Donnerstag, 25. Oktober 2018

Was gesagt werden will/soll/darf - oder heute feiert ein ehemaliger Bundesminster für Justiz Geburtstag

Ein Briefkopf weckte Erinnerungen in mir:
Ein emeritierter Rechtsanwalt und ehemaliger BM für Justiz feiert heute, am 25.10.2018, seinen 86. Geburtstag.
Alles Gute

Zur Rekursbeantwortung:

Eine Ex-Frau beantragt, dass ihrem Ex-Mann keine Verfahrenshilfe bewilligt wird.

Eine derartige Rekursbeantwortung ist rechtlich nicht vorgesehen. Das muss der "Antragstellerin" aus früheren Verfahren - diesbezügliche Anträge sind zurückzuweisen - bekannt sein.

In der seitenlangen Begründung geht es auch gar nicht um den Ex-Mann. Vielmehr wird der Ex-Schwiegervater als gewalttätiger Unmensch dargestellt. Um zu beweisen, dass der nie Ruhe geben würde, werden u.a. alle seine Internetaktivitäten angeführt. Dies setzt umfangreiche Recherchen voraus. Sogar Publikationen unter einem Pseudonym werden angeführt. 
Abgesehen davon werden Vermutungen als Tatsachen dargestellt.
Das ist wegen der laut einer protokollierten Aussage einer Gerichtsgutachterin als eingeschränkt beurteilten Wahrnehmungsfähigkeit der "Antragsgegnerin" besonders bedenklich:

„Über Fragen der Kindesmutter gibt die Sachverständige ergänzt einvernommen an:
Zur Frage, welche Probleme die Kindesmutter durch eine psychotherapeutische Behandlung lösen sollte, gebe ich an:
Bei der Mutter hat sich ein ausgeprägtes Erlebnis- und Ausdrucksintensitätspotential über der Norm gezeigt. Die Mutter nimmt Dinge größer, ausgeprägter wahr, als sie tatsächlich sind und befindet sich im hohen Erregungszustand. Mit einer Therapie könnte sie das alles gelassener sehen. Das ergibt sich aus dem Persönlichkeitsprofil der Mutter, wenn sie daran arbeiten würde, dann würde es ihr und auch den Kindern
wirklich besser gehen. Die Kindesmutter wirft ein, dass sie nur deshalb so reagiert, weil immer wieder Anschuldigungen seitens des Kindesvaters kommen.
Die Sachverständige gibt ergänzend befragt an:
Es ist trotzdem auch wichtig, dass die Kindesmutter an ihrer Persönlichkeit arbeitet und eine Therapie in Anspruch nimmt.
Wenn ich gefragt werde, warum ich von einer eingeschränkten Bindungstoleranz ausgegangen bin, dann gibt die Kindesmutter an: Ich bin von der derzeitigen Situation ausgegangen, ich habe nie angegeben, dass ich nie ein unbegleitetes Besuchsrecht zulassen würde, ich gehe nur von den derzeitigen Umständen aus.
Die Sachverständige ergänzt das Gutachten wie folgt:
Wenn ich gefragt werde, dass in der Zusammenfassung des Gutachtens enthalten ist, dass bei den Besuchskontakten jeweils die Mutter anwesend sein sollte, da dem Vater die alleinige Verantwortung für die Kinder nicht übertragen werden könne und bei der heutigen Ergänzung aber sehr wohl dem Vater die alleinige Verantwortung für die Kinder übertragen werden könne, dann gebe ich an, bei der Befundaufnahme hat der Vater glaube ich erst ein paar Tage im Kindergarten gearbeitet, jetzt ist doch eine gewisse Zeit vergangen. Es gibt da sichtlich keine Probleme, weshalb ihm auch die Verantwortung für seine eigenen Kinder übertragen werden kann.

Wie die Justiz darauf reagieren wird, bleibt abzuwarten. In diesem Fallkomplex hat vor allem das BG Fünfhaus schon öfters geirrt.


1986 wollte ich heiraten. Davor musste meine Ehe, die nur mehr auf dem Papier bestand, auch rechtlich beendet werden. 
Meine Ex-Frau hatte sich 1983 in Griechenland scheiden lassen.
Wenn ich mich richtig erinnere, besagte das damals gültige zwischenstaatliche Abkommen, dass ein Scheidungsurteil eines Vertragsstaates - ohne Übernahme der Entscheidung der Schuldenfrage oder sonstiger Rechtsfolgen - auch im anderen Vertragsstaat gültig sei.
Mir wurden alle Schriftstücke des anderen Vertragsstaates zugestellt. 

Ich dachte, ich sei geschieden.

1986 wurde ich eines Besseren belehrt.

Ich müsste nachweisen, dass die Scheidung rechtskräftig geworden ist.
Als nicht juristisch Denkender wäre ich nie auf diese Idee gekommen:
Meine Ex-Frau beantragte die Scheidung.
Meine Ex-Frau zog die Scheidung durch.
Ich ließ sie ohne Einwand geschehen.
Jetzt wollte ich sie anerkennen lassen.
Beide wollten die Scheidung.

Warum hätte die Scheidung nicht rechtskräftig werden sollen? 

Also erkundigte ich mich bei der Stelle, der Justiz, die mir die Schriftstücke zugestellt hatte.

Und erhielt die Klarstellung von höchster Stelle, dass ich die eingetretene Rechtskraft nachweisen müsste.


Die Rechtskraft nachzuweisen, bedeutete:
Beauftragung eines inländischen Rechtsanwaltes.
Beglaubigte Übersetzung seines Ansuchens.
Verschicken ins Ausland.
Beglaubigte Übersetzung der Bestätigung der Rechtskraft.
Neuerlicher Antrag, die Scheidung anzuerkennen.

