Montag, 12. Oktober 2015

Wenn gar nix geht. Besachwaltern geht immer

Wenn man mit 61- ohne jemals psychiatrisch auffällig gewesen zu sein - ein Attest vorlegt, dass man wegen einer bestimmten Gerichtsverhandlung, in der über sein weiters Leben entschieden wird, so aufgeregt war, dass man einen Fehler mit der Medikamentation (die eben wegen dieses und ausschließlich wegen dieses Gerichtsverfahrens notwendig geworden war) gemacht hat, kommt lange nichts, aber dann, nach vielen Monaten:

1. Das Bezirksgericht Fünfhaus wird als zuständiges
Pflegschaftsgericht ersucht zu prüfen, ob für den Beklag-
ten ein Sachwalter bestellt werden muss, und das Oberlan-
desgericht Wien vom Ergebnis dieser Prüfung zu verständi-
gen.
2. Das Berufungsverfahren wird bis zum Einlangen der
Mitteilung des Pflegschaftsgerichts unterbrochen.

Ich war noch nie psychiatrisch krank. Trotzdem führte eine Richterin des BG Fünfhaus ihren Pflegschaftsakt derart, dass unter Berufung auf diesen Pflegschaftakt unabhängig von einander mehrere Einrichtungen der Justiz (ich wurde jahrelang vom Vater meiner Ex-Schwiegertochter laufend vollkommen zu Unrecht schwerer Verbrechen beschuldigt) aufgrund meiner angeblichen schweren psychischen Erkrankungen generell meine Strafunmündigkeit feststellten. Ohne Gutachten. Nur aufgrund der Aktenführung des Pflegschaftsakts. Auch diese Aktenführung erfolgte ohne Vorliegen eines einzigen Gutachtens. Offensichtlich nur aufgrund der Meinung der Richterin. Eine Einrichtung der Justiz berief sich sogar auf ein Gutachten laut Pflegschaftsakt, nachdem ich paranoid schizophren wäre. Ich war nie paranoid schizophren und das Gutachten hat es nie gegeben.

Im Laufe des viele Jahre dauernden Pflegschaftsverfahrens konnten die diversen Gutachterinnen nicht mehr die Lügen des BG Fünfhaus aufrechterhalten, dass die Familie des KV psychisch krank wäre. Vielmehr musste eine Gutachterin anläßlich einer Gutachten-Besprechungen sogar wegen vorgelegter Beweise zu Protokoll geben, dass mit der Kindesmutter nicht alles stimme. Dass diese die Wirklichkeit gar nicht wahrnehmen könne. Dass - auch im Interesse des Kindeswohls - sich die Mutter einer Therapie unterziehen müsse. Die Richterin tat zuerst ein halbes Jahr (in dem die Mutter die alleinige Obsorge behielt) nichts. Dann fragte sie die Gutachterin, ob diese das damals in der Verhandlung, das, was sie da zu Protokoll gegeben hätte, überhaupt ernst gemeint hätte. Die Gutachterin bestätige schriftlich, dass es ihr voller Ernst gewesen war und noch immer ist. Und die Richterin - tat weiter nichts, als dem Vater falsche Versprechungen zu machen.
   
Es ist kaum zu glauben: Die Justiz erfindet psychische Erkrankungen, um ihre eigenen Fehler zu decken. Und das heute und in Österreich.

Und das BG Fünfhaus machte viele, schwerwiegende Fehler!

Ich finde, das verdient, veröffentlicht zu werden.

Eine Anzeige ist sinnlos. Der Vorsteher steht voll hinter der Richterin, die eine seiner besten wäre. Und in Österreich wird eine Richterin wegen Befangenheit nicht von einem Fall abgezogen; geschweige denn wegen offensichtlicher Fehler verurteilt.

Ave, Brandstetter, morituri te salutant ist also gar nicht so weit hergeholt.

Was bedeutet das für die Lebensqualität, wenn man als Großvater am Ende seines Lebens in einen Scheidungskrieg hineingezogen wird? Obwohl man sich heraushalten wollte. Aber nach 5 Jahren war der Kindesvater total ruiniert. Er wird wahrscheinlich nie wieder auf die Beine kommen. Zu holen ist nichts mehr bei ihm. Jetzt wird der Großvater geklagt. Da gibt es noch ein Haus und eine Pension.



Ich möchte nicht so enden wie meine Mutter. Die wohnte 150 km von meiner Ex-Schwiegertochter und ihrem Vater entfernt. Trotzdem wurde sie so oft von ihnen heimgesucht und um Geld erpresst, dass sie - mit 89 - nach Oberösterreich flüchtet. Sie ließ ihre vertraute Umgebung, ihre Freundinnen und Bekannten hinter sich. 90-jährige können (und wollen) keinen Kontakt über hunderte Kilometer aufrechterhalten. Sie starb verbittert.

Meiner Ex-Schwiegertochter wurden zum Erreichen dieser Ergebnisse geschätzte Euro 80.000,-- an Verfahrenshilfe bewilligt. Allen Anschein nach wird sie das Geld nie zurückzahlen. Wenn sie ein Verfahren verliert, was keine Ausnahme ist, bleibt sie selbstverständlich alles schuldig.  

Mollath ist kein Einzelfall.

Ich erlebe nun auch schon sieben Jahre eine Gerichtswillkür, die ich nie für möglich gehalten hätte. Und eines ist meiner Meinung nach nachvollziehbar: Je länger meine Ex-Schwiegertocher und ihr Vater mit dem BG Fünfhaus zu tun hatten, desto dreister wurden die Lügen. Ich hätte meine Frau, meinen Sohn, meinen Enkelsohn entführt und hätte eine mir unbekannte Freundin meiner Ex-Schwiegertochter angerufen, nur um ihr zu mitzuteilen, dass ich auch meine Enkeltochter entführen werde. Ich hätte meine Frau in Griechenland geprügelt, dass ich mich drei Tage vor der Polizei verstecken hätte müssen (scheinbar verjähren Körperverletzungen in Griechenland sehr rasch). Ich würde mich verkleiden und meinen Enkelkindern in Parks nachstellen (diese kannten mich gar nicht).

Österreich hat ein vorbildliches Rechtssystem. Aber was nützt das beste Rechtssystem, wenn sämtliche Kontrollen versagen?






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