Donnerstag, 30. Juni 2016

Säugling bewusstlos geschüttelt, Mutter ist dem Jugendamt bekannt.

www.myheimat.de

Brandenburg an der Havel: Brunnen | Wieder ein neuer Fall schwerer Kindesmisshandlung. Wieder ist der „ Täter „ dem Jugendamt bekannt.
Man kann nur noch den Kopf schütteln wie in Deutschland der Kinderschutz durch die Jugendbehörden und Geburtshelfer praktiziert wird. Das hat nichts mehr mit Überforderung der Mitarbeiter und Jugendbehörden zu tun. Es macht den Eindruck als würde hier eine grosse Portion Ignoranz der Hauptverantwortlichen im Vordergrund stehen.
Der zweite Fall in diesem Jahr in Brandenburg an der Havel. Der erste Fall ist hier nachzulesen
Wieder ist es ein Säugling der um sein Leben kämpft.
Seit Anfang Juni liegt ein etwa 8 Wochen alter Junge im städtischen Klinikum Brandenburg.
Die Ärzte stellten dort schwere Hirnverletzungen fest , Schwellungen und Einblutungungen war die Diagnose des damals 4 Wochen alten Patienten. Die Ärzte informierten daraufhin die Polizei.
Wie sich bei den Ermittlungen herausstellt ist die alleinerziehende Mutter des Kindes unter Verdacht.
Die 23-jährige hatte bereits im Alter von 17 Jahren in Nauen ein Kind geboren. Hier musste die Jugendbehörde eingreifen. Die Jugendliche war völlig überfordert und hatte damals das Sorgerecht verloren. Dieses Kind lebt mittlerweile beim leiblichen Vater.
Die Kindsmutter lebt in einer neuen Partnerschaft, es gab keine Hinweise auf Alkoholismus oder Verwahrlosung.
Dieser neue tragische Fall zeigt wieder auf, das Hebammen, Geburtsschwestern und alle anderen eingebundenen Geburtshelfer, viel mehr auf das Thema „ Schütteltrauma“ geschult werden müssen.
Krankenkassen geben viel Geld aus für teure Hochglanz Prospekte zu fast jedem Kranksheitsthema, wenn man aber eine Anfrage tätigt ob es Informationsmaterial zum Thema „ Shaken Baby Sydrom“ gibt, wird abgewiegelt.
Auch hier muss man sich die Frage gefallen lassen: Ist es billiger, eine intensivmedizinische Behandlung von Kindern über Monate oder gar ein Leben lang durch zuführen oder lohnt sich eine Prävention ?
Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat mittlerweile ein Verfahren gegen die „ Mutter“ eingeleitet.
Der kleine Junge befindet sich in einen hoffnungslosen Zustand. Seine Genesung hat keine Aussicht auf Erfolg.

Die Ursachen des Dramas nur mit der Aggression des Vaters zu erklären ist zu billig

familiefamilienrecht.wordpress.com

Schreckliches Familiendrama in München: Vater tötet Töchter und sich selbst

Erneut erschüttert ein Familiendrama Deutschland: In München hat ein Familienvater seine beiden Töchter, neun und elf Jahre alt, ermordet. Danach tötete er sich selbst. Die Mutter hatte die Polizei alarmiert, weil sie die Mädchen und ihren Ex-Mann nicht mehr erreichen konnte. Die machte die schreckliche Entdeckung: Alle drei waren tot. Neben den Leichen fanden die Beamten einen Abschiedsbrief. Aus ihm geht hervor, „dass der 50-jährige Vater die beiden Töchter umgebracht hat. Als Grund nennt er die andauernden Sorgerechtsstreitigkeiten und Schmerzen über die Trennung“, erklärt Carsten Neubert von der Polizei München.

 

Sonntag, 26. Juni 2016

„Lieber Gott, ich habe gekämpft bis zur letzten Stunde. Nun ist meine Kraft ausgegangen. Erich“

http://opposition24.com/selbstmord-eines-vaters/174119

Leider ist mehr über Hannes Hausbichler als über Erich E. im Netz zu lesen.

Aber sein publizierter Abschied spricht für sich selbst.

