Samstag, 30. April 2016

Im Fall von ärztlich diagnostizierten hoffnungslosen oder unheilbaren Krankheiten, unerträglichen Schmerzen oder unzumutbaren Behinderungen

ist in manchen Ländern der "Freitod" legal.


Nicht legal ist, das Leben auf eine würdevolle Weise zu beenden, wenn der Staat einem jegliche Würde in einem derart hohen Ausmaß geraubt hat, dass jede Erholung, jede Hoffnung auf ein menschenwürdiges Leben ausgeschlossen wird; es sei denn, man gewinnt einen Lotto-Jackepot - sofern man überhaupt die Euro 1,20 aufbringen konnte. 
In diesem Fall muss man als Odachloser büßen, dass man ....
Warum und vor allem was muss man eigentlich büßen? Dass Richter Menschen sind, die irren können - aber nicht dürfen? Die Glaubwürdigkeit der Justiz ist ein höheres Gut als gelegentliche Kollateralschäden?  

Unstrittig ist, dass es immer wieder zu gravierende Fehlentscheidungen der Gerichte kommt. Ein von den Medien nicht verschwiegener "Fall" war Gustl Mollath.
Egal wie viel Ungereimtheiten auch zu Tage kamen, Gustl Mollath wurde letztendlich freigesprochen, weil zugunsten des Angeklagten von einer „Steuerungsunfähigkeit“ ausgegangen werden musste. Die zwangsweise Unterbringung in einer Psychiatrie sei allerdings zu Unrecht erfolgt.
Mollath bekam keinen Freispruch - er wurde nur von der Angel gelassen. Da Mollath durch das Urteil nicht beschwert worden sei, wurde sein Rechtsmittel gegen diesen "Freispruch" verworfen.

Seither wurde es ruhig um Mollath.

"Je suis Mollath," werden viele rufen. Egal, wie laut sie rufen, sie werden nicht gehört; wie sie schon in all den Verfahren nicht gehört wurden.

An sich müsste der Staat Interesse haben, die lebenden Beweise seiner Schandtaten zu verlieren. Auch wenn sie nicht ernsthaft lästig werden können, so ist ein toter Zeuge allemal der beste Zeuge für den Gegner.

Hier auf diesem Blog wurde einiger Selbstmörder gedacht:
Kirsten Heisig (Richterin)
Hans Peter Z (Vater, Hungertod auf dem Hochsitz)
Dr. Roland Rehmet (Vater, Blaue Weihnachtsmann)
52-jähriger Welser (Frauenhaus, Selbstverbrennung)
unbek. Vater (sogar das Jugendamt kritisierte die Überreaktion gegen den Vater)
Werner N. (Vater)
Fünf Männer und eine Richterin. Eine engagierte Richterin und fünf in den Selbstmord getriebene Väter.

Die Liste der Kinder, die trotz der intensiven Betreuung durch die Jugendwohlfahrt missbraucht, gefoltert und ermordet wurden, wäre eine  ungleich längere.
Kindern ein Recht auf einen würdigen Tod zu geben, ist keine Lösung.
Erwachsenen aber müsste unter Umständen ein würdevoller Tod erlaubt sein.


https://www.youtube.com/watch?v=yRO0XcevFOs
Was hier schmunzeln macht, ist noch immer traurige Realität. Gerade die Familienrechtssprechung scheut nicht vor bemerkenswerten Entscheidungen zurück. Entscheidungen, die oftmals das Aus für ein menschenwürdiges Leben bedeutet. Leider werden diese Unglaublichkeiten von der Öffentlichkeit weitgehend ausgeblendet.
Vielleicht fehlt noch ein wirksames Miteinander der Opfer.
 

Information über Dignitas

Dienstag, 26. April 2016

Neulich beim Gutachter

am Dienstag. Der Wartesaal ist voll. Dienstag dürfte der Nein-Gutachten-Tag sein. Die Begfragung erfolgt hinter einer einfachen Tür. Klar und deutlich zum Mithören für alle. Das war der Blonden gar anzusehen, dass sie sexuell verklemmt ist: Entweder Gangbang oder gar nix. Gut, die Dicke roch richtig nach Verstopfung: Zwei Tage Dünnschiss, dann wieder wochenlang nichts. Drinnen wird diktiert. Draußen sofort geschrieben. Eine Art Fabrik. Eine Gutachtenfabrik, wo die Wahrheit vom Fließband kommt. Standardisiert und schematisiert: anwendbar in jedem Verfahren: "Ihr Motor läuft nicht mehr? Warten Sie, hier das Ersatzteil. Ja, das passt für alle Modelle. Das bringt jedes Verfahren ins Laufen. In die Richtung, die Sie wünschen."
Jetzt bin ich dran: „Ja, warum kommen Sie?“
„Weil Sie mich vorgeladen haben."
„Warum wollen Sie in die Pension?"
„Ich komme zur Begutachtung.“
„Ah ja, richtig, die Pensionierung.“
„ Nein, nicht die Pensionierung, das Gericht.“
Jetzt nimmt der Gutachter zum ersten Mal mich wahr und den Akt, den er erst suchen muss, in die Hand. „Ah ja, Oskar Sima.“
„Nein, das ist mein Gegner, ich bin Hans Holt.“
„Ah ja, erzählen Sie.“
„Ich habe starke Zahnschmerzen. Sie können die Schwellung sehen.“
„Das macht nichts, erzählen, was Ihnen fehlt.“
In diesem Ton geht es weiter. Immer wieder muss der Gutachter ausgebessert werden. Textbausteine werden hier offensichtlich nicht nur geschrieben, sondern bereits diktiert. Auf die eigentlichen Fragen geht er nicht ein. Dabei hat das Gericht diese ganz genau inhaltlich und zeitlich fixiert. Vielleicht vertragen sich individuelle Fragen und Textbausteine nicht so richtig. Bis zum Schluss bleibt der Eindruck, der weiß gar nicht, der will gar nicht wissen, was da vor sich geht. Der redet, fragt, diktiert. Das einzig Störende scheint das Begutachtungsobjekt zu sein. Kommt da mit einer Gerichtssache, wo doch heute Nein-Pensionierungstag ist. Wer erteilt überhaupt so blöde Aufträge. Bei den geringen Vergütungen für Gutachten wird das ein Defizitgeschäft. Akte durchlesen ist einfach nicht drin. Dafür gibt es viel zu schöne Phrasen, „auch wenn der Untersuchte berechtigt über Schmerzen in den Schultern klagt, so ist davon auszugehen, dass … gegebenenfalls könnte eine neuerliche Kur in zwei Jahren … blablabla …

Das Rechtssystem machte ganz entscheidende Fortschritte. Früher wurden Delinquenten so lange gefoltert, bis dass die Wahrheit des Gerichts bestätigt wurde. Dabei wurde durchaus wissenschaftlich und modern verfahren: Man wusste, dass Delinquenten unter Folter dazu neigen, alles zu bestätigen, um die Folter zu beenden. Daher wurden oft universitäre Gutachten über das Ausmaß der rechtlich richtigen Foltermaßnahmen eingeholt. Außerdem galt ein Geständnis unter Folter nichts. Das Geständnis musste - unter Androhung der Folter - erneuert werden. Heute ist zur Wahrheitsfindung keine Folter mehr notwendig. Der Gutachter findet die Wahrheit. Wenn nicht schon davor die Richterin aufgrund der freien Beweiswürdigung die Wahrheit gefunden hat. Unstrittig ist, damals wie heute wird Recht gesprochen, indem die Wahrheit gebrochen wird; das ist doch viel eleganter, als über Wahrheit Recht zu brechen.

Und damit beide Wahrheiten, die der Richterin und die des Gutachters nicht von einander abweichen, wird im gerichtlich Auftrag die wesentliche Frage für den Gutachter gleich unterstrichen und interpretiert. Wie zum Beispiel: … dass er während des gesamten Verfahrens nicht geschäfts- und dispositionsfähig sei ... um für den Fall der Prozessunfähigkeit des Beklagten sicherzustellen, dass ein Sachwalter den Beklagtenvertreter überwachen und z.B. in der Lage ist, die Zurückziehung des Rechtsmittels zu veranlassen ...

