Dienstag, 11. April 2017

www.archeviva.com

Sie nehmen sich das Leben aus Ohnmacht vor einer Familiengerichtsbarkeit aus NS-Zeiten!


1) Richard V., Mitglied des CEED, hat sich das Leben genommen!


Traurige Nachricht - ein Vater hat sich das Leben genommen! Er hat der psychischen Gewalt (PAS – Eltern-Kind-Entfremdung) zu nicht mehr standhalten können
Am Samstag, den 19. Januar 2013 erlag Richard voller Trauer seiner Ohnmacht. Richard konnte die Begegnung mit seiner Tochter nicht ertragen, als sie ihm sagte, dass sie von ihm nichts mehr wissen will. Eine Tochter, die ihm das deutsche Jugendamt gestohlen hat, um sie unter Zwangsgermanisierung zu stellen.

Richard, seit September 2001 ein Unterstützer von CEED, konnte diese Ohnmacht vor der Grausamkeit deutscher Jugendämter und sog. Familiengerichte nicht mehr länger aushalten.
CEED war für Richard die einzige Familie. Dort hat er Menschen kennen gelernt, die ihn verstehen konnten und die mit ihm dasselbe Schicksal teilten. Bitte scannen und weitergeben!

2) Blauer Weihnachtsmann - Nach dem Tod von Dr. Roland R.

Das Unrecht, das hier in Deutschland geschieht, hat einen Namen: Staatlicher Missbrauch!
Gelebte Beziehung beider Eltern zu ihren Kindern per Beschluss verboten!
Dem drohenden Tod beim Kampf ums Überleben der Väter, denen nach Trennung und Scheidung die Beziehung zu ihren Kindern grauenvoll durch Gerichte und Jugendamt aus dem Herzen gerissen wird, hat die Organisation Blauer-Weihnachtsmann den Kampf angesagt.
Der im September 2011 gegründete gemeinnützige Verein setzt sich für die Gleichstellung von Mütter und Vätern, Männern und Frauen ein. Es ist erschreckend, wenn die Eltern von ihren Kindern entgegen der Menschenrechte und entgegen des Grundgesetzes getrennt wurden und eine – oft lebenslange – Folter aushalten müssen.
Nur in der Gemeinschaft hat man die Möglichkeit diese Folter zu überleben. Trotz des gemeinsam gesetzten Zieles gegen das bestehende Unrecht in Deutschland anzugehen und Eltern-Kind-Entfremdung zu überwinden, erreichen viele Väter dieses Ziel nicht. Es ist noch nicht untersucht worden, wie viele der an die 1000 Selbstmorde im Zusammenhang mit familären Problemen in Deutschland gesehen werden.
http://www.archeviva.com/…/k…/hamburg-blauer-weihnachtsmann/

3) Vorsitzender des EfKiR erhängt sich im Keller seines Hauses

Für immer weggerissen von seinem Kind – Vaterselbstmorde vorprogrammiert …
Heute Nacht erreichte ARCHE die Nachricht von einem weiteren Freitod eines Vaters, der im gerichtlichen Kampf um sein Kind stand. Es handelt sich um den 1. Vorsitzenden des Vereins EfKiR – Eltern für Kinder im Revier. Werner N. soll sich im Keller seines Hauses erhängt haben. Sobald wir Näheres erfahren, werden wir berichten.
An die deutschen Familiengerichte, Jugendämter und Verfahrensbeteiligte
Hört auf mit dieser Spalterei der Familien ! Endgültig ! Stoppt den Selbstmord der Väter durch das Öffnen Eurer Herzen !
Lasst es nicht mehr zu, dass Väter oder Mütter ihren Kindern entrissen werden, nur weil Ihr es nicht hinbekommt, Brücken zwischen den Menschen zu bauen.
Wozu bräuchten wir Euch sonst ?

