Samstag, 30. April 2016

Im Fall von ärztlich diagnostizierten hoffnungslosen oder unheilbaren Krankheiten, unerträglichen Schmerzen oder unzumutbaren Behinderungen

ist in manchen Ländern der "Freitod" legal.


Nicht legal ist, das Leben auf eine würdevolle Weise zu beenden, wenn der Staat einem jegliche Würde in einem derart hohen Ausmaß geraubt hat, dass jede Erholung, jede Hoffnung auf ein menschenwürdiges Leben ausgeschlossen wird; es sei denn, man gewinnt einen Lotto-Jackepot - sofern man überhaupt die Euro 1,20 aufbringen konnte. 
In diesem Fall muss man als Odachloser büßen, dass man ....
Warum und vor allem was muss man eigentlich büßen? Dass Richter Menschen sind, die irren können - aber nicht dürfen? Die Glaubwürdigkeit der Justiz ist ein höheres Gut als gelegentliche Kollateralschäden?  

Unstrittig ist, dass es immer wieder zu gravierende Fehlentscheidungen der Gerichte kommt. Ein von den Medien nicht verschwiegener "Fall" war Gustl Mollath.
Egal wie viel Ungereimtheiten auch zu Tage kamen, Gustl Mollath wurde letztendlich freigesprochen, weil zugunsten des Angeklagten von einer „Steuerungsunfähigkeit“ ausgegangen werden musste. Die zwangsweise Unterbringung in einer Psychiatrie sei allerdings zu Unrecht erfolgt.
Mollath bekam keinen Freispruch - er wurde nur von der Angel gelassen. Da Mollath durch das Urteil nicht beschwert worden sei, wurde sein Rechtsmittel gegen diesen "Freispruch" verworfen.

Seither wurde es ruhig um Mollath.

"Je suis Mollath," werden viele rufen. Egal, wie laut sie rufen, sie werden nicht gehört; wie sie schon in all den Verfahren nicht gehört wurden.

An sich müsste der Staat Interesse haben, die lebenden Beweise seiner Schandtaten zu verlieren. Auch wenn sie nicht ernsthaft lästig werden können, so ist ein toter Zeuge allemal der beste Zeuge für den Gegner.

Hier auf diesem Blog wurde einiger Selbstmörder gedacht:
Kirsten Heisig (Richterin)
Hans Peter Z (Vater, Hungertod auf dem Hochsitz)
Dr. Roland Rehmet (Vater, Blaue Weihnachtsmann)
52-jähriger Welser (Frauenhaus, Selbstverbrennung)
unbek. Vater (sogar das Jugendamt kritisierte die Überreaktion gegen den Vater)
Werner N. (Vater)
Fünf Männer und eine Richterin. Eine engagierte Richterin und fünf in den Selbstmord getriebene Väter.

Die Liste der Kinder, die trotz der intensiven Betreuung durch die Jugendwohlfahrt missbraucht, gefoltert und ermordet wurden, wäre eine  ungleich längere.
Kindern ein Recht auf einen würdigen Tod zu geben, ist keine Lösung.
Erwachsenen aber müsste unter Umständen ein würdevoller Tod erlaubt sein.


https://www.youtube.com/watch?v=yRO0XcevFOs
Was hier schmunzeln macht, ist noch immer traurige Realität. Gerade die Familienrechtssprechung scheut nicht vor bemerkenswerten Entscheidungen zurück. Entscheidungen, die oftmals das Aus für ein menschenwürdiges Leben bedeutet. Leider werden diese Unglaublichkeiten von der Öffentlichkeit weitgehend ausgeblendet.
Vielleicht fehlt noch ein wirksames Miteinander der Opfer.
 

Information über Dignitas

Dienstag, 26. April 2016

Neulich beim Gutachter

am Dienstag. Der Wartesaal ist voll. Dienstag dürfte der Nein-Gutachten-Tag sein. Die Begfragung erfolgt hinter einer einfachen Tür. Klar und deutlich zum Mithören für alle. Das war der Blonden gar anzusehen, dass sie sexuell verklemmt ist: Entweder Gangbang oder gar nix. Gut, die Dicke roch richtig nach Verstopfung: Zwei Tage Dünnschiss, dann wieder wochenlang nichts. Drinnen wird diktiert. Draußen sofort geschrieben. Eine Art Fabrik. Eine Gutachtenfabrik, wo die Wahrheit vom Fließband kommt. Standardisiert und schematisiert: anwendbar in jedem Verfahren: "Ihr Motor läuft nicht mehr? Warten Sie, hier das Ersatzteil. Ja, das passt für alle Modelle. Das bringt jedes Verfahren ins Laufen. In die Richtung, die Sie wünschen."
Jetzt bin ich dran: „Ja, warum kommen Sie?“
„Weil Sie mich vorgeladen haben."
„Warum wollen Sie in die Pension?"
„Ich komme zur Begutachtung.“
„Ah ja, richtig, die Pensionierung.“
„ Nein, nicht die Pensionierung, das Gericht.“
Jetzt nimmt der Gutachter zum ersten Mal mich wahr und den Akt, den er erst suchen muss, in die Hand. „Ah ja, Oskar Sima.“
„Nein, das ist mein Gegner, ich bin Hans Holt.“
„Ah ja, erzählen Sie.“
„Ich habe starke Zahnschmerzen. Sie können die Schwellung sehen.“
„Das macht nichts, erzählen, was Ihnen fehlt.“
In diesem Ton geht es weiter. Immer wieder muss der Gutachter ausgebessert werden. Textbausteine werden hier offensichtlich nicht nur geschrieben, sondern bereits diktiert. Auf die eigentlichen Fragen geht er nicht ein. Dabei hat das Gericht diese ganz genau inhaltlich und zeitlich fixiert. Vielleicht vertragen sich individuelle Fragen und Textbausteine nicht so richtig. Bis zum Schluss bleibt der Eindruck, der weiß gar nicht, der will gar nicht wissen, was da vor sich geht. Der redet, fragt, diktiert. Das einzig Störende scheint das Begutachtungsobjekt zu sein. Kommt da mit einer Gerichtssache, wo doch heute Nein-Pensionierungstag ist. Wer erteilt überhaupt so blöde Aufträge. Bei den geringen Vergütungen für Gutachten wird das ein Defizitgeschäft. Akte durchlesen ist einfach nicht drin. Dafür gibt es viel zu schöne Phrasen, „auch wenn der Untersuchte berechtigt über Schmerzen in den Schultern klagt, so ist davon auszugehen, dass … gegebenenfalls könnte eine neuerliche Kur in zwei Jahren … blablabla …

Das Rechtssystem machte ganz entscheidende Fortschritte. Früher wurden Delinquenten so lange gefoltert, bis dass die Wahrheit des Gerichts bestätigt wurde. Dabei wurde durchaus wissenschaftlich und modern verfahren: Man wusste, dass Delinquenten unter Folter dazu neigen, alles zu bestätigen, um die Folter zu beenden. Daher wurden oft universitäre Gutachten über das Ausmaß der rechtlich richtigen Foltermaßnahmen eingeholt. Außerdem galt ein Geständnis unter Folter nichts. Das Geständnis musste - unter Androhung der Folter - erneuert werden. Heute ist zur Wahrheitsfindung keine Folter mehr notwendig. Der Gutachter findet die Wahrheit. Wenn nicht schon davor die Richterin aufgrund der freien Beweiswürdigung die Wahrheit gefunden hat. Unstrittig ist, damals wie heute wird Recht gesprochen, indem die Wahrheit gebrochen wird; das ist doch viel eleganter, als über Wahrheit Recht zu brechen.

Und damit beide Wahrheiten, die der Richterin und die des Gutachters nicht von einander abweichen, wird im gerichtlich Auftrag die wesentliche Frage für den Gutachter gleich unterstrichen und interpretiert. Wie zum Beispiel: … dass er während des gesamten Verfahrens nicht geschäfts- und dispositionsfähig sei ... um für den Fall der Prozessunfähigkeit des Beklagten sicherzustellen, dass ein Sachwalter den Beklagtenvertreter überwachen und z.B. in der Lage ist, die Zurückziehung des Rechtsmittels zu veranlassen ...

Sonntag, 10. April 2016

Demütigung, Diffamierung und Entrechtung – Vater wählt den Freitod! (aus 2014)

aus:
Wieder ein Selbstmord eines entfremdeten Vaters
Vor Gerichtsgebäude Mönchengladbach: Mahnwache zum Tod von Werner N.
10.04.2014, Mönchengladbach - Pressemitteilung des EfKiR e.V Essen, die wir zum Gedenken an Werner N. hier veröffentlichen:
Am 08.04.2014 fand vor dem Amts- und Landgericht Mönchengladbach eine Mahnwache zum Gedenken an den Tod von Werner N. von 8:30 bis 14:00 Uhr statt.
Etwa 30 Personen gedachten Werner N. und informierten die Besucher des Amts- und Landgerichtes darüber, wie Werner N. von den Richtern hier behandelt wurde. Die meisten Besucher des Amtsgerichtes zeigten sich sehr betroffen über das Schicksal von Werner N. und seine Behandlung hier. Andere waren offensichtlich Justizmitarbeiter, die mit versteinerter Miene schnell ins Gebäude gingen, nachdem sie erkannt hatten, warum eine Mahnwache vor dem Gebäude stand. Nachdem auch die Leitung des Gerichts erkennen musste, dass die Mahnwachordnungsbehördlich genehmigt war, und viele der Besucher ihre Betroffenheit kundtaten, kam derDirektor des Amtsgerichtes Sch. zu den Teilnehmern der Mahnwache und sprach mit ihnen über den Fall Werner N.
gez. Thomas Wiechert (2.Vorsitzender EfKiR e.V.)
gez. Hartmut Wolters (1. Vorsitzender VAFK Köln e.V.)
Rund 30 Menschen nahmen laut EfKiR e.V. an der Mahnwache teil.


Trauertransparent vor dem Landgerichtsgebäude in Mönchengladbach,
in welchem auch das Amtsgericht untergebracht ist.

Der Redaktion des presseblog ist es ein Bedürfnis, ihre Anteilnahme kundzutun. 
Der presseblog wünscht dem Verein EfKiR e.V. viel Erfolg für die weitere Arbeit.
22.02.2014, Berlin/Mönchengladbach – Werner N. ist der zweite Vater innerhalb weniger Tage, der die Machenschaften der deutschen Kinder- und Jugendhilfeindustrie und die staatliche geförderte Entfremdung zwischen Eltern und ihren Kindern mittels Zersetzungstechniken und seelischen Quälereien nicht mehr ertragen konnte. Der Vertriebsingenieur und Vater zweier Kinder nahm sich laut Kriminalpolizei Mönchengladbach in der Nacht zu Donnerstag in seiner Wohnung das Leben. Er hinterlässt eine 26-jährige Tochter und einen vierjährigen Sohn, die er über alles liebte.
Werner war der hiesigen Redaktion als sehr sympathischer Mensch persönlich bekannt. Er war regelmäßig auf den Weltkindertagen in Bonn und Köln vertreten. Neben seinem ehrenamtlichen Engagement bei öffentlichen Veranstaltungen war er erster Vorsitzender des Essener Elternvereines EfKiR (Eltern für Kinder im Revier) e.V. und setzte sich auch dort stets für Kinderrechte ein.
Werner musste am Familiengericht in Mönchengladbach selbst erleben, wir er systematisch aus der väterlichen Verantwortung für seinen vierjährigen Sohn gedrängt wurde. Er fühlte sich vom Familiengericht, vom Amtsgericht und vom Landgericht Mönchengladbach systematisch entrechtet und kriminalisiert und vor allem von staatlichen Stellen immer wieder aktiv daran gehindert, mit seinem geliebten Sohn Umgang haben zu können.
Er ist ein weiteres Opfer der -trotz ständiger Verurteilungen Deutschlands wegen Verletzungen der Menschenrechte im Bereich des Familienrechts durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte- weiter praktizierten tagtäglichen Demütigung, Diffamierung und Entrechtung von Eltern in Deutschland. Werner hat zuletzt jeden Glauben daran, Deutschland wäre ein Rechtsstaat, in dem auch seine Rechte und das Recht seines kleines Sohnes auf seinen Vater geachtet und geschützt werden, vollständig verloren.
In stillem Gedenken
Direkter Link zu dieser Pressemeldung: pr.dernachrichtenverteiler.de
wieder ein Selbstmord eines entfremdeten Vaters