Samstag, 30. April 2016

Im Fall von ärztlich diagnostizierten hoffnungslosen oder unheilbaren Krankheiten, unerträglichen Schmerzen oder unzumutbaren Behinderungen

ist in manchen Ländern der "Freitod" legal.


Nicht legal ist, das Leben auf eine würdevolle Weise zu beenden, wenn der Staat einem jegliche Würde in einem derart hohen Ausmaß geraubt hat, dass jede Erholung, jede Hoffnung auf ein menschenwürdiges Leben ausgeschlossen wird; es sei denn, man gewinnt einen Lotto-Jackepot - sofern man überhaupt die Euro 1,20 aufbringen konnte. 
In diesem Fall muss man als Odachloser büßen, dass man ....
Warum und vor allem was muss man eigentlich büßen? Dass Richter Menschen sind, die irren können - aber nicht dürfen? Die Glaubwürdigkeit der Justiz ist ein höheres Gut als gelegentliche Kollateralschäden?  

Unstrittig ist, dass es immer wieder zu gravierende Fehlentscheidungen der Gerichte kommt. Ein von den Medien nicht verschwiegener "Fall" war Gustl Mollath.
Egal wie viel Ungereimtheiten auch zu Tage kamen, Gustl Mollath wurde letztendlich freigesprochen, weil zugunsten des Angeklagten von einer „Steuerungsunfähigkeit“ ausgegangen werden musste. Die zwangsweise Unterbringung in einer Psychiatrie sei allerdings zu Unrecht erfolgt.
Mollath bekam keinen Freispruch - er wurde nur von der Angel gelassen. Da Mollath durch das Urteil nicht beschwert worden sei, wurde sein Rechtsmittel gegen diesen "Freispruch" verworfen.

Seither wurde es ruhig um Mollath.

"Je suis Mollath," werden viele rufen. Egal, wie laut sie rufen, sie werden nicht gehört; wie sie schon in all den Verfahren nicht gehört wurden.

An sich müsste der Staat Interesse haben, die lebenden Beweise seiner Schandtaten zu verlieren. Auch wenn sie nicht ernsthaft lästig werden können, so ist ein toter Zeuge allemal der beste Zeuge für den Gegner.

Hier auf diesem Blog wurde einiger Selbstmörder gedacht:
Kirsten Heisig (Richterin)
Hans Peter Z (Vater, Hungertod auf dem Hochsitz)
Dr. Roland Rehmet (Vater, Blaue Weihnachtsmann)
52-jähriger Welser (Frauenhaus, Selbstverbrennung)
unbek. Vater (sogar das Jugendamt kritisierte die Überreaktion gegen den Vater)
Werner N. (Vater)
Fünf Männer und eine Richterin. Eine engagierte Richterin und fünf in den Selbstmord getriebene Väter.

Die Liste der Kinder, die trotz der intensiven Betreuung durch die Jugendwohlfahrt missbraucht, gefoltert und ermordet wurden, wäre eine  ungleich längere.
Kindern ein Recht auf einen würdigen Tod zu geben, ist keine Lösung.
Erwachsenen aber müsste unter Umständen ein würdevoller Tod erlaubt sein.


https://www.youtube.com/watch?v=yRO0XcevFOs
Was hier schmunzeln macht, ist noch immer traurige Realität. Gerade die Familienrechtssprechung scheut nicht vor bemerkenswerten Entscheidungen zurück. Entscheidungen, die oftmals das Aus für ein menschenwürdiges Leben bedeutet. Leider werden diese Unglaublichkeiten von der Öffentlichkeit weitgehend ausgeblendet.
Vielleicht fehlt noch ein wirksames Miteinander der Opfer.
 

Information über Dignitas

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen