Samstag, 12. September 2015

Vorrang der Rechtssicherheit vor Rechtsrichtigkeit


Unser Rechtssystem gilt international als Vorbild. Der Justizminister freut sich immer wieder, wenn es andere Staaten zur Grundlage der Reform ihres Rechtswesens machen.

Österreichische Justizopfer freut unser Rechtssystem weniger.

Die Dynastien der Julier und Claudier schufen aus der römischen Republik ein Familienunternehmen.

Heute regiert eine Symbiose aus Politik, Medien und Hochfinanz ähnlich; vielleicht weniger personenbezogen, dafür aber umso tiefer verfangen und verstrickt.

Der Mollath-"Fall" ist kein Einzelfall. Er wurde nur publiziert und einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Die Dunkelziffer der Justizopfer ist unglaublich hoch. Für Österreich, das sich einen Rechtsstaat nennt, viel zu hoch.


Wie kann sich ein Justizopfer schützen?
Gar nicht!


Ein Justizopfer kann seinen "Fall" nur dokumentieren, den Justiz-Wahnsinn publizieren, Gerichtsentscheidungen ins Netz stellen . . .

. . . und still und heimlich die Bühne verlassen:

Elvis has left the building!

Nicht wegen des übergroßen Interesses der Fans, sondern wegen des absoluten Ignorierens durch die Öffentlichkeit.

5 m Akte werde ich wohl nicht ins Netz stellen. Aber ein Bruchteil davon reicht, unstrittig zu dokumentieren, wie kriminell gerichtet wird.




1 Kommentar:

  1. aus Wikipedia:

    Rechtssicherheit beruht auf der Klarheit, Beständigkeit, Vorhersehbarkeit und verlässlichen Gewährleistung von Rechtsnormen, konkreten Rechtspflichten und Berechtigungen. Sie soll das Vertrauen der Bürger auf die Verlässlichkeit der Rechtsordnung garantieren. Zur Rechtssicherheit gehört auch die Klärung von umstrittenen Rechtsfragen oder -verhältnissen in angemessener Zeit.

    Heute verkam die die Rechtssicherheit zu einem "das-Gericht-hat-immer-Recht".

    Obsorgeverfahren verdeutlichen, dass das Festhalten an Fehlentscheidungen den Gerichten wichtiger ist, als das Schicksal der betroffenen Trennungskinder.

    Wichtig ist, dass das standardisierte Vorgehen der Gerichte unter allen Umständen gehalten wird. Dabei spielt das Schicksal der Scheidungskinder - wenn überhaupt - nur eine untergeordnete Rolle.

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