Sehr geehrter Herr Vizekanzler,
Sehr geehrter Herr Justizminister,
dieser Tage jährte sich der Wiener Justizpalast-Brand zum 90. Mal. 90
Jahre sind für eine sachliche Beurteilung der damaligen Ereignisse
mitunter noch zu wenig. Einigkeit herrscht mM darüber, dass mit dem
Justizpalastbrand 1934 und später 1938 eingeläutet wurden. Auch heute
trägt die Justiz eine große Verantwortung. Eine über jeden Zweifel
erhabene Rechtsprechung nimmt der Gesellschaft viel Druck. Daher sollte
qualifizierte Kritik der Rechtsprechung geprüft und nicht mit der
Argument ihrer Unabhängigkeit abgeschmettert werden. Gleichzeitig
befindet sich Österreich in einem "Richtungswahlkampf", in dem Gräben
vertieft statt zumindest überbrückt werden.
Seit 2008 begann ich
immer mehr an der Rechtsstaatlichkeit Österreichs zu zweifeln. Ich
beginne daher einen Blog, in dem ich meine Erlebnisse mit der
österreichischen Justiz sachlich offenlege.
Ich lasse mich überraschen, wer reagieren wird; und vor allem wie.
Und ob es auch eine positive Reaktion geben wird. Kritik an der
Rechtsprechung ist eine Kritik an der Grundfeste unserer Demokratie.
Daher halte ich gleich zu Beginn fest, dass ich kein Reichsbürger bin.
Ich war vielmehr als Beamter Teil der "Obrigkeit". Ich war als Beamter
auch öfters im Auftrag von Gerichten tätig. Ich werde daher wie bisher
auch weiterhin nicht den Rahmen der legalen Möglichkeiten verlassen. Mit
einer Ausnahme vielleicht, die sich meiner Meinung aber in einem
gewissen Graubereich befindet:
Mit Schreiben vom 18. April 2017 zu den Aktenzahlen BMJ-99004751/III 1/2017 und BMJ-1008132/0001-I/2017 teilte ich Ihnen mit, dass ich heuer oder nächstes Jahr nicht in den Freitod flüchten werde:
Personen, denen zu leben schwerer als zu sterben fällt, haben nach meinem Verständnis im Wesentlichen eine Pflicht und ein
Recht. Ihr vordringlichstes Recht ist, dass ihre Entscheidung ernst
genommen wird, und ihre letzte verbleibende Pflicht, durch ihre eigene
Befreiung andere nicht zu belasten.
Ob mir mehrheitlich das
moralische Recht, meiner durch Justizirrtümer ausweglos gewordenen
Situation ein Ende zu setzen, eingeräumt werden wird, wird sich weisen.
Ich werde es mir zum gegebenen Zeitpunkt nicht nehmen lassen.
Vorerst
werde ich "weitermachen". Beispielsweise bestimmte das BG Fünfhaus,
dass mein 40-jähriger Sohn mit Euro 580,-- im Monat auskommen muss. Mit
Euro 580,-- soll er nicht nur seine Lebenshaltungskosten sondern auch
eine "eigene Wohnung" finanzieren, weil seine Kinder, die zuvor ohne
Probleme in der Wohnung spielten und auch lebten, plötzlich Angst
bekommen hätten, seine jetzige Wohnung zu betreten. Ohne meine
Unterstützung würde er obdachlos und in weiterer Folge vermutlich
arbeitslos werden und von Sozialhilfe leben müssen.
Ich halte
auch fest, niemanden nötigen zu wollen. Ich verlangte nie, dass sich ein
Gericht meiner persönlichen Ansicht anschließen sollte. Ich
wollte nur einen fairen Prozess. Und gerade das letzte Verfahren am LG
St. Pölten, in dem ich aufgrund der Höhe des Streitwertes anwaltlich
vertreten sein musste, bietet ausreichenden Grund, die Fairness der
österreichischen Justiz zu hinterfragen.
2012 machte ich
mit einigen anderen, die sich auch Gedanken über die gängige
Gerichtspraxis machten, meinen ersten öffentlichen Hungerstreik vor dem
LG St. Pölten. Gegenstand war eine Verbesserung der Umsetzung der
Kinderrechte, insbesondere jener der Kinder strittiger Trennungen,
öffentlich zu diskutieren.
Am 12. September 2015 publizierte ich
meinen ersten Beitrag im Blog "Ave, iudex, morituri te salutant". Auch
dieser Titel sollte nicht voreilig als Anlass einer staatlichen
Zwangsmaßnahme wie zum Beispiel einer Haussuchung für eine mögliche
Beweissicherung etwaiger strafbarer Umtriebe missdeutet werden.
Gerichtsirrtümer
oder gar Gerichtswillkür geschehen gefühlsmäßig immer nur zu anderen
Zeiten oder an anderen Orten, am besten zu anderen Zeiten und an anderen
Orten. Bei all meinen Versuchen, den Fokus auf mögliche
Gerichtsirrtümer im Österreich unserer Zeit zu richten, kam ich immer
bestens mit der Exekutive aus. Ein solider Rechtsstaat muss auch
pointierte Kritik aushalten. Daher bin ich zuversichtlich, dass auch
mein künftiger Blog über die österreichische Rechtsprechung zu keinen
staatlichen Zwangsmaßnahmen führen wird.
Jede freie
Beweiswürdigung ist mit der jeweiligen Vorstellungskraft des
aktenführenden Richters beschränkt. Wenn ein außergewöhnlicher
Sachverhalt keine Deckung in einer richterlichen Vorstellungswelt
findet, sind Entscheidungen, die auf eine Fehleinschätzung aufbauen,
zwangsläufig zu hinterfragen.
Ich hoffe, die Ausführungen des
beiliegenden Entwurfs sind ausreichend, meine Beschwerde im Zusammenhang
mit meinen bisherigen Vorbringen zu bearbeiten. Für weitere Auskünfte
stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
NN
Ich
lese die Worte und wundere mich selbst. Ist es denkbar, dass die
Rechtsprechung in Österreich einem Menschen den Willen nimmt,
weiterzuleben?
Selbsttötung reicht von einer spontanen
Verzweiflungstat bis zu einer durchgeplanten Befreiungstat. Medien
meiden Berichte über Selbstmorde. Vor allem über Selbstmorde infolge
einer als ungerecht empfundenen gerichtlichen Entscheidung. Selbstmord
ist in der österreichischen Gesellschaft verpönt. Zwar nicht akzeptiert
aber wenigstens verstanden wird Selbstmord nur bei Vorliegen
außergewöhnlicher Umstände:
Zum Beispiel bei einer dystopischen
Zukunft für sich selbst oder für seine nahen Angehörigen, beim
unverschuldeten Verlust seines gesamtes Lebenswerks oder bei einer nicht
endenden, zu Unrecht erfolgenden Verfolgung durch Gerichte.
Weil
alle drei Umstände auf mich zutreffen, kam ich zum Schluss, meinen Kampf
gegen aufkommende Selbsttötungsgedanken einzustellen.
Ein
intensives Gerichtsjahrzehnt, in dem außer für Besprechungen, Eingaben
und Verhandlungen keine Zeit für "normale Dinge" blieb, reicht. Die
letzte Verhandlung machte klar, dass die Verfolgung immer weitergehen
würde. Davon möchte ich beim nächsten Mal schreiben.
Bei "Dead Man Walking" denkt man an einen zur
Hinrichtung Eskortierten. In bestimmten Fällen wird Menschen das Recht
auf Leben abgesprochen. Ein Hauptargument gegen die Todesstrafe sind
Fehlurteile: Auch Unschuldige werden ermordet. Von 1985 bis 2000
lieferte zum Beispiel das FBI tausende falsche Kriminalanalysen, von
denen manche zu einer Vollstreckung der Todesstrafe führten.
In
Westdeutschland wurde das letzte Todesurteil 1949 vollstreckt. Der
letzte Kriegsverbrecher in Westdeutschland wurde unter US-amerikanischem
Befehl 1951 hingerichtet. In der DDR fand die letzte Hinrichtung 1972
und die letzte militärische Hinrichtung 1981 statt. In Österreich wurde
das letzte Todesurteil 1950, und in der Schweiz 1940 vollzogen.
Militärische Todesurteile vollstreckte die Schweiz bis 1945.
Mit "Dead Man Writing" wird niemand etwas anfangen können. Auch hier geht es um "Fälle", in denen Menschen ihr Recht auf Leben abgesprochen wird. Todesurteile ohne Todesstrafe?Morde aus Staatsräson?
Es
gibt sie. Hier nur einige allgemein bekannter Beispiele. Manche
scheinen wie der Tod Alexander Litwinenkos (2006) unstrittig. Andere
Tötungen werden immer strittig bleiben: Karl Lütgendorf (1981), Herbert
Amry (1985), Uwe Barschel (1987), Jürgen Möllemann (2003).
Es scheint sie auch außerhalb der Hohen Diplomatie zu geben: Kirsten Heisig, Jugendrichterin am Amtsgericht Tiergarten, Berlin-Neukölln.
Jetzt
könnte die Meinung vertreten werden, nur wer hoch fliegt, kann tief
fallen. Tatsächlich fallen auch welche, die nie geflogen sind. Meine Beispiele sollen zeigen, dass es mehr Selbstmorde wegen einer fragwürdigen Justiz gibt, als allgemein vermutet wird: Loving dad Dr. Roland R. Richard V. Werner N. Erich E. Arnim F. Frank D. Ein Mitglied
Ein
direkter Konnex eines Selbstmordes zu einem Familiengerichtsverfahren
lässt sich nur selten festmachen. Wenn kein enger Kontakt zu
Mitstreitern besteht, gehen Selbstmorde wegen eines unerträglichen
Gerichtsurteils unter. Nur spektakuläre Selbstmorde schaffen es dann in
die Medien: Mann zündete sich vor Frauenhaus selbst an Eine kurze Meldung: Am 13.1.2017 gegen 14.00 Uhr stach sich vor dem Justizzentrum (Anm. in Wien) ein Mann selbst nieder. Wieso wird nicht erörtert.
Manche Selbstmorde rutschen mit der Zeit in die Kategorie "Depression": Hans-Peter Z.
Warum ein Mensch auf einem Jagdsitz Selbstmord durch Verhungern und
Verdursten begeht, gibt Rätsel auf, auf die in Fortsetzungen eingegangen
werden wird. Anzumerken ist, dass es eine letzte ausführliche
Mitteilung an das einzige Kind gibt.
Außerdem ist auf Angehörige Rücksicht zu nehmen: Mutter Vater
Manche meinen, das sei schon Routine: Freitag Großeinsatz beim JugendamtVelbert: Vater wurde gewalttätig und wollte sich das Leben nehmen, weil er mit der Entscheidung des Amt nicht einverstanden war. Vater wurde überwältigt und niemand wurde bei diesen Einsatz verletzt. Warum wählen Unbescholtene den Freitod?
Nur mit "Einzelfall" und "Depression" zu argumentiert, ist fadenscheinig.
Es gibt eine umfangreiche Literatur und Dokumentation zu dieser Frage. Das Buch Schwarzbuch-Jugendwohlfahrt
empfehle ich, weil der (ohnehin mikrige) Gewinn in die Aufklärung über
Missstände der Jugendwohlfahrt (Schwerpunkt Trennungskinder) fließt, und
ich mit dem Buch nichts zu tun habe. Wer sich einen Überblick verschaffen will, sollte einfach nur googeln. Warum wird dieses Thema immer wieder durchgekaut?
Wie
die Selbstmorde vieler Homosexueller beitrugen, eine
Entkriminalisierung der Homosexualität zu erreichen, könnte die
Gesellschaft auch im Familienrecht die längst fällige
Entkriminalisierung herbeiführen, wenn allgemein wahrgenommen wird, dass
Selbstmorde wegen Familienrechtsentscheidungen keine
Kurzschlusshandlungen, sondern oft der einzige Ausweg aus einer
unerträglichen Leidensgeschichte sind. Auch wenn man "brav" und
"wertvoll" ist, verbietet die Jusitz willkürlich, das zu sein, was die
Natur bestimmte: Mutter und Vater.
Mit einem Hinweis auf die Ohnmacht durch unbekämpfbare Entscheidungen der Richterschaft möchte ich vorerst schließen. Dead Man Writing wird der Titel eines Buches lauten.
Last but not least sollte bedacht werden, dass Kinder noch leichter Opfer einer Gerichtswillkür werden können: Wir verurteilen Kinder, mehr als Erwachsene zu leiden, aber wir räumen ihnen keine Rechte ein, als Kinder damit fertigzuwerden.
Loving dad and Aberdeen oil worker, Lee McGregor, was 31 years of age
when he took his life, paralysed by grief at losing two children he
desperately loved, Alicia aged 12, and Logan aged 9.
While mum would often disappear for nights on end, Lee was a
conscientious father who took his kids on holiday and spent much of his
time playing the role of single parent to them.
On one occasion, after the couple separated, mum disappeared without
warning for over a month. On her return, Lee returned the children to
her despite grave misgivings. He feared that all she wanted was his
money, and would cynically use the kids as a bargaining chip to extract
as much cash from him as possible.
Despite paying significant amounts of child support to her, according
to Lee’s dad, Ian McGregor, his children would be dressed in little
more than rags. Worst still, there were allegations mums new partner had
abused Lee’s son Logan, and the kids were put on the at risk register
by Social Services.
The stepdad was accused of kicking Logan so hard across the floor,
he’d received carpet burns. This was after Logan wet his pants.
He was just two at the time.
On another occasion it was reported that mum had abused Logan, telling him to ‘fuck off and die’.
After one incident, where Logan was stabbed with a knife by his young
stepbrother, Lee took his son into his care for safety, only for the
Police to return him to his mother.
During the 12 years since Alicia was born, the kids moved house six times and attended four different schools.
As Lee’s contact was gradually reduced, he took legal action to get a
court order which gave him contact every other weekend and on one
weeknight, but all too often the order was broken when mum claimed the
children were ‘too ill’ to see him.
As Lee’s legal bills grew to over £5,000, mum stopped all contact in April 2016.
Despite beginning a relationship with a new partner, Lee was plunged into an abyss of despair.
Struggling with depression, on 28th August he was admitted to
Aberdeen Royal Infirmary after cutting his throat. Despite clear signs
Lee was seriously unwell and was begging for help, two psychologists
discharged him from hospital against his will.
A few days later, on 1st September 2016, Lee’s body was found in his
van outside a Premier Inn hotel, in Panmurefield, east of Dundee.
He had drunk anti-freeze, then hung himself from a handle in the roof
of the van 12-inches above his head. Beside him were Logan’s reading
book, Alicia’s poetry book and a note saying how much he loved and
missed his children.
His grandfather, Ian McGregor told Fathers4Justice that the sole
reason Lee took his life was because he feared he would never see his
children again.
At a service in Lee’s memory, he was remembered as a loving, generous
dad, with a mischievous sense of humour, who liked nothing more than
teasing his mum about her height.
But even in death, Lee was not left in peace. His children were not
allowed to attend his funeral and their grandfather was left to buy a
wreath on their behalf that read ‘sleep tight daddy’.
Ian doesn’t even know if Alicia and Logan have been told their father is dead.
Now Lee’s parents are left not only fighting to see their
grandchildren, but to stop Lee’s memory being erased as the mother
attempts to change the children’s surname.
Ian has written to MSP Mark McDonald, Minister for Childcare about
his ongoing concerns about the welfare of his grandchildren and what had
happened to his son.
McDonald responded stating that the Scottish Government plans to
review the Children Scotland Act 1995 with regards to family law, but
that this will be a ‘lengthy process which may take several years to
complete’. He told Ian he was unable to assist him further with the
matter.
A complaint to the Scottish Public Services Ombudsman (SPSO) is
currently delayed, pending ‘very high numbers of complaints, and a very
limited number of complaints reviewers to receive new cases.’
Fathers4Justice founder Matt O’Connor said, “Lee’s tragic case
demonstrates the cruel and degrading treatment of Scottish fathers by
the family justice system. How many more dads are going to die, and how
many more children are going to be abused, before Scottish government
takes action?”
“Lee’s legacy must be a change in Scottish law to ensure that there
is a presumption of shared parenting for fathers and their children, and
we will work with his family towards that objective.”
Sie nehmen sich das Leben aus Ohnmacht vor einer Familiengerichtsbarkeit aus NS-Zeiten!
1) Richard V., Mitglied des CEED, hat sich das Leben genommen!
Traurige Nachricht - ein Vater hat sich das Leben genommen! Er hat der
psychischen Gewalt (PAS – Eltern-Kind-Entfremdung) zu nicht mehr
standhalten können
Am Samstag, den 19. Januar 2013 erlag Richard
voller Trauer seiner Ohnmacht. Richard konnte die Begegnung mit seiner
Tochter nicht ertragen, als sie ihm sagte, dass sie von ihm nichts mehr
wissen will. Eine Tochter, die ihm das deutsche Jugendamt gestohlen hat,
um sie unter Zwangsgermanisierung zu stellen.
Richard, seit
September 2001 ein Unterstützer von CEED, konnte diese Ohnmacht vor der
Grausamkeit deutscher Jugendämter und sog. Familiengerichte nicht mehr
länger aushalten.
CEED war für Richard die einzige Familie. Dort
hat er Menschen kennen gelernt, die ihn verstehen konnten und die mit
ihm dasselbe Schicksal teilten. Bitte scannen und weitergeben!
2) Blauer Weihnachtsmann - Nach dem Tod von Dr. Roland R.
Das Unrecht, das hier in Deutschland geschieht, hat einen Namen: Staatlicher Missbrauch!
Gelebte Beziehung beider Eltern zu ihren Kindern per Beschluss verboten!
Dem drohenden Tod beim Kampf ums Überleben der Väter, denen nach
Trennung und Scheidung die Beziehung zu ihren Kindern grauenvoll durch
Gerichte und Jugendamt aus dem Herzen gerissen wird, hat die
Organisation Blauer-Weihnachtsmann den Kampf angesagt.
Der im
September 2011 gegründete gemeinnützige Verein setzt sich für die
Gleichstellung von Mütter und Vätern, Männern und Frauen ein. Es ist
erschreckend, wenn die Eltern von ihren Kindern entgegen der
Menschenrechte und entgegen des Grundgesetzes getrennt wurden und eine –
oft lebenslange – Folter aushalten müssen.
Nur in der
Gemeinschaft hat man die Möglichkeit diese Folter zu überleben. Trotz
des gemeinsam gesetzten Zieles gegen das bestehende Unrecht in
Deutschland anzugehen und Eltern-Kind-Entfremdung zu überwinden,
erreichen viele Väter dieses Ziel nicht. Es ist noch nicht untersucht
worden, wie viele der an die 1000 Selbstmorde im Zusammenhang mit
familären Problemen in Deutschland gesehen werden. http://www.archeviva.com/…/k…/hamburg-blauer-weihnachtsmann/
3) Vorsitzender des EfKiR erhängt sich im Keller seines Hauses
Für immer weggerissen von seinem Kind – Vaterselbstmorde vorprogrammiert …
Heute Nacht erreichte ARCHE die Nachricht von einem weiteren Freitod
eines Vaters, der im gerichtlichen Kampf um sein Kind stand. Es handelt
sich um den 1. Vorsitzenden des Vereins EfKiR – Eltern für Kinder im
Revier. Werner N. soll sich im Keller seines Hauses erhängt haben.
Sobald wir Näheres erfahren, werden wir berichten. An die deutschen Familiengerichte, Jugendämter und Verfahrensbeteiligte Hört auf mit dieser Spalterei der Familien ! Endgültig ! Stoppt den Selbstmord der Väter durch das Öffnen Eurer Herzen !
Lasst es nicht mehr zu, dass Väter oder Mütter ihren Kindern entrissen
werden, nur weil Ihr es nicht hinbekommt, Brücken zwischen den Menschen
zu bauen.
Wozu bräuchten wir Euch sonst ?
Freitag Großeinsatz beim Jugendamt Velbert. Vater wurde gewalttätig und wollte sich das Leben nehmen, weil er mit der Entscheidung des Amt nicht einverstanden war. Vater wurde überwältigt und niemand wurde bei diesen Einsatz verletzt. (Quelle :WAZ 25.3.2017)
Wenn das Jugendamt zum Einsatz kommt, handelt es sich immer um den Schutz und die Gewährleistung des Kindeswohl.
