Samstag, 21. Mai 2016

In Anbetracht der hier aufgezeigten Selbstmorde entrechteter Väter erhebt sich die Frage, ob der Selbstmord als letzter Ausweg aus einer unerträglichen Situation nur als

eine psychische Störung, für die ausschließlich der Betroffene selbst – unter Qualen und Leid – die Verantwortung zu tragen hat, ist

oder nicht doch auch ein schonender Akt einer aktiven Sterbehilfe aus Staatsräson sein könnte.

Die hier erwähnten Selbstmörder scheinen jahrelang seelische Schmerzen erlitten zu haben. Egal, ob Selbstmörder als Kollateralschäden einer Rechtsprechung, die sich den Gesetzen des Machbaren beugen muss, oder als ver-rückte Querdenker, denen die Wirklichkeit abhandengekommen ist, beurteilt werden: Erwachsene sollten über ihr Leben und über dessen Ende selbst bestimmen dürfen. Die Rechtsprechung nahm ihnen ihren Lebensinhalt, ihre Kinder oder Enkeln. Ist es richtig, wenn die Rechtsprechung sie zwingt, trotzdem weiterzumachen?

Der willkürliche Verlust eines Kindes kann als Schicksalsschlag – wie ein Unfalltod – hingenommen werden. Und tatsächlich finden sich die meisten damit ab, als entsorgter Vater seinem Kind nicht ins Leben helfen zu dürfen. Aber nicht alle. Einige zerbrechen.

Für den Staat ist es sicher leichter, Selbstmord weiterhin als psychische Störung, für die er keine Verantwortung trägt, zu behandeln.

Selbstmord aus Staatsräson durch aktive Sterbehilfe zu erlauben, überträgt – zumindest teilweise – die Verantwortung, die Schuld, auf den Staat.

Wie brisant solche Überlegungen sein können, zeigt die Scheu, offen darüber zu diskutieren. Zu groß ist die Furcht, als psychisch Kranker zusätzlichen Drangsale ausgesetzt zu werden.

Bei geplanten Selbstmorden spielt auch ein gewisser Selbstschutz ein Rolle. Ein entsorgter Vater vermag vielleicht nicht im Moment seinem Kind zu helfen. Vielleicht ändern sich aber die Umstände. Vielleicht kann ein entsorgter Vater sein Kind in 3 oder 5 Jahren auffangen. Ein ent- und besorgter Vater rechnet schließlich mit einer negativen Entwicklung, einem Schaden, seines Kindes. Umso wichtiger wäre also seine Bereitschaft, sich vorläufig zurückzuziehen, um später Negatives, dessen Entwicklung gegen seinen Willen und gegen sein Bemühen durch die Staatsmacht erzwungen worden ist, abzumildern. Dies ist aber leichter geschrieben als vollbracht.

Für eine einigermaßen befriedigende Antwort müsste der Frage erst einmal die Existenzberechtigung zuerkannt werden.

Die Schwulenbewegung beendete die staatliche Verfolgung Homosexueller nicht zuletzt durch die Dokumentation der Selbstmorde aus Verzweiflung. Ich selbst lernte noch ein Strafrecht, das Homosexualität mit Haft bestrafte. Ein guter Bekannter von mir, bekam acht Monate, von denen er die Hälfte absaß, weil er, knapp volljährig einen 17-Jährigen liebte und mit dessen Einverständnis eine Wohn- und Lebensgemeinschaft eingegangen war.

Die Politik lässt grundsätzlich Diskussionen über Negatives zu, für das sie selbst nicht – oder nur schwer – verantwortlich gemacht werden kann. Deshalb scheint das Flüchtlingsthema so erstrebenswert. Sicherlich muss allen Menschen in Not geholfen werden. Auch auf die Gefahr falsch verstanden zu werden, stelle ich die Frage:

1 Kommentar:

  1. Kirsten HEISIG passt nicht in die Aufzählung. Aber ich finde, diese Richterin verdient Anerkennung - von allen Seiten.

    Eine Totaloppostion - wir und der Staat - ist mM sinnlos.

    Ich lernte zB einen Familienrichter kennen, der täglich min 9 Stunden arbeitet und immer wieder von Streik redet. dem die derzeitige Rechtsprechung - genau wie den Opfern - nur mehr ankotzt.

    AntwortenLöschen