Mittwoch, 29. März 2017

Vater wollte sich das Leben nehmen

Velbert Aktuell "Polizeieinsatz am Jugendamt"

Freitag Großeinsatz beim Jugendamt Velbert.
Vater wurde gewalttätig und wollte sich das Leben nehmen, weil er mit der Entscheidung des Amt nicht einverstanden war.
Vater wurde überwältigt und niemand wurde bei diesen Einsatz verletzt.
(Quelle :WAZ 25.3.2017)

Wenn das Jugendamt zum Einsatz kommt, handelt es sich immer um den Schutz und die Gewährleistung des Kindeswohl.

Doch einige Fragen bleiben in diesen Fall offen:

Konnte der Vater sich in der deutschen Sprache verständigen?
Gibt es bei der Polizei und dem Ordnungsamt ausgebildete Deeskalationsfachkräfte?
Welche Rechte haben Eltern, wenn diese nicht mit der amtlichen Entscheidung übereinstimmen?

Wie sieht die Qualifikation von Pflegefamilien aus?


Und wie die Betreuung der Familien, denen die Kinder genommen wurden?


Denn wenn ein Vater sich im Jugendamt das Leben nehmen will, weil er sein Kind nicht in amtliche Obhut geben will, hört sich das schon eher nach einen "Hilferuf" an .


Denn auch Ämter können Fehler machen.

Auch wenn die meisten sicherlich immer das Kindeswohl im Focus stellen.

Doch leider hört man auch immer wieder von Fälle ,in denen amtlich nicht immer korrekt gearbeitet wird .



Zum Schutze des Kindeswohl.
Zum Schutze der Familie.

Donnerstag, 9. März 2017

Fremdverschulden oder Suizid wird aber ausgeschlossen

Berliner Zeitung:

Sie war eines der bekanntesten deutschen Justizopfer: 889 Tage hatte Monika de Montgazon unschuldig im Gefängnis gesessen. Wie erst jetzt bekanntwurde, ist die Arzthelferin Ende Dezember im Alter von 61 Jahren gestorben. Verwandte hätten sie tot in ihrer Neuköllner Wohnung gefunden, bestätigte ihr Schwager Rudolf Jursic auf Nachfrage. Die Leiche sei obduziert worden, sagte Jursic. Eine genaue Todesursache stehe nicht fest, so Jursic. Fremdverschulden oder Suizid würden aber ausgeschlossen.
Monika de Montgazon stand mehr als vier Jahre unter dem Verdacht, ihren Vater verbrannt zu haben. Sie wurde aufgrund eines Brandgutachtens des Berliner Landeskriminalamtes des Mordes beschuldigt. Nach diesem Gutachten, das später für falsch erklärt wurde, sollte sie im September 2003 im Haus ihres Vaters am Britzer Uhuweg mehrere Liter Spiritus verteilt und angezündet haben. Ihr 76-jähriger krebskranker Vater hatte  im ersten Obergeschoss im Bett gelegen. Monika de Montgazon, damals 47 Jahre alt, hatte ihn gepflegt. Der Vater starb in den Flammen.

Freispruch im zweiten Prozess

Im Januar 2005 wurde Monika de Montgazon nach siebenmonatiger Verhandlung in einem ersten Prozess wegen Mordes mit besonderer Schwere der Schuld zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach Ansicht der Richter hatte die Arzthelferin die Versicherung für das Haus kassieren wollen. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. Die obersten Richter bemängelten, dass in dem Verfahren lediglich den Ergebnissen der Berliner LKA-Mitarbeiter, nicht aber diversen entlastenden Gutachten Glauben geschenkt wurde. In einem zweiten Prozess wurde die Frau freigesprochen. Eine Gutachterin des Bundeskriminalamtes hatte eindeutig Brandstiftung ausgeschlossen. Sie ging eher davon aus, dass der Vater im Bett geraucht habe und Glut auf die Matratze gefallen sei.
Monika de Montgazon kam nach 889 Tagen aus der Haft frei. Sie zog in eine kleine Wohnung in Neukölln. Ihr Schwager Rudolf Jursic hatte die Frau die ganze Zeit während ihrer Haft unterstützt.
Nach dem Freispruch wurden die Untersuchungsmethoden der LKA-Chemiker geprüft. Externe Wissenschaftler wiesen darauf hin, dass die Kollegen längst bekannte internationale Studien ignoriert hätten. Personelle Konsequenzen für die LKA-Brandermittler gab es nicht. Im September 2009 schrieb der damalige Polizeipräsident Dieter Glietsch an Monika de Montgazon: „Die Frage, ob die damals Handelnden den heutigen Wissensstand hätten erreichen können, kann ich Ihnen nicht beantworten. Unabhängig davon bedauere ich zutiefst, dass Sie über Jahre hinweg unter der Last des Verdachts und des Verfahrens zu leiden hatten.“