Etablierte Medien sind der zu veröffentlichenden Meinung verpflichtet. Daher wäre eine objektive Berichterstattung durch die Freunde und Mitstreiter wichtig. Dies ist nun der sechste Selbstmord eines entsorgten, entrechteten Vaters in diesem Blog. Mit Bedauern wird festgestellt, dass die näheren Umstände meist in Dunkeln bleiben.
Das resultiert sicher teilweise aus dem Versuch, Probleme nicht auf die große Glocke zu hängen. Eine Mitschuld trifft aber auch Personen, die sich einer Verbesserung des Familienrechts annehmen, indem sie eine Verbesserung ihrer eigenen Position anzustreben scheinen.

Donnerstag, 16. Juni 2016

Warum verbietet der Staat den Freitod, wenn er einem die Freiheit zum Leben nimmt?

Spiegel Online - Sterbepille
"Wie weit darf Selbstbestimmung gehen? In den Niederlanden läuft eine Debatte über die sogenannte Letzter-Wille-Pille. Die tödliche Tablette soll es Sterbewilligen ermöglichen, sich selbst das Leben zu nehmen. ...

Wie genau die Abgabe der "Letzter-Wille-Pillen" funktionieren könnte, ist noch offen. Denkbar wäre laut Schurink zum Beispiel, dass sie zukünftig unter strengen Vorgaben von speziellen Institutionen ausgegeben werden. Ärzte wären dafür nicht zwangsläufig nötig."  

Gerichtsirrtümer kommen immer wieder vor. Eine vollständige Wiedergutmachung ist meist ausgeschlossen. In den meisten Fällen wird eine solche gar nicht versucht.

Die Selbstmordrate unter Ex-Heimkinder soll extrem hoch sein. Vom Staat wurde dies mW bisher nicht bestritten. Der Staat unterließ vielmehr jedes ernsthafte Aufarbeiten dieses unglaublichen Skadals. Irgendwie scheint sich die Aufarbeitung im Aussitzen und im Sterbenlassen zu erschöpfen.

Der Staat dürfte keine Veranlassung zu sehen, sich dieser seiner Verantwortung umfangreich zu stellen. Im Gegenteil, jedes tote Ex-Heimkind scheint ein Problem weniger zu sein.

Irgendwann wird auch das letzte Ex-Heimkind begraben; und mit der Skandal.


Dienstag, 14. Juni 2016

1973 nahm der Rechtschreibduden Arschloch im Sinne folgender Synonyme auf: After, Dummkopf, Loch, Schwein, Unmensch.

Nach dem allgemeinen Sprachverständnis und der Erfahrung des täglichen Lebens befindet sich mit einer an Gewissheit grenzenden Wahrscheinlichkeit zumindest ein Arschloch jeweils unter den FPÖ-, SPÖ-, ÖVP-, Grünwählern und übrigen Wählerinnen sonstiger Parteien. Nach dem allgemeinen Sprachverständnis und der Erfahrung des täglichen Lebens befindet sich mit einer der Gewissheit nahekommenden Wahrscheinlichkeit zumindest ein Arschloch jeweils unter den Funktionären der im Parlament vertretenen Parteien. Nach dem allgemeinen Sprachverständnis und der Erfahrung des täglichen Lebens befindet sich mit einer die Gewissheit nicht ausschließenden Wahrscheinlichkeit zumindest ein Arschloch unter den österreichischen Richtern und Richterinnen. Die Frage ist nur, ob der von These zu These steigende Interpretationsspielraum einem unnötigen vorauseilenden Gehorsam entspringt, oder doch einer qualifizierten Bedächtigkeit zur Bewahrung der bisherigen Unbescholtenheit. Weu, wer wass scho, ob olle de Richter und Richterinnen, die wos frei umatumrennen, des net amol mit ana Fuaßfessl dirfen dirfaten.

Montag, 13. Juni 2016

Dass Gerichte unmenschlich entscheiden, ist mittlerweile kein Geheimnis mehr

Beiträge wie Scheidung - einsame Väter zeigen, dass ein Rechtsbankrott nicht mehr droht, sondern bereits eingetreten ist; nicht nur in der Schweiz. Dabei wurde bisher noch nicht auf die eigentlichen Opfer, die Kinder eingegangen. Wie wird ein Kind damit fertig, auf einen Elternteil verzichten zu müssen, diesen hassen zu müssen, gerade dann, wenn seine kleine Welt zusammenbricht? Und was geht in den Köpfen der dies mitverschuldenden Richterinnen und Richter vor?

Samstag, 21. Mai 2016

In Anbetracht der hier aufgezeigten Selbstmorde entrechteter Väter erhebt sich die Frage, ob der Selbstmord als letzter Ausweg aus einer unerträglichen Situation nur als

eine psychische Störung, für die ausschließlich der Betroffene selbst – unter Qualen und Leid – die Verantwortung zu tragen hat, ist

oder nicht doch auch ein schonender Akt einer aktiven Sterbehilfe aus Staatsräson sein könnte.

Die hier erwähnten Selbstmörder scheinen jahrelang seelische Schmerzen erlitten zu haben. Egal, ob Selbstmörder als Kollateralschäden einer Rechtsprechung, die sich den Gesetzen des Machbaren beugen muss, oder als ver-rückte Querdenker, denen die Wirklichkeit abhandengekommen ist, beurteilt werden: Erwachsene sollten über ihr Leben und über dessen Ende selbst bestimmen dürfen. Die Rechtsprechung nahm ihnen ihren Lebensinhalt, ihre Kinder oder Enkeln. Ist es richtig, wenn die Rechtsprechung sie zwingt, trotzdem weiterzumachen?

Der willkürliche Verlust eines Kindes kann als Schicksalsschlag – wie ein Unfalltod – hingenommen werden. Und tatsächlich finden sich die meisten damit ab, als entsorgter Vater seinem Kind nicht ins Leben helfen zu dürfen. Aber nicht alle. Einige zerbrechen.

Für den Staat ist es sicher leichter, Selbstmord weiterhin als psychische Störung, für die er keine Verantwortung trägt, zu behandeln.

Selbstmord aus Staatsräson durch aktive Sterbehilfe zu erlauben, überträgt – zumindest teilweise – die Verantwortung, die Schuld, auf den Staat.

Wie brisant solche Überlegungen sein können, zeigt die Scheu, offen darüber zu diskutieren. Zu groß ist die Furcht, als psychisch Kranker zusätzlichen Drangsale ausgesetzt zu werden.

Bei geplanten Selbstmorden spielt auch ein gewisser Selbstschutz ein Rolle. Ein entsorgter Vater vermag vielleicht nicht im Moment seinem Kind zu helfen. Vielleicht ändern sich aber die Umstände. Vielleicht kann ein entsorgter Vater sein Kind in 3 oder 5 Jahren auffangen. Ein ent- und besorgter Vater rechnet schließlich mit einer negativen Entwicklung, einem Schaden, seines Kindes. Umso wichtiger wäre also seine Bereitschaft, sich vorläufig zurückzuziehen, um später Negatives, dessen Entwicklung gegen seinen Willen und gegen sein Bemühen durch die Staatsmacht erzwungen worden ist, abzumildern. Dies ist aber leichter geschrieben als vollbracht.

Für eine einigermaßen befriedigende Antwort müsste der Frage erst einmal die Existenzberechtigung zuerkannt werden.

Die Schwulenbewegung beendete die staatliche Verfolgung Homosexueller nicht zuletzt durch die Dokumentation der Selbstmorde aus Verzweiflung. Ich selbst lernte noch ein Strafrecht, das Homosexualität mit Haft bestrafte. Ein guter Bekannter von mir, bekam acht Monate, von denen er die Hälfte absaß, weil er, knapp volljährig einen 17-Jährigen liebte und mit dessen Einverständnis eine Wohn- und Lebensgemeinschaft eingegangen war.

Die Politik lässt grundsätzlich Diskussionen über Negatives zu, für das sie selbst nicht – oder nur schwer – verantwortlich gemacht werden kann. Deshalb scheint das Flüchtlingsthema so erstrebenswert. Sicherlich muss allen Menschen in Not geholfen werden. Auch auf die Gefahr falsch verstanden zu werden, stelle ich die Frage: