Dienstag, 20. Oktober 2015

Personalakte zum Verteilen (der halbverdauten Mageninhaltsstoffe auf deren ungewolltem Rückweg)

Personalakte

Personengruppen, die als asozial, egoistisch und rechtsbeugend bis verbrecherisch ihren Unterhalt - meist ohne Gegenleistung - verdienen, werden allgemein als Gesindel verachtend abgelehnt 

Dieser Tage feierte die Gerechtigkeit wieder ihren Sieg

über zweieinhalb Böse. Banker. Beutelschneider. Banditen.

Zweieinhalb, weil der eine nur dabei war, bei der Beutelschneiderei, aber sich selbst keinen Beutel eingesteckt haben soll.

Die zwei anderen Banker aber, diese Banditen, die hat der OGH überführt.

Nach sieben Jahren. So wie Harrer sieben Jahre in Tibet war, verbrachten andere sieben Jahre in einem Gerichtsverfahren. Sieben Jahre Ungewissheit, Hoffnung, Angst . . . ein Taumel der Gefühle. Vor allem, wenn das "Gericht" auch in das Leben der Nachkommen eingreift.

Wie der OGH diese Banditen überführen konnte?

Dafür gibt es Gutachter. Richter richten, Gutachter begutachten. Aber letztendlich richtet das Gutachten.

Und diesmal war ein besonderer Gutachter am Werk. Ein Versierter. Ein Könner. Seine Sporen soll er sich als Gutachter für die Staatsanwaltschaft verdient haben.

Die Staatsanwaltschaft klagt an.
Der Angeklagte verteidigt sich.
Der Gutachter entscheidet.
Der Richter urteilt.

Das klingt wie ein Spiel. Wie beim DKT endet das Spiel, wenn ein Spieler nichts mehr hat. Wenn er seine Freiheit, seinen Ruf, sein gesamtes Geld verloren hat.
Sieben bzw. vier Millionen Euro sind kein Lercherlfurz.

Wer weiß, trotz des versierten Könners, was wirklich vor sich gegangen war? Die Poster! Endlich hat es wieder zwei Schuldige erwischt. So wie gestern beim Tatort. Die Gstopften! Die richten es sich eh viel zu leicht.

Jeder richtet es sich. Manche Gstopfte richten es aber auch für andere. Die haben immer Zeit, Energie und Mittel, Bedürftigen zu helfen. Sicher stellen diese eine Minderheit dar. So wie bei den armen Schlucker richten es sich die Gstopfen mit Vorliebe für sich selbst.

Aber was, wenn einer dieser zweieinhalb Banker, Beutelschneider, Banditen ein Guter war? Wenn er vorbildlicher Familienvater und ein sozial Denkender und Handelnder war? Wenn er selbst ein Opfer war? Wenn er Beschlüsse in Unkenntnis des gesamten Sachverhaltes unterfertigt hat?

Politiker und Politikerinnen, die drei- und vierstellige Millionenbeträge verludern, sind auch immer in Unkenntnis des gesamten Sachverhaltes.

Über all meinen laienhaften Fantastereien vergesse ich ganz:
Damit Gerechtigkeiten walten, muss der Gutachter schalten.

Samstag, 17. Oktober 2015

Rex non moritur – oder: die Verwaltung überlebt ihre Herrschaft


Die Selbstverständlichkeit einer Erbmonarchie ist unserem Bewusstsein fremd geworden. Die Habsburger in der Hofburg und in der Kapuzinergruft wurden zur gewinnbringenden Touristenattraktion.
Das verschwundene 1000-jährige Reich dagegen ist lebendige Geschichte, für die es noch Zeitzeugen gibt. Das 1.000-jährige Reich wird auch nie einer Franzl-Sisi-Romantik weichen. Das werden – zur Freude und Beruhigung aller – die umfassende Aufarbeitung und anhaltende Erinnerung verhindern. Und das ist gut so. Man soll sich seiner Geschichte im engeren und weiteren Sinn stellen und aus ihr lernen. Daher ist mM Vranitzkys Rede aus 1991 wichtig:
„Es gibt eine Mitverantwortung für das Leid, das zwar nicht Österreich als Staat, wohl aber Bürger dieses Landes über andere Menschen und Völker gebracht haben.“
„Wir bekennen uns zu allen Taten unserer Geschichte und zu den Taten aller Teile unseres Volkes, zu den guten wie zu den bösen; und so wie wir die guten für uns in Anspruch nehmen, haben wir uns für die bösen zu entschuldigen - bei den Überlebenden und bei den Nachkommen der Toten.“
Auch wenn eine Herrschaftsform durch eine andere übergangslos verdrängt wird, bleibt die Verwaltung (zumindest in Teilen) bestehen. Die Verwaltung ist zäh. Kein größeres Gemeinwesen kann ohne den Fortbestand einer gewissen Ordnung überleben. Rechnerisch konnte ein Beamter bis 1918 in einer Monarchie, später in einer Republik, dann in einer Diktatur und vielleicht seine letzten Jahre wieder in einer demokratischen Republik dienen (und herrschen?).
Daher war es nach 1945 unabdingbar, genau zu prüfen, welche Teile der Verwaltung des Nazi-Regimes als unreformierbar still gelegt werden müssen, um durch eine demokratische, humane Einrichtung ersetzt zu werden.

Eine wichtige staatliche Institution verweigert bis heute eine angemessene Aufarbeitung. Für sie gibt es nur eine zeitlich begrenzte Aufarbeitung, die mit 1945 (mit dem Ende der Hitler-Diktatur) endet. Zur Erinnerung an die Nazi-Gräueltaten - insbesondere von 1940 bis 1945 - wurde beispielsweise die Gedenkstätte Steinhof eingerichtet. Im Verborgenen bleibt, was mit den Kindern nach dem Sieg über Hitler geschah. Mir fehlen Bilder und Berichte, nach denen sie wie die KZ-Häftlinge befreit worden sind.
Mir fehlen überhaupt Bilder und Berichte, wie die Jugendwohlfahrt entnazifiert worden ist. Wurden alle Anstaltsleiter, die einmal mit Stolz und Treue dem Hakenkreuz die Ehre erwiesen haben, zur Verantwortung gezogen? Oder wenigstens ihres Postens enthoben?

Ich hatte das Glück in einer Familie aufwachsen zu dürfen. Für mich war Jugendwohlfahrt etwas Unbekanntes. Trotzdem hörte ich, dass Eltern schlimmen Kindern mit der „Fürsorge“ drohten. Später hatte ich beruflich (wenn auch nur selten) mit abgängigen Heimkindern zu tun. Aber allein die Antworten auf die Frage, wovon sie während ihrer Flucht aus dem Heim gelebt hätten, können nicht so leicht vergessen werden: „Für an Stich (Anm.; sexuelle Penetration) hab ich ATS 30,-- bekommen.“ Manche KINDER zählten ganze Leistungskataloge auf. Ich dachte mir damals nur: „Was müssen Kinder in Heimen erlebt haben, um aus ihnen in dieses Leben auf der Straße zu flüchten.“

Und hier endet mein Beitrag.
Ich hoffe, dass sich niemand erblödet und etwas von Kommissionen faseln.
Dafür ist das Thema zu ernst.

Donnerstag, 15. Oktober 2015

Lasciate ogni speranza, voi che entrate qui

Tandlers schönen Worte

"Wer Kindern Paläste baut, reißt Kerkermauern nieder"

fügen sich Dantes schöne Worte

"Lasciate ogni speranza, voi che entrate qui"

speziell für Gerichte harmonisch ein.

Lasst alle Hoffnung fahren, die ihr hier eintretet


Montag, 12. Oktober 2015

Wenn gar nix geht. Besachwaltern geht immer

Wenn man mit 61- ohne jemals psychiatrisch auffällig gewesen zu sein - ein Attest vorlegt, dass man wegen einer bestimmten Gerichtsverhandlung, in der über sein weiters Leben entschieden wird, so aufgeregt war, dass man einen Fehler mit der Medikamentation (die eben wegen dieses und ausschließlich wegen dieses Gerichtsverfahrens notwendig geworden war) gemacht hat, kommt lange nichts, aber dann, nach vielen Monaten:

1. Das Bezirksgericht Fünfhaus wird als zuständiges
Pflegschaftsgericht ersucht zu prüfen, ob für den Beklag-
ten ein Sachwalter bestellt werden muss, und das Oberlan-
desgericht Wien vom Ergebnis dieser Prüfung zu verständi-
gen.
2. Das Berufungsverfahren wird bis zum Einlangen der
Mitteilung des Pflegschaftsgerichts unterbrochen.