Viele Klagen

Jahrelang kämpfte Monika de Montgazon mit Hilfe ihres Schwagers vor den Zivilgerichten um Wiedergutmachung. Ihr Fall erregte bundesweit Aufsehen, weil sie so wenig staatliche Unterstützung bekam. Sie erhielt zunächst nur eine Haftentschädigung von elf Euro pro Tag. Erst aufgrund ihres Falles wurde das Entschädigungsgesetz geändert, inzwischen liegt der Tagessatz bei 25 Euro.
In ihrem Beruf konnte sie nicht mehr arbeiten, sie fand nach der Haft keinen Job mehr. Erst nach mehreren Klagen vor Gericht erreichte sie , dass die Berliner Justiz ihr bis zuletzt einen monatlichen Schadensersatz in Höhe ihres letzten Gehaltes als Arzthelferin zahlte.
Bis zum Schluss kämpfte Monika de Montgazon aber um die Übernahme der vollständigen Kosten für die fünf Brandgutachten, mit denen letztendlich ihre Unschuld bewiesen werden konnte. Rund 114 000 Euro hatten sie diese Gutachten gekostet. Lediglich 82.000 Euro bekam sie später zurück. Das Kammergericht hielt die Kosten für die Gutachten für zu hoch.
Nach der Entlassung aus dem Gefängnis habe sie allein gelebt und sich immer mehr zurückgezogen, berichtete ihr Schwager Rudolf Jursic. Sie sei kaum noch aus dem Haus gegangen, habe keine Kontakte mehr gepflegt und zum Schluss auch nicht mehr geöffnet, wenn jemand an ihrer Tür geklingelt habe. Auch zu Ärzten sei sie nicht gegangen, obwohl er es ihr immer wieder geraten habe, sagte Jursic.
Anfang März soll Monika de Montgazon auf einem Kreuzberger Friedhof beigesetzt werden. Im Kreise der Familie.
– Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/25947082 ©2017
Sie war eines der bekanntesten deutschen Justizopfer: 889 Tage hatte Monika de Montgazon unschuldig im Gefängnis gesessen. Wie erst jetzt bekanntwurde, ist die Arzthelferin Ende Dezember im Alter von 61 Jahren gestorben. Verwandte hätten sie tot in ihrer Neuköllner Wohnung gefunden, bestätigte ihr Schwager Rudolf Jursic auf Nachfrage. Die Leiche sei obduziert worden, sagte Jursic. Eine genaue Todesursache stehe nicht fest, so Jursic. Fremdverschulden oder Suizid würden aber ausgeschlossen.
Monika de Montgazon stand mehr als vier Jahre unter dem Verdacht, ihren Vater verbrannt zu haben. Sie wurde aufgrund eines Brandgutachtens des Berliner Landeskriminalamtes des Mordes beschuldigt. Nach diesem Gutachten, das später für falsch erklärt wurde, sollte sie im September 2003 im Haus ihres Vaters am Britzer Uhuweg mehrere Liter Spiritus verteilt und angezündet haben. Ihr 76-jähriger krebskranker Vater hatte  im ersten Obergeschoss im Bett gelegen. Monika de Montgazon, damals 47 Jahre alt, hatte ihn gepflegt. Der Vater starb in den Flammen.

