Mittwoch, 19. Juli 2017

Gerichtliche Enteignung - "Natürlich weiß ich, dass das Ihr Geld ist, aber wenn so viel da ist, müssen wir der Mutter auch ein bisserl was geben."

hörte ich klar und deutlich aus dem Mund einer Richterin. Bis jetzt gibt es keine Stellungnahme, ob der Satz gefallen ist oder nicht. Ich vermute allerdings, nach einer solchen werde ich mich wohl verhört haben,
 
sehr geehrter Herr Vizekanzler.
Sehr geehrter Herr Justizminister,
 
in Anlehnung an den Beginn von "A Tale of two Cities" meine ich: "Österreich hat die beste Rechtsprechung, Österreich hat die schlimmste Rechtsprechung, es hat eine Rechtsprechung der Gerechtigkeit, es hat eine Rechtsprechung der Willkür."
Das österreichische Rechtssystem ist zu Recht ein Exportschlager. Es sind immer nur Einzelrichterinnen und Einzelrichter, deren Entscheidungen in Zweifel gezogen werden (müssen). Als Rechtsanwalt mussten Sie sicherlich auch richterliche Entscheidungen zur Kenntnis nehmen, von deren Qualität Sie nicht überzeugt waren.

Heute schreibe ich über Schenken und Beweismonopol und erwähne eine Irreführung durch das Bezirksgericht Fünfhaus mit verheerenden Folgen für mich, auf die gesondert eingegangen werden wird.

Den Klagetsunami eröffnete meine Ex-Schwiegertocher mit einer Einstweiligen Verfügung. Die Anwälte ihres Vaters forderten rund Euro 50.000,-- von mir. Während der Ehe hätte ich ihr und meinem Sohn rund Euro 100.000,-- geschenkt. Ihren Anteil hätte ich mir (noch während der aufrechten Ehe) mit Hilfe ihres Ex-Mannes, meines Sohnes, als Mittäter "zurückgestohlen".

Ich hätte den "Fall" lieber vor einem Strafgericht verhandelt.

Aber auch das Bezirksgericht beendete mit der ersten Tagsatzung den Spuk. Die Richterin protokollierte sachverhaltsbezogen, wodurch die "Schenkung" als ein Fantasieprodukt unhaltbar wurde.

Mit einer einmal getroffenen Entscheidung des Landesgerichts für Strafsachen Wien wäre zwei Jahre später eine Richterin an einem Bezirksgericht mit einer derart "nonchalant" geführten freien Beweiswürdigung wahrscheinlich nicht durchgekommen; aber dazu später.  


Zur Einstweiligen Verfügung:
Die Jungfamilie konnte ohne meine laufenden finanziellen Unterstützung gar nicht überleben. Meine Ex-Schwiegertochter spricht immer nur von überwiesenen Beträge. Tatsächlich flossen die Beträge an meinen Sohn für die laufenden Lebenshaltungskosten - wie üblich - vorwiegend bar. Diese Beträge wurden von meiner Ex-Schwiegertochter auch als Unterstützung beim Bestreiten der laufenden Lebenshaltungskosten erkannt und als solche bezeichnet.
 
Aus dem im Anhang angeschlossenen Protokoll hebe ich hervor:
Aussage der Ex-Schwiegertocher:
"Befragt warum diese Überweisungen erfolgten:
Das hat mein Schwiegervater für den Grund überwiesen, damit mein Mann und ich uns darauf gemeinsam ein Haus bauen wollen."
(Zur eigenwilligen Ausdrucksweise meiner Ex-Schwiegertochter nehme ich in einem der nächsten offenen Briefe Stellung.)
Befragt, ob das somit ein Geschenk an beide Ehepartner gewesen wäre:
Mir hat mein Mann das so gesagt.
Befragt, was da im Einzelnen besprochen wurde:
Ich selbst habe mit dem Schwiegervater nicht gesprochen, sondern mein Mann hat das mit seinem Vater besprochen.
Mein Mann hat mir erzählt, sein Vater habe Geld überwiesen und zu ihm gesagt, er solle sich überlegen, ob er es annehmen würde. Weil mein Mann und ich verheiratet sind, hat er mit mir gesprochen, ob wir das Geld annehmen sollen, und schließlich hat er dann seinem Vater mitgeteilt, dass er das Geld annehmen würde.
...
Befragt von der Richterin, ob ich konkret Kenntnis darüber habe, was zwischen meinem Mann und seinem Vater besprochen worden sei:
Nein, denn ich war bei diesen Gesprächen nicht dabei.
...
Befragt von der Richterin nach dem Grundstück:
Das Grundstück haben wir im März um ca. EUR 40.000,-- erworben.
...
Befragt vom AStV, ob ich davon ausgehen würde, dass mein Mann einen Anspruch auf das auf dem Konto seines Vaters befindliche Geld habe:
Mit Rücksprache seines Vaters vielleicht, ich gehe davon aus, dass sein Vater darüber zu entscheiden hat."

Der AStV ist der Anwalt der Antragstellerin der Einstweiligen Verfügung, meiner Ex-Schwiegertochter. Er versucht immer wieder, der Antragstellerin offensichtlich eingelernte Antworten zu entlocken. Später wurde das Problem, dass meine Ex-Schwiegertochter beim Erfinden eines für sie günstigen Sachverhaltes augenscheinlich Probleme hatte, gelöst, indem nur mehr Anwältinnen für sie sprachen. Zu den letzten Tagsatzungen erschien sie nicht mehr persönlich. So konnte sie auch gefragt werden.

Nach dieser Aussage stahl ich mir mein Geld, über das nur ich zu entscheiden hatte, zurück.

Ich dachte, hiermit wäre das Kapitel "Geldregen vom SchwieVa" endgültig vom Tisch gewesen. Da ich aus mehreren Gründen die Familie meiner Ex-Schwiegertochter für seltsam befand, vergewisserte ich mich aber nach Verstreichen der Verjährungsfrist etwaiger Klagen gegen mich beim zuständigen Bezirksgericht, ob es noch eine mich betreffende Eingabe gebe. Schriftlich bekam ich die - falsche - Auskunft, dass nichts gegen mich vorlege. Darüber möchte ich aber gesondert berichten. In diesem Zusammenhang werde ich über das Beweismonopol meiner Ex-Schwiegertochter, das ihr das Bezirksgericht einräumte, berichten. 

Neben den zahlreichen Gerichtsverfahren wurden aufgrund von Anzeigen zahlreiche behördliche Strafverfahren gegen meinen Sohn und mich geführt. So lief zum Beispiel 2,5 Jahre ein Finanzstrafverfahren am Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern Wien gegen mich, bis es ergebnislos eingestellt wurde. Auch darüber möchte ich gesondert berichten. Schließlich werde ich aller Voraussicht nach noch 2 Jahre dafür Zeit haben. Ich möchte nur vorwegnehmen, dass meine Ex-Schwiegertochter auch dort die Geschichte von der wunderbaren Schenkung zu Protokoll gegeben hat. Nur mit anderen Beträgen; schließlich hatte meine Ex-Schwiegertochter das Beweismonopol.

Österreichische Behörden und Gerichte haben zu prüfen. Das kann für den Einzelnen unangenehm sein. Der Großteil der "Fälle" wird mehr oder weniger korrekt abgewickelt. Einzelfälle können aber aus dem Rahmen fallen. Und als glaublich 2010 innerhalb kurzer Zeit die dritte Richterin den Pflegschaftsakt übernahm, begann der Fall eine Eigendynamik zu entwickeln, die neben der realen Wirklichkeit eine zweite Wirklichkeit der Aktenlage schuf.

Ich schrieb bisher immer nur über Geldangelegenheiten. Das fällt mir leichter als über Ereignisse zu berichten, wegen denen ich mir im Schlaf ganze Zähne ausbiss.  

Protokoll EV:

 

Dienstag, 18. Juli 2017

Justizopfer sind eine diskriminierte, verfolgte Minderheit

Offener Brief

Sehr geehrter Herr Vizekanzler,
Sehr geehrter Herr Justizminister,

dieser Tage jährte sich der Wiener Justizpalast-Brand zum 90. Mal. 90 Jahre sind für eine sachliche Beurteilung der damaligen Ereignisse mitunter noch zu wenig. Einigkeit herrscht mM darüber, dass mit dem Justizpalastbrand 1934 und später 1938 eingeläutet wurden. Auch heute trägt die Justiz eine große Verantwortung. Eine über jeden Zweifel erhabene Rechtsprechung nimmt der Gesellschaft viel Druck. Daher sollte qualifizierte Kritik der Rechtsprechung geprüft und nicht mit der Argument ihrer Unabhängigkeit abgeschmettert werden. Gleichzeitig befindet sich Österreich in einem "Richtungswahlkampf", in dem Gräben vertieft statt zumindest überbrückt werden.

Seit 2008 begann ich immer mehr an der Rechtsstaatlichkeit Österreichs zu zweifeln. Ich beginne daher einen Blog, in dem ich meine Erlebnisse mit der österreichischen Justiz sachlich offenlege.

Ich lasse mich überraschen, wer reagieren wird; und vor allem wie. Und ob es auch eine positive Reaktion geben wird. Kritik an der Rechtsprechung ist eine Kritik an der Grundfeste unserer Demokratie. Daher halte ich gleich zu Beginn fest, dass ich kein Reichsbürger bin. Ich war vielmehr als Beamter Teil der "Obrigkeit". Ich war als Beamter auch öfters im Auftrag von Gerichten tätig. Ich werde daher wie bisher auch weiterhin nicht den Rahmen der legalen Möglichkeiten verlassen. Mit einer Ausnahme vielleicht, die sich meiner Meinung aber in einem gewissen Graubereich befindet:

Mit Schreiben vom 18. April 2017 zu den Aktenzahlen BMJ-99004751/III 1/2017 und BMJ-1008132/0001-I/2017 teilte ich Ihnen mit, dass ich heuer oder nächstes Jahr nicht in den Freitod flüchten werde:
Personen, denen zu leben schwerer als zu sterben fällt, haben nach meinem Verständnis im Wesentlichen eine Pflicht und ein Recht. Ihr vordringlichstes Recht ist, dass ihre Entscheidung ernst genommen wird, und ihre letzte verbleibende Pflicht, durch ihre eigene Befreiung andere nicht zu belasten.

Ob mir mehrheitlich das moralische Recht, meiner durch Justizirrtümer ausweglos gewordenen Situation ein Ende zu setzen, eingeräumt werden wird, wird sich weisen. Ich werde es mir zum gegebenen Zeitpunkt nicht nehmen lassen.

Vorerst werde ich "weitermachen". Beispielsweise bestimmte das BG Fünfhaus, dass mein 40-jähriger Sohn mit Euro 580,-- im Monat auskommen muss. Mit Euro 580,-- soll er nicht nur seine Lebenshaltungskosten sondern auch eine "eigene Wohnung" finanzieren, weil seine Kinder, die zuvor ohne Probleme in der Wohnung spielten und auch lebten, plötzlich Angst bekommen hätten, seine jetzige Wohnung zu betreten. Ohne meine Unterstützung würde er obdachlos und in weiterer Folge vermutlich arbeitslos werden und von Sozialhilfe leben müssen.

Ich halte auch fest, niemanden nötigen zu wollen. Ich verlangte nie, dass sich ein Gericht meiner persönlichen Ansicht anschließen sollte. Ich wollte nur einen fairen Prozess. Und gerade das letzte Verfahren am LG St. Pölten, in dem ich aufgrund der Höhe des Streitwertes anwaltlich vertreten sein musste, bietet ausreichenden Grund, die Fairness der österreichischen Justiz zu hinterfragen.

2012 machte ich mit einigen anderen, die sich auch Gedanken über die gängige Gerichtspraxis machten, meinen ersten öffentlichen Hungerstreik vor dem LG St. Pölten. Gegenstand war eine Verbesserung der Umsetzung der Kinderrechte, insbesondere jener der Kinder strittiger Trennungen, öffentlich zu diskutieren.

Am 12. September 2015 publizierte ich meinen ersten Beitrag im Blog "Ave, iudex, morituri te salutant". Auch dieser Titel sollte nicht voreilig als Anlass einer staatlichen Zwangsmaßnahme wie zum Beispiel einer Haussuchung für eine mögliche Beweissicherung etwaiger strafbarer Umtriebe missdeutet werden.
Gerichtsirrtümer oder gar Gerichtswillkür geschehen gefühlsmäßig immer nur zu anderen Zeiten oder an anderen Orten, am besten zu anderen Zeiten und an anderen Orten. Bei all meinen Versuchen, den Fokus auf mögliche Gerichtsirrtümer im Österreich unserer Zeit zu richten, kam ich immer bestens mit der Exekutive aus. Ein solider Rechtsstaat muss auch pointierte Kritik aushalten. Daher bin ich zuversichtlich, dass auch mein künftiger Blog über die österreichische Rechtsprechung zu keinen staatlichen Zwangsmaßnahmen führen wird.

Jede freie Beweiswürdigung ist mit der jeweiligen Vorstellungskraft des aktenführenden Richters beschränkt. Wenn ein außergewöhnlicher Sachverhalt keine Deckung in einer richterlichen Vorstellungswelt findet, sind Entscheidungen, die auf eine Fehleinschätzung aufbauen, zwangsläufig zu hinterfragen.

Ich hoffe, die Ausführungen des beiliegenden Entwurfs sind ausreichend, meine Beschwerde im Zusammenhang mit meinen bisherigen Vorbringen zu bearbeiten. Für weitere Auskünfte stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
NN


Ich lese die Worte und wundere mich selbst. Ist es denkbar, dass die Rechtsprechung in Österreich einem Menschen den Willen nimmt, weiterzuleben?

Selbsttötung reicht von einer spontanen Verzweiflungstat bis zu einer durchgeplanten Befreiungstat. Medien meiden Berichte über Selbstmorde. Vor allem über Selbstmorde infolge einer als ungerecht empfundenen gerichtlichen Entscheidung. Selbstmord ist in der österreichischen Gesellschaft verpönt. Zwar nicht akzeptiert aber wenigstens verstanden wird Selbstmord nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände:
Zum Beispiel bei einer dystopischen Zukunft für sich selbst oder für seine nahen Angehörigen, beim unverschuldeten Verlust seines gesamtes Lebenswerks oder bei einer nicht endenden, zu Unrecht erfolgenden Verfolgung durch Gerichte.
Weil alle drei Umstände auf mich zutreffen, kam ich zum Schluss, meinen Kampf gegen aufkommende Selbsttötungsgedanken einzustellen.

Ein intensives Gerichtsjahrzehnt, in dem außer für Besprechungen, Eingaben und Verhandlungen keine Zeit für "normale Dinge" blieb, reicht. Die letzte Verhandlung machte klar, dass die Verfolgung immer weitergehen würde. Davon möchte ich beim nächsten Mal schreiben.

Donnerstag, 15. Juni 2017

Dead Man Writing


Bei "Dead Man Walking" denkt man an einen zur Hinrichtung Eskortierten. In bestimmten Fällen wird Menschen das Recht auf Leben abgesprochen. Ein Hauptargument gegen die Todesstrafe sind Fehlurteile: Auch Unschuldige werden ermordet. Von 1985 bis 2000 lieferte zum Beispiel das FBI tausende falsche Kriminalanalysen, von denen manche zu einer Vollstreckung der Todesstrafe führten.

In Westdeutschland wurde das letzte Todesurteil 1949 vollstreckt. Der letzte Kriegsverbrecher in Westdeutschland wurde unter US-amerikanischem Befehl 1951 hingerichtet. In der DDR fand die letzte Hinrichtung 1972 und die letzte militärische Hinrichtung 1981 statt. In Österreich wurde das letzte Todesurteil 1950, und in der Schweiz 1940 vollzogen. Militärische Todesurteile vollstreckte die Schweiz bis 1945.


Mit "Dead Man Writing" wird niemand etwas anfangen können. Auch hier geht es um "Fälle", in denen Menschen ihr Recht auf Leben abgesprochen wird. Todesurteile ohne Todesstrafe? Morde aus Staatsräson?
Es gibt sie. Hier nur einige allgemein bekannter Beispiele. Manche scheinen wie der Tod Alexander Litwinenkos (2006) unstrittig. Andere Tötungen werden immer strittig bleiben: Karl Lütgendorf (1981), Herbert Amry (1985), Uwe Barschel (1987), Jürgen Möllemann (2003).
Es scheint sie auch außerhalb der Hohen Diplomatie zu geben: Kirsten Heisig, Jugendrichterin am Amtsgericht Tiergarten, Berlin-Neukölln.
Jetzt könnte die Meinung vertreten werden, nur wer hoch fliegt, kann tief fallen. Tatsächlich fallen auch welche, die nie geflogen sind. Meine Beispiele sollen zeigen, dass es mehr Selbstmorde wegen einer fragwürdigen Justiz gibt, als allgemein vermutet wird:
Loving dad
Dr. Roland R.
Richard V.
Werner N.
Erich E.
Arnim F.
Frank D.
Ein Mitglied
Ein direkter Konnex eines Selbstmordes zu einem Familiengerichtsverfahren lässt sich nur selten festmachen. Wenn kein enger Kontakt zu Mitstreitern besteht, gehen Selbstmorde wegen eines unerträglichen Gerichtsurteils unter. Nur spektakuläre Selbstmorde schaffen es dann in die Medien:
Mann zündete sich vor Frauenhaus selbst an
Eine kurze Meldung: Am 13.1.2017 gegen 14.00 Uhr stach sich vor dem Justizzentrum (Anm. in Wien) ein Mann selbst nieder. Wieso wird nicht erörtert.
Manche Selbstmorde rutschen mit der Zeit in die Kategorie "Depression":
Hans-Peter Z. Warum ein Mensch auf einem Jagdsitz Selbstmord durch Verhungern und Verdursten begeht, gibt Rätsel auf, auf die in Fortsetzungen eingegangen werden wird. Anzumerken ist, dass es eine letzte ausführliche Mitteilung an das einzige Kind gibt.
Außerdem ist auf Angehörige Rücksicht zu nehmen:
Mutter
Vater
Manche meinen, das sei schon Routine:
Freitag Großeinsatz beim Jugendamt Velbert:
Vater wurde gewalttätig und wollte sich das Leben nehmen, weil er mit der Entscheidung des Amt nicht einverstanden war.
Vater wurde überwältigt und niemand wurde bei diesen Einsatz verletzt.
Warum wählen Unbescholtene den Freitod?
Nur mit "Einzelfall" und "Depression" zu argumentiert, ist fadenscheinig.
Es gibt eine umfangreiche Literatur und Dokumentation zu dieser Frage. Das Buch Schwarzbuch-Jugendwohlfahrt empfehle ich, weil der (ohnehin mikrige) Gewinn in die Aufklärung über Missstände der Jugendwohlfahrt (Schwerpunkt Trennungskinder) fließt, und ich mit dem Buch nichts zu tun habe.
Wer sich einen Überblick verschaffen will, sollte einfach nur googeln.
Warum wird dieses Thema immer wieder durchgekaut?
Wie die Selbstmorde vieler Homosexueller beitrugen, eine Entkriminalisierung der Homosexualität zu erreichen, könnte die Gesellschaft auch im Familienrecht die längst fällige Entkriminalisierung herbeiführen, wenn allgemein wahrgenommen wird, dass Selbstmorde wegen Familienrechtsentscheidungen keine Kurzschlusshandlungen, sondern oft der einzige Ausweg aus einer unerträglichen Leidensgeschichte sind. Auch wenn man "brav" und "wertvoll" ist, verbietet die Jusitz willkürlich, das zu sein, was die Natur bestimmte: Mutter und Vater.
Mit einem Hinweis auf die Ohnmacht durch unbekämpfbare Entscheidungen der Richterschaft möchte ich vorerst schließen.
Dead Man Writing wird der Titel eines Buches lauten.
Last but not least sollte bedacht werden, dass Kinder noch leichter Opfer einer Gerichtswillkür werden können:
Wir verurteilen Kinder, mehr als Erwachsene zu leiden, aber wir räumen ihnen keine Rechte ein, als Kinder damit fertigzuwerden.

Sonntag, 16. April 2017

Selbstmord im UK

The heartbreaking story of Scottish dad Lee McGregor, who took his own life after losing his children



