Zitat:
«In den USA bringen sich nach einer Scheidung zehnmal mehr Männer als Frauen um. [...] Menschen begehenSelbstmord,
wenn vier Faktoren zusammentreffen: Man fühlt sich von niemandem
geliebt, von niemandem gebraucht, man sieht keine Chance, daran etwas zu
ändern, und hat niemanden, mit dem man darüber reden kann. Wenn eine
Frau die gemeinsamen Kinder nach der Scheidung auch noch gegen den Mann
aufbringt, ist er hochgradig suizidgefährdet.»
Opfer
Stellvertretend für eine mutmaßlich recht hohe Zahl anonymer Opfer
werden hier einige Väter, deren Tod von der deutschen
Familiengerichtsbarkeit zu verantworten ist, namentlich genannt.
Roland Rehmet
Dr. Roland Rehmet, ein Trennungsvater und Aktivist der Väterrechtsbewegung (Mitbegründer der Blauen Weihnachtsmänner),
hat seinem Leben am 29. Januar 2014 ein Ende gesetzt. Die Hamburger
Morgenpost nennt als mögliches Motiv den jahrelangen Psychokrieg, den
seine Ex-Partnerin um die zehnjährige Tochter Rehmets geführt hatte. Für
seine Mitstreiter bei den "Blauen Weihnachtsmännern“, die ebenso wie
zahllose andere Väterrechtler der Justiz vorwerfen, bei
Sorgerechtsstreitigkeiten einseitig Partei für die Kindesmütter zu
ergreifen, steht fest, dass hier die Gründe für den Freitod liegen: "Das
willkürliche Gerichtsverfahren zermürbte ihn über die Jahre. Die
Perspektivlosigkeit hat ihm den Lebenswillen geraubt", so Detlef
Naumann. Der Vorsitzende der Organisation: "Ich hoffe, dass sein Freitod
die Richter wachrütteln wird."
Diese Hoffnung dürfte leider vergeblich sein. Furchtbare Juristen
haben in Deutschland Tradition und ihre hervorstechendsten
Eigenschaften waren schon immer absolute Skrupellosigkeit bei der
Missachtung des Rechts gepaart mit einer überbordenden
Selbstgerechtigkeit und absoluter Gefühlskälte. Solche Charaktere
besitzen keinerlei Fähigkeit zur Selbstkritik.
Die wäre indessen mehr als angebracht, denn: Aus dem Umfeld der
Ex-Partnerin oder sogar von ihr selbst wurde Rehmet in den vergangenen
Jahren vier Mal angezeigt, unter anderem wegen Körperverletzung und sexuellen Missbrauchs des Kindes. Alle Ermittlungsverfahren wurden eingestellt. Die ungeheuerlichen Falschbezichtigungen der Mutter weckten bei den zuständigen Richtern jedoch keine Zweifel an ihrer Erzienungsfähigkeit. Stattdessen wurde Rehmet durch das Gutachten eines korrupten Sachverständigen,
der dem Gericht gefällig sein wollte, gänzlich vom Umgang mit seiner
Tochter abgeschnitten. Wie wird wohl die weitere Entwicklung der Tochter
verlaufen, wenn sie eines Tages realisiert, dass es ihre Mutter war,
die den Vater - mit wohlwollender Beihilfe des Justizapparats - in den
Tod getrieben hat?
Werner Nordmeyer
Der Vorsitzende des Vereins "Eltern für Kinder im Revier e. V."
erhängte sich in der Nacht vom 19. auf den 20. Februar 2014 im Keller
seines Wohnhauses.
Zuvor war ihm vom AG Mönchengladbach sukzessive der Umgang mit seinem
4-jährigen Sohn beschnitten worden. Eine Mutter, die für eine
vernünftige, am Kindeswohl orientierte Lösung völlig unzugänglich war, initiierte seit der Trennung mit erlogenen Anschuldigungen Jahr um Jahr Gerichtsverfahren, um dem Vater jeglichen Umgang mit seinem Kind zu verwehren.
