Dienstag, 18. Juli 2017

Justizopfer sind eine diskriminierte, verfolgte Minderheit

Offener Brief

Sehr geehrter Herr Vizekanzler,
Sehr geehrter Herr Justizminister,

dieser Tage jährte sich der Wiener Justizpalast-Brand zum 90. Mal. 90 Jahre sind für eine sachliche Beurteilung der damaligen Ereignisse mitunter noch zu wenig. Einigkeit herrscht mM darüber, dass mit dem Justizpalastbrand 1934 und später 1938 eingeläutet wurden. Auch heute trägt die Justiz eine große Verantwortung. Eine über jeden Zweifel erhabene Rechtsprechung nimmt der Gesellschaft viel Druck. Daher sollte qualifizierte Kritik der Rechtsprechung geprüft und nicht mit der Argument ihrer Unabhängigkeit abgeschmettert werden. Gleichzeitig befindet sich Österreich in einem "Richtungswahlkampf", in dem Gräben vertieft statt zumindest überbrückt werden.

Seit 2008 begann ich immer mehr an der Rechtsstaatlichkeit Österreichs zu zweifeln. Ich beginne daher einen Blog, in dem ich meine Erlebnisse mit der österreichischen Justiz sachlich offenlege.

Ich lasse mich überraschen, wer reagieren wird; und vor allem wie. Und ob es auch eine positive Reaktion geben wird. Kritik an der Rechtsprechung ist eine Kritik an der Grundfeste unserer Demokratie. Daher halte ich gleich zu Beginn fest, dass ich kein Reichsbürger bin. Ich war vielmehr als Beamter Teil der "Obrigkeit". Ich war als Beamter auch öfters im Auftrag von Gerichten tätig. Ich werde daher wie bisher auch weiterhin nicht den Rahmen der legalen Möglichkeiten verlassen. Mit einer Ausnahme vielleicht, die sich meiner Meinung aber in einem gewissen Graubereich befindet:

Mit Schreiben vom 18. April 2017 zu den Aktenzahlen BMJ-99004751/III 1/2017 und BMJ-1008132/0001-I/2017 teilte ich Ihnen mit, dass ich heuer oder nächstes Jahr nicht in den Freitod flüchten werde:
Personen, denen zu leben schwerer als zu sterben fällt, haben nach meinem Verständnis im Wesentlichen eine Pflicht und ein Recht. Ihr vordringlichstes Recht ist, dass ihre Entscheidung ernst genommen wird, und ihre letzte verbleibende Pflicht, durch ihre eigene Befreiung andere nicht zu belasten.

Ob mir mehrheitlich das moralische Recht, meiner durch Justizirrtümer ausweglos gewordenen Situation ein Ende zu setzen, eingeräumt werden wird, wird sich weisen. Ich werde es mir zum gegebenen Zeitpunkt nicht nehmen lassen.

Vorerst werde ich "weitermachen". Beispielsweise bestimmte das BG Fünfhaus, dass mein 40-jähriger Sohn mit Euro 580,-- im Monat auskommen muss. Mit Euro 580,-- soll er nicht nur seine Lebenshaltungskosten sondern auch eine "eigene Wohnung" finanzieren, weil seine Kinder, die zuvor ohne Probleme in der Wohnung spielten und auch lebten, plötzlich Angst bekommen hätten, seine jetzige Wohnung zu betreten. Ohne meine Unterstützung würde er obdachlos und in weiterer Folge vermutlich arbeitslos werden und von Sozialhilfe leben müssen.

Ich halte auch fest, niemanden nötigen zu wollen. Ich verlangte nie, dass sich ein Gericht meiner persönlichen Ansicht anschließen sollte. Ich wollte nur einen fairen Prozess. Und gerade das letzte Verfahren am LG St. Pölten, in dem ich aufgrund der Höhe des Streitwertes anwaltlich vertreten sein musste, bietet ausreichenden Grund, die Fairness der österreichischen Justiz zu hinterfragen.

2012 machte ich mit einigen anderen, die sich auch Gedanken über die gängige Gerichtspraxis machten, meinen ersten öffentlichen Hungerstreik vor dem LG St. Pölten. Gegenstand war eine Verbesserung der Umsetzung der Kinderrechte, insbesondere jener der Kinder strittiger Trennungen, öffentlich zu diskutieren.

Am 12. September 2015 publizierte ich meinen ersten Beitrag im Blog "Ave, iudex, morituri te salutant". Auch dieser Titel sollte nicht voreilig als Anlass einer staatlichen Zwangsmaßnahme wie zum Beispiel einer Haussuchung für eine mögliche Beweissicherung etwaiger strafbarer Umtriebe missdeutet werden.
Gerichtsirrtümer oder gar Gerichtswillkür geschehen gefühlsmäßig immer nur zu anderen Zeiten oder an anderen Orten, am besten zu anderen Zeiten und an anderen Orten. Bei all meinen Versuchen, den Fokus auf mögliche Gerichtsirrtümer im Österreich unserer Zeit zu richten, kam ich immer bestens mit der Exekutive aus. Ein solider Rechtsstaat muss auch pointierte Kritik aushalten. Daher bin ich zuversichtlich, dass auch mein künftiger Blog über die österreichische Rechtsprechung zu keinen staatlichen Zwangsmaßnahmen führen wird.

Jede freie Beweiswürdigung ist mit der jeweiligen Vorstellungskraft des aktenführenden Richters beschränkt. Wenn ein außergewöhnlicher Sachverhalt keine Deckung in einer richterlichen Vorstellungswelt findet, sind Entscheidungen, die auf eine Fehleinschätzung aufbauen, zwangsläufig zu hinterfragen.

Ich hoffe, die Ausführungen des beiliegenden Entwurfs sind ausreichend, meine Beschwerde im Zusammenhang mit meinen bisherigen Vorbringen zu bearbeiten. Für weitere Auskünfte stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
NN


Ich lese die Worte und wundere mich selbst. Ist es denkbar, dass die Rechtsprechung in Österreich einem Menschen den Willen nimmt, weiterzuleben?

Selbsttötung reicht von einer spontanen Verzweiflungstat bis zu einer durchgeplanten Befreiungstat. Medien meiden Berichte über Selbstmorde. Vor allem über Selbstmorde infolge einer als ungerecht empfundenen gerichtlichen Entscheidung. Selbstmord ist in der österreichischen Gesellschaft verpönt. Zwar nicht akzeptiert aber wenigstens verstanden wird Selbstmord nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände:
Zum Beispiel bei einer dystopischen Zukunft für sich selbst oder für seine nahen Angehörigen, beim unverschuldeten Verlust seines gesamtes Lebenswerks oder bei einer nicht endenden, zu Unrecht erfolgenden Verfolgung durch Gerichte.
Weil alle drei Umstände auf mich zutreffen, kam ich zum Schluss, meinen Kampf gegen aufkommende Selbsttötungsgedanken einzustellen.

Ein intensives Gerichtsjahrzehnt, in dem außer für Besprechungen, Eingaben und Verhandlungen keine Zeit für "normale Dinge" blieb, reicht. Die letzte Verhandlung machte klar, dass die Verfolgung immer weitergehen würde. Davon möchte ich beim nächsten Mal schreiben.

Donnerstag, 15. Juni 2017

Dead Man Writing


Bei "Dead Man Walking" denkt man an einen zur Hinrichtung Eskortierten. In bestimmten Fällen wird Menschen das Recht auf Leben abgesprochen. Ein Hauptargument gegen die Todesstrafe sind Fehlurteile: Auch Unschuldige werden ermordet. Von 1985 bis 2000 lieferte zum Beispiel das FBI tausende falsche Kriminalanalysen, von denen manche zu einer Vollstreckung der Todesstrafe führten.

In Westdeutschland wurde das letzte Todesurteil 1949 vollstreckt. Der letzte Kriegsverbrecher in Westdeutschland wurde unter US-amerikanischem Befehl 1951 hingerichtet. In der DDR fand die letzte Hinrichtung 1972 und die letzte militärische Hinrichtung 1981 statt. In Österreich wurde das letzte Todesurteil 1950, und in der Schweiz 1940 vollzogen. Militärische Todesurteile vollstreckte die Schweiz bis 1945.


Mit "Dead Man Writing" wird niemand etwas anfangen können. Auch hier geht es um "Fälle", in denen Menschen ihr Recht auf Leben abgesprochen wird. Todesurteile ohne Todesstrafe? Morde aus Staatsräson?
Es gibt sie. Hier nur einige allgemein bekannter Beispiele. Manche scheinen wie der Tod Alexander Litwinenkos (2006) unstrittig. Andere Tötungen werden immer strittig bleiben: Karl Lütgendorf (1981), Herbert Amry (1985), Uwe Barschel (1987), Jürgen Möllemann (2003).
Es scheint sie auch außerhalb der Hohen Diplomatie zu geben: Kirsten Heisig, Jugendrichterin am Amtsgericht Tiergarten, Berlin-Neukölln.
Jetzt könnte die Meinung vertreten werden, nur wer hoch fliegt, kann tief fallen. Tatsächlich fallen auch welche, die nie geflogen sind. Meine Beispiele sollen zeigen, dass es mehr Selbstmorde wegen einer fragwürdigen Justiz gibt, als allgemein vermutet wird:
Loving dad
Dr. Roland R.
Richard V.
Werner N.
Erich E.
Arnim F.
Frank D.
Ein Mitglied
Ein direkter Konnex eines Selbstmordes zu einem Familiengerichtsverfahren lässt sich nur selten festmachen. Wenn kein enger Kontakt zu Mitstreitern besteht, gehen Selbstmorde wegen eines unerträglichen Gerichtsurteils unter. Nur spektakuläre Selbstmorde schaffen es dann in die Medien:
Mann zündete sich vor Frauenhaus selbst an
Eine kurze Meldung: Am 13.1.2017 gegen 14.00 Uhr stach sich vor dem Justizzentrum (Anm. in Wien) ein Mann selbst nieder. Wieso wird nicht erörtert.
Manche Selbstmorde rutschen mit der Zeit in die Kategorie "Depression":
Hans-Peter Z. Warum ein Mensch auf einem Jagdsitz Selbstmord durch Verhungern und Verdursten begeht, gibt Rätsel auf, auf die in Fortsetzungen eingegangen werden wird. Anzumerken ist, dass es eine letzte ausführliche Mitteilung an das einzige Kind gibt.
Außerdem ist auf Angehörige Rücksicht zu nehmen:
Mutter
Vater
Manche meinen, das sei schon Routine:
Freitag Großeinsatz beim Jugendamt Velbert:
Vater wurde gewalttätig und wollte sich das Leben nehmen, weil er mit der Entscheidung des Amt nicht einverstanden war.
Vater wurde überwältigt und niemand wurde bei diesen Einsatz verletzt.
Warum wählen Unbescholtene den Freitod?
Nur mit "Einzelfall" und "Depression" zu argumentiert, ist fadenscheinig.
Es gibt eine umfangreiche Literatur und Dokumentation zu dieser Frage. Das Buch Schwarzbuch-Jugendwohlfahrt empfehle ich, weil der (ohnehin mikrige) Gewinn in die Aufklärung über Missstände der Jugendwohlfahrt (Schwerpunkt Trennungskinder) fließt, und ich mit dem Buch nichts zu tun habe.
Wer sich einen Überblick verschaffen will, sollte einfach nur googeln.
Warum wird dieses Thema immer wieder durchgekaut?
Wie die Selbstmorde vieler Homosexueller beitrugen, eine Entkriminalisierung der Homosexualität zu erreichen, könnte die Gesellschaft auch im Familienrecht die längst fällige Entkriminalisierung herbeiführen, wenn allgemein wahrgenommen wird, dass Selbstmorde wegen Familienrechtsentscheidungen keine Kurzschlusshandlungen, sondern oft der einzige Ausweg aus einer unerträglichen Leidensgeschichte sind. Auch wenn man "brav" und "wertvoll" ist, verbietet die Jusitz willkürlich, das zu sein, was die Natur bestimmte: Mutter und Vater.
Mit einem Hinweis auf die Ohnmacht durch unbekämpfbare Entscheidungen der Richterschaft möchte ich vorerst schließen.
Dead Man Writing wird der Titel eines Buches lauten.
Last but not least sollte bedacht werden, dass Kinder noch leichter Opfer einer Gerichtswillkür werden können:
Wir verurteilen Kinder, mehr als Erwachsene zu leiden, aber wir räumen ihnen keine Rechte ein, als Kinder damit fertigzuwerden.

Sonntag, 16. April 2017

Selbstmord im UK

The heartbreaking story of Scottish dad Lee McGregor, who took his own life after losing his children



Loving dad and Aberdeen oil worker, Lee McGregor, was 31 years of age when he took his life, paralysed by grief at losing two children he desperately loved, Alicia aged 12, and Logan aged 9.
While mum would often disappear for nights on end, Lee was a conscientious father who took his kids on holiday and spent much of his time playing the role of single parent to them.
On one occasion, after the couple separated, mum disappeared without warning for over a month. On her return, Lee returned the children to her despite grave misgivings. He feared that all she wanted was his money, and would cynically use the kids as a bargaining chip to extract as much cash from him as possible.
Despite paying significant amounts of child support to her, according to Lee’s dad, Ian McGregor, his children would be dressed in little more than rags. Worst still, there were allegations mums new partner had abused Lee’s son Logan, and the kids were put on the at risk register by Social Services.
The stepdad was accused of kicking Logan so hard across the floor, he’d received carpet burns. This was after Logan wet his pants.
He was just two at the time.
On another occasion it was reported that mum had abused Logan, telling him to ‘fuck off and die’.
After one incident, where Logan was stabbed with a knife by his young stepbrother, Lee took his son into his care for safety, only for the Police to return him to his mother.
During the 12 years since Alicia was born, the kids moved house six times and attended four different schools.
As Lee’s contact was gradually reduced, he took legal action to get a court order which gave him contact every other weekend and on one weeknight, but all too often the order was broken when mum claimed the children were ‘too ill’ to see him.
As Lee’s legal bills grew to over £5,000, mum stopped all contact in April 2016.
Despite beginning a relationship with a new partner, Lee was plunged into an abyss of despair.
Struggling with depression, on 28th August he was admitted to Aberdeen Royal Infirmary after cutting his throat. Despite clear signs Lee was seriously unwell and was begging for help, two psychologists discharged him from hospital against his will.
A few days later, on 1st September 2016, Lee’s body was found in his van outside a Premier Inn hotel, in Panmurefield, east of Dundee.
He had drunk anti-freeze, then hung himself from a handle in the roof of the van 12-inches above his head. Beside him were Logan’s reading book, Alicia’s poetry book and a note saying how much he loved and missed his children.
His grandfather, Ian McGregor told Fathers4Justice that the sole reason Lee took his life was because he feared he would never see his children again.
At a service in Lee’s memory, he was remembered as a loving, generous dad, with a mischievous sense of humour, who liked nothing more than teasing his mum about her height.
But even in death, Lee was not left in peace. His children were not allowed to attend his funeral and their grandfather was left to buy a wreath on their behalf that read ‘sleep tight daddy’.
Ian doesn’t even know if Alicia and Logan have been told their father is dead.
Now Lee’s parents are left not only fighting to see their grandchildren, but to stop Lee’s memory being erased as the mother attempts to change the children’s surname.
Ian has written to MSP Mark McDonald, Minister for Childcare about his ongoing concerns about the welfare of his grandchildren and what had happened to his son.
McDonald responded stating that the Scottish Government plans to review the Children Scotland Act 1995 with regards to family law, but that this will be a ‘lengthy process which may take several years to complete’. He told Ian he was unable to assist him further with the matter.
A complaint to the Scottish Public Services Ombudsman (SPSO) is currently delayed, pending ‘very high numbers of complaints, and a very limited number of complaints reviewers to receive new cases.’
Fathers4Justice founder Matt O’Connor said, “Lee’s tragic case demonstrates the cruel and degrading treatment of Scottish fathers by the family justice system. How many more dads are going to die, and how many more children are going to be abused, before Scottish government takes action?”
“Lee’s legacy must be a change in Scottish law to ensure that there is a presumption of shared parenting for fathers and their children, and we will work with his family towards that objective.”

Dienstag, 11. April 2017

www.archeviva.com

Sie nehmen sich das Leben aus Ohnmacht vor einer Familiengerichtsbarkeit aus NS-Zeiten!


1) Richard V., Mitglied des CEED, hat sich das Leben genommen!


Traurige Nachricht - ein Vater hat sich das Leben genommen! Er hat der psychischen Gewalt (PAS – Eltern-Kind-Entfremdung) zu nicht mehr standhalten können
Am Samstag, den 19. Januar 2013 erlag Richard voller Trauer seiner Ohnmacht. Richard konnte die Begegnung mit seiner Tochter nicht ertragen, als sie ihm sagte, dass sie von ihm nichts mehr wissen will. Eine Tochter, die ihm das deutsche Jugendamt gestohlen hat, um sie unter Zwangsgermanisierung zu stellen.

Richard, seit September 2001 ein Unterstützer von CEED, konnte diese Ohnmacht vor der Grausamkeit deutscher Jugendämter und sog. Familiengerichte nicht mehr länger aushalten.
CEED war für Richard die einzige Familie. Dort hat er Menschen kennen gelernt, die ihn verstehen konnten und die mit ihm dasselbe Schicksal teilten. Bitte scannen und weitergeben!

2) Blauer Weihnachtsmann - Nach dem Tod von Dr. Roland R.

Das Unrecht, das hier in Deutschland geschieht, hat einen Namen: Staatlicher Missbrauch!
Gelebte Beziehung beider Eltern zu ihren Kindern per Beschluss verboten!
Dem drohenden Tod beim Kampf ums Überleben der Väter, denen nach Trennung und Scheidung die Beziehung zu ihren Kindern grauenvoll durch Gerichte und Jugendamt aus dem Herzen gerissen wird, hat die Organisation Blauer-Weihnachtsmann den Kampf angesagt.
Der im September 2011 gegründete gemeinnützige Verein setzt sich für die Gleichstellung von Mütter und Vätern, Männern und Frauen ein. Es ist erschreckend, wenn die Eltern von ihren Kindern entgegen der Menschenrechte und entgegen des Grundgesetzes getrennt wurden und eine – oft lebenslange – Folter aushalten müssen.
Nur in der Gemeinschaft hat man die Möglichkeit diese Folter zu überleben. Trotz des gemeinsam gesetzten Zieles gegen das bestehende Unrecht in Deutschland anzugehen und Eltern-Kind-Entfremdung zu überwinden, erreichen viele Väter dieses Ziel nicht. Es ist noch nicht untersucht worden, wie viele der an die 1000 Selbstmorde im Zusammenhang mit familären Problemen in Deutschland gesehen werden.
http://www.archeviva.com/…/k…/hamburg-blauer-weihnachtsmann/

3) Vorsitzender des EfKiR erhängt sich im Keller seines Hauses

Für immer weggerissen von seinem Kind – Vaterselbstmorde vorprogrammiert …
Heute Nacht erreichte ARCHE die Nachricht von einem weiteren Freitod eines Vaters, der im gerichtlichen Kampf um sein Kind stand. Es handelt sich um den 1. Vorsitzenden des Vereins EfKiR – Eltern für Kinder im Revier. Werner N. soll sich im Keller seines Hauses erhängt haben. Sobald wir Näheres erfahren, werden wir berichten.
An die deutschen Familiengerichte, Jugendämter und Verfahrensbeteiligte
Hört auf mit dieser Spalterei der Familien ! Endgültig ! Stoppt den Selbstmord der Väter durch das Öffnen Eurer Herzen !
Lasst es nicht mehr zu, dass Väter oder Mütter ihren Kindern entrissen werden, nur weil Ihr es nicht hinbekommt, Brücken zwischen den Menschen zu bauen.
Wozu bräuchten wir Euch sonst ?

Mittwoch, 29. März 2017

Vater wollte sich das Leben nehmen

Velbert Aktuell "Polizeieinsatz am Jugendamt"

Freitag Großeinsatz beim Jugendamt Velbert.
Vater wurde gewalttätig und wollte sich das Leben nehmen, weil er mit der Entscheidung des Amt nicht einverstanden war.
Vater wurde überwältigt und niemand wurde bei diesen Einsatz verletzt.
(Quelle :WAZ 25.3.2017)

Wenn das Jugendamt zum Einsatz kommt, handelt es sich immer um den Schutz und die Gewährleistung des Kindeswohl.

Doch einige Fragen bleiben in diesen Fall offen:

Konnte der Vater sich in der deutschen Sprache verständigen?
Gibt es bei der Polizei und dem Ordnungsamt ausgebildete Deeskalationsfachkräfte?
Welche Rechte haben Eltern, wenn diese nicht mit der amtlichen Entscheidung übereinstimmen?

Wie sieht die Qualifikation von Pflegefamilien aus?


Und wie die Betreuung der Familien, denen die Kinder genommen wurden?


Denn wenn ein Vater sich im Jugendamt das Leben nehmen will, weil er sein Kind nicht in amtliche Obhut geben will, hört sich das schon eher nach einen "Hilferuf" an .


Denn auch Ämter können Fehler machen.

Auch wenn die meisten sicherlich immer das Kindeswohl im Focus stellen.

Doch leider hört man auch immer wieder von Fälle ,in denen amtlich nicht immer korrekt gearbeitet wird .



Zum Schutze des Kindeswohl.
Zum Schutze der Familie.

Donnerstag, 9. März 2017

Fremdverschulden oder Suizid wird aber ausgeschlossen

Berliner Zeitung:

Sie war eines der bekanntesten deutschen Justizopfer: 889 Tage hatte Monika de Montgazon unschuldig im Gefängnis gesessen. Wie erst jetzt bekanntwurde, ist die Arzthelferin Ende Dezember im Alter von 61 Jahren gestorben. Verwandte hätten sie tot in ihrer Neuköllner Wohnung gefunden, bestätigte ihr Schwager Rudolf Jursic auf Nachfrage. Die Leiche sei obduziert worden, sagte Jursic. Eine genaue Todesursache stehe nicht fest, so Jursic. Fremdverschulden oder Suizid würden aber ausgeschlossen.
Monika de Montgazon stand mehr als vier Jahre unter dem Verdacht, ihren Vater verbrannt zu haben. Sie wurde aufgrund eines Brandgutachtens des Berliner Landeskriminalamtes des Mordes beschuldigt. Nach diesem Gutachten, das später für falsch erklärt wurde, sollte sie im September 2003 im Haus ihres Vaters am Britzer Uhuweg mehrere Liter Spiritus verteilt und angezündet haben. Ihr 76-jähriger krebskranker Vater hatte  im ersten Obergeschoss im Bett gelegen. Monika de Montgazon, damals 47 Jahre alt, hatte ihn gepflegt. Der Vater starb in den Flammen.

Freispruch im zweiten Prozess

Im Januar 2005 wurde Monika de Montgazon nach siebenmonatiger Verhandlung in einem ersten Prozess wegen Mordes mit besonderer Schwere der Schuld zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach Ansicht der Richter hatte die Arzthelferin die Versicherung für das Haus kassieren wollen. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. Die obersten Richter bemängelten, dass in dem Verfahren lediglich den Ergebnissen der Berliner LKA-Mitarbeiter, nicht aber diversen entlastenden Gutachten Glauben geschenkt wurde. In einem zweiten Prozess wurde die Frau freigesprochen. Eine Gutachterin des Bundeskriminalamtes hatte eindeutig Brandstiftung ausgeschlossen. Sie ging eher davon aus, dass der Vater im Bett geraucht habe und Glut auf die Matratze gefallen sei.
Monika de Montgazon kam nach 889 Tagen aus der Haft frei. Sie zog in eine kleine Wohnung in Neukölln. Ihr Schwager Rudolf Jursic hatte die Frau die ganze Zeit während ihrer Haft unterstützt.
Nach dem Freispruch wurden die Untersuchungsmethoden der LKA-Chemiker geprüft. Externe Wissenschaftler wiesen darauf hin, dass die Kollegen längst bekannte internationale Studien ignoriert hätten. Personelle Konsequenzen für die LKA-Brandermittler gab es nicht. Im September 2009 schrieb der damalige Polizeipräsident Dieter Glietsch an Monika de Montgazon: „Die Frage, ob die damals Handelnden den heutigen Wissensstand hätten erreichen können, kann ich Ihnen nicht beantworten. Unabhängig davon bedauere ich zutiefst, dass Sie über Jahre hinweg unter der Last des Verdachts und des Verfahrens zu leiden hatten.“

Viele Klagen

Jahrelang kämpfte Monika de Montgazon mit Hilfe ihres Schwagers vor den Zivilgerichten um Wiedergutmachung. Ihr Fall erregte bundesweit Aufsehen, weil sie so wenig staatliche Unterstützung bekam. Sie erhielt zunächst nur eine Haftentschädigung von elf Euro pro Tag. Erst aufgrund ihres Falles wurde das Entschädigungsgesetz geändert, inzwischen liegt der Tagessatz bei 25 Euro.
In ihrem Beruf konnte sie nicht mehr arbeiten, sie fand nach der Haft keinen Job mehr. Erst nach mehreren Klagen vor Gericht erreichte sie , dass die Berliner Justiz ihr bis zuletzt einen monatlichen Schadensersatz in Höhe ihres letzten Gehaltes als Arzthelferin zahlte.
Bis zum Schluss kämpfte Monika de Montgazon aber um die Übernahme der vollständigen Kosten für die fünf Brandgutachten, mit denen letztendlich ihre Unschuld bewiesen werden konnte. Rund 114 000 Euro hatten sie diese Gutachten gekostet. Lediglich 82.000 Euro bekam sie später zurück. Das Kammergericht hielt die Kosten für die Gutachten für zu hoch.
Nach der Entlassung aus dem Gefängnis habe sie allein gelebt und sich immer mehr zurückgezogen, berichtete ihr Schwager Rudolf Jursic. Sie sei kaum noch aus dem Haus gegangen, habe keine Kontakte mehr gepflegt und zum Schluss auch nicht mehr geöffnet, wenn jemand an ihrer Tür geklingelt habe. Auch zu Ärzten sei sie nicht gegangen, obwohl er es ihr immer wieder geraten habe, sagte Jursic.
Anfang März soll Monika de Montgazon auf einem Kreuzberger Friedhof beigesetzt werden. Im Kreise der Familie.
– Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/25947082 ©2017
Sie war eines der bekanntesten deutschen Justizopfer: 889 Tage hatte Monika de Montgazon unschuldig im Gefängnis gesessen. Wie erst jetzt bekanntwurde, ist die Arzthelferin Ende Dezember im Alter von 61 Jahren gestorben. Verwandte hätten sie tot in ihrer Neuköllner Wohnung gefunden, bestätigte ihr Schwager Rudolf Jursic auf Nachfrage. Die Leiche sei obduziert worden, sagte Jursic. Eine genaue Todesursache stehe nicht fest, so Jursic. Fremdverschulden oder Suizid würden aber ausgeschlossen.
Monika de Montgazon stand mehr als vier Jahre unter dem Verdacht, ihren Vater verbrannt zu haben. Sie wurde aufgrund eines Brandgutachtens des Berliner Landeskriminalamtes des Mordes beschuldigt. Nach diesem Gutachten, das später für falsch erklärt wurde, sollte sie im September 2003 im Haus ihres Vaters am Britzer Uhuweg mehrere Liter Spiritus verteilt und angezündet haben. Ihr 76-jähriger krebskranker Vater hatte  im ersten Obergeschoss im Bett gelegen. Monika de Montgazon, damals 47 Jahre alt, hatte ihn gepflegt. Der Vater starb in den Flammen.

