsame Diskrepanz.

Samstag, 12. September 2015

Vorrang der Rechtssicherheit vor Rechtsrichtigkeit


Unser Rechtssystem gilt international als Vorbild. Der Justizminister freut sich immer wieder, wenn es andere Staaten zur Grundlage der Reform ihres Rechtswesens machen.

Österreichische Justizopfer freut unser Rechtssystem weniger.

Die Dynastien der Julier und Claudier schufen aus der römischen Republik ein Familienunternehmen.

Heute regiert eine Symbiose aus Politik, Medien und Hochfinanz ähnlich; vielleicht weniger personenbezogen, dafür aber umso tiefer verfangen und verstrickt.

Der Mollath-"Fall" ist kein Einzelfall. Er wurde nur publiziert und einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Die Dunkelziffer der Justizopfer ist unglaublich hoch. Für Österreich, das sich einen Rechtsstaat nennt, viel zu hoch.


Wie kann sich ein Justizopfer schützen?
Gar nicht!


Ein Justizopfer kann seinen "Fall" nur dokumentieren, den Justiz-Wahnsinn publizieren, Gerichtsentscheidungen ins Netz stellen . . .

. . . und still und heimlich die Bühne verlassen:

Elvis has left the building!

Nicht wegen des übergroßen Interesses der Fans, sondern wegen des absoluten Ignorierens durch die Öffentlichkeit.

5 m Akte werde ich wohl nicht ins Netz stellen. Aber ein Bruchteil davon reicht, unstrittig zu dokumentieren, wie kriminell gerichtet wird.