Sonntag, 10. April 2016

Demütigung, Diffamierung und Entrechtung – Vater wählt den Freitod! (aus 2014)

aus:
Wieder ein Selbstmord eines entfremdeten Vaters
Vor Gerichtsgebäude Mönchengladbach: Mahnwache zum Tod von Werner N.
10.04.2014, Mönchengladbach - Pressemitteilung des EfKiR e.V Essen, die wir zum Gedenken an Werner N. hier veröffentlichen:
Am 08.04.2014 fand vor dem Amts- und Landgericht Mönchengladbach eine Mahnwache zum Gedenken an den Tod von Werner N. von 8:30 bis 14:00 Uhr statt.
Etwa 30 Personen gedachten Werner N. und informierten die Besucher des Amts- und Landgerichtes darüber, wie Werner N. von den Richtern hier behandelt wurde. Die meisten Besucher des Amtsgerichtes zeigten sich sehr betroffen über das Schicksal von Werner N. und seine Behandlung hier. Andere waren offensichtlich Justizmitarbeiter, die mit versteinerter Miene schnell ins Gebäude gingen, nachdem sie erkannt hatten, warum eine Mahnwache vor dem Gebäude stand. Nachdem auch die Leitung des Gerichts erkennen musste, dass die Mahnwachordnungsbehördlich genehmigt war, und viele der Besucher ihre Betroffenheit kundtaten, kam derDirektor des Amtsgerichtes Sch. zu den Teilnehmern der Mahnwache und sprach mit ihnen über den Fall Werner N.
gez. Thomas Wiechert (2.Vorsitzender EfKiR e.V.)
gez. Hartmut Wolters (1. Vorsitzender VAFK Köln e.V.)
Rund 30 Menschen nahmen laut EfKiR e.V. an der Mahnwache teil.


Trauertransparent vor dem Landgerichtsgebäude in Mönchengladbach,
in welchem auch das Amtsgericht untergebracht ist.

Der Redaktion des presseblog ist es ein Bedürfnis, ihre Anteilnahme kundzutun. 
Der presseblog wünscht dem Verein EfKiR e.V. viel Erfolg für die weitere Arbeit.
22.02.2014, Berlin/Mönchengladbach – Werner N. ist der zweite Vater innerhalb weniger Tage, der die Machenschaften der deutschen Kinder- und Jugendhilfeindustrie und die staatliche geförderte Entfremdung zwischen Eltern und ihren Kindern mittels Zersetzungstechniken und seelischen Quälereien nicht mehr ertragen konnte. Der Vertriebsingenieur und Vater zweier Kinder nahm sich laut Kriminalpolizei Mönchengladbach in der Nacht zu Donnerstag in seiner Wohnung das Leben. Er hinterlässt eine 26-jährige Tochter und einen vierjährigen Sohn, die er über alles liebte.
Werner war der hiesigen Redaktion als sehr sympathischer Mensch persönlich bekannt. Er war regelmäßig auf den Weltkindertagen in Bonn und Köln vertreten. Neben seinem ehrenamtlichen Engagement bei öffentlichen Veranstaltungen war er erster Vorsitzender des Essener Elternvereines EfKiR (Eltern für Kinder im Revier) e.V. und setzte sich auch dort stets für Kinderrechte ein.
Werner musste am Familiengericht in Mönchengladbach selbst erleben, wir er systematisch aus der väterlichen Verantwortung für seinen vierjährigen Sohn gedrängt wurde. Er fühlte sich vom Familiengericht, vom Amtsgericht und vom Landgericht Mönchengladbach systematisch entrechtet und kriminalisiert und vor allem von staatlichen Stellen immer wieder aktiv daran gehindert, mit seinem geliebten Sohn Umgang haben zu können.
Er ist ein weiteres Opfer der -trotz ständiger Verurteilungen Deutschlands wegen Verletzungen der Menschenrechte im Bereich des Familienrechts durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte- weiter praktizierten tagtäglichen Demütigung, Diffamierung und Entrechtung von Eltern in Deutschland. Werner hat zuletzt jeden Glauben daran, Deutschland wäre ein Rechtsstaat, in dem auch seine Rechte und das Recht seines kleines Sohnes auf seinen Vater geachtet und geschützt werden, vollständig verloren.
In stillem Gedenken
Direkter Link zu dieser Pressemeldung: pr.dernachrichtenverteiler.de
wieder ein Selbstmord eines entfremdeten Vaters

Freitag, 26. Februar 2016

Die Nackten und die Toten

von Mailer sind bekannt.

Ebenso bekannt sollten die Entrechteten und die Toten werden.

Es gibt keine Erfassung der Gerichtsopfer infolge einer fatalen Familienrechtspolitik.

Damit wird leider die Dringlichkeit einer Änderung vertuscht.

Es sind nicht nur Väter, die in den Selbstmord getrieben werden.

Es sind auch Kinder. Es sind auch Kinder, die nicht einmal das 2. oder 3. Lebensjahr erreichen dürfen, weil Jugendwohlfahrt und Gerichte versagten.

Dieser Blog ist keine Datenbank. Er versteht sich lediglich als Versuch, Grundlagen einer solchen zu schaffen.

Daher wird "Fall" dankbar angenommen.

Es ist schwer, die Toten einer falschen Familienrechtspolitik zu erfassen

Hier ein älterer "Fall"

archeviva.com: zumTod eines Mitkaempfers (Mitkämpfers? Opfers?Todgeweihten?)



Zum Tod eines Vaters und Mitkämpfers


Ansprache von Hartmut Wolters zum Tod eines Vereinsmitglieds.


Ansprache von Hartmut Wolters zum Tod eines Vereinsmitglieds:

"Liebe Mitglieder, Freunde und Förderer des VAfK Köln e.V., ein Mitglied aus unserem Verein hat in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag den Freitod gewählt. Eine völlig durchgeknallte Ergänzungspflegerin hat ihm den Umgang geraubt und, nachdem er sich fast ausschließlich um das Kind gekümmert hatte, durfte er drei Jahre nach der Trennung seinen Sohn nur noch eine Stunde pro Monat sehen. Selbst das Jugendamt spricht im Gerichtsprotokoll von einer ‚Überreaktion‘ der Kollegin.
Seit der Trennung wurde ihm jedes Jahr aufs Neue der Umgang entzogen, und nach zähem Ringen mit Gerichten und Jugendämtern auch jedes Jahr wieder hergestellt. Dies geschah 2011, 2012 und 2013. Seine Ex-Frau hatte, unterstützt von Gerichten, Jugendämtern und anderen Fachkräften, die Energie, unseren Mitkämpfer immer wieder mit neuen Gerichtsverfahren zu konfrontieren, und er, stets alleine und auf sich gestellt, brachte dennoch die Energie auf, sich dagegen zu wehren. Einzige Hilfe bekam er von den Vätervereinen ‚Väteraufbruch für Kinder‘ und ‚Eltern für Kinder im Revier‘.
In ihrem Beschluss schreibt die Richterin: ‚Er ist der Ansicht, dass von den Verfahrensbeteiligten das Kindeswohl nicht beachtet werde.‘ Die Mutter des Kindes gab als Begründung lediglich an, dass sie Angst vor dem Vater habe und ihr Sohn auffällig sei, so dass auch der wiederhergestellte Umgang immer etwas weniger wurde. Das vom Vater beantragte Wechselmodell würde ‚bei der Mutter weitere Ängste schüren, die sie dann offen thematisieren und damit Fabian (Name von der Redaktion geändert) belasten würden.‘ Um Fabian, den Sohn unseres Mitkämpfers, von diesen Belastungen durch die Mutter zu entbinden, wird der Vater zum Wochenendpapa degradiert.
Um einen Umgangspfleger rechtfertigen zu können, durfte er seinen Sohn nicht mehr vom Kindergarten abholen und montags zum Kindergarten bringen, sondern durfte ihn freitags erst um 16 Uhr abholen und musste ihn sonntags bereits um 17 Uhr zurückbringen, damit der Umgangspfleger die Übergaben beobachten kann. So hat das Familiengericht die Maßnahme tatsächlich begründet. Alles zum Schaden des Umgangs und damit des Erhalts der Bindung zwischen Vater und Kind. Auch die Kontakte in der Woche wurden mit dieser Maßnahme eingestellt und das Gericht stellt gleichzeitig fest, dass insbesondere die Mutter nicht kooperiert. Dennoch wurden Vater und Kind sanktioniert.
Der eine oder andere Leser wird vielleicht denken, dass dieser Fall eine große Ausnahme ist. Dem ist aber nicht so. Zweimal im Monat treffen sich in unserer Selbsthilfegruppe Väter und Mütter, die nach dem gleichen Muster vom Gericht abgefertigt werden. Der betreuende Elternteil zeigt sich unwillig und alle Fachkräfte unterstützen ihn dabei.
Der Vater wird anonym beigesetzt. Sein Sohn hat immer um ihn gekämpft. Er wird den Verlust seines Vaters vielleicht nie verarbeiten können. Bitte schreibt mir, was ihr Schönes mit unserem Mitstreiter erlebt habt, damit wir diese „Briefe“ später an Fabian aushändigen können.
Falls jemand Abschied nehmen, Kerzen oder anderes aufstellen möchte: Wer an der Aktion teilnehmen möchte, wende sich bitte an den VAfK Köln e.V.
Liebe Leser,
ich muss ehrlich zugeben, dass mich der schicksalhafte Tod meines Weggefährten tief berührt und schwer getroffen hat. Ich habe in den letzten Tagen viele Tränen vergossen, weil ich ebenfalls zahlreiche Schicksalsschläge erlebt habe und derzeit erlebe. Viele Erinnerungen an meine eigene Vergangenheit und das Schicksal meiner Kinder kommen wieder hoch. Ich habe derzeit nicht die Distanz, meine Vereinsarbeit mit der bisherigen Professionalität auszuführen. Daher möchte ich Euch hiermit mitteilen, dass ich bis zum Ende der Osterferien die Leitung der Selbsthilfegruppe an meine Kollegen abgebe und den Newsletter solange ruhen lasse. Ich brauche die Zeit, um meine eigene Trauer über die Geschehnisse zu überwinden, die mich umgeben. Ich hoffe Ihr habt Verständnis.
Hartmut“


Donnerstag, 25. Februar 2016

Nur Kampusch weiß, was wirklich war - aber zwei ehemalige Höchtrichter riskierten im "Fall" Kampusch viel

the never endig story - der "Fall" Fritzl wurde schon "taktvoller" behandelt

Fragen bleiben immer offen - bzw. werden nicht einmal gestellt

Warum war das Jugendamt im "Fall" Fritzl derart "vertrauensvoll" und warum erfolgte keine Untersuchung, warum das Jugendamt so "vertrauensvoll" war.

Immerhin ist es bemerkenswert, dass eine Behörde, die derart oft derart massiv versagt derart viel Macht eingeräumt wird.

Mittwoch, 10. Februar 2016

Voriges Jahr war PAS-Symposium - heuer ist Mistsammeln: lieber aufrecht im Müll stehen, als gut gebettet im Sumpf liegen

PAS-Sympsium
An die 2/3 Gesellschaft im Bildungs- und Gesundheitswesen haben wir uns schon längst gewöhnt; wobei 2/3 draußen vor der Tür bleiben.
Worüber würde Borchert heute schreiben?
Über ein heimkehrendes Heimkind? Über ein gegen seinen Willen geschiedenes Scheidungskind? Über selbstverliebte Jugendämter und selbstgerechte Familiengerichte?
Worüber würde Orwell heute schreiben? Was er 1948 ankündigte wurde mehr oder weniger wahr.
Kafka, Melvill ... Dichter, die immer seltener auf Literaturlisten stehen.
Heute gilt "ich poste, daher bin ich," und damit mich andere liken, poste ich Worthülsen.
In unserer Gesellschaft genießt ein reuiger (und hie und da rückfälliger) Päderast eine höhere Akzeptanz als ein Veganer, der bei Bekannten einen Kaffee ausschlägt, weil er ihn nicht mit Kuhmilch trinken will.
In unserer Gesellschaft erweckt ein provokanter Kuss in einem Cafe, der beanstandet wird, mehr Widerstand, als die Vergewaltigung eines zwangsweise seiner Familie abgenommen Kindes in einer staatlichen - mit Steuermitteln finanzierten - Einrichtung.
Wahrscheinlich ist es heute ganz egal, was geschrieben wird. Noch nie war ein so großer Teil der Menschheit so umfassend informiert und dabei so unfassbar unwissend. Unzählige sitzen in ihrem Wolkenkuckucksheim und singen der Torheit ihr Lob.
Dabei sollten wir uns Gedanken über die 2/3 Politik-Gesellschaft machen: Auch in Europa, der Wiege und der Hüterin der Demokratie, geht die Macht nicht mehr vom Volk aus. Die Macht geht dem Volk aus.
So wie mit Familienbesitz, der nicht von den Vorfahren geerbt, sondern von den Nachkommen geborgt ist, so muss auch mit der Freiheit umgegangen werden.