Samstag, 10. Oktober 2015

Jede namentliche Kritik an einem Richter ist bei (Gefängnis)Strafe verboten

Das steht zwar so nicht in der Verfassung, ist aber zwischenzeitlich unumstößliche Realverfassung.

Eine Richterin in Österreich zu kritisieren, ihre Urteilskraft oder ihre Integrität in Zweifel zu ziehen, wird als eine Art gefährliche Drohung geahndet.

Dies ist an sich nur in Diktaturen Usus. 

Die Angst vor Strafe steckt mittlerweile so tief in unserem Bewusstsein, dass wir diese Ungeheuerlichkeit - wie die katholische Kirche die Unfehlbarkeit des Papstes - gar nicht hinterfragen.

Hexen mussten brennen, ganz egal, wie viele gegen diesen Wahn ankämpften und ihn bloßstellten. Wer gegen das Hexenbrennen auftrat, konnte leicht selbst als Hexe brennen.

Selbstverständlich haben auch Richter eine Privatsphäre, selbstverständlich haben Parteien und Angeklagte ein Recht auf Datenschutz, aber genauso selbstverständlich muss auch die Rechtssprechung öffentlich bleiben.

Die Öffentlichkeit in der Rechtssprechung wird immer mehr untergraben. Erstens trachten Richter ihre teils objektiv nicht immer unstrittig nachvollziehbaren Entscheidung zu vertuschen, zweitens versucht unser Rechtssystem seine Unzulänglichkeiten zu verbergen, und drittens ist die Öffentlichkeit nur rudimentär an der Rechtssprechung interessiert. Ein Mord, hurra, ein Doppelmord, hurra, ein Serienkiller als geläuterter Häfenpoet, hurra, ein Kinderschänder im Burgtheater als Erzähler, hurra. Aber ein Obsorgeverfahren, fad. Dabei sind Obsorgeverfahren für die Betroffenen ungleich bedeutungsvoller als zB eine Verurteilung als Dieb. Ein Obsorgeverfahren bestimmt den gesamten weiteren Lebensweg. Wie viele wurden durch Gerichte auf ein Abstellgleis gestellt, nur um dem Gesellschaftsfahrplan eigennütziger Politikerinnen zu entsprechen.

Keine anderen Verfahren werden derart schleißig geführt wie Obsorgeverfahren. Bei keinen anderen steht der Ausgang schon ab Beginn so unverrückbar fest. Nur wenig andere Verfahren laufen derart standardisiert ab. An sich könnten wir uns den ganzen Zinnober sparen.

Beweise gelten nichts, Richterinnen führen ihre Protokolle nach Belieben, Obergerichte nicken ab.
Glücklich werden Anwälte und Gutachter, unglücklich Kinder, die mit der Trennung ihrer Eltern ohnehin gerade ihr persönliches Hiroshima erleben.  

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