Freispruch im zweiten Prozess

Im Januar 2005 wurde Monika de Montgazon nach siebenmonatiger Verhandlung in einem ersten Prozess wegen Mordes mit besonderer Schwere der Schuld zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach Ansicht der Richter hatte die Arzthelferin die Versicherung für das Haus kassieren wollen. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. Die obersten Richter bemängelten, dass in dem Verfahren lediglich den Ergebnissen der Berliner LKA-Mitarbeiter, nicht aber diversen entlastenden Gutachten Glauben geschenkt wurde. In einem zweiten Prozess wurde die Frau freigesprochen. Eine Gutachterin des Bundeskriminalamtes hatte eindeutig Brandstiftung ausgeschlossen. Sie ging eher davon aus, dass der Vater im Bett geraucht habe und Glut auf die Matratze gefallen sei.
Monika de Montgazon kam nach 889 Tagen aus der Haft frei. Sie zog in eine kleine Wohnung in Neukölln. Ihr Schwager Rudolf Jursic hatte die Frau die ganze Zeit während ihrer Haft unterstützt.
Nach dem Freispruch wurden die Untersuchungsmethoden der LKA-Chemiker geprüft. Externe Wissenschaftler wiesen darauf hin, dass die Kollegen längst bekannte internationale Studien ignoriert hätten. Personelle Konsequenzen für die LKA-Brandermittler gab es nicht. Im September 2009 schrieb der damalige Polizeipräsident Dieter Glietsch an Monika de Montgazon: „Die Frage, ob die damals Handelnden den heutigen Wissensstand hätten erreichen können, kann ich Ihnen nicht beantworten. Unabhängig davon bedauere ich zutiefst, dass Sie über Jahre hinweg unter der Last des Verdachts und des Verfahrens zu leiden hatten.“

Viele Klagen

Jahrelang kämpfte Monika de Montgazon mit Hilfe ihres Schwagers vor den Zivilgerichten um Wiedergutmachung. Ihr Fall erregte bundesweit Aufsehen, weil sie so wenig staatliche Unterstützung bekam. Sie erhielt zunächst nur eine Haftentschädigung von elf Euro pro Tag. Erst aufgrund ihres Falles wurde das Entschädigungsgesetz geändert, inzwischen liegt der Tagessatz bei 25 Euro.
In ihrem Beruf konnte sie nicht mehr arbeiten, sie fand nach der Haft keinen Job mehr. Erst nach mehreren Klagen vor Gericht erreichte sie , dass die Berliner Justiz ihr bis zuletzt einen monatlichen Schadensersatz in Höhe ihres letzten Gehaltes als Arzthelferin zahlte.
Bis zum Schluss kämpfte Monika de Montgazon aber um die Übernahme der vollständigen Kosten für die fünf Brandgutachten, mit denen letztendlich ihre Unschuld bewiesen werden konnte. Rund 114 000 Euro hatten sie diese Gutachten gekostet. Lediglich 82.000 Euro bekam sie später zurück. Das Kammergericht hielt die Kosten für die Gutachten für zu hoch.
Nach der Entlassung aus dem Gefängnis habe sie allein gelebt und sich immer mehr zurückgezogen, berichtete ihr Schwager Rudolf Jursic. Sie sei kaum noch aus dem Haus gegangen, habe keine Kontakte mehr gepflegt und zum Schluss auch nicht mehr geöffnet, wenn jemand an ihrer Tür geklingelt habe. Auch zu Ärzten sei sie nicht gegangen, obwohl er es ihr immer wieder geraten habe, sagte Jursic.
Anfang März soll Monika de Montgazon auf einem Kreuzberger Friedhof beigesetzt werden. Im Kreise der Familie.
– Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/25947082 ©2017
Sie war eines der bekanntesten deutschen Justizopfer: 889 Tage hatte Monika de Montgazon unschuldig im Gefängnis gesessen. Wie erst jetzt bekanntwurde, ist die Arzthelferin Ende Dezember im Alter von 61 Jahren gestorben. Verwandte hätten sie tot in ihrer Neuköllner Wohnung gefunden, bestätigte ihr Schwager Rudolf Jursic auf Nachfrage. Die Leiche sei obduziert worden, sagte Jursic. Eine genaue Todesursache stehe nicht fest, so Jursic. Fremdverschulden oder Suizid würden aber ausgeschlossen. – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/25947082 ©2017