Freispruch im zweiten Prozess

Im Januar 2005 wurde Monika de Montgazon nach siebenmonatiger Verhandlung in einem ersten Prozess wegen Mordes mit besonderer Schwere der Schuld zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach Ansicht der Richter hatte die Arzthelferin die Versicherung für das Haus kassieren wollen. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. Die obersten Richter bemängelten, dass in dem Verfahren lediglich den Ergebnissen der Berliner LKA-Mitarbeiter, nicht aber diversen entlastenden Gutachten Glauben geschenkt wurde. In einem zweiten Prozess wurde die Frau freigesprochen. Eine Gutachterin des Bundeskriminalamtes hatte eindeutig Brandstiftung ausgeschlossen. Sie ging eher davon aus, dass der Vater im Bett geraucht habe und Glut auf die Matratze gefallen sei.
Monika de Montgazon kam nach 889 Tagen aus der Haft frei. Sie zog in eine kleine Wohnung in Neukölln. Ihr Schwager Rudolf Jursic hatte die Frau die ganze Zeit während ihrer Haft unterstützt.
Nach dem Freispruch wurden die Untersuchungsmethoden der LKA-Chemiker geprüft. Externe Wissenschaftler wiesen darauf hin, dass die Kollegen längst bekannte internationale Studien ignoriert hätten. Personelle Konsequenzen für die LKA-Brandermittler gab es nicht. Im September 2009 schrieb der damalige Polizeipräsident Dieter Glietsch an Monika de Montgazon: „Die Frage, ob die damals Handelnden den heutigen Wissensstand hätten erreichen können, kann ich Ihnen nicht beantworten. Unabhängig davon bedauere ich zutiefst, dass Sie über Jahre hinweg unter der Last des Verdachts und des Verfahrens zu leiden hatten.“

Viele Klagen

Jahrelang kämpfte Monika de Montgazon mit Hilfe ihres Schwagers vor den Zivilgerichten um Wiedergutmachung. Ihr Fall erregte bundesweit Aufsehen, weil sie so wenig staatliche Unterstützung bekam. Sie erhielt zunächst nur eine Haftentschädigung von elf Euro pro Tag. Erst aufgrund ihres Falles wurde das Entschädigungsgesetz geändert, inzwischen liegt der Tagessatz bei 25 Euro.
In ihrem Beruf konnte sie nicht mehr arbeiten, sie fand nach der Haft keinen Job mehr. Erst nach mehreren Klagen vor Gericht erreichte sie , dass die Berliner Justiz ihr bis zuletzt einen monatlichen Schadensersatz in Höhe ihres letzten Gehaltes als Arzthelferin zahlte.
Bis zum Schluss kämpfte Monika de Montgazon aber um die Übernahme der vollständigen Kosten für die fünf Brandgutachten, mit denen letztendlich ihre Unschuld bewiesen werden konnte. Rund 114 000 Euro hatten sie diese Gutachten gekostet. Lediglich 82.000 Euro bekam sie später zurück. Das Kammergericht hielt die Kosten für die Gutachten für zu hoch.
Nach der Entlassung aus dem Gefängnis habe sie allein gelebt und sich immer mehr zurückgezogen, berichtete ihr Schwager Rudolf Jursic. Sie sei kaum noch aus dem Haus gegangen, habe keine Kontakte mehr gepflegt und zum Schluss auch nicht mehr geöffnet, wenn jemand an ihrer Tür geklingelt habe. Auch zu Ärzten sei sie nicht gegangen, obwohl er es ihr immer wieder geraten habe, sagte Jursic.
Anfang März soll Monika de Montgazon auf einem Kreuzberger Friedhof beigesetzt werden. Im Kreise der Familie.
– Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/25947082 ©2017
Sie war eines der bekanntesten deutschen Justizopfer: 889 Tage hatte Monika de Montgazon unschuldig im Gefängnis gesessen. Wie erst jetzt bekanntwurde, ist die Arzthelferin Ende Dezember im Alter von 61 Jahren gestorben. Verwandte hätten sie tot in ihrer Neuköllner Wohnung gefunden, bestätigte ihr Schwager Rudolf Jursic auf Nachfrage. Die Leiche sei obduziert worden, sagte Jursic. Eine genaue Todesursache stehe nicht fest, so Jursic. Fremdverschulden oder Suizid würden aber ausgeschlossen. – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/25947082 ©2017

Sie war eines der bekanntesten deutschen Justizopfer: 889 Tage hatte Monika de Montgazon unschuldig im Gefängnis gesessen. Wie erst jetzt bekanntwurde, ist die Arzthelferin Ende Dezember im Alter von 61 Jahren gestorben. Verwandte hätten sie tot in ihrer Neuköllner Wohnung gefunden, bestätigte ihr Schwager Rudolf Jursic auf Nachfrage. Die Leiche sei obduziert worden, sagte Jursic. Eine genaue Todesursache stehe nicht fest, so Jursic. Fremdverschulden oder Suizid würden aber ausgeschlossen.
Monika de Montgazon stand mehr als vier Jahre unter dem Verdacht, ihren Vater verbrannt zu haben. Sie wurde aufgrund eines Brandgutachtens des Berliner Landeskriminalamtes des Mordes beschuldigt. Nach diesem Gutachten, das später für falsch erklärt wurde, sollte sie im September 2003 im Haus ihres Vaters am Britzer Uhuweg mehrere Liter Spiritus verteilt und angezündet haben. Ihr 76-jähriger krebskranker Vater hatte  im ersten Obergeschoss im Bett gelegen. Monika de Montgazon, damals 47 Jahre alt, hatte ihn gepflegt. Der Vater starb in den Flammen.

Freispruch im zweiten Prozess

Im Januar 2005 wurde Monika de Montgazon nach siebenmonatiger Verhandlung in einem ersten Prozess wegen Mordes mit besonderer Schwere der Schuld zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach Ansicht der Richter hatte die Arzthelferin die Versicherung für das Haus kassieren wollen. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. Die obersten Richter bemängelten, dass in dem Verfahren lediglich den Ergebnissen der Berliner LKA-Mitarbeiter, nicht aber diversen entlastenden Gutachten Glauben geschenkt wurde. In einem zweiten Prozess wurde die Frau freigesprochen. Eine Gutachterin des Bundeskriminalamtes hatte eindeutig Brandstiftung ausgeschlossen. Sie ging eher davon aus, dass der Vater im Bett geraucht habe und Glut auf die Matratze gefallen sei.
Monika de Montgazon kam nach 889 Tagen aus der Haft frei. Sie zog in eine kleine Wohnung in Neukölln. Ihr Schwager Rudolf Jursic hatte die Frau die ganze Zeit während ihrer Haft unterstützt.
Nach dem Freispruch wurden die Untersuchungsmethoden der LKA-Chemiker geprüft. Externe Wissenschaftler wiesen darauf hin, dass die Kollegen längst bekannte internationale Studien ignoriert hätten. Personelle Konsequenzen für die LKA-Brandermittler gab es nicht. Im September 2009 schrieb der damalige Polizeipräsident Dieter Glietsch an Monika de Montgazon: „Die Frage, ob die damals Handelnden den heutigen Wissensstand hätten erreichen können, kann ich Ihnen nicht beantworten. Unabhängig davon bedauere ich zutiefst, dass Sie über Jahre hinweg unter der Last des Verdachts und des Verfahrens zu leiden hatten.“

Viele Klagen

Jahrelang kämpfte Monika de Montgazon mit Hilfe ihres Schwagers vor den Zivilgerichten um Wiedergutmachung. Ihr Fall erregte bundesweit Aufsehen, weil sie so wenig staatliche Unterstützung bekam. Sie erhielt zunächst nur eine Haftentschädigung von elf Euro pro Tag. Erst aufgrund ihres Falles wurde das Entschädigungsgesetz geändert, inzwischen liegt der Tagessatz bei 25 Euro.
In ihrem Beruf konnte sie nicht mehr arbeiten, sie fand nach der Haft keinen Job mehr. Erst nach mehreren Klagen vor Gericht erreichte sie , dass die Berliner Justiz ihr bis zuletzt einen monatlichen Schadensersatz in Höhe ihres letzten Gehaltes als Arzthelferin zahlte.
Bis zum Schluss kämpfte Monika de Montgazon aber um die Übernahme der vollständigen Kosten für die fünf Brandgutachten, mit denen letztendlich ihre Unschuld bewiesen werden konnte. Rund 114 000 Euro hatten sie diese Gutachten gekostet. Lediglich 82.000 Euro bekam sie später zurück. Das Kammergericht hielt die Kosten für die Gutachten für zu hoch.
Nach der Entlassung aus dem Gefängnis habe sie allein gelebt und sich immer mehr zurückgezogen, berichtete ihr Schwager Rudolf Jursic. Sie sei kaum noch aus dem Haus gegangen, habe keine Kontakte mehr gepflegt und zum Schluss auch nicht mehr geöffnet, wenn jemand an ihrer Tür geklingelt habe. Auch zu Ärzten sei sie nicht gegangen, obwohl er es ihr immer wieder geraten habe, sagte Jursic.
Anfang März soll Monika de Montgazon auf einem Kreuzberger Friedhof beigesetzt werden. Im Kreise der Familie.
– Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/25947082 ©2017