Ich war noch nie psychiatrisch krank. Trotzdem führte eine Richterin des BG Fünfhaus ihren Pflegschaftsakt derart, dass unter Berufung auf diesen Pflegschaftakt unabhängig von einander mehrere Einrichtungen der Justiz (ich wurde jahrelang vom Vater meiner Ex-Schwiegertochter laufend vollkommen zu Unrecht schwerer Verbrechen beschuldigt) aufgrund meiner angeblichen schweren psychischen Erkrankungen generell meine Strafunmündigkeit feststellten. Ohne Gutachten. Nur aufgrund der Aktenführung des Pflegschaftsakts. Auch diese Aktenführung erfolgte ohne Vorliegen eines einzigen Gutachtens. Offensichtlich nur aufgrund der Meinung der Richterin. Eine Einrichtung der Justiz berief sich sogar auf ein Gutachten laut Pflegschaftsakt, nachdem ich paranoid schizophren wäre. Ich war nie paranoid schizophren und das Gutachten hat es nie gegeben.

Im Laufe des viele Jahre dauernden Pflegschaftsverfahrens konnten die diversen Gutachterinnen nicht mehr die Lügen des BG Fünfhaus aufrechterhalten, dass die Familie des KV psychisch krank wäre. Vielmehr musste eine Gutachterin anläßlich einer Gutachten-Besprechungen sogar wegen vorgelegter Beweise zu Protokoll geben, dass mit der Kindesmutter nicht alles stimme. Dass diese die Wirklichkeit gar nicht wahrnehmen könne. Dass - auch im Interesse des Kindeswohls - sich die Mutter einer Therapie unterziehen müsse. Die Richterin tat zuerst ein halbes Jahr (in dem die Mutter die alleinige Obsorge behielt) nichts. Dann fragte sie die Gutachterin, ob diese das damals in der Verhandlung, das, was sie da zu Protokoll gegeben hätte, überhaupt ernst gemeint hätte. Die Gutachterin bestätige schriftlich, dass es ihr voller Ernst gewesen war und noch immer ist. Und die Richterin - tat weiter nichts, als dem Vater falsche Versprechungen zu machen.
   
Es ist kaum zu glauben: Die Justiz erfindet psychische Erkrankungen, um ihre eigenen Fehler zu decken. Und das heute und in Österreich.

Und das BG Fünfhaus machte viele, schwerwiegende Fehler!

Ich finde, das verdient, veröffentlicht zu werden.

Eine Anzeige ist sinnlos. Der Vorsteher steht voll hinter der Richterin, die eine seiner besten wäre. Und in Österreich wird eine Richterin wegen Befangenheit nicht von einem Fall abgezogen; geschweige denn wegen offensichtlicher Fehler verurteilt.

Ave, Brandstetter, morituri te salutant ist also gar nicht so weit hergeholt.

Was bedeutet das für die Lebensqualität, wenn man als Großvater am Ende seines Lebens in einen Scheidungskrieg hineingezogen wird? Obwohl man sich heraushalten wollte. Aber nach 5 Jahren war der Kindesvater total ruiniert. Er wird wahrscheinlich nie wieder auf die Beine kommen. Zu holen ist nichts mehr bei ihm. Jetzt wird der Großvater geklagt. Da gibt es noch ein Haus und eine Pension.



Ich möchte nicht so enden wie meine Mutter. Die wohnte 150 km von meiner Ex-Schwiegertochter und ihrem Vater entfernt. Trotzdem wurde sie so oft von ihnen heimgesucht und um Geld erpresst, dass sie - mit 89 - nach Oberösterreich flüchtet. Sie ließ ihre vertraute Umgebung, ihre Freundinnen und Bekannten hinter sich. 90-jährige können (und wollen) keinen Kontakt über hunderte Kilometer aufrechterhalten. Sie starb verbittert.

Meiner Ex-Schwiegertochter wurden zum Erreichen dieser Ergebnisse geschätzte Euro 80.000,-- an Verfahrenshilfe bewilligt. Allen Anschein nach wird sie das Geld nie zurückzahlen. Wenn sie ein Verfahren verliert, was keine Ausnahme ist, bleibt sie selbstverständlich alles schuldig.  

Mollath ist kein Einzelfall.

Ich erlebe nun auch schon sieben Jahre eine Gerichtswillkür, die ich nie für möglich gehalten hätte. Und eines ist meiner Meinung nach nachvollziehbar: Je länger meine Ex-Schwiegertocher und ihr Vater mit dem BG Fünfhaus zu tun hatten, desto dreister wurden die Lügen. Ich hätte meine Frau, meinen Sohn, meinen Enkelsohn entführt und hätte eine mir unbekannte Freundin meiner Ex-Schwiegertochter angerufen, nur um ihr zu mitzuteilen, dass ich auch meine Enkeltochter entführen werde. Ich hätte meine Frau in Griechenland geprügelt, dass ich mich drei Tage vor der Polizei verstecken hätte müssen (scheinbar verjähren Körperverletzungen in Griechenland sehr rasch). Ich würde mich verkleiden und meinen Enkelkindern in Parks nachstellen (diese kannten mich gar nicht).

