Eine Justiz, deren Unabhängigkeit nicht durch den vorauseilenden Gehorsam der Richterschaft blockiert wäre, müsste Klagen der Angehörigen der "Zufallsopfer" gegen den Staat auf Schmerzensgeld und Schadenersatz stattgeben: Zu schwer wiegt die obrigkeitliche Schuld durch Wegschauen, Vertuschen und Leugnen.
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