Trotz der Voreingenommenheit von Gericht und Jugendamt konnte
Nordmeyer nach zähem Ringen mehrfach Umgangskontakte wiederherstellen.
Jedoch erreichte die Kindsmutter mit vagem, durch keinerlei
verifizierbare Fakten belegtem Vorbringen, sie habe Angst vor dem Vater
und ihr Sohn zeige nach den Umgangskontakten mit jenem Auffälligkeiten,
bei einer ihr wohlgesonnenen Richterin, dass die Umgangszeiten immer
kürzer wurden. Zuerst wurden die Umgangskontakte in der Woche
eingestellt. Dann wurde dem Vater vom Gericht quasi als Aufpasser ein so
genannter Umgangspfleger
zugewiesen. Auf einmal durfte er seinen Sohn an den
Besuchswochenenden nicht mehr freitags am Mittag vom Kindergarten
abholen und montags zum Kindergarten bringen, sondern die "Übergaben"
erfolgte freitags erst um 16 Uhr und sonntags bereits um 17 Uhr, damit
der Umgangspfleger sie beobachten konnte. Zuletzt, drei Jahre nach der Trennung,
durfte Nordmeyer, der sich zuvor fast ausschließlich um das Kind
gekümmert hatte, seinen Sohn nur noch eine Stunde pro Monat sehen.
Unglaublich, aber wahr: Die Argumentation der zuständigen
Richterin erschöpfte sich darin, das vom Vater beantragte Wechselmodell würde "bei der Mutter weitere Ängste schüren, die sie dann [dem Kind gegenüber] offen thematisieren und das Kind damit belasten würde".
Und: Der Vater wurde Stück für Stück amputiert, obwohl das Gericht
gleichzeitig feststellte, dass insbesondere die Mutter nicht kooperiert.
Die Informationen zu den nachfolgend genannten Opfern wurden der Netzseite "Suizid Vater" des Väternotrufs entnommen.
Arnim Franz
Der 52-Jährige Physiker sprang am 13.11.2008 von der
Aussichtsplattform eines Hochhauses am Potsdamer Platz in Berlin aus 95
Meter Höhe in den Tod.
In einer E-Mail an den "Väternotruf" hat die Freundin von Arnim Franz
über die Hintergründe informiert. Ursächlich für den Freitod waren die
Auseinandersetzungen um seine damals 8-jährige Tochter, welche von
ihrer Mutter als Waffe im Trennungskrieg missbraucht wurde. Das
Amtsgericht Nauen und das Jugendamt Landkreis Havelland (Falkensee)
haben sie gewähren lassen.
Frank Dachtler
Der 32-jährige Vater von zwei Töchtern - sie waren bei seinem Freitod
3 und 4 Jahre alt - hat sich im Juni 2001 in der Nähe von Brest
(Frankreich) mit Tabletten das Leben genommen.
|
|
|
Betroffene wissen, wie die Justiz Unschuldige in Selbstmorde treiben kann.
AntwortenLöschenIm 21. Jahrhundert erklärt zB eine österreichische Bezirksrichterin durch ihrer Aktenführung ihres Pflegschaftsaktes einen an sich unbeteiligten Großvater in einem Scheidungskomplex für psychisch kranke. Es gab nie ein entsprechendes Gutachten oder auch nur entfernte Anhaltspunkte. Aber wer ist unglaubwürdiger als ein psychisch Kranker, dem von der Richterin eine Störung angedichtet wird, von der man weiß, dass sie Wahvorstellung auslöst? Mehrere Stellen der Justiz übernehmen ihre Darstellung.
Die wirtschaftliche Vernichtung des von der Richterin als psychisch krank bezeichnete Großvater war ein Leichtes. Für einen Neuanfang kann man zu alt geworden sein. Was also bleibt noch über?
Es bringt nichts, an dieser Stelle Namen zu nennen. Namen laufen nicht davon.