Loving dad and Aberdeen oil worker, Lee McGregor, was 31 years of age
when he took his life, paralysed by grief at losing two children he
desperately loved, Alicia aged 12, and Logan aged 9.
While mum would often disappear for nights on end, Lee was a
conscientious father who took his kids on holiday and spent much of his
time playing the role of single parent to them.
On one occasion, after the couple separated, mum disappeared without
warning for over a month. On her return, Lee returned the children to
her despite grave misgivings. He feared that all she wanted was his
money, and would cynically use the kids as a bargaining chip to extract
as much cash from him as possible.
Despite paying significant amounts of child support to her, according
to Lee’s dad, Ian McGregor, his children would be dressed in little
more than rags. Worst still, there were allegations mums new partner had
abused Lee’s son Logan, and the kids were put on the at risk register
by Social Services.
The stepdad was accused of kicking Logan so hard across the floor,
he’d received carpet burns. This was after Logan wet his pants.
He was just two at the time.
On another occasion it was reported that mum had abused Logan, telling him to ‘fuck off and die’.
After one incident, where Logan was stabbed with a knife by his young
stepbrother, Lee took his son into his care for safety, only for the
Police to return him to his mother.
During the 12 years since Alicia was born, the kids moved house six times and attended four different schools.
As Lee’s contact was gradually reduced, he took legal action to get a
court order which gave him contact every other weekend and on one
weeknight, but all too often the order was broken when mum claimed the
children were ‘too ill’ to see him.
As Lee’s legal bills grew to over £5,000, mum stopped all contact in April 2016.
Despite beginning a relationship with a new partner, Lee was plunged into an abyss of despair.
Struggling with depression, on 28th August he was admitted to
Aberdeen Royal Infirmary after cutting his throat. Despite clear signs
Lee was seriously unwell and was begging for help, two psychologists
discharged him from hospital against his will.
A few days later, on 1st September 2016, Lee’s body was found in his
van outside a Premier Inn hotel, in Panmurefield, east of Dundee.
He had drunk anti-freeze, then hung himself from a handle in the roof
of the van 12-inches above his head. Beside him were Logan’s reading
book, Alicia’s poetry book and a note saying how much he loved and
missed his children.
His grandfather, Ian McGregor told Fathers4Justice that the sole
reason Lee took his life was because he feared he would never see his
children again.
At a service in Lee’s memory, he was remembered as a loving, generous
dad, with a mischievous sense of humour, who liked nothing more than
teasing his mum about her height.
But even in death, Lee was not left in peace. His children were not
allowed to attend his funeral and their grandfather was left to buy a
wreath on their behalf that read ‘sleep tight daddy’.
Ian doesn’t even know if Alicia and Logan have been told their father is dead.
Now Lee’s parents are left not only fighting to see their
grandchildren, but to stop Lee’s memory being erased as the mother
attempts to change the children’s surname.
Ian has written to MSP Mark McDonald, Minister for Childcare about
his ongoing concerns about the welfare of his grandchildren and what had
happened to his son.
McDonald responded stating that the Scottish Government plans to
review the Children Scotland Act 1995 with regards to family law, but
that this will be a ‘lengthy process which may take several years to
complete’. He told Ian he was unable to assist him further with the
matter.
A complaint to the Scottish Public Services Ombudsman (SPSO) is
currently delayed, pending ‘very high numbers of complaints, and a very
limited number of complaints reviewers to receive new cases.’
Fathers4Justice founder Matt O’Connor said, “Lee’s tragic case
demonstrates the cruel and degrading treatment of Scottish fathers by
the family justice system. How many more dads are going to die, and how
many more children are going to be abused, before Scottish government
takes action?”
“Lee’s legacy must be a change in Scottish law to ensure that there
is a presumption of shared parenting for fathers and their children, and
we will work with his family towards that objective.”
Sie nehmen sich das Leben aus Ohnmacht vor einer Familiengerichtsbarkeit aus NS-Zeiten!