Loving dad and Aberdeen oil worker, Lee McGregor, was 31 years of age when he took his life, paralysed by grief at losing two children he desperately loved, Alicia aged 12, and Logan aged 9.
While mum would often disappear for nights on end, Lee was a conscientious father who took his kids on holiday and spent much of his time playing the role of single parent to them.
On one occasion, after the couple separated, mum disappeared without warning for over a month. On her return, Lee returned the children to her despite grave misgivings. He feared that all she wanted was his money, and would cynically use the kids as a bargaining chip to extract as much cash from him as possible.
Despite paying significant amounts of child support to her, according to Lee’s dad, Ian McGregor, his children would be dressed in little more than rags. Worst still, there were allegations mums new partner had abused Lee’s son Logan, and the kids were put on the at risk register by Social Services.
The stepdad was accused of kicking Logan so hard across the floor, he’d received carpet burns. This was after Logan wet his pants.
He was just two at the time.
On another occasion it was reported that mum had abused Logan, telling him to ‘fuck off and die’.
After one incident, where Logan was stabbed with a knife by his young stepbrother, Lee took his son into his care for safety, only for the Police to return him to his mother.
During the 12 years since Alicia was born, the kids moved house six times and attended four different schools.
As Lee’s contact was gradually reduced, he took legal action to get a court order which gave him contact every other weekend and on one weeknight, but all too often the order was broken when mum claimed the children were ‘too ill’ to see him.
As Lee’s legal bills grew to over £5,000, mum stopped all contact in April 2016.
Despite beginning a relationship with a new partner, Lee was plunged into an abyss of despair.
Struggling with depression, on 28th August he was admitted to Aberdeen Royal Infirmary after cutting his throat. Despite clear signs Lee was seriously unwell and was begging for help, two psychologists discharged him from hospital against his will.
A few days later, on 1st September 2016, Lee’s body was found in his van outside a Premier Inn hotel, in Panmurefield, east of Dundee.
He had drunk anti-freeze, then hung himself from a handle in the roof of the van 12-inches above his head. Beside him were Logan’s reading book, Alicia’s poetry book and a note saying how much he loved and missed his children.
His grandfather, Ian McGregor told Fathers4Justice that the sole reason Lee took his life was because he feared he would never see his children again.
At a service in Lee’s memory, he was remembered as a loving, generous dad, with a mischievous sense of humour, who liked nothing more than teasing his mum about her height.
But even in death, Lee was not left in peace. His children were not allowed to attend his funeral and their grandfather was left to buy a wreath on their behalf that read ‘sleep tight daddy’.
Ian doesn’t even know if Alicia and Logan have been told their father is dead.
Now Lee’s parents are left not only fighting to see their grandchildren, but to stop Lee’s memory being erased as the mother attempts to change the children’s surname.
Ian has written to MSP Mark McDonald, Minister for Childcare about his ongoing concerns about the welfare of his grandchildren and what had happened to his son.
McDonald responded stating that the Scottish Government plans to review the Children Scotland Act 1995 with regards to family law, but that this will be a ‘lengthy process which may take several years to complete’. He told Ian he was unable to assist him further with the matter.
A complaint to the Scottish Public Services Ombudsman (SPSO) is currently delayed, pending ‘very high numbers of complaints, and a very limited number of complaints reviewers to receive new cases.’
Fathers4Justice founder Matt O’Connor said, “Lee’s tragic case demonstrates the cruel and degrading treatment of Scottish fathers by the family justice system. How many more dads are going to die, and how many more children are going to be abused, before Scottish government takes action?”
“Lee’s legacy must be a change in Scottish law to ensure that there is a presumption of shared parenting for fathers and their children, and we will work with his family towards that objective.”

Dienstag, 11. April 2017

www.archeviva.com

Sie nehmen sich das Leben aus Ohnmacht vor einer Familiengerichtsbarkeit aus NS-Zeiten!


1) Richard V., Mitglied des CEED, hat sich das Leben genommen!


Traurige Nachricht - ein Vater hat sich das Leben genommen! Er hat der psychischen Gewalt (PAS – Eltern-Kind-Entfremdung) zu nicht mehr standhalten können
Am Samstag, den 19. Januar 2013 erlag Richard voller Trauer seiner Ohnmacht. Richard konnte die Begegnung mit seiner Tochter nicht ertragen, als sie ihm sagte, dass sie von ihm nichts mehr wissen will. Eine Tochter, die ihm das deutsche Jugendamt gestohlen hat, um sie unter Zwangsgermanisierung zu stellen.

Richard, seit September 2001 ein Unterstützer von CEED, konnte diese Ohnmacht vor der Grausamkeit deutscher Jugendämter und sog. Familiengerichte nicht mehr länger aushalten.
CEED war für Richard die einzige Familie. Dort hat er Menschen kennen gelernt, die ihn verstehen konnten und die mit ihm dasselbe Schicksal teilten. Bitte scannen und weitergeben!