Doch einige Fragen bleiben in diesen Fall offen:
Konnte der Vater sich in der deutschen Sprache verständigen? Gibt es bei der Polizei und dem Ordnungsamt ausgebildete Deeskalationsfachkräfte? Welche Rechte haben Eltern, wenn diese nicht mit der amtlichen Entscheidung übereinstimmen?
Wie sieht die Qualifikation von Pflegefamilien aus?
Und wie die Betreuung der Familien, denen die Kinder genommen wurden?
Denn
wenn ein Vater sich im Jugendamt das Leben nehmen will, weil er sein
Kind nicht in amtliche Obhut geben will, hört sich das schon eher nach
einen "Hilferuf" an .
Denn auch Ämter können Fehler machen.
Auch wenn die meisten sicherlich immer das Kindeswohl im Focus stellen.
Doch leider hört man auch immer wieder von Fälle ,in denen amtlich nicht immer korrekt gearbeitet wird .
Zum Schutze des Kindeswohl. Zum Schutze der Familie.
Sie war eines der
bekanntesten deutschen Justizopfer: 889 Tage hatte Monika de Montgazon
unschuldig im Gefängnis gesessen. Wie erst jetzt bekanntwurde, ist die
Arzthelferin Ende Dezember im Alter von 61 Jahren gestorben. Verwandte
hätten sie tot in ihrer Neuköllner Wohnung gefunden, bestätigte ihr
Schwager Rudolf Jursic auf Nachfrage. Die Leiche sei obduziert worden,
sagte Jursic. Eine genaue Todesursache stehe nicht fest, so Jursic.
Fremdverschulden oder Suizid würden aber ausgeschlossen.
Monika de
Montgazon stand mehr als vier Jahre unter dem Verdacht, ihren Vater
verbrannt zu haben. Sie wurde aufgrund eines Brandgutachtens des
Berliner Landeskriminalamtes des Mordes beschuldigt. Nach diesem
Gutachten, das später für falsch erklärt wurde, sollte sie im September
2003 im Haus ihres Vaters am Britzer Uhuweg mehrere Liter Spiritus
verteilt und angezündet haben. Ihr 76-jähriger krebskranker Vater hatte
im ersten Obergeschoss im Bett gelegen. Monika de Montgazon, damals 47
Jahre alt, hatte ihn gepflegt. Der Vater starb in den Flammen.
Freispruch im zweiten Prozess
Im
Januar 2005 wurde Monika de Montgazon nach siebenmonatiger Verhandlung
in einem ersten Prozess wegen Mordes mit besonderer Schwere der Schuld
zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach Ansicht der Richter hatte die
Arzthelferin die Versicherung für das Haus kassieren wollen. Der
Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. Die obersten Richter bemängelten,
dass in dem Verfahren lediglich den Ergebnissen der Berliner
LKA-Mitarbeiter, nicht aber diversen entlastenden Gutachten Glauben
geschenkt wurde. In einem zweiten Prozess wurde die Frau freigesprochen.
Eine Gutachterin des Bundeskriminalamtes hatte eindeutig Brandstiftung
ausgeschlossen. Sie ging eher davon aus, dass der Vater im Bett geraucht
habe und Glut auf die Matratze gefallen sei.
Monika de Montgazon
kam nach 889 Tagen aus der Haft frei. Sie zog in eine kleine Wohnung in
Neukölln. Ihr Schwager Rudolf Jursic hatte die Frau die ganze Zeit
während ihrer Haft unterstützt.
Nach dem Freispruch wurden die
Untersuchungsmethoden der LKA-Chemiker geprüft. Externe Wissenschaftler
wiesen darauf hin, dass die Kollegen längst bekannte internationale
Studien ignoriert hätten. Personelle Konsequenzen für die
LKA-Brandermittler gab es nicht. Im September 2009 schrieb der damalige
Polizeipräsident Dieter Glietsch an Monika de Montgazon: „Die Frage, ob
die damals Handelnden den heutigen Wissensstand hätten erreichen können,
kann ich Ihnen nicht beantworten. Unabhängig davon bedauere ich
zutiefst, dass Sie über Jahre hinweg unter der Last des Verdachts und
des Verfahrens zu leiden hatten.“
Sie war eines der
bekanntesten deutschen Justizopfer: 889 Tage hatte Monika de Montgazon
unschuldig im Gefängnis gesessen. Wie erst jetzt bekanntwurde, ist die
Arzthelferin Ende Dezember im Alter von 61 Jahren gestorben. Verwandte
hätten sie tot in ihrer Neuköllner Wohnung gefunden, bestätigte ihr
Schwager Rudolf Jursic auf Nachfrage. Die Leiche sei obduziert worden,
sagte Jursic. Eine genaue Todesursache stehe nicht fest, so Jursic.
Fremdverschulden oder Suizid würden aber ausgeschlossen.
Monika de
Montgazon stand mehr als vier Jahre unter dem Verdacht, ihren Vater
verbrannt zu haben. Sie wurde aufgrund eines Brandgutachtens des
Berliner Landeskriminalamtes des Mordes beschuldigt. Nach diesem
Gutachten, das später für falsch erklärt wurde, sollte sie im September
2003 im Haus ihres Vaters am Britzer Uhuweg mehrere Liter Spiritus
verteilt und angezündet haben. Ihr 76-jähriger krebskranker Vater hatte
im ersten Obergeschoss im Bett gelegen. Monika de Montgazon, damals 47
Jahre alt, hatte ihn gepflegt. Der Vater starb in den Flammen.
Freispruch im zweiten Prozess
Im
Januar 2005 wurde Monika de Montgazon nach siebenmonatiger Verhandlung
in einem ersten Prozess wegen Mordes mit besonderer Schwere der Schuld
zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach Ansicht der Richter hatte die
Arzthelferin die Versicherung für das Haus kassieren wollen. Der
Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. Die obersten Richter bemängelten,
dass in dem Verfahren lediglich den Ergebnissen der Berliner
LKA-Mitarbeiter, nicht aber diversen entlastenden Gutachten Glauben
geschenkt wurde. In einem zweiten Prozess wurde die Frau freigesprochen.
Eine Gutachterin des Bundeskriminalamtes hatte eindeutig Brandstiftung
ausgeschlossen. Sie ging eher davon aus, dass der Vater im Bett geraucht
habe und Glut auf die Matratze gefallen sei.
Monika de Montgazon
kam nach 889 Tagen aus der Haft frei. Sie zog in eine kleine Wohnung in
Neukölln. Ihr Schwager Rudolf Jursic hatte die Frau die ganze Zeit
während ihrer Haft unterstützt.
Nach dem Freispruch wurden die
Untersuchungsmethoden der LKA-Chemiker geprüft. Externe Wissenschaftler
wiesen darauf hin, dass die Kollegen längst bekannte internationale
Studien ignoriert hätten. Personelle Konsequenzen für die
LKA-Brandermittler gab es nicht. Im September 2009 schrieb der damalige
Polizeipräsident Dieter Glietsch an Monika de Montgazon: „Die Frage, ob
die damals Handelnden den heutigen Wissensstand hätten erreichen können,
kann ich Ihnen nicht beantworten. Unabhängig davon bedauere ich
zutiefst, dass Sie über Jahre hinweg unter der Last des Verdachts und
des Verfahrens zu leiden hatten.“
Sie war eines der bekanntesten deutschen Justizopfer: 889 Tage hatte
Monika de Montgazon unschuldig im Gefängnis gesessen. Wie erst jetzt
bekanntwurde, ist die Arzthelferin Ende Dezember im Alter von 61 Jahren
gestorben. Verwandte hätten sie tot in ihrer Neuköllner Wohnung
gefunden, bestätigte ihr Schwager Rudolf Jursic auf Nachfrage. Die
Leiche sei obduziert worden, sagte Jursic. Eine genaue Todesursache
stehe nicht fest, so Jursic. Fremdverschulden oder Suizid würden aber
ausgeschlossen.
Monika de Montgazon stand mehr als vier Jahre
unter dem Verdacht, ihren Vater verbrannt zu haben. Sie wurde aufgrund
eines Brandgutachtens des Berliner Landeskriminalamtes des Mordes
beschuldigt. Nach diesem Gutachten, das später für falsch erklärt wurde,
sollte sie im September 2003 im Haus ihres Vaters am Britzer Uhuweg
mehrere Liter Spiritus verteilt und angezündet haben. Ihr 76-jähriger
krebskranker Vater hatte im ersten Obergeschoss im Bett gelegen. Monika
de Montgazon, damals 47 Jahre alt, hatte ihn gepflegt. Der Vater starb
in den Flammen.
Freispruch im zweiten Prozess
Im Januar
2005 wurde Monika de Montgazon nach siebenmonatiger Verhandlung in einem
ersten Prozess wegen Mordes mit besonderer Schwere der Schuld zu
lebenslanger Haft verurteilt. Nach Ansicht der Richter hatte die
Arzthelferin die Versicherung für das Haus kassieren wollen. Der
Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. Die obersten Richter bemängelten,
dass in dem Verfahren lediglich den Ergebnissen der Berliner
LKA-Mitarbeiter, nicht aber diversen entlastenden Gutachten Glauben
geschenkt wurde. In einem zweiten Prozess wurde die Frau freigesprochen.
Eine Gutachterin des Bundeskriminalamtes hatte eindeutig Brandstiftung
ausgeschlossen. Sie ging eher davon aus, dass der Vater im Bett geraucht
habe und Glut auf die Matratze gefallen sei.
Monika de Montgazon
kam nach 889 Tagen aus der Haft frei. Sie zog in eine kleine Wohnung in
Neukölln. Ihr Schwager Rudolf Jursic hatte die Frau die ganze Zeit
während ihrer Haft unterstützt.
Nach dem Freispruch wurden die
Untersuchungsmethoden der LKA-Chemiker geprüft. Externe Wissenschaftler
wiesen darauf hin, dass die Kollegen längst bekannte internationale
Studien ignoriert hätten. Personelle Konsequenzen für die
LKA-Brandermittler gab es nicht. Im September 2009 schrieb der damalige
Polizeipräsident Dieter Glietsch an Monika de Montgazon: „Die Frage, ob
die damals Handelnden den heutigen Wissensstand hätten erreichen können,
kann ich Ihnen nicht beantworten. Unabhängig davon bedauere ich
zutiefst, dass Sie über Jahre hinweg unter der Last des Verdachts und
des Verfahrens zu leiden hatten.“
Viele Klagen
Jahrelang
kämpfte Monika de Montgazon mit Hilfe ihres Schwagers vor den
Zivilgerichten um Wiedergutmachung. Ihr Fall erregte bundesweit
Aufsehen, weil sie so wenig staatliche Unterstützung bekam. Sie erhielt
zunächst nur eine Haftentschädigung von elf Euro pro Tag. Erst aufgrund
ihres Falles wurde das Entschädigungsgesetz geändert, inzwischen liegt
der Tagessatz bei 25 Euro.
In ihrem Beruf konnte sie nicht mehr
arbeiten, sie fand nach der Haft keinen Job mehr. Erst nach mehreren
Klagen vor Gericht erreichte sie , dass die Berliner Justiz ihr bis
zuletzt einen monatlichen Schadensersatz in Höhe ihres letzten Gehaltes
als Arzthelferin zahlte. Bis zum Schluss kämpfte Monika de Montgazon
aber um die Übernahme der vollständigen Kosten für die fünf
Brandgutachten, mit denen letztendlich ihre Unschuld bewiesen werden
konnte. Rund 114 000 Euro hatten sie diese Gutachten gekostet. Lediglich
82.000 Euro bekam sie später zurück. Das Kammergericht hielt die Kosten
für die Gutachten für zu hoch.
Nach der Entlassung aus dem
Gefängnis habe sie allein gelebt und sich immer mehr zurückgezogen,
berichtete ihr Schwager Rudolf Jursic. Sie sei kaum noch aus dem Haus
gegangen, habe keine Kontakte mehr gepflegt und zum Schluss auch nicht
mehr geöffnet, wenn jemand an ihrer Tür geklingelt habe. Auch zu Ärzten
sei sie nicht gegangen, obwohl er es ihr immer wieder geraten habe,
sagte Jursic.
Anfang März soll Monika de Montgazon auf einem Kreuzberger Friedhof beigesetzt werden. Im Kreise der Familie.