1) Richard V., Mitglied des CEED, hat sich das Leben genommen!
Traurige Nachricht - ein Vater hat sich das Leben genommen! Er hat der
psychischen Gewalt (PAS – Eltern-Kind-Entfremdung) zu nicht mehr
standhalten können
Am Samstag, den 19. Januar 2013 erlag Richard
voller Trauer seiner Ohnmacht. Richard konnte die Begegnung mit seiner
Tochter nicht ertragen, als sie ihm sagte, dass sie von ihm nichts mehr
wissen will. Eine Tochter, die ihm das deutsche Jugendamt gestohlen hat,
um sie unter Zwangsgermanisierung zu stellen.
Richard, seit
September 2001 ein Unterstützer von CEED, konnte diese Ohnmacht vor der
Grausamkeit deutscher Jugendämter und sog. Familiengerichte nicht mehr
länger aushalten.
CEED war für Richard die einzige Familie. Dort
hat er Menschen kennen gelernt, die ihn verstehen konnten und die mit
ihm dasselbe Schicksal teilten. Bitte scannen und weitergeben!
2) Blauer Weihnachtsmann - Nach dem Tod von Dr. Roland R.
Das Unrecht, das hier in Deutschland geschieht, hat einen Namen: Staatlicher Missbrauch!
Gelebte Beziehung beider Eltern zu ihren Kindern per Beschluss verboten!
Dem drohenden Tod beim Kampf ums Überleben der Väter, denen nach
Trennung und Scheidung die Beziehung zu ihren Kindern grauenvoll durch
Gerichte und Jugendamt aus dem Herzen gerissen wird, hat die
Organisation Blauer-Weihnachtsmann den Kampf angesagt.
Der im
September 2011 gegründete gemeinnützige Verein setzt sich für die
Gleichstellung von Mütter und Vätern, Männern und Frauen ein. Es ist
erschreckend, wenn die Eltern von ihren Kindern entgegen der
Menschenrechte und entgegen des Grundgesetzes getrennt wurden und eine –
oft lebenslange – Folter aushalten müssen.
Nur in der
Gemeinschaft hat man die Möglichkeit diese Folter zu überleben. Trotz
des gemeinsam gesetzten Zieles gegen das bestehende Unrecht in
Deutschland anzugehen und Eltern-Kind-Entfremdung zu überwinden,
erreichen viele Väter dieses Ziel nicht. Es ist noch nicht untersucht
worden, wie viele der an die 1000 Selbstmorde im Zusammenhang mit
familären Problemen in Deutschland gesehen werden. http://www.archeviva.com/…/k…/hamburg-blauer-weihnachtsmann/
3) Vorsitzender des EfKiR erhängt sich im Keller seines Hauses
Für immer weggerissen von seinem Kind – Vaterselbstmorde vorprogrammiert …
Heute Nacht erreichte ARCHE die Nachricht von einem weiteren Freitod
eines Vaters, der im gerichtlichen Kampf um sein Kind stand. Es handelt
sich um den 1. Vorsitzenden des Vereins EfKiR – Eltern für Kinder im
Revier. Werner N. soll sich im Keller seines Hauses erhängt haben.
Sobald wir Näheres erfahren, werden wir berichten. An die deutschen Familiengerichte, Jugendämter und Verfahrensbeteiligte Hört auf mit dieser Spalterei der Familien ! Endgültig ! Stoppt den Selbstmord der Väter durch das Öffnen Eurer Herzen !
Lasst es nicht mehr zu, dass Väter oder Mütter ihren Kindern entrissen
werden, nur weil Ihr es nicht hinbekommt, Brücken zwischen den Menschen
zu bauen.
Wozu bräuchten wir Euch sonst ?
