oder nicht doch auch ein schonender
Akt einer aktiven Sterbehilfe aus Staatsräson sein könnte.
Die hier erwähnten Selbstmörder
scheinen jahrelang seelische Schmerzen erlitten zu haben. Egal, ob
Selbstmörder als Kollateralschäden einer Rechtsprechung, die sich
den Gesetzen des Machbaren beugen muss, oder als ver-rückte
Querdenker, denen die Wirklichkeit abhandengekommen ist, beurteilt
werden: Erwachsene sollten über ihr Leben und über dessen Ende
selbst bestimmen dürfen. Die Rechtsprechung nahm ihnen ihren
Lebensinhalt, ihre Kinder oder Enkeln. Ist es richtig, wenn die
Rechtsprechung sie zwingt, trotzdem weiterzumachen?
Der willkürliche Verlust eines Kindes
kann als Schicksalsschlag – wie ein Unfalltod – hingenommen
werden. Und tatsächlich finden sich die meisten damit ab, als
entsorgter Vater seinem Kind nicht ins Leben helfen zu dürfen. Aber
nicht alle. Einige zerbrechen.
Für den Staat ist es sicher leichter,
Selbstmord weiterhin als psychische Störung, für die er keine
Verantwortung trägt, zu behandeln.
Selbstmord aus Staatsräson durch
aktive Sterbehilfe zu erlauben, überträgt – zumindest teilweise –
die Verantwortung, die Schuld, auf den Staat.
Wie brisant solche Überlegungen sein
können, zeigt die Scheu, offen darüber zu diskutieren. Zu groß ist
die Furcht, als psychisch Kranker zusätzlichen Drangsale ausgesetzt
zu werden.
Bei geplanten Selbstmorden spielt auch
ein gewisser Selbstschutz ein Rolle. Ein entsorgter Vater vermag
vielleicht nicht im Moment seinem Kind zu helfen. Vielleicht ändern
sich aber die Umstände. Vielleicht kann ein entsorgter Vater sein
Kind in 3 oder 5 Jahren auffangen. Ein ent- und besorgter Vater
rechnet schließlich mit einer negativen Entwicklung, einem Schaden,
seines Kindes. Umso wichtiger wäre also seine Bereitschaft, sich
vorläufig zurückzuziehen, um später Negatives, dessen Entwicklung
gegen seinen Willen und gegen sein Bemühen durch die Staatsmacht
erzwungen worden ist, abzumildern. Dies ist aber leichter geschrieben
als vollbracht.
Für eine einigermaßen befriedigende
Antwort müsste der Frage erst einmal die Existenzberechtigung
zuerkannt werden.
Die Schwulenbewegung beendete die
staatliche Verfolgung Homosexueller nicht zuletzt durch die
Dokumentation der Selbstmorde aus Verzweiflung. Ich selbst lernte
noch ein Strafrecht, das Homosexualität mit Haft bestrafte. Ein
guter Bekannter von mir, bekam acht Monate, von denen er die Hälfte
absaß, weil er, knapp volljährig einen 17-Jährigen liebte und mit
dessen Einverständnis eine Wohn- und Lebensgemeinschaft eingegangen
war.
Die Politik lässt grundsätzlich
Diskussionen über Negatives zu, für das sie selbst nicht – oder
nur schwer – verantwortlich gemacht werden kann. Deshalb scheint
das Flüchtlingsthema so erstrebenswert. Sicherlich muss allen
Menschen in Not geholfen werden. Auch auf die Gefahr falsch
verstanden zu werden, stelle ich die Frage:
Wie würde die Öffentlichkeit
reagieren, wenn aufgrund der untragbaren Zustände Asylanten
Selbstmord verübten?
siehe auch:
Kirsten Heisig (Richterin)
Hans Peter Z (Vater, Hungertod auf dem Hochsitz)
Dr. Roland Rehmet (Vater, Blaue Weihnachtsmann)
52-jähriger Welser (Frauenhaus, Selbstverbrennung)
unbek. Vater (sogar das Jugendamt kritisierte die Überreaktion gegen den Vater)
Werner N. (Vater)
siehe auch:
Kirsten Heisig (Richterin)
Hans Peter Z (Vater, Hungertod auf dem Hochsitz)
Dr. Roland Rehmet (Vater, Blaue Weihnachtsmann)
52-jähriger Welser (Frauenhaus, Selbstverbrennung)
unbek. Vater (sogar das Jugendamt kritisierte die Überreaktion gegen den Vater)
Werner N. (Vater)
Kirsten HEISIG passt nicht in die Aufzählung. Aber ich finde, diese Richterin verdient Anerkennung - von allen Seiten.
AntwortenLöschenEine Totaloppostion - wir und der Staat - ist mM sinnlos.
Ich lernte zB einen Familienrichter kennen, der täglich min 9 Stunden arbeitet und immer wieder von Streik redet. dem die derzeitige Rechtsprechung - genau wie den Opfern - nur mehr ankotzt.