2) Blauer Weihnachtsmann - Nach dem Tod von Dr. Roland R.

Das Unrecht, das hier in Deutschland geschieht, hat einen Namen: Staatlicher Missbrauch!
Gelebte Beziehung beider Eltern zu ihren Kindern per Beschluss verboten!
Dem drohenden Tod beim Kampf ums Überleben der Väter, denen nach Trennung und Scheidung die Beziehung zu ihren Kindern grauenvoll durch Gerichte und Jugendamt aus dem Herzen gerissen wird, hat die Organisation Blauer-Weihnachtsmann den Kampf angesagt.
Der im September 2011 gegründete gemeinnützige Verein setzt sich für die Gleichstellung von Mütter und Vätern, Männern und Frauen ein. Es ist erschreckend, wenn die Eltern von ihren Kindern entgegen der Menschenrechte und entgegen des Grundgesetzes getrennt wurden und eine – oft lebenslange – Folter aushalten müssen.
Nur in der Gemeinschaft hat man die Möglichkeit diese Folter zu überleben. Trotz des gemeinsam gesetzten Zieles gegen das bestehende Unrecht in Deutschland anzugehen und Eltern-Kind-Entfremdung zu überwinden, erreichen viele Väter dieses Ziel nicht. Es ist noch nicht untersucht worden, wie viele der an die 1000 Selbstmorde im Zusammenhang mit familären Problemen in Deutschland gesehen werden.
http://www.archeviva.com/…/k…/hamburg-blauer-weihnachtsmann/

3) Vorsitzender des EfKiR erhängt sich im Keller seines Hauses

Für immer weggerissen von seinem Kind – Vaterselbstmorde vorprogrammiert …
Heute Nacht erreichte ARCHE die Nachricht von einem weiteren Freitod eines Vaters, der im gerichtlichen Kampf um sein Kind stand. Es handelt sich um den 1. Vorsitzenden des Vereins EfKiR – Eltern für Kinder im Revier. Werner N. soll sich im Keller seines Hauses erhängt haben. Sobald wir Näheres erfahren, werden wir berichten.
An die deutschen Familiengerichte, Jugendämter und Verfahrensbeteiligte
Hört auf mit dieser Spalterei der Familien ! Endgültig ! Stoppt den Selbstmord der Väter durch das Öffnen Eurer Herzen !
Lasst es nicht mehr zu, dass Väter oder Mütter ihren Kindern entrissen werden, nur weil Ihr es nicht hinbekommt, Brücken zwischen den Menschen zu bauen.
Wozu bräuchten wir Euch sonst ?

Mittwoch, 29. März 2017

Vater wollte sich das Leben nehmen

Velbert Aktuell "Polizeieinsatz am Jugendamt"

Freitag Großeinsatz beim Jugendamt Velbert.
Vater wurde gewalttätig und wollte sich das Leben nehmen, weil er mit der Entscheidung des Amt nicht einverstanden war.
Vater wurde überwältigt und niemand wurde bei diesen Einsatz verletzt.
(Quelle :WAZ 25.3.2017)

Wenn das Jugendamt zum Einsatz kommt, handelt es sich immer um den Schutz und die Gewährleistung des Kindeswohl.

Doch einige Fragen bleiben in diesen Fall offen:

Konnte der Vater sich in der deutschen Sprache verständigen?
Gibt es bei der Polizei und dem Ordnungsamt ausgebildete Deeskalationsfachkräfte?
Welche Rechte haben Eltern, wenn diese nicht mit der amtlichen Entscheidung übereinstimmen?

Wie sieht die Qualifikation von Pflegefamilien aus?


Und wie die Betreuung der Familien, denen die Kinder genommen wurden?


Denn wenn ein Vater sich im Jugendamt das Leben nehmen will, weil er sein Kind nicht in amtliche Obhut geben will, hört sich das schon eher nach einen "Hilferuf" an .


Denn auch Ämter können Fehler machen.

Auch wenn die meisten sicherlich immer das Kindeswohl im Focus stellen.

Doch leider hört man auch immer wieder von Fälle ,in denen amtlich nicht immer korrekt gearbeitet wird .



Zum Schutze des Kindeswohl.
Zum Schutze der Familie.