Sie war eines der bekanntesten deutschen Justizopfer: 889 Tage hatte Monika de Montgazon unschuldig im Gefängnis gesessen. Wie erst jetzt bekanntwurde, ist die Arzthelferin Ende Dezember im Alter von 61 Jahren gestorben. Verwandte hätten sie tot in ihrer Neuköllner Wohnung gefunden, bestätigte ihr Schwager Rudolf Jursic auf Nachfrage. Die Leiche sei obduziert worden, sagte Jursic. Eine genaue Todesursache stehe nicht fest, so Jursic. Fremdverschulden oder Suizid würden aber ausgeschlossen.
Monika de Montgazon stand mehr als vier Jahre unter dem Verdacht, ihren Vater verbrannt zu haben. Sie wurde aufgrund eines Brandgutachtens des Berliner Landeskriminalamtes des Mordes beschuldigt. Nach diesem Gutachten, das später für falsch erklärt wurde, sollte sie im September 2003 im Haus ihres Vaters am Britzer Uhuweg mehrere Liter Spiritus verteilt und angezündet haben. Ihr 76-jähriger krebskranker Vater hatte  im ersten Obergeschoss im Bett gelegen. Monika de Montgazon, damals 47 Jahre alt, hatte ihn gepflegt. Der Vater starb in den Flammen.

Freispruch im zweiten Prozess

Im Januar 2005 wurde Monika de Montgazon nach siebenmonatiger Verhandlung in einem ersten Prozess wegen Mordes mit besonderer Schwere der Schuld zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach Ansicht der Richter hatte die Arzthelferin die Versicherung für das Haus kassieren wollen. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. Die obersten Richter bemängelten, dass in dem Verfahren lediglich den Ergebnissen der Berliner LKA-Mitarbeiter, nicht aber diversen entlastenden Gutachten Glauben geschenkt wurde. In einem zweiten Prozess wurde die Frau freigesprochen. Eine Gutachterin des Bundeskriminalamtes hatte eindeutig Brandstiftung ausgeschlossen. Sie ging eher davon aus, dass der Vater im Bett geraucht habe und Glut auf die Matratze gefallen sei.
Monika de Montgazon kam nach 889 Tagen aus der Haft frei. Sie zog in eine kleine Wohnung in Neukölln. Ihr Schwager Rudolf Jursic hatte die Frau die ganze Zeit während ihrer Haft unterstützt.
Nach dem Freispruch wurden die Untersuchungsmethoden der LKA-Chemiker geprüft. Externe Wissenschaftler wiesen darauf hin, dass die Kollegen längst bekannte internationale Studien ignoriert hätten. Personelle Konsequenzen für die LKA-Brandermittler gab es nicht. Im September 2009 schrieb der damalige Polizeipräsident Dieter Glietsch an Monika de Montgazon: „Die Frage, ob die damals Handelnden den heutigen Wissensstand hätten erreichen können, kann ich Ihnen nicht beantworten. Unabhängig davon bedauere ich zutiefst, dass Sie über Jahre hinweg unter der Last des Verdachts und des Verfahrens zu leiden hatten.“

Viele Klagen

Jahrelang kämpfte Monika de Montgazon mit Hilfe ihres Schwagers vor den Zivilgerichten um Wiedergutmachung. Ihr Fall erregte bundesweit Aufsehen, weil sie so wenig staatliche Unterstützung bekam. Sie erhielt zunächst nur eine Haftentschädigung von elf Euro pro Tag. Erst aufgrund ihres Falles wurde das Entschädigungsgesetz geändert, inzwischen liegt der Tagessatz bei 25 Euro.
In ihrem Beruf konnte sie nicht mehr arbeiten, sie fand nach der Haft keinen Job mehr. Erst nach mehreren Klagen vor Gericht erreichte sie , dass die Berliner Justiz ihr bis zuletzt einen monatlichen Schadensersatz in Höhe ihres letzten Gehaltes als Arzthelferin zahlte.
Bis zum Schluss kämpfte Monika de Montgazon aber um die Übernahme der vollständigen Kosten für die fünf Brandgutachten, mit denen letztendlich ihre Unschuld bewiesen werden konnte. Rund 114 000 Euro hatten sie diese Gutachten gekostet. Lediglich 82.000 Euro bekam sie später zurück. Das Kammergericht hielt die Kosten für die Gutachten für zu hoch.
Nach der Entlassung aus dem Gefängnis habe sie allein gelebt und sich immer mehr zurückgezogen, berichtete ihr Schwager Rudolf Jursic. Sie sei kaum noch aus dem Haus gegangen, habe keine Kontakte mehr gepflegt und zum Schluss auch nicht mehr geöffnet, wenn jemand an ihrer Tür geklingelt habe. Auch zu Ärzten sei sie nicht gegangen, obwohl er es ihr immer wieder geraten habe, sagte Jursic.
Anfang März soll Monika de Montgazon auf einem Kreuzberger Friedhof beigesetzt werden. Im Kreise der Familie.
– Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/25947082 ©2017

Freitag, 13. Januar 2017

Am 13.1.2017 gegen 14.00 Uhr stach sich vor dem Justizzentrum ein Mann selbst nieder


Nur in Heute wird der Vorfall erwähnt.

Der Mann wurde in ein Spital gebracht. Ende gut, alles gut.

Aber warum sich ein Mensch vor dem Justizzentrum selbst niedersticht, bleibt unbekannt.

Durch die Rechtsprechung mancher Richterinnen und Richter wurden Gerichte zu Festungen. Die Absperren werden immer massiver, die Kontrollen immer gründlicher. CDs und Fahrradhelme dürfen nicht mehr ins Gericht mitgenommen werden: Man könnte sich eine Rüstung und Waffen basteln und auf einen Richter losgehen!


Wer aber schützt die Justizopfer vor sich selbst?

Welche Justizopfer? Es gibt keine!

Aber was ist mit dem Mann, der sich selbst niedersticht, der wie Cato den Freitod sucht?

Cato war ein Staatsmann. Der hätte sich nicht vor einem Gericht mit einem Messer gestochen. Der hat sich würdig getötet.

Indem er sich seine Eingeweide aus seinem Körper riss?   

Der hatte eben Stil.

Freitag, 30. Dezember 2016

Willkür ist keine Schweizer Erfindung

Kassandrarufe gibt es genug:

https://www.youtube.com/watch?v=sNLNZHb0HqM&t=16s

Gerichte sind als Kontrollinstanzen in größeren Gemeinschaften unabdingbar. Menschen brauchen Kontrolle. Wer aber kontrolliert die Kontrolleure? Die Kontrolleure kontrollieren sich selbst!

Obwohl im Laufe der Menschheitsgeschichte Gerichte mehr Unrecht als Recht gesprochen haben, kommt Gerichtswillkür gefühlsmäßig immer nur zu anderen Zeiten oder an anderen Orten vor. Die "eigene" Gerichtsbarkeit wird immer ungeprüft für "richtig" gehalten; abgesehen von "Einzelfällen".

Gerichte sollen die Ordnung wieder herstellen.
Ordnung kann alles sein, das störungsfrei ist.
Wenn die Ordnung Sklaven kennt, dann ist nicht der die Sklavenhaltung anordnende Richter, sondern der sich gegen die Sklaverei auflehnende Sklave der Störer der Ordnung.
Wenn die Ordnung Hexen kennt, dann ist nicht der die Verbrennung anordnende Richter, sondern die nicht widerrufende Hexe die Störerin der Ordnung.
Wenn die Ordnung unwertes Leben kennt, dann ist nicht der die Vernichtung des unwerten Lebens anordnende Richter, sondern das unwerte Leben, das leben will, die Störung der Ordnung. 

Die Qualität einer Rechtsordnung misst sich nicht an ihrer abgehobenen, künstlichen Kompliziertheit, sondern an ihrem einfachen, natürlichen Zugang, Irrtümer zu berichtigen.

Unsere Rechtssystem hat ein Stadium erreicht, in dem nicht mehr die Wahrheit, sondern die eingesetzten Mitteln entscheidend wurden.

Donnerstag, 22. Dezember 2016

Integrität - ein nichtssagender Versuch eines literarischen Ausflugs


Als ich das letzte Mal in Indien war, verbrachte ich einige Tage als Ausklang mit einem Bekannten in einem kitschigen, künstlich geschaffenen Tourismus-Spot.
Unsere Tage begannen mit einem ausgedehnten Frühstück inklusive Rundumblick aufs Meer. Ebenso wie täglich Tümmler mitten unter Schwimmern die Bucht durchzogen, variierte täglich die Frühstücksabfolge: Milch, Kaffee, Eierspeise auf gebratenem Gemüse, Gebäck, Butter, Marmelade, Mangosaft. Das Ganze nannte sich israelisches Frühstück und bestach durch seine lokalen Variationen. Die Teile kamen einzeln und stets in einer anderen Reihenfolge und veränderten Paarung. 7 Teile derart vielfältig zu gestalten war an sich beachtlich.
Täglich "belehrte" mein Bekannter die Kellner: Er wolle zuerst Kaffee, Milch, Gebäck, Butter und Marmelade und dann die Eierspeise auf Gemüse mit dem Mangosaft. Ich weiß nicht, was mehr Eindruck auf mich machte: Der interessiert gelehrige Blick der Kellner, der unmissverständlich versprach, es "morgen" richtig zu machen, oder die großväterliche Geduld - im Wissen der Sinnlosigkeit des Unterfangens - meines Bekannten. Im Grunde genommen war es für beide Seiten lediglich ein Gesellschaftsspiel, bei dem alle Mitspieler wussten, dass auch am nächsten Tag der Kaffee mit der Eierspeis, der Mangosaft mit der Butter und Marmelade, und - erst auf Nachfragen - das Gebäck mit der Milch kommen würden. Oder irgendwie anders. Den Kellnern und uns war das Nacheinander des Frühstücks ebenso egal wie den Tümmlern und Schwimmern ihr Nebeneinander. Alles verlief in einer Übereinstimmung, die nicht bestimmt war. Die sich nicht bestimmen lässt. Die kommt und vergeht, die einfach geschieht.
Es war eine Stunde der Integrität, bei der jeder Eingriff von außen nur Gewalt gewesen wäre, die nichts verbessert hätte, die sinnlos zerstört hätte.
Ziemlich zum Schluss der Überraschungsfrühstücke trat er auf. Ein Inder im Dhoti, der seine Kuh grasen führte. Beide strahlten eine Vollendung aus. Die eine delektierte sich am saftigen Grün und der andere las geruhsam seine Zeitung. Wenn man die Beiden beobachtete, verblassten Erinnerungen von Milchfabriken, in denen hunderte von Kühen ohne jeden Kontakt zur Außenwelt in einem maschinellen Produktionsverfahren nur mehr als leicht störanfällige, leicht austauschbare Nebenrollen eingeplant sind. Wir wussten nicht, ob die Kuh einen Namen hatte. Ich hätten sie Auðumbla genannt. Denn wir sahen, dass sie beide vorbehaltlos ihrer Bestimmung folgten; und dadurch Großes vollendeten.
Der Inder wird sich nie ein israelisches Frühstück leisten können. Wahrscheinlich kennt er überhaupt kein Verlangen danach. Wenn er so alt sein wird, wie ich war, würde er sich aufs Sterben vorbereiten, und so alt wie mein Bekannter würde er nie werden. Eine hohe Lebenserwartung ist kein Menschenrecht, sondern ein regionales Privileg. Und trotzdem erschien er jeden Tag selbstbewusst wie ein englischer Lord. Statt mit Melone im Dhoti, statt mit Butler mit Kuh. Aber mit Zeitung wie ein echter Lord.
Integrität. Unversehrtheit. Während ein Lord, um als Lord zu leben, etliche Acres ihrer natürlichen Unversehrtheit entreißen muss (oder besser gesagt, entreißen lassen muss), nutzten beide im künstlichen Tourismus-Indien die noch verbliebene Unversehrtheit ohne sie zu missbrauchen. 
Meist verstummten wir dann. Wir gestanden uns am letzten Tag, ähnlichen Gedanken nachgehangen zu haben. Ist ein Leben mit Rundumblick und israelischem Frühstück, das 70 oder 80 Jahre dauert, voller, als ein Leben im Dhoti mit Kuh, das 50 oder 60 Jahre währt? Oder gar reicher?
Wir wussten es nicht. Uns fiel nur unabhängig von einander "integer" ein.
Mein Bekannter ist nicht mehr. Er verstarb im Krankenhaus. Ein gemeinsamer Bekannter richtete mir aus, dass er seinen letzten Tag als menschenwürdig empfunden hätte: Er konnte noch einmal alleine aufs Klo gehen.
Ob er noch einmal an den Inder im Dhoti mit Kuh gedacht hat? An eine Zeit der Ordnung? Der Unbestechlichkeit? Sicher ist, der Inder im Dhoti mit Kuh hat nie an uns gedacht. Er hat uns ja nicht einmal wahrgenommen; für ihn hatten wir statt Integrität nur ein israelisches Frühstück mit Rundumblick.
Für uns scheint die Integrität des Lebens erst wenn sie unausweichlich geworden ist zu beginnen, beim Sterben.

Integrität:
Ordnung, Sicherheit, Aufrichtigkeit, Anständigkeit, Korrektheit, Ehrenhaftigkeit, Gerechtigkeit, Rechtschaffenheit, Redlichkeit, Zuverlässigkeit, Vertrauenswürdigkeit, Unbestechlichkeit, Makellosigkeit, Ehrlichkeit, Unversehrtheit, Unbescholtenheit. 

Am ehesten führt noch die Kuh ein Leben in Integrität.

Dienstag, 13. Dezember 2016

Gutachter sind Handlanger der Richter,

lautet ein weit verbreiteter Vorwurf.

Richter brauchen aber das Wissen der Gutachter.

Ein erster Schritt wäre, die Bestellung der Gutachter aus dem Dunstkreis der Richterschaft zu befreien.

Derzeit suchen sich Richterinnen und Richter ihre Gutachter - in einer bestimmten Absicht - aus.

Gutachter könnten zB durch eine festgelegte Reihung, auf die einzelne Richter keinen Einfluss haben, bestellt werden.

Jede Gutachterin hat ihr Fachgebiet und ihre Schwerpunkte. Die Listen der Gutachter könnten diffiziler gestaltet werden: Psychiater könnten unterteilt werden in Gutachter, die nur über die Arbeitsfähigkeit, über die Handlungsfähigkeit usw. urteilen Wenn ein Gutachter auch nur einmal seiner Aufgabe nicht gewachsen ist, wird er aus der Liste für immer gestrichen. Auch Gutachter, die eine gewisse Tendenz zeigen, werden aus der Liste für immer gestrichen.

Und vor allem müssen Gutachter für ihre Meinung einstehen: Nicht auf dem Papier wie jetzt, sondern auch tatsächlich: Gutachter können sich viel zu leicht herausreden.