Freitag Großeinsatz beim Jugendamt Velbert. Vater wurde gewalttätig und wollte sich das Leben nehmen, weil er mit der Entscheidung des Amt nicht einverstanden war. Vater wurde überwältigt und niemand wurde bei diesen Einsatz verletzt. (Quelle :WAZ 25.3.2017)
Wenn das Jugendamt zum Einsatz kommt, handelt es sich immer um den Schutz und die Gewährleistung des Kindeswohl.
Doch einige Fragen bleiben in diesen Fall offen:
Konnte der Vater sich in der deutschen Sprache verständigen? Gibt es bei der Polizei und dem Ordnungsamt ausgebildete Deeskalationsfachkräfte? Welche Rechte haben Eltern, wenn diese nicht mit der amtlichen Entscheidung übereinstimmen?
Wie sieht die Qualifikation von Pflegefamilien aus?
Und wie die Betreuung der Familien, denen die Kinder genommen wurden?
Denn
wenn ein Vater sich im Jugendamt das Leben nehmen will, weil er sein
Kind nicht in amtliche Obhut geben will, hört sich das schon eher nach
einen "Hilferuf" an .
Denn auch Ämter können Fehler machen.
Auch wenn die meisten sicherlich immer das Kindeswohl im Focus stellen.
Doch leider hört man auch immer wieder von Fälle ,in denen amtlich nicht immer korrekt gearbeitet wird .
Zum Schutze des Kindeswohl. Zum Schutze der Familie.
Sie war eines der
bekanntesten deutschen Justizopfer: 889 Tage hatte Monika de Montgazon
unschuldig im Gefängnis gesessen. Wie erst jetzt bekanntwurde, ist die
Arzthelferin Ende Dezember im Alter von 61 Jahren gestorben. Verwandte
hätten sie tot in ihrer Neuköllner Wohnung gefunden, bestätigte ihr
Schwager Rudolf Jursic auf Nachfrage. Die Leiche sei obduziert worden,
sagte Jursic. Eine genaue Todesursache stehe nicht fest, so Jursic.
Fremdverschulden oder Suizid würden aber ausgeschlossen.
Monika de
Montgazon stand mehr als vier Jahre unter dem Verdacht, ihren Vater
verbrannt zu haben. Sie wurde aufgrund eines Brandgutachtens des
Berliner Landeskriminalamtes des Mordes beschuldigt. Nach diesem
Gutachten, das später für falsch erklärt wurde, sollte sie im September
2003 im Haus ihres Vaters am Britzer Uhuweg mehrere Liter Spiritus
verteilt und angezündet haben. Ihr 76-jähriger krebskranker Vater hatte
im ersten Obergeschoss im Bett gelegen. Monika de Montgazon, damals 47
Jahre alt, hatte ihn gepflegt. Der Vater starb in den Flammen.
Freispruch im zweiten Prozess
Im
Januar 2005 wurde Monika de Montgazon nach siebenmonatiger Verhandlung
in einem ersten Prozess wegen Mordes mit besonderer Schwere der Schuld
zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach Ansicht der Richter hatte die
Arzthelferin die Versicherung für das Haus kassieren wollen. Der
Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. Die obersten Richter bemängelten,
dass in dem Verfahren lediglich den Ergebnissen der Berliner
LKA-Mitarbeiter, nicht aber diversen entlastenden Gutachten Glauben
geschenkt wurde. In einem zweiten Prozess wurde die Frau freigesprochen.
Eine Gutachterin des Bundeskriminalamtes hatte eindeutig Brandstiftung
ausgeschlossen. Sie ging eher davon aus, dass der Vater im Bett geraucht
habe und Glut auf die Matratze gefallen sei.
Monika de Montgazon
kam nach 889 Tagen aus der Haft frei. Sie zog in eine kleine Wohnung in
Neukölln. Ihr Schwager Rudolf Jursic hatte die Frau die ganze Zeit
während ihrer Haft unterstützt.
Nach dem Freispruch wurden die
Untersuchungsmethoden der LKA-Chemiker geprüft. Externe Wissenschaftler
wiesen darauf hin, dass die Kollegen längst bekannte internationale
Studien ignoriert hätten. Personelle Konsequenzen für die
LKA-Brandermittler gab es nicht. Im September 2009 schrieb der damalige
Polizeipräsident Dieter Glietsch an Monika de Montgazon: „Die Frage, ob
die damals Handelnden den heutigen Wissensstand hätten erreichen können,
kann ich Ihnen nicht beantworten. Unabhängig davon bedauere ich
zutiefst, dass Sie über Jahre hinweg unter der Last des Verdachts und
des Verfahrens zu leiden hatten.“
Sie war eines der
bekanntesten deutschen Justizopfer: 889 Tage hatte Monika de Montgazon
unschuldig im Gefängnis gesessen. Wie erst jetzt bekanntwurde, ist die
Arzthelferin Ende Dezember im Alter von 61 Jahren gestorben. Verwandte
hätten sie tot in ihrer Neuköllner Wohnung gefunden, bestätigte ihr
Schwager Rudolf Jursic auf Nachfrage. Die Leiche sei obduziert worden,
sagte Jursic. Eine genaue Todesursache stehe nicht fest, so Jursic.
Fremdverschulden oder Suizid würden aber ausgeschlossen.
Monika de
Montgazon stand mehr als vier Jahre unter dem Verdacht, ihren Vater
verbrannt zu haben. Sie wurde aufgrund eines Brandgutachtens des
Berliner Landeskriminalamtes des Mordes beschuldigt. Nach diesem
Gutachten, das später für falsch erklärt wurde, sollte sie im September
2003 im Haus ihres Vaters am Britzer Uhuweg mehrere Liter Spiritus
verteilt und angezündet haben. Ihr 76-jähriger krebskranker Vater hatte
im ersten Obergeschoss im Bett gelegen. Monika de Montgazon, damals 47
Jahre alt, hatte ihn gepflegt. Der Vater starb in den Flammen.
Freispruch im zweiten Prozess
Im
Januar 2005 wurde Monika de Montgazon nach siebenmonatiger Verhandlung
in einem ersten Prozess wegen Mordes mit besonderer Schwere der Schuld
zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach Ansicht der Richter hatte die
Arzthelferin die Versicherung für das Haus kassieren wollen. Der
Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. Die obersten Richter bemängelten,
dass in dem Verfahren lediglich den Ergebnissen der Berliner
LKA-Mitarbeiter, nicht aber diversen entlastenden Gutachten Glauben
geschenkt wurde. In einem zweiten Prozess wurde die Frau freigesprochen.
Eine Gutachterin des Bundeskriminalamtes hatte eindeutig Brandstiftung
ausgeschlossen. Sie ging eher davon aus, dass der Vater im Bett geraucht
habe und Glut auf die Matratze gefallen sei.
Monika de Montgazon
kam nach 889 Tagen aus der Haft frei. Sie zog in eine kleine Wohnung in
Neukölln. Ihr Schwager Rudolf Jursic hatte die Frau die ganze Zeit
während ihrer Haft unterstützt.
Nach dem Freispruch wurden die
Untersuchungsmethoden der LKA-Chemiker geprüft. Externe Wissenschaftler
wiesen darauf hin, dass die Kollegen längst bekannte internationale
Studien ignoriert hätten. Personelle Konsequenzen für die
LKA-Brandermittler gab es nicht. Im September 2009 schrieb der damalige
Polizeipräsident Dieter Glietsch an Monika de Montgazon: „Die Frage, ob
die damals Handelnden den heutigen Wissensstand hätten erreichen können,
kann ich Ihnen nicht beantworten. Unabhängig davon bedauere ich
zutiefst, dass Sie über Jahre hinweg unter der Last des Verdachts und
des Verfahrens zu leiden hatten.“
Sie war eines der bekanntesten deutschen Justizopfer: 889 Tage hatte
Monika de Montgazon unschuldig im Gefängnis gesessen. Wie erst jetzt
bekanntwurde, ist die Arzthelferin Ende Dezember im Alter von 61 Jahren
gestorben. Verwandte hätten sie tot in ihrer Neuköllner Wohnung
gefunden, bestätigte ihr Schwager Rudolf Jursic auf Nachfrage. Die
Leiche sei obduziert worden, sagte Jursic. Eine genaue Todesursache
stehe nicht fest, so Jursic. Fremdverschulden oder Suizid würden aber
ausgeschlossen.
Monika de Montgazon stand mehr als vier Jahre
unter dem Verdacht, ihren Vater verbrannt zu haben. Sie wurde aufgrund
eines Brandgutachtens des Berliner Landeskriminalamtes des Mordes
beschuldigt. Nach diesem Gutachten, das später für falsch erklärt wurde,
sollte sie im September 2003 im Haus ihres Vaters am Britzer Uhuweg
mehrere Liter Spiritus verteilt und angezündet haben. Ihr 76-jähriger
krebskranker Vater hatte im ersten Obergeschoss im Bett gelegen. Monika
de Montgazon, damals 47 Jahre alt, hatte ihn gepflegt. Der Vater starb
in den Flammen.
Freispruch im zweiten Prozess
Im Januar
2005 wurde Monika de Montgazon nach siebenmonatiger Verhandlung in einem
ersten Prozess wegen Mordes mit besonderer Schwere der Schuld zu
lebenslanger Haft verurteilt. Nach Ansicht der Richter hatte die
Arzthelferin die Versicherung für das Haus kassieren wollen. Der
Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. Die obersten Richter bemängelten,
dass in dem Verfahren lediglich den Ergebnissen der Berliner
LKA-Mitarbeiter, nicht aber diversen entlastenden Gutachten Glauben
geschenkt wurde. In einem zweiten Prozess wurde die Frau freigesprochen.
Eine Gutachterin des Bundeskriminalamtes hatte eindeutig Brandstiftung
ausgeschlossen. Sie ging eher davon aus, dass der Vater im Bett geraucht
habe und Glut auf die Matratze gefallen sei.
Monika de Montgazon
kam nach 889 Tagen aus der Haft frei. Sie zog in eine kleine Wohnung in
Neukölln. Ihr Schwager Rudolf Jursic hatte die Frau die ganze Zeit
während ihrer Haft unterstützt.
Nach dem Freispruch wurden die
Untersuchungsmethoden der LKA-Chemiker geprüft. Externe Wissenschaftler
wiesen darauf hin, dass die Kollegen längst bekannte internationale
Studien ignoriert hätten. Personelle Konsequenzen für die
LKA-Brandermittler gab es nicht. Im September 2009 schrieb der damalige
Polizeipräsident Dieter Glietsch an Monika de Montgazon: „Die Frage, ob
die damals Handelnden den heutigen Wissensstand hätten erreichen können,
kann ich Ihnen nicht beantworten. Unabhängig davon bedauere ich
zutiefst, dass Sie über Jahre hinweg unter der Last des Verdachts und
des Verfahrens zu leiden hatten.“
Viele Klagen
Jahrelang
kämpfte Monika de Montgazon mit Hilfe ihres Schwagers vor den
Zivilgerichten um Wiedergutmachung. Ihr Fall erregte bundesweit
Aufsehen, weil sie so wenig staatliche Unterstützung bekam. Sie erhielt
zunächst nur eine Haftentschädigung von elf Euro pro Tag. Erst aufgrund
ihres Falles wurde das Entschädigungsgesetz geändert, inzwischen liegt
der Tagessatz bei 25 Euro.
In ihrem Beruf konnte sie nicht mehr
arbeiten, sie fand nach der Haft keinen Job mehr. Erst nach mehreren
Klagen vor Gericht erreichte sie , dass die Berliner Justiz ihr bis
zuletzt einen monatlichen Schadensersatz in Höhe ihres letzten Gehaltes
als Arzthelferin zahlte. Bis zum Schluss kämpfte Monika de Montgazon
aber um die Übernahme der vollständigen Kosten für die fünf
Brandgutachten, mit denen letztendlich ihre Unschuld bewiesen werden
konnte. Rund 114 000 Euro hatten sie diese Gutachten gekostet. Lediglich
82.000 Euro bekam sie später zurück. Das Kammergericht hielt die Kosten
für die Gutachten für zu hoch.
Nach der Entlassung aus dem
Gefängnis habe sie allein gelebt und sich immer mehr zurückgezogen,
berichtete ihr Schwager Rudolf Jursic. Sie sei kaum noch aus dem Haus
gegangen, habe keine Kontakte mehr gepflegt und zum Schluss auch nicht
mehr geöffnet, wenn jemand an ihrer Tür geklingelt habe. Auch zu Ärzten
sei sie nicht gegangen, obwohl er es ihr immer wieder geraten habe,
sagte Jursic.
Anfang März soll Monika de Montgazon auf einem Kreuzberger Friedhof beigesetzt werden. Im Kreise der Familie.
Der Mann wurde in ein Spital gebracht. Ende gut, alles gut.
Aber warum sich ein Mensch vor dem Justizzentrum selbst niedersticht, bleibt unbekannt.
Durch die Rechtsprechung mancher Richterinnen und Richter wurden
Gerichte zu Festungen. Die Absperren werden immer massiver, die
Kontrollen immer gründlicher. CDs und Fahrradhelme dürfen nicht mehr ins
Gericht mitgenommen werden: Man könnte sich eine Rüstung und Waffen
basteln und auf einen Richter losgehen!
Wer aber schützt die Justizopfer vor sich selbst?
Welche Justizopfer? Es gibt keine!
Aber was ist mit dem Mann, der sich selbst niedersticht, der wie Cato den Freitod sucht?
Cato war ein Staatsmann. Der hätte sich nicht vor einem Gericht mit einem Messer gestochen. Der hat sich würdig getötet.
Indem er sich seine Eingeweide aus seinem Körper riss?
Gerichte sind als Kontrollinstanzen in größeren Gemeinschaften unabdingbar. Menschen brauchen Kontrolle. Wer aber kontrolliert die Kontrolleure? Die Kontrolleure kontrollieren sich selbst!
Obwohl im Laufe der Menschheitsgeschichte Gerichte mehr Unrecht als Recht gesprochen haben, kommt Gerichtswillkür gefühlsmäßig immer nur zu anderen Zeiten oder an anderen Orten vor. Die "eigene" Gerichtsbarkeit wird immer ungeprüft für "richtig" gehalten; abgesehen von "Einzelfällen".
Gerichte sollen die Ordnung wieder herstellen.
Ordnung kann alles sein, das störungsfrei ist.
Wenn die Ordnung Sklaven kennt, dann ist nicht der die Sklavenhaltung anordnende Richter, sondern der sich gegen die Sklaverei auflehnende Sklave der Störer der Ordnung.
Wenn die Ordnung Hexen kennt, dann ist nicht der die Verbrennung anordnende Richter, sondern die nicht widerrufende Hexe die Störerin der Ordnung.
Wenn die Ordnung unwertes Leben kennt, dann ist nicht der die Vernichtung des unwerten Lebens anordnende Richter, sondern das unwerte Leben, das leben will, die Störung der Ordnung.
Die Qualität einer Rechtsordnung misst sich nicht an ihrer abgehobenen, künstlichen Kompliziertheit, sondern an ihrem einfachen, natürlichen Zugang, Irrtümer zu berichtigen.
Unsere Rechtssystem hat ein Stadium erreicht, in dem nicht mehr die Wahrheit, sondern die eingesetzten Mitteln entscheidend wurden.