Österreich hat ein vorbildliches Rechtssystem. Aber was nützt das beste Rechtssystem, wenn sämtliche Kontrollen versagen?






Samstag, 10. Oktober 2015

Jede namentliche Kritik an einem Richter ist bei (Gefängnis)Strafe verboten

Das steht zwar so nicht in der Verfassung, ist aber zwischenzeitlich unumstößliche Realverfassung.

Eine Richterin in Österreich zu kritisieren, ihre Urteilskraft oder ihre Integrität in Zweifel zu ziehen, wird als eine Art gefährliche Drohung geahndet.

Dies ist an sich nur in Diktaturen Usus. 

Die Angst vor Strafe steckt mittlerweile so tief in unserem Bewusstsein, dass wir diese Ungeheuerlichkeit - wie die katholische Kirche die Unfehlbarkeit des Papstes - gar nicht hinterfragen.

Hexen mussten brennen, ganz egal, wie viele gegen diesen Wahn ankämpften und ihn bloßstellten. Wer gegen das Hexenbrennen auftrat, konnte leicht selbst als Hexe brennen.

Selbstverständlich haben auch Richter eine Privatsphäre, selbstverständlich haben Parteien und Angeklagte ein Recht auf Datenschutz, aber genauso selbstverständlich muss auch die Rechtssprechung öffentlich bleiben.

Die Öffentlichkeit in der Rechtssprechung wird immer mehr untergraben. Erstens trachten Richter ihre teils objektiv nicht immer unstrittig nachvollziehbaren Entscheidung zu vertuschen, zweitens versucht unser Rechtssystem seine Unzulänglichkeiten zu verbergen, und drittens ist die Öffentlichkeit nur rudimentär an der Rechtssprechung interessiert. Ein Mord, hurra, ein Doppelmord, hurra, ein Serienkiller als geläuterter Häfenpoet, hurra, ein Kinderschänder im Burgtheater als Erzähler, hurra. Aber ein Obsorgeverfahren, fad. Dabei sind Obsorgeverfahren für die Betroffenen ungleich bedeutungsvoller als zB eine Verurteilung als Dieb. Ein Obsorgeverfahren bestimmt den gesamten weiteren Lebensweg. Wie viele wurden durch Gerichte auf ein Abstellgleis gestellt, nur um dem Gesellschaftsfahrplan eigennütziger Politikerinnen zu entsprechen.

Keine anderen Verfahren werden derart schleißig geführt wie Obsorgeverfahren. Bei keinen anderen steht der Ausgang schon ab Beginn so unverrückbar fest. Nur wenig andere Verfahren laufen derart standardisiert ab. An sich könnten wir uns den ganzen Zinnober sparen.

Beweise gelten nichts, Richterinnen führen ihre Protokolle nach Belieben, Obergerichte nicken ab.
Glücklich werden Anwälte und Gutachter, unglücklich Kinder, die mit der Trennung ihrer Eltern ohnehin gerade ihr persönliches Hiroshima erleben.  

Freitag, 9. Oktober 2015

Frage an Radio Eriwan

 kennen alle. Nicht immer waren diese politisch:

Frage an Radio Eriwan: "Ist es wahr, dass man sich auf dem WC Geschlechtskrankheiten zuziehen kann?"
Antwort: "Im Prinzip ja, aber Radio Eriwan empfiehlt, bequemere Örtlichkeiten vorzuziehen."

daher meine Frage an Radio Eriwan: "Ist es wahr, dass eine Richterin psychisch vollkommen Gesunde im Interesse "ihrer Aktenführung" als psychisch krank und gewalttätig bezeichnen darf?"
Antwort: "Im Prizip ja, aber nur wenn ihr Gerichtsvorsteher gleichzeitig Zeugen unter Druck setzt."

Donnerstag, 8. Oktober 2015

Was sagte die Richterin, deren Fähigkeit als Familienrichterin vom Gerichtsvorsteher nicht hoch genug gelobt werden kann,

als sie das Schwarzbuch Jugendwohlfahrt, das ihr zuvor mit einer persönlichen Widmung der Autoren übergeben worden war, in der nächsten Verhandlung zurückgab?

"Mit diesen ja doch sehr eigenwilligen und überzogenen Ansichten möchte ich nichts zu tun haben."

Als ob wir das nicht schon gewusst hätten.