Zeit und Kosten. Und wozu? 

Also jammerte ich im Bekanntenkreis herum. Damals war ich noch aktives FPÖ-Mitglied. 1983 hatte ich noch auf der Liste der FPÖ für den Nationalrat kandidiert. Bekannte hatten mich dazu gebracht. Mit Steger sei alles anders. Ich lernte auch (aber nicht nur) beachtenswerte Menschen kennen. 
Gefährlich wurde mir die Vereinnahmung durch die Partei. Irgendwann stand ich in meiner Freizeit nur mehr mit "Leuten von uns" in Kontakt.
Als Alleinerzieher fehlte mir auch die nötige Zeit. Ich sah vor allem keinen Sinn darin, auf drei Nikolausfeiern, aber nicht auf der einen meines Kindes zu sein. 
Eine Ausrede, der Politik den Rücken zu kehren, findet sich in jeder Partei.
Einige Kontakte blieben mir erhalten, und einer sagte, das mit der Rechtskraft sei keine Sache. Alles, was ich tun müsste, sei einen Brief an den Bundesminister für Justiz zu schreiben. Das würde schon geregelt werden.
 
Ich schreib diesen Brief.

Oft kommt es aber anders als man denkt. Die Scheidung war kein Thema mehr. Ich kümmerte mich nicht mehr weiter darum.

Vor Kurzem hinterlegte ich mein Testament beim Gericht. Ich hatte keinen Urkundenbeweis, dass ich geschieden bin. Zur Vermeidung etwaiger Probleme bei der Abwicklung meines Verlassenschaftsverfahrens besorgte ich mir den fehlenden Urkundenbeweis.



1983 wurde meine Ehe aufgelöst. Drei Jahre später erklärte das Bundesministerium nach Prüfung meines Falles, wie ich meine Ehe beenden lassen hätte können.



1) Will ich das schreiben?

Ja. Gerade heute schwelgen wir in einer virtuellen Welt der Ankündigungen, die uns die Realität vergessen lässt.
Worte sind keine Hülsen für vorgefasste, einzig gültige Wahrheiten. Worte äußern individuelles Wollen, um als kollektive Diskussionsgrundlage zu einem gemeinsamen, für alle annehmbaren Ergebnis zu führen.

Heute beantworten Ministerien Schreiben nur noch mit Textbausteinen.

Und gerade deshalb ist es kaum vorstellbar, dass früher zB im Justizministerium ein "Richter fürs Strafrecht" und ein "Richter fürs Zivilrecht" saßen, und dass es einen einzigen Mediensprecher gab.
Ältere Personen - die das vorige Jahrhundert bewusst erlebten - die heute durchs Justizministerium gehen, bestaunen die Vielzahl der Helferleins. Was machen die alle? Statt einen Medienbeauftragten soll es heute vier geben. Und tortzdem sind immer wieder "Missverständnisse" aufzuklären.

Und da wir Älteren als alte Zauseln bestenfalls milde belächelt werden, wollte ich einmal sagen: "Wisst ihr überhaupt noch, worum es geht?"  

2) Soll ich das schreiben?

Ja. Die Kommunikation zwischen Bürger und Regierung muss wieder offener werden. Niemand verlangt heute, dass der Bundeskanzler, wie zu Kreiskys Zeiten, im öffentlichen Telefonbuch steht. Dafür laufen zu viele "Verrückte" herum.
Aber wichtiger als die Kommunikation zwischen Bürger/in und Regierung muss wieder offener werden ist die Kommunikation zwischen Bürger und Regierung muss wieder offener werden.

Für dieses Öffnen gibt es viele Wege, die, so unterschiedlich sie auch sein mögen, alle eine wesentliche Voraussetzung haben: Der Bürger muss wieder ernst genommen werden. 

3) Darf ich das schreiben?

Ja. Aber nicht mehr. Öffentlich geäußerte Vermutungen, die Auflösung meiner Ehe wäre durch eine unerlaubte Intervention eines FPÖ-Ministers für ein FPÖ-Mietglied zustande gekommen, wären nicht beweisbar und würden, sollte Herr RA. Dr. Harald Ofner, em., Bundesminister A.D., klagen, rechtliche (v.a. teure) Folgen haben.


Was heute fehlt, ist eine gewisses Entspanntsein, das wieder Menschkeit zuließe.


Es gab Zeiten, in denen das Du über die Parteigrenzen hinaus ein ehrliches war (heute ist es nicht einmal mehr innerhalb der Partei ein solches), in denen Handschlagqualität keine Besonderheit war, in denen nicht "quid pro quo" und "do ut des" das Handeln bestimmten.

Heute wurde das unschuldige "eine Hand wäscht die andere" wieder zu einer Hinterfotzigkeit wie in der zivilisierten Antike: Die eine Hand wäscht die andere und beide waschen das Gesicht.

Wer will, kann Gesicht durch andere Körperteile ersetzen.

Wer diesen Beitrag gelesen hat, glaubt vielleicht, meine Geburtstagswünsche wären zynisch gemeint.

Dass Geburtstagswünsche für einen "Gegner", der 86 wurde, ehrlich sein können, versteht die heutige Gesellschaft nicht mehr.

Für mich waren zB Hausdurchsuchungen (die dauern oft länger) erfolgreich, wenn ich einen "Kaffee bekam". Einmal kochte eine Wirtin, Hausdurchsuchungen wurden nach Möglichkeit an Ruhetagen durchgeführt, sogar extra für die Hausdurchsucher ein Mittagessen.
Natürlich freute ich mich, wenn Verwertbares gefunden wurde. Jeder braucht ein Erfolgserlebnis. Aber "jeder" war damals noch "jeder". Heute ist "jeder" nur mehr "ich".






 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen