Mittwoch, 25. Dezember 2019

Fünffache Mutter aus Fricktal begeht nach Gerichtsurteil Suizid

aus: https://www.nau.ch/news/schweiz/funffache-mutter-aus-fricktal-begeht-nach-gerichtsurteil-suizid-65487624?fbclid=IwAR2sVtf7ZHKLzlBeNPrONykxiiCYxaQmw70drlfcIEQvgLrRnp-IaHll8Yw

Weil ihrem gewalttätigen Mann die fünf gemeinsamen Kinder zugesprochen wurden, hat sich eine 37-jährige Frau aus dem Fricktal AG umgebracht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine 37-jährige Schweizerin begeht Suizid, weil ihre Kinder bei ihrem Mann bleiben sollen.
  • Der Mann hatte sie und die Kinder während Jahren geschlagen.
  • Trotzdem spricht das Gericht dem Mann das Sorgerecht zu. 

Eine Mutter von fünf Kindern zwischen zehn und drei Jahren ist nicht mehr. Sie hat sich kurz vor Weihnachten 2018 im Aargauer Fricktal das Leben genommen. Fünf Tage vorher hatte die 37-Jährige vom Familiengericht des Bezirks Lenzburg einen Brief erhalten: Ihre fünf Kinder bleiben vorerst in der Obhut ihres Vaters, von dem sie sich im Sommer 2018 amtlich getrennt hatte.

Kinder und Frau geschlagen

Der Mann hatte seine Frau und die Kinder während Jahren geschlagen sowie psychische Gewalt auf sie ausgeübt. Dies zeigen Dokumente und Erzählungen, die der «NZZ am Sonntag» vorliegen. Obwohl die Mutter sich bei der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde Kesb meldete, passierte nicht viel. Auch die Staatsanwaltschaft leitete kein Verfahren ein, obwohl häusliche Gewalt seit 2004 ein Offizialdelikt ist.
Die Mutter erleidet in dieser schwierigen Zeit eine Depression. Sie kommt zum zweiten Mal - nach einer postnatalen Depression - in die Frauenklinik nach Zug. Der Mann besucht sie nie. Er ist überfordert mit der Kindererziehung, was gemäss der Zeitung später auch die Kesb feststellt: «In der Zeit häuften sich die Gewaltvorfälle den Kindern gegenüber».

Vater bringt Kinder nicht zurück

Im Juli 2018 flüchtet die Mutter mit ihren fünf Kindern auf den Hof ihrer Eltern. Sie zieht in der Nähe in ein Haus ein. Am Bezirksgericht Laufenburg läuft ein Eheschutzverfahren.
Doch der Alltag gestaltet sich schwierig, die Frau ist nicht stabil und wird an ihrem 37. Geburtstag in die psychiatrische Klinik Königsfelden AG eingeliefert.
Die Kinder erhalten einen Beistand, der es dem Vater erlaubt, mit ihnen in die Herbstferien zu fahren. Doch der Vater bringt die Kinder nicht zurück, zieht in einen anderen Kanton und lebt zeitweise mit den Kindern zu sechst in einem einzigen Zimmer bei einer befreundeten Familie. Beistand und Gericht liessen ihn gewähren.

«Das war der K.-o.-Schlag»

Die Kinder besuchten während fünf Wochen keine Schule, niemand schreitet ein. Anfang November wird die Mutter aus der Klinik entlassen. Das Gericht entscheidet trotzdem, dass die Kinder vorerst in die Obhut des Vaters gehören.
Sie kämpft mit einer Anwältin um ihre Kinder. Doch ein Kinderpsychiater spricht ihr die Fähigkeit ab, ihre Kinder zu betreuen. Am 13. Dezember 2018 erfährt sie davon.
Fünf Tage später nimmt sich die junge Frau das Leben. «Das Gerichtsurteil war für sie der K.-o.-Schlag», sagt ihr Vater zur Zeitung.

Grosseltern geben nicht auf

Seit der Beerdigung ihrer Tochter haben die Grosseltern ihre fünf Enkel nicht mehr gesehen. Sie geben jedoch nicht auf und kämpfen mit einer neuen Anwältin weiter. Für das Besuchsrecht ihrer Enkel und die Rehabilitation ihrer Tochter.


Sonntag, 21. Juli 2019

„Wir haben schon befürchtet, dass erst etwas ganz Schreckliches passieren muss, bevor sie ihn einsperren“

„Meine Frau wurde heute ermordet. Sie wurde vor einen Zug geschubst, von einem Fremden ohne Grund.“

Ein "Fall" - d.h. ein Menschenleben (das Schicksal einer Familie) - der zeigt, wohin Europa geht.

Auf Gleise gestoßen

Von Zug überrollt: „Meine Frau wurde ermordet“

Es ist ein schier unfassbares Verbrechen, dass am Wochenende nicht nur in Deutschland für Entsetzen sorgt: Anja N. steht am Samstagmorgen am Bahnsteig einer kleinen Ortschaft in Nordrhein-Westfalen und wartet auf den Regionalexpress. Sie ist eine von wenigen Wartenden, als aus dem Nichts plötzlich der 28-jährige Serbe Jackson B. auftaucht und die 34-Jährige vor den einfahrenden Zug stößt. Der Lokführer hat keine Chance rechtzeitig anzuhalten. Die Frau stürzt ins Gleisbett und wird vom einfahrenden Zug überrollt. Sie stirbt trotz sofortigen Rettungsmaßnahmen noch an Ort und Stelle. Anja N. hinterlässt einen Ehemann und eine 13 Jahre alte Tochter. Ihr Mann spricht auf Facebook von Mord, Nachbarn des Serben zeigten sich indessen entsetzt, aber nicht überrascht über die Bluttat.
Am Tag nach dem schrecklichen Verbrechen haben Trauernde Blumen und Kerzen an dem kleinen Regionalbahnhof in Voerde am Niederrhein abgelegt.

Auch ein Foto des Opfers Anja N. ist dabei. Täter und Opfer kannten sich laut aktuellen Informationen nicht. Wie die „Bild“ berichtete, hatte die Frau erst im vergangenen Jahr geheiratet und hat eine 13 Jahre alte Tochter. Ihr Mann trauere demnach auf Facebook, wo er noch Samstagabend schrieb: „Meine Frau wurde heute ermordet. Sie wurde vor einen Zug geschubst, von einem Fremden ohne Grund.“
Der Täter konnte dank dem beherzten Eingreifen von Augenzeugen festgenommen werden. Es handelt sich um einen polizeibekannten 28-jährigen Mann mit serbischen Wurzeln aus der Region. Am Sonntag wurde laut Medienberichten Haftbefehl wegen Mordes gegen den Beschuldigten erlassen. Gegenüber Polizei und Haftrichter habe sich Jackson B. bisher nicht zu dem Vorwurf geäußert, hieß es.

Mann handelte „heimtückisch und aus Mordlust“
Jackson B. sei dringend tatverdächtig, das Opfer „heimtückisch und aus Mordlust“ vor den einfahrenden Zug geschubst zu haben, hieß es. Beide kannten sich nicht, es gab auch zuvor keinen Streit. In den sozialen Medien entfachten sich unmittelbar nach der Tat Spekulationen um die Nationalität des Mannes, die aber allesamt falsch waren - am Sonntag wurde dann bekannt, dass es sich um einen Serben handle. Auch Gerüchte über einen Streit zwischen Syrern, bei der das Opfer einer Frau zu Hilfe gekommen und deshalb vor den Zug gestoßen worden sei, bleiben genau das: Gerüchte. Die Mordkommission ermittelt, hieß es vonseiten der Staatsanwaltschaft.
„Schon befürchtet, dass erst etwas ganz Schreckliches passieren muss“
Die „Bild“-Zeitung sprach am Sonntag auch mit Nachbarn des Serben. Sie sind nicht überrascht, dass es zu der Eskalation kam, schildern die schwierige Situation im Umgang mit dem Mann, den sie als Unruhestifter bezeichnen. Oft soll der Serbe gedroht haben, ganz Brünen, wo er seit einem Jahr daheim ist, „plattzumachen“. Etliche Anzeigen wegen Sachbeschädigung, Körperverletzung und Widerstand lagen gegen ihn vor. Zusammen mit seinem älteren Bruder sei der Mann etwa im März alkoholisiert in die Wohnung eines älteren Ehepaars eingedrungen. Bei der Festnahme verletzten die Männer dann auch noch einen Polizeibeamten. Der Besitzer eines Imbiss in der Ortschaft: „Wir haben schon befürchtet, dass erst etwas ganz Schreckliches passieren muss, bevor sie ihn einsperren“.
Freundin startete Spendenaktion für Familie der Toten
Eine Freundin des Opfers rief indessen eine Spendenaktion für die Familie der Toten ins Leben und teilte diese auf Facebook.
„Da unsere langjährige Freundin heute nach einem tragischen Zugunglück von uns gegangen ist und wir den Mann sowie die Tochter und den Rest der Familie auf allen Wegen unterstützen möchten, würden wir gerne versuchen, Spenden in Form von Geld für die weitere Zukunft der Tochter und des Mannes zu sammeln um sie so auf diesem schweren Wege so gut es geht zu unterstützen,“ schreibt die Initiatorin in dem Aufruf.
Harald Dragan
Harald Dragan

Mann handelte „heimtückisch und aus Mordlust“
Jackson B. sei dringend tatverdächtig, das Opfer „heimtückisch und aus Mordlust“ vor den einfahrenden Zug geschubst zu haben, hieß es. Beide kannten sich nicht, es gab auch zuvor keinen Streit. In den sozialen Medien entfachten sich unmittelbar nach der Tat Spekulationen um die Nationalität des Mannes, die aber allesamt falsch waren - am Sonntag wurde dann bekannt, dass es sich um einen Serben handle. Auch Gerüchte über einen Streit zwischen Syrern, bei der das Opfer einer Frau zu Hilfe gekommen und deshalb vor den Zug gestoßen worden sei, bleiben genau das: Gerüchte. Die Mordkommission ermittelt, hieß es vonseiten der Staatsanwaltschaft.

Donnerstag, 6. Juni 2019

Eine – reale – Chance unserer Expertenregierung

Schon vor der in Erinnerung gebliebenen Sinowatz-Regierungserklärung, "Ich weiß schon, meine Damen und Herren, das alles ist sehr kompliziert so wie diese Welt, in der wir leben und handeln, und die Gesellschaft, in der wir uns entfalten wollen. Haben wir daher den Mut, mehr als bisher auf diese Kompliziertheit hinzuweisen; zuzugeben, dass es perfekte Lösungen für alles und für jeden in einer pluralistischen Demokratie gar nicht geben kann.", vom 31. Mai 1983, war Regieren nicht immer ein Erfolg ohne Umwege.
Dynamische und statische Phasen wechseln einander ab. Manchmal wurde Bestehendes – trotz akuten Handlungsbedarfs – nur verwaltet. Der Verlauf der Geschichte, wäre Franz Joseph I. ein aktiver Visionär und nicht der Oberste Beamte gewesen, kann nur vermutet werden.
Mit ziemlicher Sicherheit lässt sich aber die Arbeit unserer Expertenregierung vorhersagen. Für jede Maßnahme bedarf sie zusätzlich zum Verständnis der Mehrheit der Betroffenen auch die Zustimmung einer Mehrheit im Nationalrat. Hier sollte man innehalten, um sich zu fragen: Wer – vor allem, wenn von einem gut dotierten Posten zuversichtlich in die persönliche Zukunft geschaut werden kann – tut sich das an?
Alle Mitglieder unserer Expertenregierung sind Profis, die wissen, wie Regieren funktioniert. Daher muss allen eine gewisse Berufung – die vom Wunsch, zu gestalten, getragen sein muss – innewohnen.
Wie unsere elegante Verfassung diese Wünsche Realität werden lassen könnte, mögen studierte Verfassungsjuristen erklären. Wie die Politik diesen Wünschen gerecht wird, weiß – auch ohne Studium – jeder gelernte Österreicher. Vor allem im Osten lebende Österreicher neigen zu einem pessimistischen Phlegmatismus, der sich seit der Zeit, in der der Herr Karl über seinen Ansicht über die Politik philosophierte, zwar stilistisch, aber nicht inhaltlich wesentlich geändert hat.
Wirkliche Erwartungen hat wohl niemand.
Wer von ein Mehrheit des Nationalrats abhängig ist, kann, wenn ihm diese verwehrt wird, entweder
a) sich diese durch Kompromisse oder Gegenschäfte erkaufen,
b) resignieren und Däumchen drehen,
c) sein Augenmerk auf andere Aufgaben verlagern.
Das Expertenkabinett könnte den Ist-Stand evaluieren. Und es würde einige Missstände finden. Missstände, die bisher im Tagesgeschehen untergingen.
 
Glaubt man der Social Media besteht der meiste Evaluationsbedarf im Justizministerium. Dass mehrere ehemalige Höchstrichterinnen auf der Regierungsbank sitzen, wäre eine gute Gelegenheit, den einschlägigen Vorwürfen nachzugehen.
Die bisherigen Einrichtungen, wie zum Beispiel die Justizombudsstellen, gelten allgemein nicht als Garant einer optimalen Kontrolle der Kontrolleure. 
 
In einem Interview mit dem Standard meinte der damalige Präsident und heutige Beinahe-Innenminister Eckart Ratz 2012:
derStandard.at: Sie orten in der Justiz "eine Handvoll Richter, die Sorgen bereiten". Können Sie Beispiele nennen?
Eckart Ratz: Als OGH-Richter sehe ich, dass von den vielen Richtern in der ersten Instanz immer dieselben wenigen Richter ständig negativ auffallen. Weil sie es handwerklich nicht auf die Reihe kriegen. Sie nehmen einfach ihre Akten und tun irgendetwas, haben keine Struktur, schreiben Sätze, die nicht zum Punkt kommen. …
derStandard.at: Aber Richter sind unabhängig und unversetzbar. Wie gehen Sie als Vorgesetzter damit um, wenn jemand schlechte Leistung erbringt?
Ratz: Man darf nichts tun, was auch nur den Anschein einer Weisung hat. Aber im Gerichtsorganisationsgesetz steht, der OGH hat die Möglichkeit, Mängel, die er bei seinen Entscheidungen wahrnimmt, mitzuteilen. Diese Norm muss man ausnützen. Man kann dem Richter eine Fortbildung ans Herz legen. Wenn er es nicht macht, ist das ein Verstoß gegen die Standesvorschrift - dann muss der Präsident eine Disziplinaranzeige erstatten. 
Ratz war nicht der einzige Präsident des OGH, der die Justiz kritisierte.
Unfähige Richter zu entfernen ist ein gesellschaftliches Problem, das tabuisiert wird. Irgendwie scheint sich unsere Gesellschaft nicht (mehr) für ausreichend integer zu halten, in einer etwaigen Erleichterung einer Amtsenthebung eines – unfähigen – Richters keine Gefahr, die den Rechtsstaat weiter aushöhlen würde, befürchten zu müssen.
So wie der Expertenregierung selbst muss auch Ministeialen grundsätzlich ein guter Wille zugebilligt werden. Es würde sich in jedem Ministerien genug Personal finden lassen, das seinen Frust über externe Einflussnahmen los werden möchte. Das endlich das machen will, von dem es in jungen Jahren träumte: Einfach das Richtige zu tun.
Die Beschwerden über die „Justiz“ sind – so wie die Beschwerdeführer – unterschiedlich. Einige Kernaussagen tauchen aber immer wieder auf.
Beispielweise erachte die Justiz jedes Rechtsmittel als eine Art bürgerlichen Ungehorsam, der an sich schon bestraft werden müsste. Der Begriff "Verböserung" sage einiges aus. 
An einem einmal im Zuge der freien Beweiswürdigung „festgestellten“ Sachverhalt würde nicht gerüttelt. Einen Richter, der eine Berufung objektiv liest und versucht, den Gedankengang des Berufungswerbers sachlich nachzuvollziehen und auf seine Richtigkeit zu überprüfen, würde das System ausscheiden. Der würde als ein Nestbeschmutzer gelten und entsprechend behandelt werden. Beim Lesen einer Berufung würde nur darauf geachtet, wie sie verworfen werden kann.
Eine andere Schwachstelle seien die Sachverständigen und deren Bestellung. Dass Richterinnen von den Sachverständigen inhaltlich, und Gutachterinnen von den Richtern wirtschaftlich abhängig seien, hätte zu einer unglückseligen Allianz geführt, die alles, nur nicht den realen Sachverhalt feststellen würde.
Solange Richter, die Fälle nicht entscheiden, sondern „gewinnen", im Amt bleiben, kann der beste Rechtsstaat auf dem Papier nicht realisiert werden.

Um zu gewinnen, ist vielen jedes Mittel Recht.
Die Warnung, dass Beschwerden „nach hinten losgehen können", hat in einem Rechtsstaat nichts zu suchen.
Im Laufe der Zeit hat sich unstrittig die eine oder andere Unsitte eingeschlichen, mit deren Behebung bisherige Regierungen in der Hitze ihrer endogenen (auf der Regierungsbank) und exogenen (mit der Opposition) Gefechte überfordert waren. Auch die Expertenregierung wird gegen die Phalanx der Richterschaft und Staatsanwaltschaften nur wenig ausrichten können.

Eine Katharsis ist nur von oben möglich;
und oben bedeutet Höchstgerichte.
Diese Chance, dass ehemalige Höchstrichterinnen die Hebel der Macht bedienen können, wird so schnell nicht wiederkommen. Die Chance, den Rechtsstaat nachhaltig zu stärken, scheint groß; die Wahrscheinlichkeit, dass sie auch genutzt wird, leider klein. Denn das alles ist sehr kompliziert so wie Rechtsprechung, mit der wir leben müssen. Aber haben wir den Mut, mehr als bisher auf diese Kompliziertheit hinzuweisen; zuzugeben, dass es perfekte Lösungen für alles und für jeden in keinem Rechtsstaat gar nicht geben kann. Dass wir ihnen aber möglichst nahe kommen wollen und können.

Sonntag, 10. März 2019

Neu und bedenklich: ANLASSGESETZGEBUNG wegen eines allgemein als FEHLENTSCHEIDUNG verstandenen GERICHTSURTEILS



"Gesetzesänderung nach Kuh-Urteil steht bevor

Nach dem Urteil rund um die tödliche Kuhattacke im Pinnistal werden bereits Vorschläge für die Änderungen im Bundesgesetz ausgearbeitet. Diese könnten bereits Anfang kommender Woche vorgestellt werden, hieß es aus Wien"

Sonntag, 24. Februar 2019

Fünffache Mutter aus Fricktal begeht nach Gerichtsurteil Suizid

https://www.nau.ch/news/schweiz/funffache-mutter-aus-fricktal-begeht-nach-gerichtsurteil-suizid-65487624

Weil ihrem gewalttätigen Mann die fünf gemeinsamen Kinder zugesprochen wurden, hat sich eine 37-jährige Frau aus dem Fricktal AG umgebracht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine 37-jährige Schweizerin begeht Suizid, weil ihre Kinder bei ihrem Mann bleiben sollen.
  • Der Mann hatte sie und die Kinder während Jahren geschlagen.
  • Trotzdem spricht das Gericht dem Mann das Sorgerecht zu. 

Eine Mutter von fünf Kindern zwischen zehn und drei Jahren ist nicht mehr. Sie hat sich kurz vor Weihnachten 2018 im Aargauer Fricktal das Leben genommen. Fünf Tage vorher hatte die 37-Jährige vom Familiengericht des Bezirks Lenzburg einen Brief erhalten: Ihre fünf Kinder bleiben vorerst in der Obhut ihres Vaters, von dem sie sich im Sommer 2018 amtlich getrennt hatte.

Kinder und Frau geschlagen

Der Mann hatte seine Frau und die Kinder während Jahren geschlagen sowie psychische Gewalt auf sie ausgeübt. Dies zeigen Dokumente und Erzählungen, die der «NZZ am Sonntag» vorliegen. Obwohl die Mutter sich bei der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde Kesb meldete, passierte nicht viel. Auch die Staatsanwaltschaft leitete kein Verfahren ein, obwohl häusliche Gewalt seit 2004 ein Offizialdelikt ist.
Die Mutter erleidet in dieser schwierigen Zeit eine Depression. Sie kommt zum zweiten Mal - nach einer postnatalen Depression - in die Frauenklinik nach Zug. Der Mann besucht sie nie. Er ist überfordert mit der Kindererziehung, was gemäss der Zeitung später auch die Kesb feststellt: «In der Zeit häuften sich die Gewaltvorfälle den Kindern gegenüber».

Vater bringt Kinder nicht zurück

Im Juli 2018 flüchtet die Mutter mit ihren fünf Kindern auf den Hof ihrer Eltern. Sie zieht in der Nähe in ein Haus ein. Am Bezirksgericht Laufenburg läuft ein Eheschutzverfahren.
Doch der Alltag gestaltet sich schwierig, die Frau ist nicht stabil und wird an ihrem 37. Geburtstag in die psychiatrische Klinik Königsfelden AG eingeliefert.
Die Kinder erhalten einen Beistand, der es dem Vater erlaubt, mit ihnen in die Herbstferien zu fahren. Doch der Vater bringt die Kinder nicht zurück, zieht in einen anderen Kanton und lebt zeitweise mit den Kindern zu sechst in einem einzigen Zimmer bei einer befreundeten Familie. Beistand und Gericht liessen ihn gewähren.
 «Das war der K.-o.-Schlag»
Die Kinder besuchten während fünf Wochen keine Schule, niemand schreitet ein. Anfang November wird die Mutter aus der Klinik entlassen. Das Gericht entscheidet trotzdem, dass die Kinder vorerst in die Obhut des Vaters gehören.
Sie kämpft mit einer Anwältin um ihre Kinder. Doch ein Kinderpsychiater spricht ihr die Fähigkeit ab, ihre Kinder zu betreuen. Am 13. Dezember 2018 erfährt sie davon.
Fünf Tage später nimmt sich die junge Frau das Leben. «Das Gerichtsurteil war für sie der K.-o.-Schlag», sagt ihr Vater zur Zeitung.

Grosseltern geben nicht auf

Seit der Beerdigung ihrer Tochter haben die Grosseltern ihre fünf Enkel nicht mehr gesehen. Sie geben jedoch nicht auf und kämpfen mit einer neuen Anwältin weiter. Für das Besuchsrecht ihrer Enkel und die Rehabilitation ihrer Tochter.

Donnerstag, 25. Oktober 2018

Was gesagt werden will/soll/darf - oder heute feiert ein ehemaliger Bundesminster für Justiz Geburtstag

Ein Briefkopf weckte Erinnerungen in mir:
Ein emeritierter Rechtsanwalt und ehemaliger BM für Justiz feiert heute, am 25.10.2018, seinen 86. Geburtstag.
Alles Gute

Zur Rekursbeantwortung:

Eine Ex-Frau beantragt, dass ihrem Ex-Mann keine Verfahrenshilfe bewilligt wird.

Eine derartige Rekursbeantwortung ist rechtlich nicht vorgesehen. Das muss der "Antragstellerin" aus früheren Verfahren - diesbezügliche Anträge sind zurückzuweisen - bekannt sein.

In der seitenlangen Begründung geht es auch gar nicht um den Ex-Mann. Vielmehr wird der Ex-Schwiegervater als gewalttätiger Unmensch dargestellt. Um zu beweisen, dass der nie Ruhe geben würde, werden u.a. alle seine Internetaktivitäten angeführt. Dies setzt umfangreiche Recherchen voraus. Sogar Publikationen unter einem Pseudonym werden angeführt. 
Abgesehen davon werden Vermutungen als Tatsachen dargestellt.
Das ist wegen der laut einer protokollierten Aussage einer Gerichtsgutachterin als eingeschränkt beurteilten Wahrnehmungsfähigkeit der "Antragsgegnerin" besonders bedenklich:

„Über Fragen der Kindesmutter gibt die Sachverständige ergänzt einvernommen an:
Zur Frage, welche Probleme die Kindesmutter durch eine psychotherapeutische Behandlung lösen sollte, gebe ich an:
Bei der Mutter hat sich ein ausgeprägtes Erlebnis- und Ausdrucksintensitätspotential über der Norm gezeigt. Die Mutter nimmt Dinge größer, ausgeprägter wahr, als sie tatsächlich sind und befindet sich im hohen Erregungszustand. Mit einer Therapie könnte sie das alles gelassener sehen. Das ergibt sich aus dem Persönlichkeitsprofil der Mutter, wenn sie daran arbeiten würde, dann würde es ihr und auch den Kindern
wirklich besser gehen. Die Kindesmutter wirft ein, dass sie nur deshalb so reagiert, weil immer wieder Anschuldigungen seitens des Kindesvaters kommen.
Die Sachverständige gibt ergänzend befragt an:
Es ist trotzdem auch wichtig, dass die Kindesmutter an ihrer Persönlichkeit arbeitet und eine Therapie in Anspruch nimmt.
Wenn ich gefragt werde, warum ich von einer eingeschränkten Bindungstoleranz ausgegangen bin, dann gibt die Kindesmutter an: Ich bin von der derzeitigen Situation ausgegangen, ich habe nie angegeben, dass ich nie ein unbegleitetes Besuchsrecht zulassen würde, ich gehe nur von den derzeitigen Umständen aus.
Die Sachverständige ergänzt das Gutachten wie folgt:
Wenn ich gefragt werde, dass in der Zusammenfassung des Gutachtens enthalten ist, dass bei den Besuchskontakten jeweils die Mutter anwesend sein sollte, da dem Vater die alleinige Verantwortung für die Kinder nicht übertragen werden könne und bei der heutigen Ergänzung aber sehr wohl dem Vater die alleinige Verantwortung für die Kinder übertragen werden könne, dann gebe ich an, bei der Befundaufnahme hat der Vater glaube ich erst ein paar Tage im Kindergarten gearbeitet, jetzt ist doch eine gewisse Zeit vergangen. Es gibt da sichtlich keine Probleme, weshalb ihm auch die Verantwortung für seine eigenen Kinder übertragen werden kann.

Wie die Justiz darauf reagieren wird, bleibt abzuwarten. In diesem Fallkomplex hat vor allem das BG Fünfhaus schon öfters geirrt.


1986 wollte ich heiraten. Davor musste meine Ehe, die nur mehr auf dem Papier bestand, auch rechtlich beendet werden. 
Meine Ex-Frau hatte sich 1983 in Griechenland scheiden lassen.
Wenn ich mich richtig erinnere, besagte das damals gültige zwischenstaatliche Abkommen, dass ein Scheidungsurteil eines Vertragsstaates - ohne Übernahme der Entscheidung der Schuldenfrage oder sonstiger Rechtsfolgen - auch im anderen Vertragsstaat gültig sei.
Mir wurden alle Schriftstücke des anderen Vertragsstaates zugestellt. 

Ich dachte, ich sei geschieden.

1986 wurde ich eines Besseren belehrt.

Ich müsste nachweisen, dass die Scheidung rechtskräftig geworden ist.
Als nicht juristisch Denkender wäre ich nie auf diese Idee gekommen:
Meine Ex-Frau beantragte die Scheidung.
Meine Ex-Frau zog die Scheidung durch.
Ich ließ sie ohne Einwand geschehen.
Jetzt wollte ich sie anerkennen lassen.
Beide wollten die Scheidung.

Warum hätte die Scheidung nicht rechtskräftig werden sollen? 

Also erkundigte ich mich bei der Stelle, der Justiz, die mir die Schriftstücke zugestellt hatte.

Und erhielt die Klarstellung von höchster Stelle, dass ich die eingetretene Rechtskraft nachweisen müsste.


Die Rechtskraft nachzuweisen, bedeutete:
Beauftragung eines inländischen Rechtsanwaltes.
Beglaubigte Übersetzung seines Ansuchens.
Verschicken ins Ausland.
Beglaubigte Übersetzung der Bestätigung der Rechtskraft.
Neuerlicher Antrag, die Scheidung anzuerkennen.

Zeit und Kosten. Und wozu? 

Also jammerte ich im Bekanntenkreis herum. Damals war ich noch aktives FPÖ-Mitglied. 1983 hatte ich noch auf der Liste der FPÖ für den Nationalrat kandidiert. Bekannte hatten mich dazu gebracht. Mit Steger sei alles anders. Ich lernte auch (aber nicht nur) beachtenswerte Menschen kennen. 
Gefährlich wurde mir die Vereinnahmung durch die Partei. Irgendwann stand ich in meiner Freizeit nur mehr mit "Leuten von uns" in Kontakt.
Als Alleinerzieher fehlte mir auch die nötige Zeit. Ich sah vor allem keinen Sinn darin, auf drei Nikolausfeiern, aber nicht auf der einen meines Kindes zu sein. 
Eine Ausrede, der Politik den Rücken zu kehren, findet sich in jeder Partei.
Einige Kontakte blieben mir erhalten, und einer sagte, das mit der Rechtskraft sei keine Sache. Alles, was ich tun müsste, sei einen Brief an den Bundesminister für Justiz zu schreiben. Das würde schon geregelt werden.
 
Ich schreib diesen Brief.

Oft kommt es aber anders als man denkt. Die Scheidung war kein Thema mehr. Ich kümmerte mich nicht mehr weiter darum.

Vor Kurzem hinterlegte ich mein Testament beim Gericht. Ich hatte keinen Urkundenbeweis, dass ich geschieden bin. Zur Vermeidung etwaiger Probleme bei der Abwicklung meines Verlassenschaftsverfahrens besorgte ich mir den fehlenden Urkundenbeweis.



1983 wurde meine Ehe aufgelöst. Drei Jahre später erklärte das Bundesministerium nach Prüfung meines Falles, wie ich meine Ehe beenden lassen hätte können.



1) Will ich das schreiben?

Ja. Gerade heute schwelgen wir in einer virtuellen Welt der Ankündigungen, die uns die Realität vergessen lässt.
Worte sind keine Hülsen für vorgefasste, einzig gültige Wahrheiten. Worte äußern individuelles Wollen, um als kollektive Diskussionsgrundlage zu einem gemeinsamen, für alle annehmbaren Ergebnis zu führen.

Heute beantworten Ministerien Schreiben nur noch mit Textbausteinen.

Und gerade deshalb ist es kaum vorstellbar, dass früher zB im Justizministerium ein "Richter fürs Strafrecht" und ein "Richter fürs Zivilrecht" saßen, und dass es einen einzigen Mediensprecher gab.
Ältere Personen - die das vorige Jahrhundert bewusst erlebten - die heute durchs Justizministerium gehen, bestaunen die Vielzahl der Helferleins. Was machen die alle? Statt einen Medienbeauftragten soll es heute vier geben. Und tortzdem sind immer wieder "Missverständnisse" aufzuklären.

Und da wir Älteren als alte Zauseln bestenfalls milde belächelt werden, wollte ich einmal sagen: "Wisst ihr überhaupt noch, worum es geht?"  

2) Soll ich das schreiben?

Ja. Die Kommunikation zwischen Bürger und Regierung muss wieder offener werden. Niemand verlangt heute, dass der Bundeskanzler, wie zu Kreiskys Zeiten, im öffentlichen Telefonbuch steht. Dafür laufen zu viele "Verrückte" herum.
Aber wichtiger als die Kommunikation zwischen Bürger/in und Regierung muss wieder offener werden ist die Kommunikation zwischen Bürger und Regierung muss wieder offener werden.

Für dieses Öffnen gibt es viele Wege, die, so unterschiedlich sie auch sein mögen, alle eine wesentliche Voraussetzung haben: Der Bürger muss wieder ernst genommen werden. 

3) Darf ich das schreiben?

Ja. Aber nicht mehr. Öffentlich geäußerte Vermutungen, die Auflösung meiner Ehe wäre durch eine unerlaubte Intervention eines FPÖ-Ministers für ein FPÖ-Mietglied zustande gekommen, wären nicht beweisbar und würden, sollte Herr RA. Dr. Harald Ofner, em., Bundesminister A.D., klagen, rechtliche (v.a. teure) Folgen haben.


Was heute fehlt, ist eine gewisses Entspanntsein, das wieder Menschkeit zuließe.


Es gab Zeiten, in denen das Du über die Parteigrenzen hinaus ein ehrliches war (heute ist es nicht einmal mehr innerhalb der Partei ein solches), in denen Handschlagqualität keine Besonderheit war, in denen nicht "quid pro quo" und "do ut des" das Handeln bestimmten.

Heute wurde das unschuldige "eine Hand wäscht die andere" wieder zu einer Hinterfotzigkeit wie in der zivilisierten Antike: Die eine Hand wäscht die andere und beide waschen das Gesicht.

Wer will, kann Gesicht durch andere Körperteile ersetzen.

Wer diesen Beitrag gelesen hat, glaubt vielleicht, meine Geburtstagswünsche wären zynisch gemeint.

Dass Geburtstagswünsche für einen "Gegner", der 86 wurde, ehrlich sein können, versteht die heutige Gesellschaft nicht mehr.

Für mich waren zB Hausdurchsuchungen (die dauern oft länger) erfolgreich, wenn ich einen "Kaffee bekam". Einmal kochte eine Wirtin, Hausdurchsuchungen wurden nach Möglichkeit an Ruhetagen durchgeführt, sogar extra für die Hausdurchsucher ein Mittagessen.
Natürlich freute ich mich, wenn Verwertbares gefunden wurde. Jeder braucht ein Erfolgserlebnis. Aber "jeder" war damals noch "jeder". Heute ist "jeder" nur mehr "ich".






 

Sonntag, 21. Oktober 2018

Gerichtsakte dürfen nicht ohne Schwärzen der Namen veröffentlicht werden



Dabei sind Verhandlungen grundsätzlich öffentlich.

Das Volk darf zwar dabei sein, wenn der Richter spricht, aber es darf nicht erfahren, wie das Gericht entschieden hat!
Und vor allem, WARUM es so entschieden hat.

Sogar geschwärzte Veröffentlichungen stoßen auf Ablehnung, die manchmal mit Drohungen verhindert werden sollen.

Es gibt:
Besachwalterung
Androhung von Zivilrechtsklagen
Androhungen von Strafrechtsverfahren
bis hin zu
Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Unterlagen, v.a. der elektronisch gespeicherten

Schützen kann man sich nicht.
Wehren kann man sich nur eingeschränkt.
Und wenn man nach Jahren "gewonnen" hat, hat man nicht nur alles verloren, sondern Schulden, die man oft bis zum Lebensende abbezahlt.

Es trifft nicht nur Privatpersonen. Auch Beamte geraten mitunter unter Druck.

Können Sie sich vorstellen, am Sonntag mit der Familie beim Frühstück zu sitzen?
Plötzlich wird die Wohnungstür aufgebrochen.
Einen Spezialeinheit stürmt die Wohnung. In Kampfanzügen. Hält jedes Familienmitglied, auch die Kinder, mit Maschinenpistolen im Schach.

Im Hof Ihres Hauses wäre nämlich geschossen worden.
Sie haben nichts gehört.
Auch befragte Nachbarn haben nichts gehört.

Ein anonymer Anrufer hätte aber etwas gehört.

Und sofort denken Sie an eine Person, der Sie als Beamter viel Geld "weggenommen" haben und wahrscheinlich noch mehr Geld "wegnehmen" werden?

Und Sie äußern Ihren Verdacht. Aber Ihrer Vermutung fehlt ein konkreter, strafrechtlich relevanter Anfangsverdacht, damit ihr nachgegangen wird.

Und als die Kinder eingeschlafen sind, überlegen Sie, ob Sie Ihr Versprechen, "die Männer kommen nie mehr wieder", auch einhalten werden können. Oder ob ein Innendienstjob vielleicht doch besser wäre.      

In Krimis ist alles so leicht. Der Einzelkämpfer schnappt sich den Schurken im Alleingang. Seine Vorgesetzten erkennen, dass sie ihm unrecht taten. Irgendein Ungustl kriegt noch eine Ohrfeige. Alles paletti.
In der Realität brauchen sie für jeden Furz eine Unterschrift. Das Beschaffen von Unterschriften, erfordert oft mehr Know-how als die eigentliche Tätigkeit.

Und wenn alle Stricke reißen, wenn Sie stur bleiben, werden Sie mangels Verhandlungsgeschicks abgezogen und von einem Kollegen, der besser verhandelt (leider nicht immer für den Staat), ersetzt.

Alleine, dass Gesetze für manche nur eine Diskussionsgrundlage sind, dass Staatsorgane "Gesetzmäßigkeit verhandeln", klingt irgendwie schräg.

 

Ist es denkbar, dass ein Richter, der vor seinem Namen ein" MMMag. Dr." führt, nicht weiß, dass eine Gegenforderung von einer eingeklagten Forderung abzuziehen ist; wobei er darauf bestand, eine andere Gegenforderung abzuziehen? Noch dazu, wenn das Gericht selbst diese Gegenforderung in eben diesem Verfahren festgesetzt hat und diese rechtskräftig wurde? Oder geht es dem Richter gar nicht darum, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Recht zu sprechen? Geht es ihm nur ums Gewinnen: "Ich habe noch nie einen Fall verloren!" Und ist es denkbar, dass u.a. 2 Bundesminister für Justiz, 1 Sektionschef für Zivilrecht, der Gerichtspräsident des betroffenen Gerichts, der gesamten OGH, das OLG Wien, die Justiz-Ombudsstelle Wien diesen Justizirrtum nicht erkannten; ganz zu schweigen von den Rechtsanwälten? Und warum wird eine Wiederaufnahme des Verfahrens verhindert? Es geht nicht nur um Euro 700,--. Es geht darum, dass ein Richter den Fall schon vor Behandlungsbeginn entschieden hat und dem Beklagten unmissverständlich nahelegte, Euro 15.000,-- zu zahlen, obwohl die Forderung, nur um die von der Klägerin selbst genannten Gegenforderungen vermindert, geringer war. Er schickte den Beklagten mit seiner Anwältin sogar auf den Gang, damit diese unter vier Augen den Willen des Richters durchsetze. Es geht um einen Justizskandal.


Und wie lesen Sie den unterstrichenen Satz?

Dein Vater sollte sich also seine nächsten Schritte gut überlegen und vor allem die Auswirkungen auf das Wohl seiner Enkelkinder berücksichtigen.

Samstag, 20. Oktober 2018

Mosers Justizreform


Die Gesellschaft lässt zu, dass die realen Probleme der Gegenwart mit fiktiven Fehlern der Vergangenheit zu einer virtuellen Welt verschmelzen, die zum Handyzeitalter passt. Wir kommunizieren mit Icons, wir denken in Icons; sofern das Wiedergeben von Worthülsen als Zeichen eines Denkvorgangs gewertet wird. Mit dem Verlust der Realität wird jede Eigenverantwortung obsolet.
Es ist heute unvorstellbar, dass im vorigen Jahrhundert sogar Politik – z.B. in der Aufgabe des Rechnungshofs – Verantwortung zeigte.
Nach dem Krieg wurde der RH abwechselnd von einem roten – einem schwarzen – und einem roten Präsident geführt. Dann begann die Ära der RH-Präsidenten aus dem Dritten Lager. Schwarz-Rot etablierten den politischen Gegner als ihren Kontrolleur!

Es gab politische Usancen, die mit den heutigen „Volksvertretern“ undurchführbar wären.

Die Idee, dass eine (kleine) Oppositionspartei den Buchprüfer der Republik machen soll, war so gut, dass es nach Kandutsch und Broesigke zwei halbherzige Kompromisslösungen brauchte, um sie endgültig zu werfen.

Ich erlebte nur Broesigke live. Alleine seine Auszeichnung, die er als Oppositioneller bekam, sprechen für sich und seine Qualität.

Broesigke war ein Politiker, der heute – in jeder Partei – keine Chance mehr hätte, „etwas zu werden“. Statt Rückgrat muss man und frau heute situationselastische Knochen haben. Er war ein wandelndes Archiv. Sein Gedächtnis war lückenlos. Und er konnte vor allem verknüpfen. Er wusste was geht, was nicht geht, was vielleicht später geht. Er wägte ab. Und nicht nur im Interesse der eigenen Partei oder gar nur der eigenen Person.

Vielleicht sind die damaligen Skrupel auf die 1933/38 bis 1945 gemachten Erfahrungen zurückzuführen; Skrupel, Geld zu verteilen, das (andere) erst verdient müssen.

Gerüchten zur Folge war als sein Nachfolger der damalige Präsident der FLD Wien, N.Ö. und Bgld vorgesehen. Auch dieser war mM verglichen mit den heutigen Spitzenbeamten ein Geistesgigant.
Er, d.h. seine bereits ausgemachte Karriere, soll aber von Haider für das Zustandekommen einer Koalition geopfert worden sein; Fiedler, die personifizierte Integrität, wurde es. Moser war ebenfalls ein idealer Kandidat.

RH-Präsident ist mehr als Akte prüfen lassen.
Wie würden Sie reagieren? Ein fiktives Beispiel: Ein Sparbuch mit einer Einlage von 2 Mio (noch in ATS), die für Kunstförderung vorgesehen ist, verschwindet aus den Aufzeichnungen. Tage später präsentiert ein Staatssekretär ein Sparbuch mit einer frischen Einlage von 1 Mio. Wie das zustande gekommen sei, dass von 2 Mio nur noch eine 1 Mio übrig sei, wisse man nicht. Aber es sei alles in Ordnung. Man hätte damals ein Problem mit einer Bediensteten gehabt. Die sei schon längst gekündigt. Die war Alkoholikerin (hier bitte das Attest) und legte immer falsch ab. Geld kann nicht verschwinden, die Antwort könne vorgelegt werden: Hier in diesem Raum: Irgendwo hier in den zahllosen Schachteln liegt die Antwort, wo, wisse man nicht, aber da man nichts zu verbergen hätte, könne der Prüfer selbst suchen. Nein, helfen könne man leider nicht, der Staat muss sparen, vor allem bei den Personalkosten!
Die Vorstellung, es passiert etwas Ungesetzliches – und die zuständige Behörde würde sofort zu arbeiten beginnen, ist dumm. Es gibt nicht DIE Polizei, die Verbrechen klärt, DIE Finanz, die Steuerhinterziehung klärt – es gibt immer nur Seilschaften, die gegeneinander kämpfen - und ihre eigentliche Arbeit missbrauchen, um die "anderen dumm dastehen zu lassen". Der Widerstand aus den eigenen Reihen ist oft eine höhere Hürde, als der Widerstand der „Übeltäter“. Aber was schwadroniere ich hier. Hier in Österreich, einem Rechtsstaat, sind solche Zustände zum Glück nur fiktiv denkbar, aber real nicht möglich.

Was ich sagen wollte: Moser als gelernter Österreicher wüsste sicher, wie es ginge. Aber so lange die (sichtbare und die namenlose dahinter) Politik bei der Vorstellung, für die Durchführung (denn hier liegt das Problem, bei der Umsetzung; was geschehen muss, wissen alle, strittig ist nur, zu wessen Nachteil) seiner Reformpläne könnte ihm z.B. ein „Heinz Mayer“ (der 2006 kurz als BMfJ im Gespräch war) als Staatssekretär zur Seite gestellt werden, abwechselnd in Panik und in Depression verfällt, wird das Spiel der Sprechpuppen weitergehen.

Broesigkes wird es heute auch noch geben. Aber weil sie ihre Lebensaufgabe nicht im Verhindern von „Sigi Maurer – Skandalen“ sehen, bleiben sie im Schatten der Sprechpuppen verborgen.

Was kümmert uns, dass die da mit dem Cum-Ex oder wie das heißt 30 Mrd oder so "verdient" haben (dagegen nehmen sich die 400 Mio., die Lagarde lässig, äh fahrlässig, veruntreut hat, ja wirklich lächerlich aus).
Die EU will, dass Wien die Türtaferln ändert. Was das kostet. Ah so, die EU will das gar nicht? Der Ludwig will, dass man nicht sofort sieht wer in „seinen“ Gemeindewohnungen wohnt? Is ja eh wurscht! Die sind einfach nur deppert, die mit der EU! 
Deppert vielleicht - reich sicher.

Mit den 30 Cum-Ex-Mrd. könnte jedes Türtaferl in Deutschland aus Gold hergestellt werden. Ah so a Blödsinn, was brauch ma das! Was brauch ma – jetzt hätt ich fast geschrieben: Was brauch ma diese Politik. Davon ist in Zeiten wie diesen aber abzuraten.


Sämtliche Werte einer Gesellschaft auf nazi – nicht nazi zu reduzieren, ist keine Intensivmedizin, das ist Palliativmedizin.


Donnerstag, 18. Oktober 2018

"ordnungsgemäße" Verfahrensführung

Ein Fall des LG St. Pölten wird umfangreicher dokumentiert.

Der Vater der volljährigen Klägerin, der selbst nicht Partei ist, tritt als Zeuge für seine Tochter auf.
Später schickt er dem Richter ein Dossier mit geheimen Inhalt.
Das Dossier der unbeteiligten Person wird nur teilweise verlesen.
Der Anhang, die eigentliche Aussage des Dossiers, bleibt gänzlich geheim.
Es wird nicht vorgelegt.
Was im Dossier steht, das der Richter zur Kenntnis nimmt, bleibt geheim.
Bekanntgegeben wird nur, es betrifft den Beklagten, gegen den der Vater der Klägerin seit Jahren einen Klagetsunami führt.
Interessant ist, dass der Richter nie zu wissen vorgibt, wo das Dossier gerade ist. Er erklärt, das Dossier wäre schon retourniert. Auch schriftlich. Dabei bleibt es im Akt.
Als der Akt einem anderen Gericht vorgelegt wird, hat der Beklagte die Möglichkeit, Akteneinsicht zu nehmen.
Er findet das Dossier nicht.
Er bittet eine Gerichtsbedienstete, Einsicht zu nehmen, ob sie das Dossier im Akt findet.
Nach anfänglichem Sträuben willigt sie ein.
Sie findet das Dossier auch nicht.
Das Dossier ist nicht im Akt.
In der nächsten Verhandlung erklärt der Richter wieder, das Dossier sei schon längst retourniert. Vor 10 Prozessbeobachter des Beklagten, die dieser wegen verschiedener anderer Vorkommnisse ersucht hat, zu kommen.
Entgegen der Erklärung des Richters ist das Dossier wieder im Akt.
Dem Beklagten wird es vor die Nase gehalten. Der Inhalt bleibt weiterhin geheim.

Der selbe Richter holt sich den Beklagten, als dieser beim Gericht die Eingabe einbringt, mit der die Vollmacht der Verfahrenshilfe storniert wird, zu sich ins Büro und verhandelt ca. 20 Minuten lang unter vier Augen über den Fall.

Die Vollmacht wurde mit einem Satz unmissverständlich gekündigt.
Der Richter nimmt telefonischen Kontakt mit der Verfahrenshilfe auf.
Er spricht großzügig eine nicht beantragte Fristerstreckung für eine Eingabe aus.
Der Beklagte erklärt unmissverständlich, es bleibt bei der Kündigung der Verfahrenshilfe.
Der Richter legt eine Note an, dass das mit der Kündigung nicht so ernst gemeint sei und das Missverständnis nur auf die Unkenntnis des Beklagten zurückzuführen sei.


Fortsetzung folgt

Was in diesem Verfahren nicht fehlen durfte, war ein Verfahren, ob der Beklagten entmündigt werden kann/muss, damit in weiterer Folge ein Prozessbevollmächtigter seine Berufung zurückziehen kann.

Was in diesem Verfahren dafür fehlte, ist, von der Forderung der Klägerin alle drei Gegenforderung, die diese selbst angibt, abzuziehen. Der Richter sucht sich eine Gegenforderung aus, die zurückgezogen werden musse.
Die zwei anderen ignorierte er. Eine dieser Gegenforderungen wurde vom Gericht im anhängigen Verfahren festgesetzt. Dass ein Richter eine Gegenforderung übersieht, die im Verfahren vom Gericht selbst festgesetzt und die rechtskräftig wurde, und über die es einen vorgelegten E-Mail-Verkehr gibt, in dem die Klägerin erklärt, die Forderung nicht zu bezahlen, und in dem sie gleichzeitig warnt, die negativen Auswirkung, die ein Einfordern der Schuld auf das Wohl ihrer Kinder, der Enkel des Beklagten, hätte, zu berücksichtigen, ist undenkbar.

"Dein Vater (Anm. der Beklagte) sollte sich also seine nächsten Schritte gut überlegen und vor allem die Auswirkungen auf das Wohl seiner Enkelkinder berücksichtigen."



Samstag, 13. Oktober 2018

Internationale Gerichtshöfe - die Bollwerke der Willkür?

Um diesen Schmarren des EGMR zu erhalten, mussten viele Jahre zwischen Ohnmacht, Hoffnung und Verzweiflung durchlebt und ein Betrag aufgewendet werden, mit dem 5 Mittelklassewagen oder eine 2 Zimmer Wohnung angeschafft hätten werden können.



Statt der textbausteinähnlichen Phrasen hätte das Götz-Zitat genügt; diese Antwort wäre ehrlich gewesen und hätte nicht 5 Jahre gedauert.

Montag, 10. September 2018

Freitod

Auch hier bietet Wikipedia eine gute Einführung in ein Thema, das zu anderen Zeiten kein Thema, sondern natürlicher Teil des selbstbestimmten Lebens war.

Hier werden nur drei "Fälle", die es in die Medien schafften, angeführt:

Sterbehilfe für Kinder: Es ist leicht, Details zu googeln. Sie sollten aber mM nicht ausgeschlachtet werden. Sterbehilfe ist keine "Big Brother"-Belustigung, sondern der menschenwürdige Abschluss eines menschenunwürdigen Lebens.

David Goodall suchte Publicity:

Genau wie Jacqueline Jencquel:

Die Menschheit steht vor anderen Herausforderungen: Der Umgang mit der steigenden Überbevölkerung zeigt in eine andere Richtung.

Samstag, 17. Februar 2018

Susanne Preusker begeht Selbstmord

RTL Online

Familie trauert um Susanne Preusker

Ex-Gefängnis-Psychologin Susanne Preusker hat sich knapp neun Jahre nach ihrem Vergewaltigungs-Martyrium offenbar das Leben genommen, wie ihr Sohn und ihr Ehemann auf ihrer Homepage schreiben. "Voller Achtung und Liebe trauern wir um Susanne Preusker, geliebte Mutter und Ehefrau. Sie hat sich am Dienstag, 13. Februar 2018, entschieden, aus dem Leben zu scheiden. Wir danken ihr für viele glückliche Momente, humorvolle Stunden und all das, was sie ausmachte. David Caffell und Wolfram Preusker", heißt es auf der Website.

Sieben Stunden lang wurde Susanne Preusker festgehalten und vergewaltigt

Susanne Preusker wurde am 7. April 2009 in der JVA Straubing (Bayern) in ihrem eigenen Büro von einem verurteilten Frauenmörder als Geisel genommen und mehrfach vergewaltigt - sieben Stunden lang erlitt die damals 49-Jährige Höllenqualen. Dabei kannte die den Täter gut, sie hatte ihn seit vier Jahren therapiert. Zuvor hatte der Mann bereits einen Justizvollzugsbeamten als Geisel genommen. Der Täter wurde im Mai 2010 zu 13 Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt.​
Nach der schrecklichen Tat gab Preusker ihren Beruf auf und fing an zu Schreiben. Das Erlebte versuchte sie in einem Buch namens 'Sieben Stunden im April' zu verarbeiten. Trotz der Hilfe ihrer Familie und Freunden scheint der Schmerz über das Erlebte ihre Lebensfreude jedoch auch neun Jahre nach der Tat überschattet zu haben. Was sie kurz nach der Tat noch über ihr Leben mit dem Trauma sagte und welche Zukunftspläne sie einst schmiedete, sehen Sie im Video!

Hilfe bei Selbstmord-Gedanken

Wenn Sie Selbstmord-Gedanken haben, wenden Sie sich bitte sofort an die Telefonseelsorge. Unter der kostenlosen Hotline 0800-1110111 oder 0800-1110222 erreichen Sie Menschen, die Ihnen die Auswege aus schwierigen Situationen aufzeigen können.

 

 

Dienstag, 17. Oktober 2017

Die neue Regierung wird nicht daran gemessen werden, wie sozial, sondern wie legal sie agieren wird

Der Person des Justizministers wird eine entscheidende Bedeutung zukommen. Ein Mitläufer und Jasager, dessen Tätigkeit sich im Ankündigen erschöpft, wird den Trend, Kollateralschäden nicht mehr zu verhindern, sondern auf ein "unauffälliges" Ausmaß zu reduzieren, nicht stoppen können. Ein ausgereifter Sozialstaat hilft nichts, wenn Richter standardisierte Urteile fällen, wer welchen Zugang zu welchem Recht bekommt. Die neuerliche Ernennung Branstetters wäre ein Kompromiss ohne Anlass zum Hoffen auf ein Ende der "freien Beweiswürdigung-Fantasien".

Kosmetische Reförmchen werden die Krise, in der sich die Justiz befindet, nicht lösen; nicht einmal mehr kaschieren können.

Die Wahrnehmungsberichte der Rechtsanwaltskammer der letzten Jahre sind Warnung genug.

Die Rechtsprechung hat sich zu weit vom "Volk", von dem alles Recht ausgeht, entfernt. "Unabhängigkeit" der Justiz einerseits und "Unverständnis" des Volkes andererseits sind zu wenig, um Missstände zu rechtfertigen.   

Eine Rechtsprechung, die ihren Platz außerhalb der Gesellschaft einnimmt, die selbstherrlich das Machtmonopol beansprucht, rutscht allzu leicht auch außerhalb des von Khol kreierten Verfassungsbogen.

Das bisherige Schweigen zum Thema Rechtsstaat lässt Schlimmes befürchten. Wichtig ist, wie die Mehrheit wählt. Aber es genügt nicht, dass "nur" die Mehrheit zu ihrem Recht kommt. Fehlentscheidungen werden gänzlich nie zu verhindern sein. Deshalb dürfen sie aber nicht von Anfang an eingeplant werden.   

Donnerstag, 10. August 2017

Video: Diese Diskussion fand im Jänner 2016 statt. Die Teilnehmerliste ist bemerkswert.

Maischberger - 20.1.2016 - Sexobjekt Kind -Sexobjekt Kind: Kampf gegen organisierten Missbrauch 

Die Filme "Jagdgesellschaft" sind auf YouTube:
Teil 1: 63.000 Aufrufe und
die Vorschau auf Teil 2

Der letzte große Aufschrei in Europa gegen Kindesmissbrauch fand 1996 statt. Am Weißen Marsch nahmen offiziell 300.000 Teilnehmern statt. Auslöser war das Bekanntwerden der Dutroux-Verbrechen; und die staatlichen Pannen. Dutrouxs Frau, seine Mittäterin, wurde vorzeitig aus der Haft entlassen. Laut Zeitungsmeldungen hätte sie in ein Kloster eintreten sollen, um ihre Sünden zu büßen. Sie trat auch in ein Kloster ein. Ihre Sachen sollen aber von Anfang an in ein Haus eines ehemaligen Richter gebracht worden sein. Und bald folgte sie in dieses Haus. Der Richter meinte, dass eben jeder eine Chance verdiene.

Heute sind 5.000 Kinder, die allein Deutschland auf der Flucht verschwunden sind, nur mehr eine Randnotiz.


Johannes-Wilhelm Rörig

Montag, 7. August 2017

Wieder ein Selbstmord infolge der Familienrechtsprechung

"Umgangs- und Sorgerrechtsstreit Martin Sp./AG Buxtehude; Suizid von Martin Sp., geb., wh. gewesen .....


Betr.: Suizid unseres Sohnes Martin Sp. wegen der ... Richterin Dr. Hupka vom Amtsgericht Buxtehude hinsichtlich seiner Tochter S..., geb. ... .2008



Sehr geehrter Herr Dr. Aping und Leiter des Amtsgerichtes Buxtehude,

wir mußten fürchterliches Leid erfahren. Unser Sohn Martin Sp. beging Suizid durch Einatmen von Heliumgas und wurde am 29.5.17, in seiner 3-Zimmer-Wohnung in H tot von der Polizei nach dem Aufbrechen der Türe aufgefunden. Innerhalb der Wohnung hatte er sich in seinem Zimmer eingeschlossen. Neben ihm lagen auf seinem Bett 4 Abschiedsbriefe, in denen er sich verzweifelt wegen den ... der Richterin Dr. Hupka und der Justiz zeigte. Der nichtnatürliche Tod wurde vom Polizeipräsidium Hamburg, LKA 41, bearbeitet.

Zermürbt von den 5-jährigen Rechtsstreitigkeiten mit der Justiz und den unten geschildertenen ... der Richterin Dr. Hupka wählte er den Freitod. Er hatte extrem hohe Gerichts- und Rechtsanwaltskosten, allein 2014 ca. 16 000 EUR, während die Kindesmutter nach unserer und Martins Einschätzung ungerechtfertigt kostenlos die gerichtliche Verfahrensbeihilfe bekam. Ein Anruf genügte und ihre gerichtlich bezahlte Rechtsanwältin Scherzer verfaßte schon einen Schriftsatz. Wir wollen auch dagegen vorgehen und wollen vom AG Buxtehude den Weg genannt bekommen.
...
Auf dem Bett lag noch das Gutachten v. 16.5.17 von Prof. Dr. Heubrock aus Bremen. Wir gehen davon aus, daß Martin am 25.5.17 (Vatertag) sich das Leben nahm.

Prof. Dr.Heubrock aus Bremen hatte als Gutachter u.a. die Unterlagen von der Klinik Buchholz des Jahres 2012 geprüft und einen von der Kindesmuttern angedeuteten sexuellen Mißbrauch seiner Tochter S.... durch Martin ausgeschlossen und ihn nach den ungerechtfertigten Unterstellungen der Kindesmutter N.... voll rehabilitiert.
...
Das Az. des AG Buxteshude lautet wie folgt: NZS 8 F 98/16 UG.
...
Weitere Personalien:
Wilhelm Sp. (Vater), Erster Kriminalhauptkommissar a.D., geb. , wh. ....


MfG, Wilhelm Sp."

Sonntag, 6. August 2017

aus: www.vaeternotruf.de

aus: www.vaeternotruf.de



Vätersuizid
Jeder der ehrenamtlich oder professionell mit Trennungsvätern arbeitet, die von Umgangsvereitelung betroffen sind, weiß um die suizidalen Gefährdungen dieser Männer, die häufig nicht nur eine Trennung, Wohnungsverlust, Arbeitslosigkeit und böse Briefe vom Jugendamt wegen zu zahlenden Kindesunterhalt zu verkraften haben, sondern auch den Verlust des Kontaktes zu ihren Kindern.
Wie viele Väter, die von Umgangsvereitelung betroffen sind, jährlich Selbstmord begehen, ist nicht bekannt. Im allgemeinen wird die Akte beim Gericht nach dem Tod des Vaters geschlossen. Wieder ein Fall, der sich von allein erledigt hat. Nur diesmal nicht durch die übliche Resignation ohne Todesfolge, sondern eine mit Todesfolge. Wie vieel von Umgangsvereitelung betroffene Väter sich totsaufen, mit Autos gegen Bäume fahren oder ähnliches, was als Suizid gar nicht in der Statistik erscheint, ist erst recht nicht bekannt. Dabei wäre eine wissenschaftliche Studie zu dem Thema gar nicht so schwer zu erstellen. Das Forscherteam würde einfach eine bestimmte Anzahl von strittigen Fällen (günstig vielleicht 1.000) zu einem Stichtag registrieren und nach fünf Jahren eine Kontrolluntersuchung machen. "Und dann schaun wir mal".
Hinzu kommen die besonders tragischen Fälle, wo der Vater nicht nur sich selbst, sondern auch das eigene Kind tötet.

Kein Mensch weiß, wie viele Väter sich jährlich das Leben nehmen, weil sie die schwere Lebenskrise einer Trennung mit anschließender Umgangsvereitelung psychisch nicht verkraften. Eine Langzeituntersuchung bei obdachlosen Männern könnte da sicher nähere Erkenntnisse bringen.
Angesichts der nicht selten zu beobachtenden Schwerfälligkeit des familiengerichtlichen Apparates und von Tengelobtdenzen der staatlichen Unterstützung ausgrenzender Mütter, dürfte es nicht verwundern, wenn sich die jährlichen Suizide (einschließlich verdeckter Suizide durch Unfälle, Krankheiten, etc.) bei einigen Hundert liegen würde.

Das Institut für Geschlechter- und Generationenforschung der Uni Bremen führte im Jahr 2001 unter der Leitung von Prof. Dr. Gerhard Amendt eine umfangreiche Studie über unterhaltspflichtige Väter durch. Damit wurden erstmalig im deutschsprachigem Raum Scheidungsväter ausführlich zu ihren Problemen und Konflikten befragt, in die sie durch die Trennung von der Familie in sehr unterschiedlichen Weisen geraten. Nicht erreicht wurden hier allerdings Väter, die schon innerlich den Kontakt zur Außenwelt abgebrochen haben.








Umgangs- und Sorgerrechtsstreit Martin Sp./AG Buxtehude; Suizid von Martin Sp., geb., wh. gewesen .....


Betr.: Suizid unseres Sohnes Martin Sp. wegen der ... Richterin Dr. Hupka vom Amtsgericht Buxtehude hinsichtlich seiner Tochter S..., geb. ... .2008



Sehr geehrter Herr Dr. Aping und Leiter des Amtsgerichtes Buxtehude,

wir mußten fürchterliches Leid erfahren. Unser Sohn Martin Sp. beging Suizid durch Einatmen von Heliumgas und wurde am 29.5.17, in seiner 3-Zimmer-Wohnung in H tot von der Polizei nach dem Aufbrechen der Türe aufgefunden. Innerhalb der Wohnung hatte er sich in seinem Zimmer eingeschlossen. Neben ihm lagen auf seinem Bett 4 Abschiedsbriefe, in denen er sich verzweifelt wegen den ... der Richterin Dr. Hupka und der Justiz zeigte. Der nichtnatürliche Tod wurde vom Polizeipräsidium Hamburg, LKA 41, bearbeitet.

Zermürbt von den 5-jährigen Rechtsstreitigkeiten mit der Justiz und den unten geschildertenen ... der Richterin Dr. Hupka wählte er den Freitod. Er hatte extrem hohe Gerichts- und Rechtsanwaltskosten, allein 2014 ca. 16 000 EUR, während die Kindesmutter nach unserer und Martins Einschätzung ungerechtfertigt kostenlos die gerichtliche Verfahrensbeihilfe bekam. Ein Anruf genügte und ihre gerichtlich bezahlte Rechtsanwältin Scherzer verfaßte schon einen Schriftsatz. Wir wollen auch dagegen vorgehen und wollen vom AG Buxtehude den Weg genannt bekommen.
...
Auf dem Bett lag noch das Gutachten v. 16.5.17 von Prof. Dr. Heubrock aus Bremen. Wir gehen davon aus, daß Martin am 25.5.17 (Vatertag) sich das Leben nahm.

Prof. Dr.Heubrock aus Bremen hatte als Gutachter u.a. die Unterlagen von der Klinik Buchholz des Jahres 2012 geprüft und einen von der Kindesmuttern angedeuteten sexuellen Mißbrauch seiner Tochter S.... durch Martin ausgeschlossen und ihn nach den ungerechtfertigten Unterstellungen der Kindesmutter N.... voll rehabilitiert.
...
Das Az. des AG Buxteshude lautet wie folgt: NZS 8 F 98/16 UG.
...
Weitere Personalien:
Wilhelm Sp. (Vater), Erster Kriminalhauptkommissar a.D., geb. , wh. ....


MfG, Wilhelm Sp.








Werner N.
Werner N. ist der zweite Vater innerhalb weniger Tage, der die Machenschaften der deutschen Kinder- und Jugendhilfeindustrie und die staatliche geförderte Entfremdung zwischen Eltern und ihren Kindern mittels Zersetzungstechniken und seelischen Quälereien nicht mehr ertragen konnte. Der Vertriebsingenieur und Vater zweier Kinder nahm sich laut Kriminalpolizei Mönchengladbach in der Nacht zu Donnerstag in seiner Wohnung das Leben. Er hinterlässt eine 26-jährige Tochter und einen vierjährigen Sohn, die er über alles liebte.
Werner war der hiesigen Redaktion als sehr sympathischer Mensch persönlich bekannt. Er war regelmäßig auf den Weltkindertagen in Bonn und Köln vertreten. Neben seinem ehrenamtlichen Engagement bei öffentlichen Veranstaltungen war er erster Vorsitzender des Essener Elternvereines EfKiR (Eltern für Kinder im Revier) e.V. und setzte sich auch dort stets für Kinderrechte ein.
Werner musste am Familiengericht in Mönchengladbach selbst erleben, wir er systematisch aus der väterlichen Verantwortung für seinen vierjährigen Sohn gedrängt wurde. Er fühlte sich vom Familiengericht, vom Amtsgericht und vom Landgericht Mönchengladbach systematisch entrechtet und kriminalisiert und vor allem von staatlichen Stellen immer wieder aktiv daran gehindert, mit seinem geliebten Sohn Umgang haben zu können. ...


In stillem Gedenken

22.02.2014, Berlin/Mönchengladbach
Mit freundlichen Grüßen / Sincerely Yours
Dipl.-Red. (FH) Michael Mosuch, Freelance Journalist (DJV - Deutscher :Journalisten-Verband e.V.), Press Card No: 04-7259-ch
Hans-Thoma-Ring 46, D-38448 Wolfsburg, Germany
P: 0152-05942987, F: 03212-1301522,M:mmosuch@googlemail.com








Roland R.








Gesendet: Donnerstag, 13. Februar 2014 um 20:26 Uhr
Von: ARCHE <archezeit@gmx.de>
An: "'AZ Zukunft für uns und unsere Kinder'" <archezeit@gmx.de>
Betreff: Nachricht vom Tod des Blauen Weihnachtsmannes Dr. Roland Rehmet - Trauerfeier am Samstag Blauer Weihnachtsmann setzt seinem Leben ein Ende
Postulat: Veränderung unserer Gesellschaft im Kindschaftsrecht, in der Gleichstellung und in der Suizidprävention
Im Dezember 2013 noch aktiv gegen Eltern-Kind-Entfremdung. Blauer Weihnachtsmann. Dr. Roland R. bei der Aktion 'Geschenke, die nicht ankommen. Annahme verweigert!', um zu demonstrieren, dass entfremdete Kinder sogar die Geschenke ablehnen, nicht nur den Kontakt zum liebenden Elternteil. <http://www.archeviva.com/wp-content/uploads/2014/02/ARCHE-Extern-Foto-Keltern-Weiler-Blauer-Weihnachtsmann-Dr.-Roland-Rehmet.jpg>
Im Dezember 2013 noch aktiv gegen Eltern-Kind-Entfremdung. Blauer Weihnachtsmann. Dr. Roland R. bei der Aktion ‘Geschenke, die nicht ankommen. Annahme verweigert!’, um zu demonstrieren, dass entfremdete Kinder sogar die Geschenke ablehnen, nicht nur den Kontakt zum liebenden Elternteil.

weiter: http://www.archeviva.com/blauer-weihnachtsmann-setzt-seinem-leben-ein-ende/


Mit herzlichen Grüßen
Heiderose Manthey
1. Vorsitzende des ARCHE e.V.
Gründerin und Leiterin der ARCHE, Pädagogin, Freie Journalistin

ARCHE - DAS LEBEN










Kohlenmonoxid: Die Mutter und ihr Ehemann stellten Grill in die Wohnung
Der "leise Tod" der Familie W.
Neue Details zum Bramstedter Familiendrama: Rüdiger W. stand vor der Kündigung. Gemeinsam mit seiner Frau fasste er den Entschluss, in dem Haus Holzkohle zu entzünden.
Von Wolfgang Klietz
Bad Bramstedt -
Polizisten sprechen von einem "leisen Ende". Eine Kohlenmonoxid-Vergiftung hat zum Tod der Familie aus Bad Bramstedt geführt, die in der Nacht zum 19. Februar am Landweg starb. Das tödliche Gas entstand, als Holzkohle auf einem Grill in der Wohnung entzündet wurde. Ein Beamter: "Die sind vermutlich langsam eingeschlafen."
Die Toten wurden im Kieler Institut für Rechtsmedizin obduziert. Einen Unfall oder Fremdverschulden schließt die Polizei Unfall aus. Rüdiger W. (38) und seine Frau Jennifer (33) hatten offenbar gemeinsam den Entschluss gefasst, sich selbst und die Kinder Angelina (12) und Justin (11) zu töten. Polizisten sprechen von einer "einvernehmlichen" Entscheidung der Erwachsenen, ohne Details zu nennen.
Noch ist die Suche nach dem Motiv nicht beendet. Doch immer klarer zeichnet sich ab, dass Rüdiger und Jennifer W. keine Zukunft für die Familie sahen. Erst vor wenigen Monaten war das Ehepaar mit den Kindern, die aus der ersten Ehe der Mutter stammen, von Bottrop (Nordrhein-Westfalen) nach Bad Bramstedt gezogen. Rüdiger W. hatte nach seiner Arbeitslosigkeit eine neue Arbeit in Schleswig-Holstein gefunden, Nachbarn berichten von einem fröhlichen Umzug (wir berichteten).
Die Hoffnung auf ein neues Leben zerschlug sich jedoch schnell: Die Familie konnte ihre Schulden nicht mehr bezahlen. Außerdem kam jetzt heraus, dass Rüdiger W. kurz vor de Kündigung in seinem neuen Job bei der Firma in Schenefeld (Kreis Pinneberg) stand. "Die Situation kam ihnen aussichtslos vor", so ein Beamter.
Rüdiger W. litt außerdem unter großen psychischen Belastungen, weil er keinen Kontakt zu seinem eigenen, sieben Jahre alten Sohn hatte. Das Kind lebt bei seiner Ex-Frau im Ruhrgebiet. Immer wieder hatte W. in seinem Internet-Tagebuch (Blog) beklagt, dass sie Treffen mit dem Jungen unterbinde. Jeder Versuch, mit dem sieben Jahren alten Kind Kontakt aufzunehmen, war im vergangenen Jahr gescheitert.
Die Familie wurde eingeäschert und zur Bestattung ins Ruhrgebiet übergeführt. Mehrere Angehörige hatten zuvor in der Bramstedter Friedhofskapelle an den Särgen Abschied von den Toten genommen.
Bei einem anschließenden ökumenischen Gedenkgottesdienst in der katholischen Kirche an der Straße Sommerland sprach der evangelische Pastor Bernd Hofmann von einem bösen Traum, aus dem es kein Erwachen gebe. Zahlreiche Bramstedter besuchten den Gottesdienst, der gemeinsam von Hofmann und seinem katholischen Kollegen Berthold Bonekamp-Kerkhoff gehalten wurde. Auf einem Tisch in der Kirche zündeten die Geistlichen Kerzen an - für jeden Toten eine. Vor dem gelben Haus am Landweg brennen zum Gedenken an die Toten immer noch zahlreiche Friedhofskerzen. Regelmäßig liegen dort frische Blumen. Neben der Haustür hängt ein Trauerkranz. Viele Menschen haben ihre Gedanken über das Familiendrama auf Zettel geschrieben und sie aufgehängt. Der Familienname wurde vom Briefkasten entfernt.
erschienen am 5. März 2009
http://www.abendblatt.de/daten/2009/03/05/1073298.html



Kommentar Väternotruf
"Hier küsst der Killer sein Opfer" titelte die Bildzeitung am 22.02.2009 - http://www.bild.de/BILD/news/2009/02/22/hier-kuesst/der-killer-sein-opfer.html
Im Abendblatt vom 05.03.2009 - http://www.abendblatt.de/daten/2009/03/05/1073298.html - heißt es dagegen "Kohlenmonoxid: Die Mutter und ihr Ehemann stellten Grill in die Wohnung". Ja was denn nun? Böser Mann oder böse Frau oder böser Mann und böse Frau, die das Leben von zwei Kindern auslöschten, für die die Mutter vermutlich das alleinige Sorgerecht hatte. Doch wie sagte schon Adolf Hitler? Zitat: Dabei "betonte der Führer (Adolf Hitler) mit aller Entschiedenheit, daß nicht die Sorge für das Wohl des Kindes in erster Linie ausschlaggebend sei, sondern das ethische Recht der Mutter auf das Kind", zitiert nach Schubert, Das Familien- und Erbrecht unter dem Nationalsozialismus, 1993, 703,704
Nun hat eine Mutter von diesem Hitlerschen Privileg Gebrauch gemacht und keiner fragt mehr, nach Schuld. Klappe zu Affe tot, der nächste bitte. 




Rüdiger W. - ein verzweifelter Vater
Der Vorsitzende des Vereins "Väteraufbruch für Kinder", Roger Lebien, ist davon überzeugt, dass der Streit um die Kinder nach Scheidungen in vielen Familien den "Grundstein" für eine Katastrophe legen kann, wie sie sich in Bad Bramstedt abgespielt hat. Lebien hat das Internet-Tagebuch (Blog) von Rüdiger W. gelesen und ist davon überzeugt, dass die erzwungene Trennung von seinem sieben Jahre alten Sohn den Familienvater zur Verzweiflung getrieben hat. "Offenbar aus der eigenen, von christlichen Wertvorstellungen geprägten Erziehungserfahrung heraus versuchte er vergeblich - trotz Trennung und Scheidung - einem bestimmten, ideellen Vaterbild gerecht zu werden", schreibt Lebien über W. Obwohl er bei Gericht einen Umgang mit seinem Sohn aus erster Ehe zugesprochen bekommen habe, ließ sich der Kontakt nicht durchsetzen. Lebien: "Wollen Politik und Justiz künftige Tragödien ernsthaft vermeiden, so werden sie nicht umhinkommen, die immateriellen Rechte von Vätern nach Trennung und Scheidung zu stärken oder eine Mitverantwortung für derartige Fälle zu übernehmen."
tz
erschienen am 5. März 2009

http://www.abendblatt.de/daten/2009/03/05/1073256.html





Erweiterter Selbstmord
Familie in Bad Bramstedt tot aufgefunden
Panorama, 20.02.2009, DerWesten
Bad Bramstedt. Schon wieder ist es in Norddeutschland zu einer Familientragödie gekommen. Die Polizei hat in einem Haus in Bad Bramstedt die Leichen einer vierköpfigen Familie gefunden. Die Beamten gehen davon aus, dass der Vater sich selbst und seine Frau und Kinder tötete.
Eine vierköpfige Familie im schleswig-holsteinischen Bad Bramstedt ist offenbar Opfer eines sogenannten «erweiterten Selbstmordes» geworden. Wie die Polizei am Freitag mitteilte, hatten die Beamten nach einer Vermisstenmeldung des Arbeitgebers vier Leichen in einem Wohnhaus entdeckt. Es handelt sich um Vater, Mutter und zwei Kinder.
Erweiterter Selbstmord
Ein Beamter der Spurensicherung betritt das Haus, in dem die Toten gefunden worden waren. Foto: ddp
Ein Polizeisprecher in Bad Bramstedt erklärte, die Ermittlungen deuteten auf einen «erweiterten Selbstmord» hin. So werden Fälle genannten, in denen dem Selbstmord die Tötung anderer Personen vorausgeht, etwa von Familienmitgliedern.
Nach bisherigen Ermittlungsstand handelt es sich bei den Toten um ein Ehepaar mit zwei Kindern. Der Mann war 38 Jahre, die Mutter 33 Jahre alt, das Mädchen zwölf und der Junge elf Jahre alt. Die Leichen werden in der Rechtsmedizin in Kiel untersucht. Die Todesursache ist laut Polizei noch offen. Die Staatsanwaltschaft Kiel leitet die Ermittlungen.
Arbeitgeber gab Vermisstenmeldung auf
Laut Polizei hatte der Arbeitgeber des Mannes die Vermisstenmeldung abgegeben. Als die Polizei sich daraufhin Zutritt zum Wohnhaus der Familie 40 Kilometer nördlich von Hamburg verschaffte, wurden die vier Leiche entdeckt.
.......

http://www.derwesten.de/nachrichten/nachrichten/panorama/2009/2/20/news-111991159/detail.html




Bad Bramstedt
Vater vermutlich für Familiendrama verantwortlich
Die Kieler Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 38-jährige Vater für das Familiendrama von Bad Bramstedt verantwortlich ist. Zwar schließt sie die Mittäterschaft der Mutter noch nicht aus, doch es gebe keine Hinweise auf Beteiligung eines Fremden. Die Polizei sucht weiter nach dem Motiv für die Tat.


„Es spricht einiges dafür, dass der Mann seine Frau und die beiden Kinder tötete und dann sich selbst“, sagte Oberstaatsanwalt Uwe Wick. Es sei aber auch nicht ganz auszuschließen, dass die 33 Jahre alte Mutter die Täterin war. Fremdeinwirkung aber werde nicht in Betracht gezogen. Zum Ergebnis der Obduktion wollte Wick wegen der laufenden Ermittlungen nichts sagen. Auch zum Motiv der Gewalttat wurde nichts bekannt.
Das Ehepaar und die beiden zwölf und elf Jahre alten Kinder waren am Donnerstag tot in ihrer Wohnung in Bad Bramstedt gefunden worden. Die Familie war erst vor einigen Monaten aus dem Ruhrgebiet nach Schleswig-Holstein gezogen.
Die Polizei fand die Leichen nach einer Vermisstenmeldung. „Der Arbeitgeber des Mannes hat ihn am Donnerstag als vermisst gemeldet, weil er nicht zur Arbeit gekommen war“, erklärt der Sprecher der Kieler Polizei, Jürgen Börner. Daraufhin fuhren Beamte zu dem Haus und machten den grausigen Fund. „Durch ein Fenster haben die Kollegen die Leichen gesehen und sich dann Zutritt zum Haus verschafft“, sagt Börner. Die Leichen lagen demnach alle in einem Zimmer. Sofort sei der Notarzt gerufen worden, der aber nur noch den Tod habe feststellen können.
Das Wie und Warum ist laut Börner noch völlig unklar: „Zu den Tatumständen können wir derzeit noch keine Angaben machen.“ Noch in der Nacht wurde mit der Spurensuche begonnen, die Leichen wurden in die Kieler Rechtsmedizin gebracht. Die Ermittler wollten sich zur persönlichen und finanziellen Situation der Familie nicht äußern.
Die Nachbarn sind erschüttert. „Es ist einfach nicht zu verstehen, dass jemand seine Familie selbst auslöscht“, sagt Günther Jakubzik, der direkt neben dem Haus eine Autowerkstatt betreibt. „Das war eine normale gut situierte Familie. Freundlich, nett und zurückhaltend“, erzählt er weiter. Sie sei erst vor einigen Monaten hierher gezogen, habe still und zurückgezogen gelebt. Alle seien gut gekleidet gewesen, und die Fenster seien schön geschmückt.
Auch eine andere Nachbarin kann die Tat nicht glauben. „Das ist so schrecklich. Die arme Familie“, sagt die 38-Jährige, die ihren Namen nicht nennen möchte. Ihre Tochter und das getötete Mädchen seien auf die selbe Hauptschule im Ort gegangen. „Die machten so einen netten Eindruck“, sagt die Nachbarin weiter. Sie vermutet finanzielle Schwierigkeiten als Motiv: Erst vor kurzem sei der BMW des Mannes abgeholt worden.
Ein Mann und ein Mädchen, die auf dem selben Grundstück wie die verstorbene Familie wohnen, wollen sich nicht äußern. Mit erstarrten Gesichtern gehen sie davon.

21. Februar 2009
http://www.welt.de/vermischtes/article3247952/Vater-vermutlich-fuer-Familiendrama-verantwortlich.html



Hier küsst der Killer sein Opfer
Im Dezember 2007 heiraten Rüdiger W. (†38) und Jennifer B. (†33)

Es war der schönste Tag in ihrem Leben. Ein Jahr nach diesem Hochzeitsfoto tötet der Mann die Frau, die er hier liebkost, und ihre beiden Kinder. In BamS erzählen die Freunde, die heute mit der scheinbar heilen Familie zum Kartenspielen verabredet gewesen wären.
„In jedem neuen Anfang steckt ein Stück Hoffnung. Ich freue mich auf unser Abenteuer und hoffe, dass alles gut gehen wird.“
Vier Monate, nachdem er diese Worte in sein Internet-Tagebuch schreibt, zieht Rüdiger W. ein letztes Mal die Jalousien seiner Wohnung in Bad Bramstedt (Schleswig-Holstein) herunter.
Zwei Tage später lassen Polizisten seine Wohnungstür öffnen. Hinter ihr finden sie vier Leichen: Rüdiger W. († 38), seine Frau Jennifer († 33) und deren Kinder Angelina († 12) und Justin († 11) liegen leblos im Wohnzimmer.
Alles deutet darauf hin, dass die Familie starb, weil der Vater verlor, was er noch vier Monate zuvor in seinem Tagebuch beschworen hatte: die Hoffnung.
Oberstaatsanwalt Uwe Wick sagt: „Es ist davon auszugehen, dass Rüdiger W. seine Familie getötet hat.“ Motiv: finanzielle Schwierigkeiten.
Was für ein Mann war Rüdiger W.? Spurensuche in Bad Bramstedt.
Hintergrund

Erst im Oktober war Rüdiger W. mit seiner Frau Jennifer und deren Kindern aus erster Ehe aus Bottrop (NRW) in den 13 000-Einwohner-Ort gezogen. Schnell schlossen sie Freundschaft mit der Familie von Manuela E. (39).
Ihre Kinder besuchten gemeinsam die Maienbeck-Grundschule. Abends trafen sie sich zum Kartenspielen, auch für den heutigen Sonntag waren sie verabredet.
Zu BILD am SONNTAG sagt Manuela E.: „Rüdiger war ein offener Typ. Er und seine Familie schienen sich hier wohlzufühlen, seine Ehe mit Jennifer war sehr harmonisch.“ Auch ihre Kinder mochten einander. Ein Tag vor Angelinas Tod übernachtete noch Manuela E.s Tochter Patricia bei ihr in der Altbauwohnung.
Aber während die beiden Karaoke sangen und mit Angelinas Lieblingskatze Püppi spielten, verzweifelte Rüdiger W. offensichtlich immer mehr.
Seit Jahren hatten sich seine Schulden aufgetürmt. Ihren vorläufigen Tiefpunkt erreichte die Familie am 10. Juli 2008: An diesem Tag musste Rüdiger W. den Offenbarungseid ablegen.
Der gelernte Elektriker und ehemalige Bundeswehr-Soldat war zahlungsunfähig und arbeitslos. Hinzu kam der Rosenkrieg mit seiner Exfrau, die ihn mit immer neuen Unterhaltsansprüchen überhäuft haben soll.
Im Herbst die vermeintliche Wende: Rüdiger fand einen Job als Medizintechniker im Hamburger Forschungskonzern Proderm. Manuela E.: „Er hatte sich mehr aus Spaß beworben, war so glücklich, dass die Firma ihn haben wollte.“
Der Neuangestellte W. erhielt von einer Bramstedter Bank einen Kredit, richtete seiner Familie und sich damit die neue Wohnung ein.
Bottrop, seine Schulden und die Exfrau – das alles schien Rüdiger hinter sich gelassen zu haben. Doch sein Glück währte nur kurz.
Weil W. seiner Bramstedter Bank den Offenbarungseid verschwiegen hatte, forderte die umgehend das ausgezahlte Geld zurück. Wieder stand W. vor dem Nichts.
Dienstagmorgen traf Manuela E. ihre Freundin Jennifer zum letzten Mal: „Wir waren gemeinsam einkaufen, wollten die Tage eigentlich auf der Terrasse grillen. Alles war wie immer.“
Doch das war es nicht. Denn an diesem Tag hatte Rüdiger W. das Todesurteil für sich und seine Familie offenbar bereits gefällt.
http://www.bild.de/BILD/news/2009/02/22/hier-kuesst/der-killer-sein-opfer.html



Kommentar Väternotruf:
Laut "Bild" ist Rüdiger W. nicht der Vater der beiden getöteten Kinder, also auch kein geschiedener Vater. Dieser Umstand wird in den anderen Zeitungsmeldungen nicht angesprochen, so dass man meinen könnte, ein Vater habe seine beiden Kinder getötet.
Wenn aber Rüdiger W. nicht der Vater der beiden getöteten Kinder ist, dann ist ein anderer Mann der Vater. Eigenartiger Weise wird in keiner der zahlreichen Zeitungsmeldungen von diesem Vater berichtet, der immerhin auf einen Schlag seine beiden Kinder verloren hat.
Es wäre nicht der erste Fall, wenn der tatsächliche Vater vor dem Umzug der Mutter, hier von Bottrop nach Bad Bramstedt, durch Jugendamt und Familiengericht ent-sorgt wurde, mit dem amtlichen Vortrag, dies entspräche dem Wohl der Kinder am besten und dem heimlichen Gedanken, ein Kind gehört der Mutter






Ermittlungen um Familiendrama werden eingestellt
Einsatzfahrzeug der Polizei in Bad Bramstedt vor dem Wohnhaus, in dem die vier Leichen entdeckt worden waren.
Bad Bramstedt (dpa/lno) - Das Familiendrama in Bad Bramstedt mit vier Toten wird die Ermittler nicht weiter beschäftigen. «Wir werden das Verfahren einstellen, weil wir gegen Tote nicht ermitteln können», sagte ein Sprecher der Kieler Staatsanwaltschaft am Montag. Zur Todesursache und dem genauen Motiv der Gewalttat wollte er keine Angaben machen. «Die Hintergründe liegen im familiären Umfeld, in persönlichen Problemen.» Die Polizei hatte das Ehepaar und die beiden elf und zwölf Jahre alten Kinder am Donnerstag tot in seiner Wohnung in Bad Bramstedt gefunden. Die Familie war erst vor einigen Monaten aus dem Ruhrgebiet nach Schleswig-Holstein gezogen.
© Die Welt
erschienen am 23.02.2009 um 13:04 Uhr
http://newsticker.welt.de/index.php?channel=ham&module=dpa&id=20446636



Drama: Mordkommission hat Spurensicherung abgeschlossen
Familie getötet - Bad Bramstedt trägt Trauer

Vieles spricht dafür, dass der Vater die Tat beging. Aber weiterhin keine Klarheit über das Motiv.


Die ehemaligen Nachbarn in diesem Haus in Bottrop erinnern sich gern an Rüdiger W.: "Ein höflicher Mann."

Blumen liegen vor der Haustür, Kerzen brennen. Der Eingang zum gelben Haus am Landweg in Bad Bramstedt ist ein Ort der Trauer um die Familie W. Am Freitag, als sich die Nachricht vom Tod des Ehepaares und der beiden Kinder im Kurort herumgesprochen hatte, haben sich viele Bramstedter den Schock von der Seele geredet. Jetzt schweigen sie.
Für den Kieler Staatsanwalt Uwe Wick spricht einiges dafür, "dass der 38-jährige Rüdiger W. seine Frau und die beiden Kinder tötete und dann sich selbst". Aber warum entschließt sich ein Mensch, seine Familie und sich selbst auszulöschen? Heute und morgen wird die 13 000-Einwohner-Stadt Trauer tragen. Bürgermeister Hans-Jürgen Kütbach hat angeordnet, dass halbmast geflaggt wird. In den Schulklassen der beiden toten Kinder stehen Lehrern und Mitschülern schwere Stunden bevor. "Wir müssen Trauerarbeit leisten", heißt es aus der Stadtverwaltung.
Die Spurensicherung hat ihre Arbeit beendet. Die beiden Eingangstüren zum Erdgeschoss sind mit Dienstsiegeln verklebt. Vor den Fenstern sind alle Jalousien heruntergelassen.
Jennifer und Rüdiger W. verbrachten 2008 mit den Kindern Urlaub in Kitzbühel. Zeugen berichten von einer fröhlichen Familie.
Jennifer und Rüdiger W. verbrachten 2008 mit den Kindern Urlaub in Kitzbühel. Zeugen berichten von einer fröhlichen Familie. Foto: BÜH
Wie berichtet, hatte Polizisten am Donnerstagabend die Wohnung nach einer Vermisstenmeldung aufbrechen lassen und die Leichen von Rüdiger und Jennifer W. (genannt "Jenny") sowie der Kinder Angelina (12) und Justin B. (11) entdeckt. Das Mädchen und der Junge stammen aus der ersten Ehe von Jennifer W. Was genau in der Nacht zum Donnerstag geschah, ist weiter ungeklärt. Auch über die Art und Weise, wie die Familie ums Leben kam, schweigen die Ermittler. Nur so viel sagte ein Beamter: "Es gab kein Blutbad." Dass ein Unbekannter die Familie auslöschte, schließen die Ermittler der Kieler Mordkommission aus. Wick hatte am Freitag "familiäre Gründe" als Motiv genannt. Spekuliert wird aber auch über finanzielle Sorgen bis zum Offenbarungseid von Rüdiger W. Doch dagegen spricht, dass die Miete (600 Euro warm) stets pünktlich bezahlt wurde und die Familie oft auf Reisen war.
Die vier waren erst vor wenigen Monaten von Bottrop nach Bad Bramstedt gezogen. Im Ruhrgebiet hatten sie in einem Wohnblock an der Ernst-Moritz-Arndt-Straße gewohnt - eine einfache, aber gepflegte Arbeitergegend. Dass die Familie, die hier rund vier Jahre im Erdgeschoss lebte, nun tot in Bad Bramstedt aufgefunden wurde - die Menschen im Viertel können es nicht fassen. "Gerade er war ein so höflicher Mann", sagt ein ehemals benachbartes Paar. Rüdiger W. sei zu einer solchen Tat nicht fähig, meint eine Frau. Was sie an der Nachricht vor allem schockiert, ist der Tod der Kinder. "Sie können doch nichts für die Probleme der Eltern. Warum zieht man sie da hinein?" Eine 60 Jahre alte Frau berichtet aber auch über Konflikte mit Jennifer W. "Manchmal hatte ich Angst vor ihr", sagt sie. Dennoch: Die Familie habe bei ihrem Umzug Ende 2008 einen fröhlichen Eindruck gemacht.
Am 20. Dezember 2007 hatten Jennifer und Rüdiger W. geheiratet. Danach ist die Familie oft verreist. Sie machte Urlaub in Kitzbühel, auf Helgoland und am Bodensee. Gemeinsam besuchten sie außerdem ein Spiel der Fußball-Europameisterschaft. Die Familie leistete sich die Urlaube, obwohl Rüdiger W. nach seiner Tätigkeit bei der Bundeswehr (Artillerieregiment 7) länger arbeitslos war. Schließlich fand er einen Job in Schenefeld bei Hamburg. Deswegen war die Familie in den Norden gezogen.
Alle Familiemitglieder haben oft mit ihren Spitznamen im Internet gechattet. Angelina war "Babyzicke", Justin nannte sich "Schmusebär". "Zicke" hieß die Mutter Jennifer, Rüdiger W. benannte sich nach dem Computerspiel "Tux Racer" und schrieb ein Internet-Tagebuch (Blog). Viele seiner Texte und die Fotos von den Reisen zeigen das Bild einer glücklichen Familie. "Ich liebe Dich", schrieb "Zicke" am 4. November 2008 an ihren "Tux Racer". Er antwortete vier Tage später: "... und ich Dich noch mehr." Auch die Angehörigen von Rüdiger W. gingen offenbar von einer harmonischen Partnerschaft aus. Am 8. Dezember 2008 schrieb ein enges Familienmitglied an Rüdiger W.: "Ihr beide seid ein tolles Paar, ultimativ mit Energie für die Herausforderungen, die Euch das Leben stellt. Ihr beide schafft alles zusammen." Und weiter: "Damit es alle wissen, Rüdiger ist der ehrlichste und korrekteste Mensch den ich kenne."
Das ist die fröhliche Seite von Rüdiger W. Die andere: Er hatte gesundheitliche Probleme, litt unter schweren Allergien. Die Luft im Norden habe ihm gutgetan, schrieb er. Außerdem gab es noch ungelöste Konflikte mit einer früheren Partnerin. Er habe einen Kampf verloren, schrieb W. nebulös im Oktober 2008. "Aber die Schlacht entscheidet sich erst viel später." Das Familiendrama von Bad Bramstedt ist noch längst nicht aufgeklärt.
erschienen am 23. Februar 2009

http://www.abendblatt.de/daten/2009/02/23/1059443.html


 Kommentar Väternotruf:
"Familiäre Gründe" soll der Kieler Staatsanwalt Uwe Wick als Tatmotiv genannt haben. "Familiäre Gründe" das ist immer eine gute Begründung, denn "Familiäre Gründe" haben wir ja alle. Auch Staatsanwalt Uwe Wick hat familiäre Gründe, warum er als Staatsanwalt arbeitet. Da spart man sich jede Menge Nachfragen und das spart der Staatsanwaltschaft doch eine Menge Zeit.
Wenn wir jedoch zukünftige Familiendramen der obigen Art reduzieren wollen, dann kommen wir nicht umhin, uns auch den Motiven zuzuwenden, denn nur so kann man präventiv wirksSuizid  Vateram werden. "Familiäre Gründe" als der Weisheit letzter Schluss reicht da schlichtweg nicht aus, andernfalls könnte man auch da auch gleich die Christian-Albrechts-Universität Kiel mitsamt dem Institut für Sanktionenrecht und Kriminologie - Direktorin Prof. Dr. jur. Monika Frommel sparen, denn wozu sollen die noch forschen und Steuergelder verbrauchen, wenn man schon einfache Erklärungen wie "Familiäre Gründe" hat`?








Mitte
Mann stürzt sich am Potsdamer Platz in den Tod
Ein 52-Jähriger hat sich mit einem Sprung von einem Hochhaus am Potsdamer Platz am Donnerstagabend das Leben genommen. Der Unglücksort musste zeitweise gesperrt werden.
14.11.2008
Berlin - Am Donnerstagabend hat sich ein 52-Jähriger aus Niedersachsen von der Aussichtsplattform "Panoramapunkt" am Potsdamer Platz in die Tiefe gestürzt. Die Polizei geht nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen von Selbstmord aus, da sie am Tatort einen Abschiedsbrief fand.
Ein Zeuge beobachtete den Vorfall gegen 18.30 Uhr, als er gerade am Gebäude vorbeilief. Der 52-Jährige stürzte 95 Meter in die Tiefe, schlug auf ein fünf Meter hohes Gerüst auf, das über dem Gehweg vor dem Gebäude aufgestellt ist, und blieb dort regungslos liegen. Für ihn kam jede Hilfe zu spät. Während der Bergung des Toten war die Alte Potsdamer Straße zwischen Varian-Fry-Straße und Potsdamer Platz bis 19 Uhr 30 gesperrt. (nal)
http://www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-Justiz-Mitte-Suizid;art126,2661255


Kommentar Väternotruf:
Arnim Franz, geboren am 19.04.1956, gestorben am 13.11.2008 beim Sprung vom Hochhaus am Potsdamer Platz.
Sprung eines Vaters von einem Hochhaus am Potsdamer Platz. Tragisches Ende eines beim Amtsgericht Nauen und dem Jugendamt Landkreis Havelland (Falkensee) ausgetragenen Familienkonfliktes zwischen einer machtversorgten Mutter und einem ohnmächtigen Vater.
"Das Kind soll endlich zur Ruhe kommen", dieser Leitsatz vieler Alleinvertretung beanspruchender Mütter, konservativer Jugendamtsmitarbeiter und Familienrichter, hier wird er nun Wirklichkeit - kein Vater mehr, der Widerspruch anmeldet und Beamtenseelen aus dem Gleichgewicht bringt. Nun kann man im Amt endlich die Akte schließen, tief durchatmen und den nächsten Fall in der gewohnten bürokratischen Weise abarbeiten.



Ein Nachruf von Daniela Quennet
Freundin von Arnim Franz - geboren im Frühling der Hoffnung in Konstanz am 19.04.1956, gestorben im Herbst der Hoffnungslosigkeit in Berlin am 13.11.2008 nach einem Sprung von einem Hochhaus im Herzen der Stadt am Potsdamer Platz und doch so unendlich allein.
http://www.die4ma-music.de/



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: 
Gesendet: Dienstag, 30. Dezember 2008 12:21
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Eine traurige Geschichte

Guten Tag,
im Anhang finden Sie "Eine traurige Geschichte".
Mein Lebenspartner beging am 13.11.2008 Suizid. Den Verlust kann ich kaum ertragen, da alles so unendlich traurig und unnötig war.
Arnim könnte noch leben!!!! Nur die grenzenlose Verzweiflung trieb ihn in diese Tat.
Für Risiken und Nebenwirkungen brauche ich nicht meinen Arzt Apotheker fragen.
- Frau Passerini, Richterin am Familiengericht in Nauen
- Frau Olbert, Jugendamt in Falkensee
- Frau Kunze, Jugendamt in Falkensee
- Frau Haehne, Jugendamt Falkensee
und natürlich die NOCH Ehefrau. Es wird am 13.1.2009 eine Anhörung im Jugendamt geben. Ich hoffe, die Mutter des Kindes wird dann ...
Ich will, dass Verantwortung übernommen wird!
Viele Grüße
Daniela Quennet



Eine traurige Geschichte
Ich möchte mit dem Ende beginnen. Am 13.11.2008 verstarb mein
Lebens-Seelen- und Herzenspartner Arnim. Arnim ist aus 95m Höhe am Potsdamerplatz, in Berlin, in die Tiefe gesprungen. Seither hat mein Leben eine andere Qualität bekommen. Zuerst bin ich jedes Mal zusammen gezuckt, wenn der Schlüssel ins Türschloss gesteckt wurde. Ich kann nicht länger als zwei Stunden am Stück schlafen, lese immer und immer den Abschiedsbrief, habe ständig Kopfschmerzen, denke was er während des Sprungs gedacht haben mag, was, wenn er dann doch nicht wollte.....
Mein Name ist Daniela Quennet, Deutsch/Amerikanerin, ich bin 43 Jahre alt, habe Musikwissenschaften und Psychologie studiert. Ich habe eine 17 jährige Tochter, einen Hund, eine Katze, ein Pferd. Ich lebe in z.Zt. in Wolfsburg, die schrecklichste Stadt, die man sich vorstellen kann. Aber nur temporär. Wenn ich groß bin, gehe ich wieder zurück nach Köln.
Es geht aber nicht um mich. Oder vielleicht auch. Ich habe beschlossen diese/meine/unsere Geschichte aufzuschreiben und sie großzügig zu verteilen. Eigentlich möchte ich diese grenzenlose Ungerechtigkeit in Welt schreien. Aber wer würde mir zuhören? Wenn ich es aufschreibe, kann jeder entscheiden, ob er/sie es lesen wollen.
Unsere Geschichte begann vor ca. drei Jahren. „Interessant“ ist sie aber erst vor 1.5 Jahren geworden. An dem Tag als Arnim seine Frau final verließ. Getrennt von Tisch und Bett waren sie zu diesem Zeitpunkt schon sehr lange. Um genau zu sein Jahre. Und um noch genauer zu sein, war Arnim schon ein Jahr nach der Begegnung mit seiner Frau nicht mehr glücklich. Allerdings wusste er es zu diesem Zeitpunkt nicht.
Vor 1.5 Jahren nach seinem Eingeständnis vor sich und mir, dass aus Freundschaft Liebe wurde und nach einer sehr gewalttätigen Handlung seiner Frau, verließ er seine Frau, die Ehe, das Haus uns sein bis dahin geführtes Leben. Er verließ NICHT seine Tochter. Voller Euphorie blickte er in eine besser Zukunft.
Während der Woche lebte er im Osten der Republik, er hasste es. Zu diesem Zeitpunkt machte sein Job ihm allerdings viel Spaß und entschädigte für das Leben in Frankfurt/Oder. Arnim war Physiker. Ein Physiker mit vielen Patenten. Er hat u.a. dazu beigetragen, dass der Euro eingeführt wurde. Dies war allerdings vor seiner Zeit in der Solar-Industrie. Die Wochenenden verbrachten wir bei mir.
Vom ersten Tag an führte seine Frau Krieg. Der Einsatz war immer seine geliebte heute 8 jährige Tochter. Das Fatale ist, dass erst im Unterschied Defizite erkannt werden. Will heißen; Bis zur finalen Trennung war ihm nicht klar, was alles falsch gelaufen ist. Mit seiner Frau, mit der Kindererziehung, mit allem was sein Leben bis dahin ausmachte.
Bei manchen Menschen tut es weh zu sehen wie täglich ein Kind dazu eingesetzt wird, die Macht, den Versorger, den Status wieder herzustellen. Manche leiden und einige begehen Suizid.
Er (wir) haben uns Tag und Nacht mit seiner Frau auseinander setzen müssen. Telefonisch und per Email . Und immer wieder hat sie das Kind eingesetzt. Du kannst das Kind nur sehen, wenn dies oder das erfüllt wird.... waren immer die Sätze, die angeführt wurden.
Bei manchen Menschen tut es weh, zu sehen wie täglich ein Kind dazu eingesetzt wird, die Macht, den Versorger, den Status wiederherzustellen. Manche leiden und einige begehen Suizid.
Zu allem fing Arnims Frau dann an das Kind zu vernachlässigen. Sie wollte nicht, dass das Kind Zeit in unserem Haushalt verbringt, weil sie nicht wollte, dass die Kleine Zeit mit mir verbringt. Dies alles obwohl die Kleine meine Tochter und mich sofort in ihr kleines Herz geschlossen hatte. Die Zeichen für Patchwork Familie standen so günstig. Eine damals 15- jährig, eine damals 6-jährige, Arnim und ich haben uns miteinander so gut gefühlt. Es hat nicht sollen sein.
Bei manchen Menschen tut es weh zu sehen wie täglich ein Kind dazu eingesetzt wird, die Macht, den Versorger, den Status wieder herzustellen. Manche leiden und einige begehen Suizid.
Arnims Frau hat ihn, mich und meine Tochter unentwegt schikaniert. Z.B. hat sie meiner Tochter und mir unterstellt, schwerste Psychopharmaka in den Rucksack ihrer Tochter getan zu haben.
Bei manchen Menschen tut es weh zu sehen wie täglich ein Kind dazu eingesetzt wird, die Macht, den Versorger, den Status wieder herzustellen. Manche leiden und einige begehen Suizid.
Arnim war ein ruhiger, warmherziger, respektvoller und introvertierter Mensch. Wir haben alle zur Verfügung stehenden Instanzen eingeschaltet. Jugendamt, Gericht, Familientherapeutin. Sie haben es nicht hören wollen, es relativiert, die Vernachlässigung nicht gesehen, die Lieblosigkeit ignoriert und Arnim als einen „Übertreiber“ hingestellt.
In Deutschland ist es offensichtlich so, dass man eigene Fehler nicht korrigieren darf. Das ist unglaubwürdig. Wir haben reformierte Gesetze. Gemeinsames Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht. In der täglichen Praxis ist es nicht anwendbar. Im täglichen Leben schikaniert die Mutter des Kindes täglich den Vater und keiner will es wissen...... Keiner will wissen, dass das Kind emotional vernachlässigt wird!!!!
Bei manchen Menschen tut es weh zu sehen wie täglich ein Kind dazu eingesetzt wird, die Macht, den Versorger, den Status wiederherzustellen. Manche leiden und einige begehen Suizid
Im April diesen Jahres der erste Suizid versuch. Ganz im Stil von Rainer Barschel. Es hat nicht geklappt. Ich war froh und glücklich. Er konnte die täglichen Auseinandersetzungen nicht mehr ertragen.... schrieb er in einem langen Brief an mich. Er konnte die Lügen seiner Frau, die Schikanen, den Stress im Job gepaart mit der Sorge um seine Tochter und die gemeinsamen Schulden (mit seiner Frau), nicht mehr aushalten. Wie kann ein Vater etwas tun, wenn die Instanzen es nicht wissen wollen....
Im Anschluss an diesen Suizid dachte ich wir finden gemeinsam Lösungen. Es sah auch so aus. „Die depressive Verstimmung ist vollständig abgeklungen“. So lautete der Bericht des Oberarztes der Charite, in Berlin.
Bei manchen Menschen tut es weh zu sehen wie täglich ein Kind dazu eingesetzt wird, die Macht, den Versorger, den Status wiederherzustellen. Manche leiden und einige begehen Suizid.
Aber, die Schikanen wurden schlimmer. Arnim hat von April bis August, seine Tochter nicht sehen dürfen. Seine Frau hat ihm als nächste Tat den erweiterten Suizid unterstellt. Dies alles, obwohl es ein psychiatrisches Gutachten des Oberarztes der Charite Berlin zu diesem Thema gab. Das Jugendamt hat dieses völlig ignoriert und nur das berücksichtigt, was die Mutter des Kindes vortrug. Er/wir haben seine Tochter dann einmal pro Woche im Kinderhort besucht, um eine völlige Entfremdung zu vermeiden. Eine Richterin die ... , eine Richterin die ... . Ein Jugendamt, dass bewusst und nachweislich ... hat. Ein Jugendamt, dass ein Mutter die ihr Kind massiv vernachlässigt und nach einem Hausbesuch bescheinigt: Die Mutter behandelt das Kind vorbildlich!!!! Mich wollte das Jugendamt nicht anhören. Sie hatten die Mutter des Kindes befragt, ob es ihr recht sei. Diese wollte es nicht. Erst nachdem mein Anwalt das Jugendamt darüber informierte, dass sie mich anhören müssen, konnte ich meine Angaben machen. Geholfen hat es nicht. Was kann ich auch schon zu allem sagen.....
Ab August gab es wieder regelmäßigen (alle zwei Wochen) Kontakt. Allerdings immer unter sehr schweren Bedingungen. Da immer und ich meine IMMER, seine väterliche Kompetenz, die Liebe zu seiner Tochter und die Liebe des gemeinsamen Kindes seitens der Mutter in Frage gestellt wurde. Per Email, Telefon und Auge in Auge.
Es gibt unendlich viele Emails. Ich habe schlimmste Telefonate miterlebt....
Bei manchen Menschen tut es weh zu sehen wie täglich ein Kind dazu eingesetzt wird, die Macht, den Versorger, den Status wiederherzustellen. Manche leiden und einige begehen Suizid.
Arnim fuhr am Sonntag vor seiner Tat zu seiner Frau, um nochmals zu versuchen, ohne Familientherapeutin und in Ruhe mit ihr über seine Sorge um das gemeinsame Kind und die finanziellen Verhältnisse zu reden. Ich habe nach diesem Termin einen völlig resignierten Menschen am Telefon gehabt. Seine Frau hat ihn wie immer in die Sprachlosigkeit versetzt. Ich sagte ihm, dass wir am Wochenende nochmals über alles reden sollten. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt eine sehr schwere Grippe und lag mit über 39 Grad Fieber im Bett.
Bei manchen Menschen tut es weh, zu sehen wie täglich ein Kind dazu eingesetzt wird, die Macht, den Versorger, den Status wiederherzustellen. Manche leiden und einige begehen Suizid.
Arnims Frau bekam seinen Abschiedsbrief am Tattag morgens. Sie hat alles dafür getan, dass ich nicht informiert werde. Ich weiß nicht, was in diesem Brief stand. Ich weiß aber, was in meinem Stand. Meinen bekam ich allerdings erst einen Tag nach seinem Sprung aus 95m. Die Kripo hatte mich ca. 2 Stunden vor seinem Sprung informiert. Dies nachdem die Kripo bei seinem Arbeitgeber war und dieser der Kripo mitgeteilt hat, dass Arnim schon seit Jahren nicht mehr mit seiner Frau zusammen lebt, sondern mit mir und auch hier seinen ersten Wohnsitz hat. Es gab dann viele Fehler im System. Die Kripo ist nicht an den Ort gefahren, wo ich ihn vermutet habe. Die Kripo hat auch nichts von dem angenommen, was ich ihnen gesagt habe. Die Ehefrau hat es verboten, war die Aussage. Und ich, wer bin ich schon, für den Gesetzgeber.......
Was ist geschehen:
Arnims streng katholische Familie, seine Frau, Schwiegereltern und in jedem Fall nicht seine Freunde, haben Arnim am Freitag, den 5.12. beigesetzt. Meiner Tochter und mir wurde untersagt, der Trauerfeier beizuwohnen. Das Beerdigungsunternehmen durfte mir nicht mitteilen, wo ich meinen Kranz niederlegen darf. Seine Frau war die Witwe, seiner Tochter wurde gesagt, dass ... ist, meine Tochter war mit einem Nervenzusammenbruch im Krankenhaus. Arnims Freunde und Mitarbeiter sind der Beisetzung fern geblieben. ... .
Ich nenne Arnims Frau übrigens nur so, weil ich keinen Namen nennen möchte. Per Gericht ist das offizielle Ende der Ehe 1.5.2008.
Ich werde nichts unversucht lassen, die ganz Geschichte zu erzählen. Diese unsere Geschichte betrifft vielleicht nicht in diesem Ausmaß, aber sicherlich viele Väter. Ich möchte, dass Jugendämter, Therapeuten und Richter Verantwortung übernehmen. Für ihren Beruf, für SÄMTLICHE Beteiligten, vor allem für die Kinder und letztlich auch für Moral, Menschlichkeit, Ehre und Würde.
Ich bin keine berühmte Persönlichkeit. Ich stehe nicht im Rampenlicht. Wenn dies so wäre, gäbe es sicherlich viele die über dieses schreckliche Geschehen berichten würden wollen. In der ganzen Ausführlichkeit und allen Niederschriften. Wenn ich aber nicht versuche die Geschichte zu erzählen, werde ich nie erfahren, ob sich jemand dafür interessiert hätte.
Arnim hat leider nicht annehmen können, dass ich ihn nicht für das geliebt habe was er hatte, sonder für das was er war.
UMSONST GESTORBEN DAFR ER NICHT SEIN!!!!!!!!!!!
Es gibt Menschen, die es nicht ertragen können. Suizid wird nicht aus Langeweile begangen und Menschen die es tun sind niemals zu verurteilen.

Falls Sie bis zum Schluss gelesen haben, vielen Dank!
Ich wünsche Ihnen Love, Joy and Happiness
Ihre
Daniela Quennet
http://www.die4ma-music.de/






Eine Abrechnung mit der "Familienvernichtungsmafia"
München (AZ/dpa) - Im Fall des 43-Jährigen Münchners, der an Weihnachten seinen kleinen Sohn und sich selbst tötete, ist im Internet ein Abschiedsbrief aufgetaucht. In dem von der tz abgedruckten Brief erhob der Mann massive Vorwürfe gegen seine Ex-Frau, ein Familiengericht sowie die Politik.
Für das was passiert ist, könne man sich bei seiner "egoistischen und verlogenen Ex-Frau" und "ihrem boshaften destruktiven und gehässigen Anwalt, der durch seine ständigen hetzerischen Ergüsse absichtlich Öl ins Feuer geschüttet hat" bedanken, schrieb der 43-Jährige weiter. Auch ein Familienrichter am Rosenheimer Amtsgericht sowie die "femifaschistischen Vollidioten von der SPD und FDP, die vor 30 Jahren das heute gültige schwachsinnige Scheidungsrecht eingeführt haben" seien mitverantwortlich für die schrecklichen Geschehnisse. Mit Blick auf das deutsche Scheidungsrecht sprach der Münchner außerdem von einer «Familienvernichtungsmafia».
Aus diesem Grund seien bereits unzählige Leben zerstört worden, heißt es in dem Brief weiter. "Und viele Väter haben denselben Weg gewählt wie ich." Der 43-Jährige appelliert deshalb schließlich an den Staat: "Vergällt den jungen Männern das Kinderzeugen oder gar Heiraten, gebt Babys in Krippen, lasst Frauen sich selbst verwirklichen und zerstört die bewährte Form der Familie - aber wundert euch nicht, wenn immer mehr entrechtete Männer, die nichts als eine intakte familie wünschen und stattdessen abgezockt, betrogen, diffamiert und um ihre Kinder gebracht werden, als letzten Ausweg (...) ihre Kinder und sich selbst töten."
Die Homepage wurde inzwischen von der Polizei gesperrt. Die Ermittler nehmen an, dass der Informatiker aus München seine Tat geplant hat. Eine Obduktion soll nun klären, woran der Achtjährige genau starb.
Artikel vom 27.12.07 - 13.57 Uhr
http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Nachrichten/Bayern/Artikel,Eine-Abrechnung-mit-der-Familienvernichtungsmafia_arid,1139409_regid,1_puid,2_pageid,4289.html#null



Kommentar Väternotruf:
Zum Glück gehen trotz gängiger vulgärfeministischer Trompeterei die wenigsten Väter, die vom deutschen Familien(un)recht und von hetzerischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten kielgeholt werden und wurden, den zerstörerischen Weg, wie ihn der 43-jährige Vater des achtjährigen Jungen gewählt hat, in dem er offenbar seinen eigenen Sohn tötete.
Bei der noch weit verbreiteten Ausgrenzung von Vätern durch Mütter aller politischen Couleur und der zuarbeitenden Scheidungsindustrie muss man sich eigentlich wundern, dass es vergleichsweise selten, zu solchen Exzessen kommt, wie sie der 43-jährige Vater hier an den Tag legte.
Die meisten durch Mütter und staatliche Stellen ausgegrenzten Väter verhalten sich politisch korrekt. Sie ertränken ihren Kummer im Alkohol und stärken somit die Steuereinnahmen des Staates, der dazu beigetragen hat, ihnen ihre Kinder zu entziehen. Das nennt man männlichen Patriotismus, grad so wie im 1. und 2. Weltkrieg, wo sich deutsche Männer millionenfach als williges Kanonenfutter auf der Schlachtbank des Krieges angeboten haben. Ein geringer Prozentsatz hat sich dem staatlich gewollten, geförderten oder geduldeten Irrsinn entgegengestellt, sei es Karl Liebknecht, der als einziger SPD Abgeordneter im Reichstag gegen die Kriegskredite stimmte oder - wenn auch erst spät - Oberst Claus Graf Schenk von Stauffenberg.
Heute braucht es viel weniger Zivilcourage. Eine friedliche Väterdemo, natürlich angemeldet, vor dem Amtsgericht Flensburg, tut es auch. Oder die Gründung des Väternotruf Deutschland, der bei heute monatlich über 60.000 Besuchern und über 300.000 Zugriffen, noch immer vorhandenen Dumpfbacken, Müttersöhnen und Müttertöchtern in Politik, Gerichtsbarkeit und Behörden, zum Tanz aufspielt. Dabei steht der Väternotruf in einer modernen Form des gewaltlosen Widerstandes in der Tradition von Mahatma Gandhi und Martin Luther King, gegen staatliche Väterdiskriminierung und für die Einhaltung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, das tagtäglich - man mag es als demokratiegläubiger Laie nicht glauben, bis man es selber gesehen hat - von Staats wegen bis in die höchsten Gerichte mit Füßen getreten wird.






Aus Rache an der Ex-Frau: Vater tötet Mickey (8) und dann sich selbst

München - Wie hatte er sich auf Heiligabend gefreut. Und als es dann endlich soweit war – da war der kleine Michael (zärtlich „Mikey“ genannt) gar nicht mehr zu halten. Unter dem Christbaum probierte er sofort mit seinem Vater Roman S. (43) seine neue elektrische Eisenbahn aus. Bis es Zeit war, ins Bett zu gehen…

Der mit Lametta geschmückte Christbaum steht noch dort, ebenso die Eisenbahn. Nur Mikey ist nicht mehr da. Mikey ist tot. Ermordet am Weihnachtsmorgen vom eigenen Vater, der anschließend Selbstmord beging.
Roman S. hinterließ einen Abschiedsbrief – eine hasserfüllte Abrechnung mit seiner Ex-Frau, mit der er erbittert ums Sorgerecht für Mikey gestritten hatte. Als für den Informatiker Roman S. und dessen Frau Monika (41) die Welt noch in Ordnung war, lebte die Familie in Bruckmühl (Landkreis Rosenheim).
Doch die Ehe scheiterte, die Scheidung nach dem Trennungsjahr war bereits vollzogen. Monika S. lebte mit Sohn Mikey in einem Landhaus in Stephanskirchen unweit von Rosenheim. Roman S. dagegen war allein nach München in sein Elternhaus in der Lerchenstraße zurück – ein altmodisches, aber blitzsauberes Siedlungshäuschen, das noch mit Ölöfen beheizt wurde. Mikey musste fortan zwischen seinen Eltern pendeln.
In letzter Zeit soll sich Roman S. verändert haben. Zwar hielt er sich weiterhin zuverlässig an alle Vereinbarungen. Doch hatte Monika S. dass Gefühl, dass der Ex „irgendwie spinnt“, wie sie später der Polizei sagte. Dennoch setzte sie ihr Söhnchen am 21. Dezember unbesorgt in den Zug nach München, wo er vom Vater vereinbarungsgemäß abgeholt wurde. Wie hätte sie auch ahnen können, dass Roman S. da bereits einen tödlichen Entschluss gefasst hatte…
Den Auslöser kennt die Mordkommission noch nicht, wohl jedoch das Motiv: Blanker Hass auf die Ex- Frau, die ihm in seiner Vorstellung das Liebste genommen hatte – sein Kind. So reifte in seiner fanatischen und egoistischen Liebe zu Mikey der grausame Plan, seine Ex-Frau zu „bestrafen“. Vermutlich in den frühen Morgenstunden des 25. Dezember wurde das Häuschen in der Lerchenstraße Schauplatz eines unfassbaren Verbrechens.
Als Mikey am Ersten Weihnachtsfeiertag um 14 Uhr nicht nach Hause gebracht wurde und Roman S. nicht ans Telefon ging, hatte Monika S. eine böse Vorahnung. Sie verständigte die Polizei. Um 17 Uhr klingelten Münchner Polizisten in der Lerchenstraße 63. Niemand öffnete. Sie schauten von außen ins Wohnzimmer und sahen Mikey. Im Schlafanzug lag er auf dem Sofa. Er war sehr blass, sah aus, als ob er schliefe.
Die Beamten traten die Tür ein – helfen konnten sie nicht mehr. Mikey war bereits seit Stunden tot – vermutlich vergiftet. Dafür sprechen aufgefundene Medikamente. Im Kinderzimmer im ersten Stock fanden sie Roman S. Er lag auf Mikeys Bett, hatte eine Plastiktüte über den Kopf gezogen. Er ist vermutlich erstickt. Eine graue Helium-Gasflasche samt Schlauch, die er neben das Bett gestellt hatte, hatte er nicht benutzt. Zur Klärung der Todesursache werden beide erst heute obduziert.
Vieles spricht dafür, dass Roman S. dieses infame Verbrechen schon länger geplant hat. Auf einer Kommode hatte er persönliche Papiere zurechtgelegt – darunter einen Stapel Sorgerechts-Akten, Geldbeutel, Ausweis, ein Bild von Mikey und den noch in der Weihnachtsnacht geschrieben Abschiedsbrief. Monika S. befindet sich derzeit in der Obhut von Freunden, wird psychologisch unterstützt. Ihr Platz im Beyhartinger Kirchenchor blieb gestern früh leer. Nie wieder wird ihr strahlender Solo-Sopran an Weihnachten in der Kirche erklingen. Nie wieder wird sie ein unbeschwertes Weihnachtsfest erleben können. Die fürchterliche Rache ihres Ex- Mannes – sie ist aufgegangen.

dop.
27.12.2007
www.tz-online.de/tzheute/art1061,340064






Eine Mutter entführt ihr eigenes Kind - der Vater begeht Selbstmord
Jahrelang ist der Fall zwischen Stuttgarter Gerichten hin und her geschoben worden, nun gibt ein Sprecher zu: Das muss uns eine Lehre sein. Ein Jahre dauernder Rechtsstreit an Stuttgarter Gerichten hat ein tragisches Ende gefunden. Ein 43-jähriger Deutschamerikaner hat sich am 10. Januar im texanischen Paris das Leben genommen - offenbar, weil er seinen Sohn nicht mehr zu sehen bekam.
Von Susanne Janssen
Jahrelang wurde der Streit zwischen dem Stuttgarter Amtsgericht und dem Oberlandesgericht (OLG) hin und her geschoben. Die Geschichte muss nach Ansicht des OLG-Sprechers Joachim Saam, den Gerichten eine Lehre sein. "Das ist eine tragische Sache, die wir sehr bedauern", sagte er. Sie zeige, wie ein Rechtsstaat unterwandert werden könne.
Begonnen hatte alles mit einer Hochzeit am 2. Januar 1999 in Paris, Texas: Der damals 40-jährige Stefan F. (Name geändert), der 1985 mit seiner Familie aus Ditzingen in die USA ausgewandert war, heiratete die Deutsche Angela F., die bereits einen 16-jährigen Sohn aus erster Ehe hatte. Am 13. Mai kam der gemeinsame Sohn als Frühgeburt zur Welt. Er litt an einem Wasserkopf, musste mehrmals operiert werden und ist behindert.
Die Ehe ging in die Brüche. Am 10. September 1999 zog Angela F. aus, die amerikanischen Gerichte sprachen dem Vater jedoch ein Umgangsrecht mit seinem Sohn zu.
Ende des Jahres wollte Angela F. für zwei Wochen nach Deutschland reisen, was ihr die Gerichte auch zugestanden. Als Ausgleich sollte Stefan seinen Sohn nach der Rückkehr 14 Tage zu sich nehmen dürfen.
Dazu kam es nicht mehr: Statt am 7. Januar 2000 in die USA zurückzufliegen, reiste Angela F. erst am 4. Januar aus, um dann unter falschem Namen in Obersulm unterzutauchen. Nach dem Haager Übereinkommen ist nach einem Jahr die Frist verstrichen, innerhalb derer der verlassene Elternteil noch Ansprüche auf sein Kind hat. "Das ist eine Notbremse zum Wohl des Kindes, damit es nicht einem ihm völlig fremden Elternteil übergeben wird", erklärt Saam.
Stefan F. gelang es jedoch noch rechtzeitig, seine Exfrau ausfindig zu machen. Am 20. Februar stellte seine Rechtsanwältin dann den Antrag auf Rückführung des Kindes. Zuständig war das Amtsgericht Stuttgart als eine von 24 zentralen Dienststellen. Der Weg durch die Instanzen nahm seinen Lauf: Am 21. März wurde Angela F. vor dem Amtsgericht dazu verpflichtet, mit dem Kind bis zum 30. April in die USA zurückzukehren.
Zwangsmittel wurden durch das Gericht jedoch lediglich angedroht - weil es sich um ein kleines Kind handelte. Angela F. ging die Entscheidung an. Am 19. Juni schlossen beide Eltern vor dem OLG einen Vergleich:
Die Frau verpflichtete sich, Einreisepapiere und Aufenthaltsgenehmigung für die USA zu beantragen. Im Gegenzug sicherte Stefan ihr freies Geleit und Unterhalt zu.
"Heute wissen wir, dass die Frau niemals vorhatte, sich an diese Vereinbarung zu halten," sagt Saam. Sie habe nur auf Zeit gespielt. Und wenn jemand es bewusst darauf anlege, die Rechtsprechung zu unterwandern, könne das Gericht wenig tun. "Es hätte nichts genützt, Zwangsgeld oder Zwangshaft anzuordnen", meint der Pressesprecher. Das diene nur dazu, den Willen zu beugen. Wie aber soll man eine Ausreise durchsetzen?
Die Frau habe angegeben, sie habe kein Visum bekommen, oder das Kind sei krank gewesen, oder sie habe es angeblich noch stillen müssen. "Die einzige Lösung wäre gewesen, die Frau mit roher Gewalt ins Flugzeug zu setzen." Aber das müsse erst angeordnet werden. Und das müsse beantragt werden.
Das tat die Rechtsanwältin auch - doch das Amtsgericht wies am 3. Dezember 2001 den Antrag zurück. Die Frau habe kein Visum. Und es sei herausgekommen, dass sie sich nie an die Vereinbarung halten wollte. Deshalb sei die Vereinbarung gegenstandslos, alles müsse neu entschieden werden.
Die Rechtsanwältin von Stefan B. legte am 8. Januar 2002 dagegen Beschwerde ein, "früher oder später hätte der Mann bestimmt noch Recht bekommen", sagt Joachim Saam. Doch schon die erneute Beschwerde erreichte ihn nicht mehr. Nach Angaben seiner Eltern sei Stefan am 7. Januar 2002 auf die Felder am Lake Gibbon hinausgefahren. Dort hinterließ er zwei Abschiedsbriefe:
"Liebe Eltern! Ich glaube nicht mehr, dass ich G. bekomme. Frau R. (die Rechtsanwältin) kann den Gerichten in Deutschland gratulieren!" Und einen Tag später: "Jedes Mal, wenn ich gestern abdrücken wollte, hatte ich euch vor Augen", schrieb er. "Vater hat in den letzten Monaten versucht, mich mit Arbeit auf andere Gedanken zu bringen, aber ich kann G. einfach nicht vergessen. Ich wünschte, ich könnte es euch leichter machen."
Die Nachricht löste bei der Kammer am OLG große Betroffenheit aus. "Das hätten wir schon hingekriegt, aber das dauert natürlich", sagt Saam. "Einzelne können die ganze Rechtsprechung torpedieren. Denn unsere Rechtsordnung basiert auf der Fiktion, dass sich die Verfahrensbeteiligten dem Gericht unterwerfen." Wie sehr das SKarin Jäckelpiel auf Zeit manchmal Vorteile bringe, zeige auch der jüngst beendete Prozess gegen den "Schuhkönig" Mayer: Mit immer neuen Beweisanträgen gehe ein Prozess dann nicht zu Ende. Bis alle Beteiligten, auch das Gericht, mürbe würden und einen Vergleich schließen. Saam: "Es siegt nicht immer das Gute."

Aktualisiert: 25.01.2002, 05:33 Uhr
http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/88511?_suchtag=aktiv





Südwest-Presse - 6.4.2000
Junginger Ex-Ortsvorsteher wegen Kindesentziehung verurteilt
Aus Verzweiflung entführt - Zehn Monate Bewährungsstrafe für Frank-Alexander Dachtler
Die Kurzschlusshandlung eines Verzweifelten - so hat der ehemalige Junginger Ortsvorsteher Dachtler die Entführung seiner Töchter nach Rumänien vor dem Amtsgericht Mannheim dargestellt. Der Richter verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung.
CIRIN KOLP
Frank-Alexander Dachtler will für seine beiden Töchter nur das Beste. Das versichert der ehemalige Junginger Ortsvorsteher ebenso eindringlich wie unermüdlich. Was das Beste für die mittlerweile zwei und drei Jahre alten Mädchen ist, glaubt der Vater ganz genau zu wissen - und zur Durchsetzung dessen hat er zu einem ungesetzlichen Mittel gegriffen: Am 27. März 1999 holte er seine Töchter in der Mannheimer Wohnung seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau ab, brachte Karin Jäckelsie aber nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurück, sondern flog mit ihnen nach Sibiu in Rumänien (wir berichteten). Zwei Monate blieben er und die Kinder spurlos verschwunden. Die Ehefrau, die nichts über den Verbleib ihrer Töchter wusste, schaltete Interpol ein. Dachtler stellte sich schließlich am 27. Mai im deutschen Generalkonsulat in Rumänien.
Seine Frau vernachlässige die Kinder, die sich zudem vor allem zu ihm als Vater hingezogen fühlten, deswegen habe er sich zu der - im Übrigen gut vorbereiteten - Entführung hinreißen lassen, argumentierte er vor dem Amtsgericht Mannheim, wo er gestern wegen Kindesentziehung angeklagt war. Seine Frau, die das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder hatte, sei unzugänglich für seine Versuche gewesen, das Sorgerecht gemeinsam auszuüben, habe Termine platzen lassen und ihm auch sonst im Umgang mit den Mädchen allerhand Steine in den Weg gelegt. "Ich habe gedacht, wenn die Kinder mal weg sind, ist sie zum Einlenken bereit'', sagte er. Keinesfalls habe er aber endgültig mit den Töchtern untertauchen wollen. Er sei völlig verzweifelt gewesen, die Entführung mithin eine Kurzschlusshandlung.
Der Mutter hat er damit einen nachhaltigen Schrecken eingejagt. "Ich hatte wahnsinnige Angst, dass er den Kindern etwas antut'', sagte die 30-Jährige vor Gericht. Sie schilderte sich als treu sorgende Mutter und ihren Noch-Ehemann, von dem sie nur als "Herr Dachtler'' sprach, als Vater, dem sein Job als Ortsvorsteher weit wichtiger gewesen sei als seine Töchter. Nicht sie, sondern er sei schuld daran, dass die Ehe gescheitert und es nie zu einer einvernehmlichen Sorgerechtsvereinbarung gekommen ist.
Mit derlei Konflikten wollte sich der Strafrichter freilich nicht eingehend befassen. Diese schwierige Aufgabe fällt dem Familienrichter zu. An dessen Urteil solle sich Dachtler unbedingt halten, legte ihm der Amtsrichter nahe, "auch wenn Ihnen seine Entscheidung nicht gefällt''. Er jedenfalls verurteilte den 31-Jährigen, der inzwischen als kaufmännischer Angestellter arbeitet, zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Er gestand dem Vater zu, selbst durchaus der Meinung gewesen zu sein, zum Wohl der Töchter zu handeln. Damit übernahm der Richter die Argumentation von Verteidiger Heinrich Borst. Die Liebe des Vaters zu seinen Kindern sei in diesem Fall aber zwiespältig, sagte der Richter: "Je emotionaler jemand handelt, desto schwieriger ist die Beurteilung, ob sich so etwas wiederholt.''









Polnischer Verband Eltern gegen Diskriminierung der Kinder in Deutschland e.V.
Polskie Stowarzyszenie Rodzice Przeciw Dyskryminacji Dzieci w Niemczech t.z.
Vorsitzender Wojciech Leszek Pomorski, Ernst-Mittelbach-Ring 36. 22455 Hamburg,
Tel. +49 40 53206306 Mobil(BRD):+491737169797, Mobil(Polska): +48694384788,
Email: w.pomorski@gmail.com

Einladung

zur Verhandlung ... am 9.11.2007 um 9.15 Uhr im Saal B 136, Gebäude B, Amtsgericht Tiergarten, Wilsnacker Str. 4, 10559 Berlin, Aktenzeichen: (246 Cs) 93 Js 3880/06 (374/06), Tel: 030/9014-2699, Fax: 030/9014-3035. Tatvorwurf: Verleumdung und üble Nachrede gegen Personen des politischen Lebens.

Hamburg, den. 07.11.2007

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich möchte Sie zu der o. g. Verhandlung einladen. Der Anlass dafür war eine angebliche Verleumdung und üble Nachrede betreffend der Bezirksbürgermeisterin Frau Ursula Meys der Leiterin des Jugendamtes und Bezirksamtes Berlin Spandau, in dem ein polnischer Vater Andrzej Luc am 10.03.2006 Suizid ... begonnen hatte.


...

Mit freundlichen Grüssen und mit Dank für Ihre Aufmerksamkeit


mgr Wojciech Leszek Pomorski
Vorsitzender
Polnischer Verband Eltern gegen Diskriminierung der Kinder in Deutschland e.V.
Polskie Stowarzyszenie Rodzice Przeciw Dyskryminacji Dzieci w Niemczech t.z.







"Familienvater erschießt sich im Jugendamt Spandau
Mitten in einem Beratungsgespräch erschoß sich gestern Vormittag ein 39jähriger Mann vor den Augen einer Sachbearbeiterin
Das Unglück geschah in einer Außenstelle des Jugendamtes in der Schönwalder Straße. Familienvater  Andrzej L. war zu einem Beratungsgespräch beim Sozialpädagogischen Dienst eingeladen. Kaum hatte er mit der Sachbearbeiterin zusammengesessen, zog er plötzlich eine Waffe und schoß sich in den Kopf. ..."
BZ, 11.03.2006


Link zum Fall Andrzej Luc:

http://bz.berlin1.de/archiv/060311_pdf/BZ060311_008_G3B142OBM.1.htm






Südwest-Presse
Donnerstag, 12. Juli 2001
Freitod - Frank Dachtler identifiziert
Der vor etwas mehr als drei Wochen an der Atlantikküste bei Brest gefundene Leichnam ist eindeutig als der von Frank-Alexander Dachtler identifiziert worden.
Eine rechtsmedizinische Untersuchung hat Klarheit gebracht: Bei dem an der bretonischen Atlantikküste gefundenen Leichnam handelt es sich um den des ehemaligen Ortsvorstehers von Jungingen, Frank Alexander Dachtler.
Wie ein Sprecher der Ravensburger Staatsanwaltschaft gestern auf Anfrage der SÜDWEST PRESSE mitteilte, hat sich der ehemalige Ortsvorsteher ganz offensichtlich mit Tabletten das Leben genommen. Fremdeinwirkung wird ausgeschlossen, Spuren äußerer Gewaltanwendung wurden nicht gefunden.
Noch steht ein abschließendes Gutachten aus. Aber alle bisher gewonnenen Erkenntnisse deuten auf eine Vergiftung durch eine Überdosis Medikamente hin. Ob Dachtler einen Abschiedsbrief hinterlassen und Gründe für seinen Freitod angegeben hat, wollte der Staatsanwalt nicht sagen. "Das geht doch zu sehr in die Privatsphäre der Familie."
Dachtler war nach seinem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst in die Nähe von Ravensburg gezogen, wo er in der Firma eines Bekannten mitgearbeitet hat. Er ist 32 Jahre alt geworden und hinterlässt zwei Mädchen im Alter von drei und vier Jahren.
Wie berichtet, hatte er im März 1999 die getrennt von ihm lebenden Töchter der Mutter entzogen und war in Rumänien untergetaucht. Erst Wochen später hatte er sich freiwillig den deutschen Behörden gestellt und war zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Sorgerecht bekam die Mutter zugesprochen, Dachtler durfte seine Töchter anfangs gar nicht und später nur stundenweise sehen und auch das nur unter Aufsicht.
HANS-ULI MAYR

gefunden auf: www.pappa.com/faelle/dachtler/frank-ist-tot.htm






Gerade eben erreichte uns die Mitteilung, dass eines der Mitglieder von paPPa.com nicht mehr die Kraft hatte, weiter zu machen.
Frank Dachtler Vater von Ann-Kathrin und Sarah-Victoria ist tot.
13.6.2001

Am 21.08.2000 kündigte sich in einer von Frank Dachtler verbreiteten E-mail der Suizid schon an. Er sandte mit der folgenden Zeile gescannt die nachfolgenden Zeitungsausschnitte.
"Sorry, konnte es nur einscannen und als Anlage mitsenden.
Frank
Papa von Ann-Kathrin und Sarah-Victoria"




Eine Mutter entführt ihr eigenes Kind - der Vater begeht Selbstmord
Jahrelang ist der Fall zwischen Stuttgarter Gerichten hin und her geschoben worden, nun gibt ein Sprecher zu: Das muss uns eine Lehre sein
Ein Jahre dauernder Rechtsstreit an Stuttgarter Gerichten hat ein tragisches Ende gefunden. Ein 43-jähriger Deutschamerikaner hat sich am 10. Januar im texanischen Paris das Leben genommen - offenbar, weil er seinen Sohn nicht mehr zu sehen bekam.
Von Susanne Janssen
Jahrelang wurde der Streit zwischen dem Stuttgarter Amtsgericht und dem Oberlandesgericht (OLG) hin und her geschoben. Die Geschichte muss nach Ansicht des OLG-Sprechers Joachim Saam, den Gerichten eine Lehre sein. Das ist eine tragische Sache, die wir sehr bedauern", sagte er. Sie zeige, wie ein Rechtsstaat unterwandert werden könne.
Begonnen hatte alles mit einer Hochzeit am 2. Januar 1999 in Paris, Texas: Der damals 40-jährige Stefan F. (Name geändert), der 1985 mit seiner Familie aus Ditzingen in die USA ausgewandert war, heiratete die Deutsche Angela F., die bereits einen 16-jährigen Sohn aus erster Ehe hatte. Am 13. Mai kam der gemeinsame Sohn als Frühgeburt zur Welt. Er litt an einem Wasserkopf, musste mehrmals operiert werden und ist behindert.
Die Ehe ging in die Brüche. Am 10. September 1999 zog Angela F. aus, die amerikanischen Gerichte sprachen dem Vater jedoch ein Umgangsrecht mit seinem Sohn zu. Ende des Jahres wollte Angela F. für zwei Wochen nach Deutschland reisen, was ihr die Gerichte auch zugestanden. Als Ausgleich sollte Stefan seinen Sohn nach der Rückkehr 14 Tage zu sich nehmen dürfen.
Dazu kam es nicht mehr: Statt am 7. Januar 2000 in die USA zurückzufliegen, reiste Angela F. erst am 4. Januar aus, um dann unter falschem Namen in Obersulm unterzutauchen. Nach dem Haager Übereinkommen ist nach einem Jahr die Frist verstrichen, innerhalb derer der verlassene Elternteil noch Ansprüche auf sein Kind hat. Das ist eine Notbremse zum Wohl des Kindes, damit es nicht einem ihm völlig fremden Elternteil übergeben wird", erklärt Saam.
Zwangsmittel nur angedroht
Stefan F. gelang es jedoch noch rechtzeitig, seine Exfrau ausfindig zu machen. Am 20. Februar stellte seine Rechtsanwältin dann den Antrag auf Rückführung des Kindes. Zuständig war das Amtsgericht Stuttgart als eine von 24 zentralen Dienststellen. Der Weg durch die Instanzen nahm seinen Lauf: Am 21. März wurde Angela F. vor dem Amtsgericht dazu verpflichtet, mit dem Kind bis zum 30. April in die USA zurückzukehren. Zwangsmittel wurden durch das Gericht jedoch lediglich angedroht - weil es sich um ein kleines Kind handelte. Angela F. ging die Entscheidung an. Am 19. Juni schlossen beide Eltern vor dem OLG einen Vergleich: Die Frau verpflichtete sich, Einreisepapiere und Aufenthaltsgenehmigung für die USA zu beantragen. Im Gegenzug sicherte Stefan ihr freies Geleit und Unterhalt zu.
Heute wissen wir, dass die Frau niemals vorhatte, sich an diese Vereinbarung zu halten," sagt Saam. Sie habe nur auf Zeit gespielt. Und wenn jemand es bewusst darauf anlege, die Rechtsprechung zu unterwandern, könne das Gericht wenig tun. Es hätte nichts genützt, Zwangsgeld oder Zwangshaft anzuordnen", meint der Pressesprecher. Das diene nur dazu, den Willen zu beugen. Wie aber soll man eine Ausreise durchsetzen? Die Frau habe angegeben, sie habe kein Visum bekommen, oder das Kind sei krank gewesen, oder sie habe es angeblich noch stillen müssen. Die einzige Lösung wäre gewesen, die Frau mit roher Gewalt ins Flugzeug zu setzen." Aber das müsse erst angeordnet werden. Und das müsse beantragt werden.
Das tat die Rechtsanwältin auch - doch das Amtsgericht wies am 3. Dezember 2001 den Antrag zurück. Die Frau habe kein Visum. Und es sei herausgekommen, dass sie sich nie an die Vereinbarung halten wollte. Deshalb sei die Vereinbarung gegenstandslos, alles müsse neu entschieden werden.
Die Rechtsanwältin von Stefan B. legte am B. Januar 2002 dagegen Beschwerde ein, früher oder später hätte der Mann bestimmt noch Recht bekommen", sagt Joachim Saam.
Doch schon die erneute Beschwerde erreichte ihn nicht mehr. Nach Angaben seiner Eltern sei Stefan am 7. Januar 2002 auf die Felder am Lake Gibbon hinausgefahren. Dort hinterließ er zwei Abschiedsbriefe: Liebe Eltern! Ich glaube nicht mehr, dass ich G. bekomme. Frau R. (die Rechtsanwältin) kann den Gerichten in Deutschland gratulieren!" Und einen Tag später: Jedes Mal, wenn ich gestern abdrücken wollte, hatte ich euch vor Augen", schrieb er. Vater hat in den letzten Monaten versucht, mich mit Arbeit auf andere Gedanken zu bringen, aber ich kann G. einfach nicht vergessen. Ich wünschte, ich könnte es euch leichter machen."
Nicht immer siegt das Gute"
Die Nachricht löste bei der Kammer am OLG große Betroffenheit aus. Das hätten wir schon hingekriegt, aber das dauert natürlich, sagt Saam. Einzelne können die ganze Rechtsprechung torpedieren. Denn unsere Rechtsordnung basiert auf der Fiktion, dass sich die Verfahrensbeteiligten dem Gericht unterwerfen." Wie sehr das Spiel auf Zeit manchmal Vorteile bringe, zeige auch der jüngst beendete Prozess gegen den Schuhkönig" Mayer: Mit immer neuen Beweisanträgen gehe ein Prozess dann nicht zu Ende. Bis alle Beteiligten, auch das Gericht, mürbe würden und einen Vergleich schließen. Saam: Es siegt nicht immer das Gute."
Haager Konvention
Wer sich das Sorgerecht mit dem Partner teilt, darf nicht einfach den Lebensmittel punkt des Kindes auf Dauer verändern. Der klassische Fall - ein Elternteil, der im Ausland gelebt hat, kehrt mit dem Kind in die alte Heimat zurück - stellt den zurück gebliebenen Expartner vor Probleme. Um Abhilfe zu schaffen, regelt das Haager Übereinkommen zwischen 60 Staaten die Rückführung der Kinder im Alter bis zu 16 Jahren. Dabei handelt es sich meist darum, den Zustand vor der internationalen Kindesentführung" wiederherzustellen: Haben beide Eltern das Sorgerecht und wurde das Kind ohne Zustimmung eines Elternteils in ein fremdes Land gebracht, so muss es zurück. Das Sorgerecht wird da durch nicht geregelt - ebenso wenig die Frage, wo das Kind am besten aufgehoben ist. Eine zentrale Behörde bei der Generalbundesanwaltschaft versucht zunächst, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Kommt es zum Prozess, müssen die Beteiligten diesen bezahlen. Im Paragrafenwerk wurde eine durchschnittliche Verfahrensdauer von sechs Wochen angestrebt. In Deutschland liegt die Dauer jedoch durchschnittlich bei 25,5 Wochen. Zum Vergleich: In Großbritannien bringen es die Richter auf nur rund 7,5 Wochen.
jan

Stuttgarter Zeitung 24.01.2002



MUTTER ENTFÜHRT EIGENES KIND; VATER BEGEHT SELBSTMORD
Jahrelang ist der Fall zwischen Stuttgarter Gerichten hin und her geschoben worden. Nun gibt ein Sprecher zu, dass diese Entwicklung dem Rechtsstaat eine Lehre sein müsse:
http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/88511






Südwest-Presse 6.4.2000: Junginger Ex-Ortsvorsteher wegen Kindesentziehung verurteilt
Aus Verzweiflung entführt - Zehn Monate Bewährungsstrafe für Frank-Alexander Dachtler
Die Kurzschlusshandlung eines Verzweifelten - so hat der ehemalige Junginger Ortsvorsteher Dachtler die Entführung seiner Töchter nach Rumänien vor dem Amtsgericht Mannheim dargestellt. Der Richter verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung.
CHIRIN KOLB
Frank-Alexander Dachtler will für seine beiden Töchter nur das Beste. Das versichert der ehemalige Junginger Ortsvorsteher ebenso eindringlich wie unermüdlich. Was das Beste für die mittlerweile zwei und drei Jahre alten Mädchen ist, glaubt der Vater ganz genau zu wissen - und zur Durchsetzung dessen hat er zu einem ungesetzlichen Mittel gegriffen: Am 27. März 1999 holte er seine Töchter in der Mannheimer Wohnung seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau ab, brachte sie aber nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurück, sondern flog mit ihnen nach Sibiu in Rumänien (wir berichteten). Zwei Monate blieben er und die Kinder spurlos verschwunden. Die Ehefrau, die nichts über den Verbleib ihrer Töchter wusste, schaltete Interpol ein. Dachtler stellte sich schließlich am 27. Mai im deutschen Generalkonsulat in Rumänien.
Seine Frau vernachlässige die Kinder, die sich zudem vor allem zu ihm als Vater hingezogen fühlten, deswegen habe er sich zu der - im Übrigen gut vorbereiteten - Entführung hinreißen lassen, argumentierte er vor dem Amtsgericht Mannheim, wo er gestern wegen Kindesentziehung angeklagt war. Seine Frau, die das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder hatte, sei unzugänglich für seine Versuche gewesen, das Sorgerecht gemeinsam auszuüben, habe Termine platzen lassen und ihm auch sonst im Umgang mit den Mädchen allerhand Steine in den Weg gelegt. "Ich habe gedacht, wenn die Kinder mal weg sind, ist sie zum Einlenken bereit'', sagte er. Keinesfalls habe er aber endgültig mit den Töchtern untertauchen wollen. Er sei völlig verzweifelt gewesen, die Entführung mithin eine Kurzschlusshandlung.
Der Mutter hat er damit einen nachhaltigen Schrecken eingejagt. "Ich hatte wahnsinnige Angst, dass er den Kindern etwas antut'', sagte die 30-Jährige vor Gericht. Sie schilderte sich als treu sorgende Mutter und ihren Noch-Ehemann, von dem sie nur als "Herr Dachtler'' sprach, als Vater, dem sein Job als Ortsvorsteher weit wichtiger gewesen sei als seine Töchter. Nicht sie, sondern er sei schuld daran, dass die Ehe gescheitert und es nie zu einer einvernehmlichen Sorgerechtsvereinbarung gekommen ist.
Mit derlei Konflikten wollte sich der Strafrichter freilich nicht eingehend befassen. Diese schwierige Aufgabe fällt dem Familienrichter zu. An dessen Urteil solle sich Dachtler unbedingt halten, legte ihm der Amtsrichter nahe, "auch wenn Ihnen seine Entscheidung nicht gefällt''. Er jedenfalls verurteilte den 31-Jährigen, der inzwischen als kaufmännischer Angestellter arbeitet, zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Er gestand dem Vater zu, selbst durchaus der Meinung gewesen zu sein, zum Wohl der Töchter zu handeln. Damit übernahm der Richter die Argumentation von Verteidiger Heinrich Borst. Die Liebe des Vaters zu seinen Kindern sei in diesem Fall aber zwiespältig, sagte der Richter: "Je emotionaler jemand handelt, desto schwieriger ist die Beurteilung, ob sich so etwas wiederholt.''


Bemerkung vaeternotruf.de: 
Bis zum heutigen Tag können alleinsorgeberechtigte Mütter völlig legal die gemeinsamen Kinder entführen und untertauchen ohne, dass auch nur ein Hahn oder Staatsanwalt danach kräht.






Karin Jäckel

Ich habe Frank Dachtler nur per eMail, jedoch schon seit der Zeit gekannt, als er seine Strafe erwartete, mit der er fuer das Kidnapping seiner Kinder zu rechnen hatte. Eine seiner ersten eMails, die er mir schrieb, war ein Aufschrei aus tiefster Verzweiflung, zugleich aber immer noch von der Hoffnung erfuellt, dass die Mutter seiner Kinder doch nicht so gemein sein koenne, ihn als Vater doch nicht einfach so ausradieren koenne, doch irgendwie zur Vernunft kommen muesse, dass es doch um die Kinder ginge, die ja nichts dafuer koennten, dass ihre Eltern sich nicht mehr lieben, dass die Richter dieses Spiel doch durchschauen muessten.
In der nachfolgenden Zeit erlebte ich mit, wie Frank Dachtler sich in diesem verzweifelten Kampf um die Kinder von einem leidenschaftlichen Hoffnungstraeger mit grossem Siegeswillen in einen vor Schmerz, Wut und unertraeglicher Ohnmacht bruellenden Michael Kohlhaas verwandelte. Seine Trauer, sein Aufbegehren gegen den Verlust seiner Kinder, sein Widerstand gegen die Paragraphenklauberei der Justizbeamten und seine in gluehende Wut umgeschlagene einstige Liebe zu der Mutter seiner Kinder erschienen mir elementar. Zwischen den oft radikal wirkenden Zeilen, die er mir schrieb, um wenigstens durch diese Wutattacken und Aufschreie ein wenig von dem Druck abzulassen, unter dem seine Persoenlichkeit litt, schwang sehr deutlich die suizidale Gefaehrdung mit.
Obwohl ich keine Psychologin bin, war er fuer mich ein lehrbuchhaftes Beispiel dafuer, wie ein Mensch unter dem Pressdruck eines unabaenderlich immer unertraeglicher werdenden, scheinbar auswegslosen Lebens zu der einzigen, letztmoeglichen freien Entscheidung findet, mit der er sich selbst und der Aussenwelt ein letztes Mal beweisen kann, dass er nicht hilflos, nicht ohnmaechtig, nicht fuer immer und ewig unterdrueckt ist. Zweimal gelang es mir, ihn kurz vor dem letzten Schritt zum Innehalten zu bewegen. Selbstmord ist ja selten das Zeichen dafuer, dass ein Mensch keine Wuensche mehr an das Leben hat und wirklich nicht mehr leben will. Es ist vielmehr das Zeichen dafuer, dass ein Mensch so nicht mehr leben will, wie er zu leben gezwungen ist. Sich selbst dieses Leben zu nehmen, heisst es aus eigenem Entschluss zu beenden und sich aus der Unertraeglichkeit der erduldeten Fremdbestimmung zu befreien, indem ein allerletztes Mal eine selbstbestimmte Entscheidung getroffen und in einem allerletzten Kraftakt durchgefuehrt wird.
Fuer Frank Dachtler mag diese Entscheidung als der letztmoegliche Schritt in die letztmoegliche Freiheit erschienen sein. Fuer seine Kinder ist sein Schritt der erste Schritt in die lebenslange Qual der Warum-Fragen. Warum-Fragen dieser Art habe ich hundertfach gehoert, als ich meine Buecher "Der gebrauchte Mann", "Im Stich gelassen" und "Furcht vor dem Leben" recherchierte.
Warum-Fragen wie:
"Papa, warum hast du das getan?"
"Warum hast du mir das angetan?"
"Vati, warum war ich dir nicht wert, dass du leben wolltest?"
"Warum hast du vergessen, dass ich dich liebe und brauche?"
"Dad, warum bin ich nicht bei der Mutter weggelaufen, hin zu dir?"
"Warum bin ich am letzten Abend so boese mit dir gewesen?" "Papi, warum habe ich dir nicht deutlich genug gezeigt, wie lieb ich dich habe?" "Papa, warum hast du mich verlassen?"
Fragen, die niemand mehr beantwortet. Fragen, die quaelen und aengstigen, sich auswirken auf die Sicherheit der Kinder im Leben, auf ihre eigene Liebesbeziehung und spaeter auf ihre eigenen Kinder. Der Suizid des Vaters (ebenso wie der Mutter) ist eine Erfahrung, die Vertrauen zerstoert und eine Angst vor dem Leben erzeugt, die Kinder und Jugendliche nur allzu oft den Lebensmut und jede Zuversicht in die eigene Kraft verlieren laesst und alle Energie in eine Spirale aus verzweifelt machtloser Aggressionen verwandelt. Traurig oft richtet sich diese gegen sich selbst.
Fuer Frank Dachtler war dieser Tage der Moment des Loslassens gekommen. Ob seine Kinder diesen Moment auf de Suche nach dem Vater und der eigenen Identitaet jemals finden, bleibt fraglich. Und ob es das war, was der Vater sich ersehnte? Ich kann es nicht glauben.
Gewiss ist, Frank Dachtler war ein verzweifelter Mann. Am Ende aller Hoffnung. Fertig von diesem Leben und mit diesem Leben, am Ende eines schweren Kampfes, ohne Hoffnung auf Besserung. Er hat sich allen Fragen entzogen, um endlich Ruhe zu finden. Die Mutter seiner Kinder ist es, die eines Tages auf dem Pruefstein stehen wird und sich von ihnen fragen lassen muss: "Mama, warum hat Papa das getan? Warum hast du ihm das angetan? Warum hast du es uns angetan? Warum hast du uns nicht mehr geliebt?" Ob die Mutter darauf ueberzeugende Antworten hat?
Ich glaube es nicht.
Nur die Verantwortlichen in der Justiz und in den sozialen Diensten werden ihre Haende in Unschuld waschen. Die in der Justiz haben die Verantwortung an Gutachter und Jugendamtsamtsexperten abgegeben. Schliesslich haben sie vom obersten Gericht die Anweisung erhalten, keinen Schritt von der Expertise der psychologischen und sozialen Experten abzuweichen. Die Experten aber haben nur nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt und die Verantwortung an die Justiz abgegeben.
Schliesslich ist ein Urteil zu faellen Sache des Gerichts. Die Schuld ist ein Chamaeleon. Sie faerbt sich passend zu jedem beliebigen Hintergrund um. Und wer gewohnt ist, ueber die Schuld der Anderen zu richten, vergisst leicht die eigene.
Mein Gedanke an Frank Dachtler, den ich leider nicht mehr lebend antraf, als ich aus Washington DC zurueckkam, wo ich fuer das Recht aller Kinder auf ihre beiden Eltern gekaempft habe, ist ein kleines Wortbild, an das sein Name mich erinnert. Dachtler, der Dochte Macher, dessen Docht heruntergebrannt und dessen Flamme erloschen ist. Im
Geist werde ich ihm und meinen anderen Bekannten, die wie er an der Liebe gescheitert sind, manchmal, wenn ich spaet nachts noch an meiner Arbeit sitze, eine Kerze anzuenden.

Karin Jaeckel
Dr.Karin Jaeckel, Autorin
(u.v.a. Deutschland frisst seine Kinder - Der gebrauchte Mann -
Die Frau an seiner Seite - Furcht vor dem Leben - Monika.B.)
Hansjakobstr.5*77704 Oberkirch