Sonntag, 21. Oktober 2018

Ist es denkbar, dass ein Richter, der vor seinem Namen ein" MMMag. Dr." führt, nicht weiß, dass eine Gegenforderung von einer eingeklagten Forderung abzuziehen ist; wobei er darauf bestand, eine andere Gegenforderung abzuziehen? Noch dazu, wenn das Gericht selbst diese Gegenforderung in eben diesem Verfahren festgesetzt hat und diese rechtskräftig wurde? Oder geht es dem Richter gar nicht darum, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Recht zu sprechen? Geht es ihm nur ums Gewinnen: "Ich habe noch nie einen Fall verloren!" Und ist es denkbar, dass u.a. 2 Bundesminister für Justiz, 1 Sektionschef für Zivilrecht, der Gerichtspräsident des betroffenen Gerichts, der gesamten OGH, das OLG Wien, die Justiz-Ombudsstelle Wien diesen Justizirrtum nicht erkannten; ganz zu schweigen von den Rechtsanwälten? Und warum wird eine Wiederaufnahme des Verfahrens verhindert? Es geht nicht nur um Euro 700,--. Es geht darum, dass ein Richter den Fall schon vor Behandlungsbeginn entschieden hat und dem Beklagten unmissverständlich nahelegte, Euro 15.000,-- zu zahlen, obwohl die Forderung, nur um die von der Klägerin selbst genannten Gegenforderungen vermindert, geringer war. Er schickte den Beklagten mit seiner Anwältin sogar auf den Gang, damit diese unter vier Augen den Willen des Richters durchsetze. Es geht um einen Justizskandal.


Und wie lesen Sie den unterstrichenen Satz?

Dein Vater sollte sich also seine nächsten Schritte gut überlegen und vor allem die Auswirkungen auf das Wohl seiner Enkelkinder berücksichtigen.

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