Donnerstag, 17. September 2015

Selbstmord hat viele Umschreibungen


Sich das Leben nehmen ist eine der irrigen. Wer Selbstmord begeht, dem wurde bereits das Leben genommen; durch Krankheit, durch eine wirtschaftliche oder soziale Katastrophe; durch ein Ereignis, das jedem Sinn, weiterzuleben, widerspricht.

Interessant ist, dass die Selbstmordrate in Krisenzeiten sinkt, was üblicherweise auf eine gewisse Saturiertheit der Selbstmörder zurückgeführt wird. Dabei wird außer Acht gelassen, dass diese in guten Zeiten unter ihrer Krise (im unmittelbaren Vergleich mit ihrer Umgebung) doppelt leiden. Der kranke Zwiespalt des Vietnamkriegs und seine Auswirkungen auf das Gemüt heimkehrender Veteranen wurden in vielen Spielfilmen behandelt. Ähnlich ergeht es jenen, die Gerichte und deren Arbeitsweise nur aus US-Krimis kannten und sich plötzlich in einem Zivilgerichtsverfahren als Schwerverbrecher behandelt fühlen. Während Kinder auf Spielplätzen „noch mal, noch mal“ rufen, kam ihr eigenes Leben – mitten im fröhlichen Treiben – zum Stillstand.

Krankheit, Konkurs, Kummer aus Liebe und die meisten anderen Widrigkeiten sind grundsätzlich nicht zu verhindern.

Vermieden könnten – ja müssten – künstlich herbeigeführte Lebenskrisen werden. Ungerechte Gerichtsverfahren sind unter den künstlich geschaffenen Krisen, die Menschen jede Hoffnung auf eine einigermaßen erträgliche Zukunft nehmen, eine der häufigsten Ursache. Gerade Familienrechtsverfahren, in denen ohnmächtig zugeschaut werden muss, wie mit Angehörigen zu deren Schaden willkürlich verfahren wird, lösen seelische Störungen aus, die gerne als posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert werden. Was hier posttraumatisch sein soll, wenn die Ursache der psychischen Erkrankung von Gerichten immer unumkehrbarer einbetoniert wird, bleibt zu hinterfragen. Das Trauma wird künstlich aufrechterhalten. Im Namen der Republik! Egal, wie viele dadurch auch vernichtet werden.

Als Ergebnis vieler Obsorgeverfahren wird ein Elternteil durch die Gerichte wirtschaftlich und psychisch (in weiterer Folge oft auch physisch) ruiniert, während dem anderen Elternteil mit allen Mitteln geholfen wird. Protokolle werden parteiisch verfasst. Wenn ein - insbesondere nur schlecht Deutsch sprechende - Vater sagt, er würde wegen der Trennung von seinem Kind verzweifeln, dann legen Richterinnen ihm gerne andere Begriffe in den Mund. Ich musste schweigend als Vertrauensperson miterleben, wie eine Richterin die „Frage“ immer wieder wiederholt: „Sie sind wütend wegen der Trennung von ihrem Kind!“ Und schon antwortete der Vater nicht mehr, „ich bin verzweifelt,“ sondern, „ja, ich bin wütend.“ Und schon durfte der Vater sein Kind auch weiterhin nicht sehen. Wütende Vater sind gefährlich. Die Mutter musste ja sogar ins Frauenhaus flüchten. Einen Tag nachdem sie selbst aus der ehelichen Wohnung weggewiesen hatte werden müssen, weil sie den Vater mit einem Messer attackiert hatte. Aber im Akt war der Vater gewalttätige. Die Mutter das Opfer. Und, hurra, das gab er ja - nach der x-Nachfrage der Richterin - auch zu Protokoll: „Ich bin wütend, weil ich mein Kind nicht sehen kann.“ Dabei war er gar nicht blind. Er hätte es sehen können; nur er durfte es nicht; wegen der Aktenlage! Wir wissen wer blind ist: Justitia, die personifizierte Gerechtigkeit.
Obsorgeverfahren werden grundsätzlich standardisiert abgehandelt: Kinder zur Mutter, der Vater zahlt. Was diese Rechtsprechung bei Scheidungskinder auslöst, wurde bisher offiziell noch nicht einmal anerkannt. Das Parental Alienation Syndrom, das Wissenschaft und Lehre einstimmig bejahen, wird einfach verleugnet.
Das Revolutionstribunal köpfte Monarchisten, der Volksgerichtshof hängte Volksverräter, die Moskauer Schauprozesse richteten Reaktionäre. Bezirksgerichte richten böse Eltern.

Dieser Vergleich ist nicht überzogen, weil auch heutige Bezirksrichterinnen nicht davor zurückschrecken, böse Eltern ohne ärztliches Gutachten als psychisch kranke Gewalttäter zu diffamieren.

Eine Bezirksrichterin, die schriftlich befragt wurde, ob sie wegen Befangenheit nicht einen Fall abgeben wolle, weil unter Berufung auf den von ihr geführten Pflegschaftsakt sowohl das Landesgericht für Strafsachen Wien als auch die Staatsanwaltschaft Wien unabhängig von einander zwei (von der Seite der Mutter fortwährend angezeigte) Personen derart schwere psychische Erkrankungen – vollkommen zu Unrecht – unterstellten, dass diesen Strafunfähigkeit angedichtet wurde, stritt einfach ihre Aktenführung ab und blieb, vom Gerichtsvorsteher als besonders gute Richterin gelobt, weiter zuständig. Sie hätte nie geschrieben, dass die betreffenden Personen unter einer bestimmten Krankheit litten. Das ist richtig. Aber sie führte schriftlich mehrmals aus, dass sich die (wie eine von ihr selbst gerichtlich bestellte Gutachterin feststellte) falschen Anschuldigung der Kindesmutter mit ihrer eigenen Erfahrung mit den Personen decken würde.

Eine Richterin darf in Österreich Vater und väterlichen Großvater fälschlich als psychisch kranke Gewalttäter bezeichnen. Sie darf auf diese Unrichtigkeit ihr ganzes Verfahren aufbauen. Eine von ihr selbst bestellte Gutachterin widerspricht dieser ihrer Ansicht. Eine andere von ihr bestellte Gutachterin stellt fest, dass beide nur eine Auffälligkeit hätten, nämlich eine ungewöhnlich hohe Aggressionsschwelle und bezeichnet sogar die Mutter als psychisch krank. Die Kinder würde – sofern sich die Mutter keiner Therapie unterziehe – darunter leiden.

Wie reagiert die Richterin? Wie bisher. Der Vater wird belogen. Die Mutter wird geschützt. Die Protokolle fraglich verfasst.
Und die Kinder? Welche Kinder? Ach ja, die Kinder, na denen geht es eh gut. Die müssen gar nicht befragt werden. Die Mutter weiß eh, was gut für die ist. Obwohl ihr von einer gerichtlich bestellten Gutachterin die Möglichkeit, die Realität zu erkennen, abgesprochen wurde.

In Mittelalter flogen die Hexen auf ihren Besen durch den Schornstein hinaus, bis sie der gerechte Arm der Richter ergreifen und ob ihrer Hexerei verbrennen lassen konnte. Heissa. Die Hexe brennt und das Gericht schreitet zur nächsten guten Tat. Zur Rettung der Menschheit im Allgemeinen und zur Rettung einer verirrten Seele im Besonderen.

Heute sind Väter böse, schaden ihren Kindern, bis sie der gerechte Arm der Richterin ergreifen und von ihren Kindern verbannen kann.

Wie können Menschen, die ein Jusstudium schafften, denken, dass Kinder im Interesse des Kindeswohls von einem Elternteil entfremdet werden müssen. In ihrer schwierigsten Zeit, in der ihr bisheriges Leben vernichtet wird?

Die heutigen Familienrechtsverfahren retten nicht mehr das Seelenheil, sondern das Kindeswohl.

Kindeswohl wurde bewusst als vager Rechtsbegriff belassen. Der Vater der letzten Familienrechtsreform, des Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetzes 2013, erklärte öffentlich, dass sich Rot-Schwarz auf nichts Anständiges einigen hätte können. Trotzdem wurde dieser Schwachsinn von den verantwortlichen Ministerinnen Karl und Heinisch-Hosek unisono als Quantensprung im Rechtswesen gefeiert. Beiden traue ich zu, Quantensprünge für einen Teil einer Kür beim Eiskunstlauf zu halten: „Jetzt ein doppelter Lux, und phantastisch, ein dreifacher Quantensprung, gestanden!“ Die wissen wahrscheinlich gar nicht, wie mickrig Quantensprünge eigentlich sind.
Kindeswohl ist so eine Art Joker. Wenn einem Richter (was an sich unmöglich erscheint, weil ein Richter ohne Angabe von Gründen Geschichten erfinden darf, die, sofern sie gut fabuliert sind, auch von Obergerichten gehalten werden) doch einmal in Argumentationsnotstand kommen sollte, dann hilft das Kindeswohl.

Dieser Blog handelt von Gerichtsentscheidungen, von lustigen Schildbürgerstreichen über lebensgestaltende bis hin zu lebensvernichtende Entscheidungen.

Denn auch heute noch fliegen Hexen auf ihren Besen durch den Schornstein hinaus. Auch heute werden gegen jede Vernunft Sachverhalte solange zu Unrecht zurecht gerückt, bis sie der Aktenlage entsprechen. Weil Sozialarbeiter zum Beispiel nur dem Gesetz verpflichtet seien, schließen Gerichte aus, dass diese zum Nachteil eines betreuten Kindes agieren könnten. Auch Exekutivbeamte sind nur dem Gesetz verpflichtet. Trotzdem reicht ein kleiner privater Videomitschnitt ohne Ton, um Exekutivbeamte schon im Vorfeld zu verurteilen. Wer eine Amtshandlung einer Sozialarbeiterin mitfilmt, wird gerichtlich verfolgt. Eine seltsame Diskrepanz.

1 Kommentar:

  1. „Immer enger wird mein Denken
    immer blinder wird mein Blick,
    mehr und mehr erfüllt sich täglich
    mein entsetzliches Geschick.
    Kraftlos schlepp ich mich durchs Leben
    jeder Lebenslust beraubt,
    habe keinen, der die Größe
    meines Elends kennt und glaubt.
    Doch mein Tod wird Euch beweisen,
    daß ich jahre-, jahrelang
    an des Grabes Rand gewandelt,
    bis es jählings mich verschlang.“

    – aus: Die österreichische Seele
    Erwin Ringel

    AntwortenLöschen